[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.
[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.
[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.
[162] „Sur la décroissance de la population en Turquie.“ 1872. Ullersperger in Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1873, pag. 240.
[163] „Étude méd.-lég. sur l’avortement.“ Paris 1863.
[164] Pfaff, Zeitschr. f. Staatsarzneik. XXVI, 1. Heft. In einem von Gallard (l. c. 30) mitgetheilten Fall hatte ein Ehemann, um die Frucht seiner schwangeren Frau abzutreiben, sich selbst eine eiserne Uterussonde verfertigt und seiner Frau versprochen, künftig eine silberne sich zu verschaffen und bei eventuellen neuen Schwangerschaften anzuwenden. Unglücklicher Weise verletzte er gleich das erstemal den Uterus, so dass die Frau zwar abortirte, aber in Folge der Verletzung starb. Häufiger dürften andere Mittel in Gebrauch sein, um übergrossen Kindersegen einzuschränken. Darüber berichten Lombard und Toulemont (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, N. F., 19, pag. 421 u. s. f.), und Letzterer bezeichnet die freiwillige Unfruchtbarmachung der Ehe, den „Malthusianisme pratique“, geradezu als ein „grand mal social“. — Derartige Mittel hat das preuss. Landrecht in dem oben (pag. 47) citirten §. 695 im Auge gehabt und als Scheidungsgrund bezeichnet. Vide darüber auch Beigel, Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 36; Pincus, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1879, XXX, pag. 377; Stille, Die Bevölkerungsfrage. Berlin 1879, 2. Aufl., C. Hasse, Ueber facultative Sterilität. Das Pessarium occlusivum. Neuwied 1882–1883, 2 Theile, mit Abbildungen; Steinbach, Internat. Rundschau. 1889, Nr. 1.
[165] Ullersperger, l. c. — Ovid (Amor. II, 14) erwähnt, dass die römischen Damen die Frucht abtrieben, „ut careat rugarum crimine venter“.
[166] Im Falle eines blossen Versuches, ob die Betreffende wirklich schwanger sei oder gewesen ist. Es kommt gar nicht selten vor, dass von Frauenspersonen Fruchtabtreibungsversuche unternommen werden, weil sie glauben, schwanger zu sein, ohne dass dies thatsächlich der Fall wäre. Durch letzteren Nachweis wird eine Anklage auf Fruchtabtreibung gegenstandslos, da das Gesetz ausdrücklich von „Schwangeren“ spricht. Zufolge Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes vom 24. Mai 1880 ist jedoch die Strafbarkeit des Versuches der Kindesabtreibung dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Thäter des beabsichtigten, aber nicht eingetretenen Erfolges sich absolut untauglicher Mittel bedient hat, und es ist ferner laut weiterer Entscheidung vom 10. Juni 1880 für die Strafbarkeit des Versuches gleichgiltig, ob die Vollendung des Verbrechens wegen Untauglichkeit des Objectes (z. B. todtes Kind) möglich war oder nicht. In einem Wiener Falle liess sich nachweisen, dass die Frucht zur Zeit des Eihautstiches schon todt (macerirt) war, in einem anderen von Paltauf (Archiv f. Gyn. XXX, 3. Heft) mitgetheilten, in welchem Einspritzungen in den Uterus gemacht worden waren, ergab die Obduction — Extrauteringravidität. In beiden Fällen wurden die betreffenden Hebammen nicht wegen Fruchtabtreibungsversuch, sondern nur wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt.
[167] Hausmann, Beiträge zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Berlin 1872, I, 155.
[168] Leblond (Annal. d’hygiène publ. 1877, Nr 102, pag. 522), besonders aber Gallard (l. c. pag. 16 und 17).
[169] Auch Hohl (l. c. 1862, 2. Aufl., pag. 283) erwähnt diese Möglichkeit.
[170] Literatur über den Gegenstand vide Hausmann (l. c.) und Beigel, Arch. f. Gyn. IX, 84; Kleinwächter, Wiener Klinik. 1885, 2. Heft.
[171] Ziemssen’s Handb. X, 312. Vide auch Leopold, Archiv f. Gyn. 1876, X, 293.
[172] Hecker, Ueber das Gewicht des Fötus und seiner Anhänge in den verschiedenen Monaten der Schwangerschaft. Monatsschr. f. Geburtsk. 1866, XXVII, 266. Schröder l. c. 35. Casper-Liman l. c. II, 820. Toldt, Ueber Altersbestimmung menschlicher Embryonen. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121.
[173] Nach Whitehead abortirten 37 Procent aller Schwangeren. Abegg zählt 1 Abortus auf 11, Henning (Schmidt’s Jahrb. 1873, 160, pag. 261) einen schon auf 10 Geburten.
[174] Whitehead, Lex (l. c. 211).
[175] Nach Rican’s Mittheilungen über die Pneumonia gravidarum (Virchow’s Jahresb. 1875, II, 591) erfolgten bei 28 Pneumonien vor dem 180. Schwangerschaftstage 23 Heilungen (6 mit, 17 ohne Abortus). Dagegen kamen bei 15 nach dem 180. Tage nur 8 Heilungen (5 mit, 3 ohne Frühgeburt) und 7 Todesfälle, unter denen nur 2 unentbunden, vor. Den Untersuchungen Runge’s zufolge (Arch. f. Gyn. XII und XXV) sind insbesondere hohe Fiebertemperaturen geeignet, ein Absterben der Frucht und dadurch Abortus zu bewirken. Wurde die Temperatur trächtiger Kaninchen längere Zeit auf 41·5 fixirt, so wurden regelmässig todte Junge extrahirt und zugleich ergab sich, dass bei hohen Hitzegraden die Jungen eher starben als das Mutterthier. Weitere Versuche Runge’s (Ibid. XIII, 143) machen es auch wahrscheinlich, dass durch dauernd erhöhte Temperaturen die Reizbarkeit des Uterus erhöht wird.
[176] Die acute Nephritis der Schwangeren verläuft in der Regel unter dem Bilde der Eclampsie und veranlasst häufig nicht blos Abortus, sondern auch den Tod der Schwangeren. Solche Fälle können dann den Verdacht eines absichtlich, insbesondere durch innerlich genommene Mittel veranlassten Abortus erwecken. Wir haben mehrere solche Fälle beobachtet, und ein derartiger findet sich in Maschka’s Gutachten. III, 234. Vide auch Hofmeier, Bedeutung der Nephritis in der Schwangerschaft. Zeitschr. f. Geburtsh. III, 259. Löblein, Bemerkungen zur Eclampsie-Frage. Ibid. IV, 89.
[177] Fehling, Habituelles Absterben der Frucht bei Nierenerkrankung. Wr. med. Blätter. 1885, Nr. 42.
[178] Virchow’s Jahresb. 1874, II, 757.
[179] Die Ansicht Ruge’s (Zeitschr. f. Geburtsh. I, Heft I und III, pag. 214), dass die Nabelschnurtorsionen bei macerirt geborenen Früchten grösstentheils erst postmortal entstanden sind, wurde durch Martin (Ibid. II), Dohrn und Kehrer (Arch. f. Gyn. XIII) ausführlich widerlegt.
[180] Fälle dieser Art finden sich bei Schröder (l. c. 214) zusammengestellt. Besonders interessant von diesen ist der von Fairbank publicirte, in dem eine Frau im sechsten Monate der Schwangerschaft eine colossale Quetschung des Unterleibes und Fractur des Beckens erlitt, aber von der damals abgestorbenen Frucht erst drei Monate später entbunden wurde. — Auch M‛Clintok (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 595) hat zwei Fälle beschrieben, in denen die Ausstossung des abgestorbenen Eies erst drei, beziehungsweise sechs Monate später erfolgte. Zwei Fälle von je fünf und zwei Monate dauernder Retention finden sich im Arch. f. Gyn. 1877, XII, 482, und über einen von Retention der im vierten Monate abgestorbenen Frucht bis zum normalen Ende der Schwangerschaft berichtet Roth (Med. Centralbl. 1879, pag. 461), indem er gleichzeitig eine Reihe analoger Fälle aus der Literatur zusammenstellt. Einen neuen Fall dieser Art, betreffend eine fünfmonatliche Frucht, welche erst sechs Monate nach ihrem Absterben geboren wurde, bringt Depaul (Gaz. des hôp. 1881, Nr. 96).
[181] Schröder (l. c. 224).
[182] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[183] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[184] Oesterr. med. Jahrb. 1874, pag. 1.
[185] Zeitschr. f. rat. Med. 5. Folge, II, 1.
[186] Wiener med. Jahrb. 1872, I.
[187] Fehling (Arch. f. Gyn. XI, pag. 523) will zwar, wenn er trächtige Thiere Kohlenoxyd athmen liess, dieses auch im fötalen Blute gefunden haben; dieser Nachweis ist uns jedoch in einem gemeinschaftlich mit Professor Ludwig angestellten Versuche nicht gelungen, vielmehr zeigten, obzwar das Mutterthier eine Stunde lang CO geathmet hatte und in der CO-Atmosphäre verendet war, die fünf Jungen, mit denen dasselbe trächtig sich erwies, gewöhnliches Erstickungsblut, welches sowohl makroskopisch, als bei der spectralen Untersuchung ganz anders sich verhielt als das Blut des Mutterthieres. Auch haben wir ebenso wie Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884) bei einer an CO-Vergiftung verstorbenen Schwangeren wohl im natürlichen, nicht aber im fötalen Blute CO gefunden. Wenn demnach Breslau (Monatsschr. f. Geburtsk. Juni 1859) einen Fall von frühzeitiger Geburt eines todten Kindes nach Leuchtgasvergiftung mit Erhaltung der Mutter beschreibt, so ist durchaus nicht erwiesen, dass das Leuchtgas auch in das Blut des Fötus gelangte und diesen vergiftete; es lässt sich vielmehr der Tod der Frucht auch einfach durch Erstickung erklären, welche erfolgte, weil dem fötalen Blute von Seite der Mutter nicht die nöthige Menge von Sauerstoff zugeführt wurde.
[188] Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass auch die Quecksilbercuren, insbesondere Inunctionscuren schwangerer Syphilitischer, als für die Frucht gefährlich bezeichnet wurden. Die Erfahrungen der Syphilidologen (wir berufen uns insbesondere auf diesbezügliche Mittheilungen Prof. v. Sigmund’s) lehren jedoch, dass derartige Curen ohne Schaden für die Frucht vorgenommen werden können, und dass, wenn Abortus eintritt, dieser in anderen Ursachen, insbesondere in der Syphilis selbst, seinen Grund hat. — F. Weber (Med. Centralbl. 1875, pag. 528) hat das Verhalten der Schwangerschaft bei den verschiedenen antisyphilitischen Behandlungsmethoden in 129 Fällen verfolgt. Die günstigsten Resultate erzielte die Schmiercur; denn von den so behandelten 35 Weibern kam keine einzige vorzeitig nieder, während bei anderen Methoden 15–36 Procent abortirten. Die ungünstigsten Resultate lieferte die Behandlung mit Jodkalium, nämlich 36 Procent. Tardieu citirt einen Fall, in welchem die Gerichtsärzte nicht anstanden, den im vierten Monate erfolgten Abortus mit einer genau vier Gramm Jodkalium enthaltenden Mixtur in causalen Zusammenhang zu bringen. Dagegen bemerkt Gallard (l. c. 20), dass er häufig noch beträchtlichere Dosen von Jodkalium bei Schwangeren verordnet habe, ohne den geringsten Schaden, will jedoch die abortive Wirkung des Jodkaliums dennoch nicht ganz bestreiten! Auch dem Chinin wurde eine abortive Wirkung zugeschrieben. Dagegen berichtet Goth (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 561) über 46 wegen Malaria mit Chinin behandelte Schwangere und bemerkt, dass selbst bei grossen Dosen eine schädliche Einwirkung des Mittels auf die Frucht nicht beobachtet wurde.
[189] Stockes, Amer. Journ. 1871, pag. 599. — Schmidt’s Jahrb. 1871, 151, pag. 166.
[190] Dass derartige individuelle Einflüsse eine wichtige Rolle spielen, zeigen deutlich die in der neueren Zeit mit Pilocarpin, dem wirksamen Princip der Folia Jaborandi, gemachten Erfahrungen (vide diese zusammengestellt in Kleinwächter’s Aufsatz: „Mittheilungen über die Verwendung des Pilocarpinum muriaticum in der Geburtshilfe.“ Wr. med. Presse. 1879, Nr. 13 u. ff.). Während es einzelnen Geburtshelfern gelang, durch subcutane Injection 2procentiger Lösungen von Pilocarpin (bis 20 Milligramm pro dosi) Frühgeburt zu bewirken, und zwar im Ganzen in fünf Fällen, erzielten andere keinen Erfolg. Später hat Gigeollet durch Pilocarpininjection die künstliche Frühgeburt herbeigeführt, und zwar zweimal bei ein und derselben Frau. Ferner hat van der May durch Thierversuche sich überzeugt, dass das Pilocarpin sowohl bei subcutaner als bei intravenöser Injection Uteruscontractionen veranlasst (Virchow’s Jahrb. 1881, I. 455). Neueres über Pilocarpinwirkung bei Schwangeren siehe Schauta, Grundriss der operativen Geburtshilfe. 1885, pag. 48.
[191] Virchow’s Archiv. LVI, 505, und Beiträge zur Gynäkologie und Geburtshilfe. 1874, III, 1.
[192] Reiche Literaturangaben bei O. Egeln: „Ist Secale cornutum ein Abortivmittel?“ Diss. Bonn. 1892.
[193] Derselbe Fall wurde auch von Neubert publicirt (Husemann’s Toxikologie. 360).
[194] Husemann, l. c. Supplementh. 43.
[195] Zusammenstellung der Fälle (vide Lex, l. c. 243). Weitere Beobachtungen über Vergiftung von Thieren mit Taxusblättern finden sich in Virchow’s Jahrb. 1874, I, 489. Ebendaselbst eine nicht letal abgelaufene Vergiftung eines fünfjährigen Mädchens mit Taxusfrüchten.
[196] Med. Centralbl. 1876, pag. 97.
[197] Eine letale Vergiftung mit diesem als Abortivum genommenen Gewürz hat Schmidtmann (Berl. klin. Wochenschr. vom 11. Juni 1888) beobachtet.
[198] „Kurze Mittheilung einer acuten Phosphorvergiftung zum Zwecke der Fruchtabtreibung.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Niederösterreich. 1887, Nr. 15.
[199] Miura (Virchow’s Archiv. XCVI, 1) hat gefunden, dass bei Vergiftung trächtiger Kaninchen auch bei den Föten fettige Degenerationen sich entwickeln.
[200] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Jänner und 22. April 1852. Herbst, Strafrecht. I, 311. Ueber die modificirte Anschauung des deutschen Reichsgerichtes s. pag. 216.
[201] Lex, l. c. 254, vide auch Gallard, l. c. pag. 24. Daselbst auch ein Fall von Fruchtabtreibungs-Versuch durch zweimaliges sich Hinunterkollernlassen von einer Stiege und durch Stösse gegen den Bauch.
[202] Dass Contractionen sowohl des schwangeren als des nichtschwangeren Uterus nach mechanischen Reizen der Oberfläche desselben erfolgen, davon haben wir uns bei Hündinnen wiederholt überzeugt. Insbesondere war es der eigentliche Körper des Uterus, dessen Reizung durch Reiben mit einer Sonde sehr constant Contractionen desselben und jene Bewegungserscheinungen am Cervix hervorrief, die wir gemeinschaftlich mit v. Basch l. c. beschrieben haben.
[203] Henke’s Zeitschr. 1863, 122. Lex, l. c. 257.
[204] Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. I, 321, ebenso in zwei von Schoder (l. c.) publicirten.
[205] Zu diesen gehören auch die über die Gefühle, welche sie angeblich bei der an ihnen eingeleiteten Operation, insbesondere beim Eihautstich, empfunden haben. Gewöhnlich wollen die Schwangeren beim Einführen von Instrumenten einen Stich oder ein Bohren empfunden haben. P. Berger (Des sensations perçues par les femmes pendant les manoeuvres d’avortement. Annal. d’hygiène publ. pro 1881, Nr. 10, pag. 321) hat diesen Gegenstand sowohl bei leerem, als bei pathologische Geschwülste enthaltendem, schwangerem Uterus verfolgt und fand, dass sowohl der innere Muttermund, als das Collum uteri, sowie die Innenfläche des Uterus unempfindlich sind, und dass daher, wenn Sonden etc. vorsichtig eingeführt werden, die Betreffenden dabei keinen Schmerz, ja nicht einmal ein auffälliges Gefühl verspüren. Schmerzen treten aber sofort auf, wenn der Uterus gezerrt wird. Leicht dagegen entstehen Schmerzen bei Manövern in der Vagina, die dann häufig als „Stich“ empfunden werden. Schon die einfache Untersuchung mit Instrumenten oder selbst mit den Fingern kann dieses Gefühl erzeugen. Es ist auch begreiflich, dass die Schwangeren nicht immer präcise Angaben über die an ihnen vorgenommenen Operationen zu machen vermögen. So gab, wie Liman (l. c. I, 248) berichtet, eine Abortirte an, dass ihr die Hebamme eine Einspritzung mit Oel gemacht habe, während diese geständig war, einen Katheter in Oel getaucht und in die Gebärmutter eingeführt zu haben.
[206] Hohl (l. c. 1862, pag. 741). Eine ausführliche Zusammenstellung der Erfahrungen über den Zeitpunkt des Abortus nach den verschiedenen mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden bringt Dölger (l. c.).
[207] Nach Krause (Lex, l. c. 261) bis zu 22 Tagen. Wie schwer es mitunter selbst Sachverständigen fällt, den Uterus zu Contractionen anzuregen, geht aus der Mittheilung von Baader (Virchow’s Jahrb. 1868, II, 633) hervor, der durch 11 Tage 43 Douchen anwandte, dazu noch am fünften Tage Schröpfköpfe auf die Warzen setzte und schliesslich doch zur Einführung des Katheters in den Uterus greifen musste, um am dreizehnten Tage (!) die Entbindung zu bewirken.
[208] Virchow’s Jahresb. 1868, II, 632.
[209] S. Fig. 44. Einen solchen Fall hat Winter in der Berliner gynäkologischen Gesellschaft am 12. November 1886 vorgezeigt und Richardière (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 516) berichtet über einen anderen.
[210] Die Angaben über die Häufigkeit der spontanen Uterusruptur gehen sehr auseinander. Einzelnen Beobachtern zufolge kommt schon auf 300 Geburten eine Ruptur des Uterus, nach anderen eine erst auf 113.138 Entbindungen (Schröder, l. c. 539). Wie auch in dieser Beziehung statistische Berechnungen täuschen können, beweisen die Beobachtungen in der Maternité in Paris, woselbst in den Jahren 1839–1848 trotz 31.560 Geburten kein einziger Fall von Uterusruptur sich ereignete, während in den nächstfolgenden zehn Jahren bei blos 28.299 Geburten 11 Rupturen vorkamen (Lex, l. c. 254). Braun (Lehrb. der Gyn. 1881, pag. 695) sah auf seiner Klinik vom Jahre 1857–1860 unter 16.425 Gebärenden blos 4 Spontanrupturen. Von 1861–1874 kamen unter 59.217 Geburten 31 Uterusrupturen vor, von 1875–1878 unter 11.432 Geburten blos zwei.
[211] Monatschr. f. Geburtsk. XII, 408. Eine quere Cervixruptur im sechsten Lunarmonat sah Piering (Prager med. Wochenschr. 1888, Nr. 24).
[212] Bandl, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. Rheinstädter, Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. Loewy, Uterusruptur in foro. Diss. Breslau 1888.
[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.
[214] Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint, dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.
[215] Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich liegende Muskelbäuche sich hinwegspannt und letztere durchscheinen. So entsprechend dem M. tibilias ant. und über den Muskelbäuchen der kurzen Strecker der Zehen und der Kopfnicker.
[216] Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb v. Kogerer, Zeitschr. für klin. Med. X, 234.
[217] Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 264; ferner: Langhans, „Beobachtungen über Resorption der Extravasate.“ Virchow’s Archiv. 49. Bd. und Cordua, „Ueber den Mechanismus der Resorption aus Blutergüssen.“ Med. Centralbl. 1877, pag. 952. Rokitansky’s Handb. der pathol. Anatomie, 3. Aufl., I, 216; Eschweiler (Deutsche Zeitschr. f. Chirurg. 1885, XXIII, pag. 94), welcher entgegen den sonstigen Anschauungen findet, dass die nach Blutextravasaten auftretenden Hautverfärbungen nichts mit Umwandlungen des Blutfarbstoffes zu thun haben, sondern nur von der mehr weniger oberflächlichen Lage und der Dicke der färbenden Schichte abhängen, und H. Dürk, Zur Lehre von den Veränderungen und der Altersbestimmung von Blutungen im Centralnervensystem. München 1892. Diss. aus Bollinger’s Institut.
[218] Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat H. Coutagne („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées au point de vue de la recherche médico-légale de l’identité.“ Annal. d’hyg. publ. 1879, pag. 508) zum Gegenstande einer näheren Prüfung gemacht, und zwar aus Anlass eines Falles, in welchem ein Mann bei einem Raubanfalle von dem kleinen Hunde des Angefallenen gebissen wurde und nach seiner Verhaftung, um sein Alibi zu beweisen, behauptete, dass er die betreffende Bisswunde allerdings zu gleicher Zeit, aber an einem anderen Orte und von einem grossen Neufundländer erhalten habe.
[219] An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine Ruptur des Ductus hepaticus und ein zweites Mal eine isolirte Ruptur des Ductus choledochus nach Ueberfahren. In letzterem Falle erfolgte der Tod erst nach 10 Tagen. Die Obduction ergab stark gallig gefärbtes Exsudat in der Bauchhöhle und lehmfarbige Fäces.
[220] Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide Wiener med. Wochenschr. 1879. Militärarzt. Beilage zu Nr. 2).
[221] Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26. Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: Hofmeier, Virchow’s Jahresb. 1876, I, 286.
[222] Vide Maschka’s Bericht über die Explosion der Dynamitfabrik bei Prag. Wiener med. Wochenschr. 1871, Nr. 8.
[223] Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte es sich um Selbstmord, dreimal um Zufall, in allen übrigen Fällen um Mord oder Todtschlag. Das verletzende Werkzeug war vierzigmal ein Taschenmesser, einmal ein Federmesser, einmal ein dolchartiges Messer mit stellbarer Klinge, dreimal ein Fleischermesser, fünfmal ein Küchenmesser, je einmal ein Infanteriesäbel, ein Bistouri (Selbstmord eines Arztes durch Stich in die Art. femoralis), ein Schusterkneif, ein Tischlerschnitzer, ein Meissel und ein myrthenblattförmiges Polirinstrument, und in einem weiteren Falle musste unentschieden bleiben, ob die Verletzung mit einem Taschenmesser oder einem sogenannten Haubajonet beigebracht worden war. Endlich wurde eine Frau obducirt, die durch zahlreiche, mit einem starken vierkantigen Bilderhaken gegen Kopf und Hals geführte Stiche ermordet worden war.
[224] Näheres über den Gegenstand sammt entsprechenden Abbildungen von E. Hofmann: „Ueber Stichwunden in Bezug auf das verletzende Werkzeug und dessen Erkennung.“ Oesterr. med. Jahrb. 1881, Nr. 2, pag. 261.
[225] „Ueber die Einwirkung von Pulvergasen auf das Blut und einen neuen Befund beim Nahschusse.“ Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 51.
[226] „Observation de blessure mortelle fait an moyen d’un revolver avec quelques remarques médico-légales sur ce genre de blessure.“ Strassburg 1870. Aehnliche Versuche von Lombroso, Crespi und Tazon. Rivista clinica di Bologna. 1875, Maggio, pag. 136 und Rivista sperim. di freniatr. e med. leg. 1876, pag. 148, sowie von Caselli, ibid., pag. 6, und Du Mesnil, Annal. d’hyg. publ. 1877, pag. 465 (mit Abbildungen).
[227] In Friedreich’s Blättern, 1873, pag. 361, ebendaselbst, 1879, pag. 145, bringt Kuby einen höchst interessanten Fall, in welchem wieder eine entschiedene Stichwunde für eine Schusswunde gehalten worden war.
[228] l. c. pag. 281.
[229] Arch. f. klin. Chir. XVIII, pag. 201.
[230] Arch. f. klin. Chir. XVII, Heft 2 und XVIII, Heft 2.
[231] „Mechanik der Schussverletzungen.“ Ibidem. XVI u. XVII.
[232] „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin. Wochenschrift, 1874, Nr. 15.
[233] „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag. 601.
[234] „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.
[235] Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der Mannlichergewehre wurden von Bogdanik (Wiener Klinik, 1890, Heft 12) und von Habart („Die Geschosswirkung der 8 Millimeter-Handfeuerwaffen an Menschen und Pferden.“ Mit 5 Lichtdrucktafeln. Wien 1892) und aus dem Kriege in Chile (Wiener klin. Wochenschr. 1892, pag. 108) gebracht. Nahschüsse mit den modernen Gewehren, wie sie bei Selbstmördern jetzt häufig vorkommen, erzeugen, wie auch Perko (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 19) bestätigt, keine wesentlich anderen Effecte, wie die mit gewöhnlichen Schusswaffen grösseren Kalibers.
[236] Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von Lacassagne (Arch. de l’anthrop. crimin. 1889, pag. 70) untersuchten Falle zeigte das in der Leiche eines Ermordeten gefundene Projectil 7 Längsstreifen und es wurde durch Waffenkundige sichergestellt, dass der Lauf des beim Thäter gefundenen Revolvers abweichend von sonstigen Revolverarten 7 Züge besass. In einem anderen Falle fand sich an jedem der 3 im Körper aufgefundenen Projectile, obgleich das eine nur Weichtheile durchdrungen hatte, eine auffallende Längsrinne, und die Untersuchung des Laufes des saisirten Revolvers ergab, dass dieselbe von einem Vorsprunge des Visirkornes herrührte.
[237] Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere durch directen Schuss oder durch Ricochetiren der Kugel entstanden war, berichtet Führer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVII, pag. 222). Hier sei auch bemerkt, dass aus der Auffindung einer Spitzkugel in einer Schusswunde nicht unbedingt auf ein Hinterladergewehr geschlossen werden kann, da eine solche auch in eine Schusswaffe alten Systems geladen worden sein konnte, wie uns bei Selbstmördern bereits zweimal vorkam, die sich mit einer gewöhnlichen Pistole erschossen hatten. Im zweiten Falle, wo sich eine hochgradige Zertrümmerung der rechten Schläfegegend und im Schusscanal nebst einem Papierpfropf eine kleine Spitzkugel fand, lautete der Polizeibericht: Schrotschuss mit Doppelpistole. Offenbar war also der zweite Lauf mit Schrot geladen gewesen.
[238] Wahl, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.
[239] Herbst, Commentar, pag. 317.
[240] Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten Geistesstörung bestehen, welche von Wille und Guder („Die Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem Kopfe bringt van Hoff (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.
[241] Zeitschr. d. k. k. Gesellsch. d. Aerzte in Wien. 1875, pag. 454.
[242] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, pag. 56, ebenso ausser den bereits erwähnten Autoren Hartmann (Arch. f. Psych. XV, pag. 98) und Legrand du Saulle (Les traumatismes cérébraux. Gaz. des hôp. 1885, Nr. 103–112).
[243] Maudsley, „Physiologie und Pathologie der Seele.“ 1870, pag. 335. A. Pick, „Drei Fälle traumatischen Irrsinns“. Prager med. Wochenschr. 1879, Nr. 40 u. s. f., insbesondere pag. 402.
[244] P. Bruns („Die Laryngotomie.“ Berlin 1878) bezeichnet als die häufigste und unangenehmste, in 50 Procent der Fälle eintretende Folge der Laryngotomie die Beeinträchtigung oder den gänzlichen Verlust der Stimme, welcher Misserfolg schon der Spaltung des Schildknorpels allein zur Last falle. Noch leichter können diese Sprachstörungen nach Traumen des Kehlkopfes zurückbleiben, und zwar sowohl nach penetrirenden Wunden, als nach anderen Verletzungen. So beschreibt Schnitzler (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 42 u. 44) bei einem Manne, der gewürgt worden war und seitdem seine Stimme verloren hatte, Bruch des Aryknorpels und Längsriss des rechten Stimmbandes.
[245] Schon Galen war dieser als ein wichtiger Nerv für die Stimmbildung bekannt, da er fand, dass, wenn er bei Schweinen denselben beiderseits durchschnitt, dieselben nicht mehr schreien konnten (Brücke’s Vorlesungen. II, 93).
[246] Auch die traumatischen, durch Erschütterung (directe sowohl als per Contrecoup) erzeugten Blutungen im Pons und Medulla oblongata (Duret).
[247] „Ueber transitorische Aphasie nach Gemüthsbewegungen.“ Schlangenhausen, Psych. Centralbl. 1876, pag. 26. — „Ueber simulirte Stimmlosigkeit und ihre Bedeutung für den Militär- und Gerichtsarzt.“ Sidlo, Wiener med. Presse. 1877, pag. 1611.