Erster Hauptabschnitt.
Die Zeugungsfähigkeit.

 

Oesterr. bürgerl. Gesetzbuch.

§. 53. Mangel an dem nöthigen Einkommen, erwiesene oder gemein bekannte schlechte Sitten, ansteckende Krankheiten oder dem Zwecke der Ehe hinderliche Gebrechen desjenigen, mit dem die Ehe eingegangen werden will, sind rechtmässige Gründe, die Einwilligung zur Ehe zu versagen.

§. 60. Das immerwährende Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten, ist ein Ehehinderniss, wenn es schon zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war. Ein blos zeitliches, oder erst während der Ehe zugestossenes, selbst unheilbares Unvermögen kann das Band der Ehe nicht auflösen.

§. 99. Die Vermuthung ist immer für die Giltigkeit der Ehe. Das angeführte Ehehinderniss muss also vollständig bewiesen werden, und weder das übereinstimmende Geständniss beider Ehegatten hat hier die Kraft eines Beweises, noch kann darüber einem Eide der Ehegatten stattgegeben werden.

§. 100. Insbesondere ist in dem Falle, dass ein vorhergegangenes und immerwährendes Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten, behauptet wird, der Beweis durch Sachverständige, nämlich durch erfahrene Aerzte und Wundärzte, und nach Umständen auch durch Hebammen, zu führen.

§. 101. Lässt sich mit Zuverlässigkeit nicht bestimmen, ob das Unvermögen ein immerwährendes oder blos zeitliches sei, so sind die Ehegatten noch durch ein Jahr zusammen zu wohnen verbunden, und hat das Unvermögen diese Zeit hindurch angehalten, so ist die Ehe für ungiltig zu erklären.

§. 158. Wenn ein Mann behauptet, dass ein von seiner Gattin innerhalb des gesetzlichen Zeitraumes geborenes Kind nicht das seinige sei, so muss er die eheliche Geburt des Kindes längstens binnen drei Monaten nach erhaltener Nachricht bestreiten und gegen den zur Vertheidigung der ehelichen Geburt aufzustellenden Curator die Unmöglichkeit der von ihm erfolgten Zeugung beweisen.

§. 159. Stirbt der Mann vor dem ihm zur Bestreitung der ehelichen Geburt verwilligten Zeitraume, so können auch die Erben, denen ein Abbruch an ihren Rechten geschähe, innerhalb drei Monaten nach dem Tode des Mannes aus dem angeführten Grunde die eheliche Geburt eines solchen Kindes bestreiten.

Oesterr. St. G. B.

§. 156. Hat aber das Verbrechen a) für den Beschädigten — den Verlust der Zeugungsfähigkeit — nach sich gezogen, so ist die Strafe des schweren Kerkers zwischen 5 und 10 Jahren auszumessen.

Oesterr. St. G. Entwurf.

§. 232. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte — — die Fortpflanzungsfähigkeit verliert — — so ist wegen schwerer Körperverletzung auf Gefängniss, nicht unter einem Monate, zu erkennen.

Preuss. Allg. Landrecht.

§. 669. Tit. 2, Th. II: Auch jüngeren (als 50jährigen) Personen kann es, aber nur unter besonderer landesherrlicher Erlaubniss, gestattet werden, Kinder zu adoptiren, wenn nach ihrem körperlichen oder Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist.

§. 695. Ein Ehegatte, welcher durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, gibt dem Anderen zur Scheidung rechtmässig Anlass.

§. 696. Ein auch während der Ehe erst entstandenes, gänzliches oder unheilbares Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht begründet ebenfalls Scheidung.

§. 697. Ein Gleiches gilt von unheilbaren körperlichen Gebrechen, welche Ekel und Abscheu erregen, oder die Erfüllung der Zwecke des Ehestandes gänzlich hindern.

Rhein. Civilgesetzb. (Code civil).

Art. 313. Der Mann kann nicht unter Anführung seines natürlichen Unvermögens das in der Ehe geborene Kind verleugnen.

Deutsches St. G. B.

§. 224. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte — — — die Zeugungsfähigkeit verliert — — so ist auf Zuchthaus bis zu 5 Jahren, oder Gefängniss nicht unter einem Jahre zu erkennen.

Wann kommt die Zeugungsfähigkeit in Frage?

Aus vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Zeugungsfähigkeit einer Person in folgenden Rechtsfällen in Frage kommen kann:

1. Bei beabsichtigten Eheschliessungen: wenn an der Zeugungsfähigkeit eines Theiles gezweifelt wird. (Bürg. Ges.-Buch §. 53.)

2. Wenn es sich um Auflösung einer bereits geschlossenen Ehe wegen Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht handelt. (Bürg. Ges.-Buch §§. 60, 99, 100, 101, Preuss. Landr. §§. 696, 697.)

3. Wenn die rechtliche Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Vater (oder einer bestimmten Mutter) wegen Zeugungsunfähigkeit dieser in Zweifel gezogen wird. (Bürg. Ges.-Buch §§. 158, 159.)

4. Wenn Zeugungsunfähigkeit als Folge einer Verletzung zurückgeblieben sein soll. (Oesterr. St. G. B. §. 156, St. G. Entw. §. 236, Deutsches St. G. B. §. 224.)

5. Wenn jüngere als 50jährige Individuen Kinder adoptiren wollen. (Preuss. Landr. §. 669.)

In allen diesen Fällen kann entweder beim Manne oder bei der Frau die Zeugungsfähigkeit in Frage stehen, und es kann sich dabei entweder um ein immerwährendes oder um ein blos temporäres Unvermögen handeln.

Ein physiologisch normales geschlechtliches Vermögen erfordert: 1. die Fähigkeit zur Ausübung des Begattungsactes, 2. die Befruchtungsfähigkeit beim Manne, die Conceptionsfähigkeit beim Weibe, weshalb seit jeher eine Begattungs- oder Beischlafsunfähigkeit (Impotentia coëundi) und eine Befruchtungs-, beziehungsweise, Conceptionsunfähigkeit (Impotentia generandi, concipiendi) unterschieden wird.

Impotentia coëundi beim Manne.

Eine derartige Unterscheidung ist zweckmässig, einestheils, weil in der That die eine Unfähigkeit ohne die andere vorkommen kann und sogar nicht selten vorkommt, anderseits, weil auch das Gesetz in analoger Weise unterscheidet, da es u. A. im §. 53 des österr. Bürg. Ges.-Buch von „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ überhaupt spricht, während im §. 60 nur vom „Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten“, also nur von der Impotentia coëundi die Rede ist.

Auch das preussische Landrecht spricht im §. 696 nur von einem Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht, und es ist nirgends angeführt, ob auch eine bei ungestörter Potentia coëundi bestehende Befruchtungs- oder Conceptionsunfähigkeit einen Scheidungsgrund bilden könne; doch sollte letzteres vermuthet werden, da im unmittelbar vorhergehenden Paragraph bestimmt wird, dass ein Ehegatte, welcher durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, dem Anderen zur Scheidung rechtmässigen Anlass gibt.

Die Begattungsunfähigkeit beim Manne.

Die wichtigste Bedingung der Potentia coëundi beim Manne ist die Erectionsfähigkeit seines Gliedes, und der angebliche Mangel dieser gibt am häufigsten Veranlassung zur Einleitung von Eheauflösungsprocessen und deshalb zur gerichtsärztlichen Untersuchung.

Die Erection ist ein Reflexvorgang, der unter normalen Verhältnissen durch wollüstige, auf geschlechtliche Vereinigung gerichtete Vorstellungen, insbesondere unmittelbar vor letzterer, ausgelöst wird, aber auch durch periphere Reize anderer Art, z. B. durch Masturbation, hervorgerufen werden kann.

Dieser normale Reflexvorgang kann nun bei einem Manne entweder vollkommen fehlen oder nicht mit jener Präcision erfolgen, wie sie de norma beim Coitus gefordert wird.

Um solche Fälle zu verstehen, ist es nothwendig, festzuhalten, dass die Erection wie jeder Reflexact zu ihrem Eintreten zweierlei erfordert: einen entsprechenden peripheren Reiz und eine prompte Reaction des betreffenden specifischen Reflexcentrums und der zu- und ableitenden Nervenbahnen.

Der periphere Reiz ist eben die geschlechtliche Aufregung, in die ein Mann durch den unmittelbaren Verkehr mit einem weiblichen Individuum versetzt wird, und es ist klar, dass unter sonst normalen Verhältnissen der Grad dieser Aufregung und die Leichtigkeit, mit welcher sie eintritt, abhängig sein wird von dem Eindrucke, den das weibliche Individuum, mit welchem den Coitus auszuüben Gelegenheit geboten ist, auf die Sinne und durch diese auf den Begattungstrieb des betreffenden Mannes ausübt. Fehlt dieser Eindruck oder ist derselbe gar derart, dass er statt geschlechtlicher Zuneigung Widerwillen einflösst, dann ist es begreiflich, wenn die Erection trotz bestehender Fähigkeit hierzu und trotz zum Coitus gebotener Gelegenheit sich nicht einstellt, eben weil jenes Moment, welches dieselbe erweckt, die äussere geschlechtliche Erregung, nicht gegeben ist. Eine derartige natürliche oder relative Impotenz kann demnach vorkommen gegenüber alten oder hässlichen Frauen oder gegenüber solchen, welche an körperlichen Gebrechen leiden, die Ekel und Abscheu erregen. (§. 697 Preuss. Landr.)

Behinderung der Erection. Erectionscentrum.

Doch ist es bekannt, dass gerade in dieser Beziehung die eigene Individualität des Mannes sich auffallend geltend macht, und dass ungemein häufig Fälle vorkommen, dass trotz der abschreckendsten körperlichen Eigenschaften der Frau der geschlechtliche Verkehr anstandslos erfolgt, ein Umstand, der bei der Beurtheilung solcher Fälle ebenso zu berücksichtigen wäre, wie die Erfahrung, dass die Angabe von Ekel und Abscheu vor dem anderen Theile häufig nur als Vorwand genommen wird, um die lästig gewordenen Fesseln der Ehe zu lösen, und dass zu diesem Zwecke nicht selten die unverschämtesten Lügen und Uebertreibungen aufgeboten werden.

Von bei weitem grösserer forensischer Bedeutung als die eben erwähnte Behinderung der Erection ist jene, welche in abnormen Zuständen des Mannes selbst ihren Grund hat, und welche demnach als Impotentia coëundi katexochen zu bezeichnen ist.

Eine solche Behinderung kann begründet sein:

  1. in mangelhafter oder fehlender Erregbarkeit der Erectionscentren;
  2. in Störungen der Leitungsfähigkeit der den Reflexvorgang vermittelnden Nervenbahnen;
  3. in psychischen Störungen des normalen Ablaufes des Reflexvorganges.

Ad 1. Nach dem gegenwärtigen Stande der Physiologie muss angenommen werden, dass ebenso wie für andere physiologische Functionen auch für den Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen bestimmte Nervencentren existiren. Ueber den Sitz derselben ist jedoch noch wenig bekannt. Man hat denselben früher vorzugsweise im Kleinhirn vermuthet, und einzelne pathologische Beobachtungen scheinen dies zu bestätigen, z. B. jene von Serres, welcher fand, dass nach apoplectischen Ergüssen in’s Kleinhirn, speciell in der Wärme, Erection des Penis eintritt; dagegen erwähnt Brücke (Vorlesungen, II, 63) eines im Hospice des orphelins beobachteten Falles, in welchem eine Kranke bis zu ihrem Ende der Onanie ergeben war, obgleich bei der Obduction kein Kleinhirn gefunden wurde, sondern statt dessen eine gallertige Masse, und im Archiv für Psychiatrie, IV, 730, findet sich ein von A. Otto mitgetheilter Fall von hoher geschlechtlicher Erregbarkeit trotz verkümmerten Kleinhirnes.

Neueren Untersuchungen zufolge ist der Sitz des Erectionscentrums im Rückenmark zu suchen. Insbesondere ist nach Goltz (Pflüger’s Archiv, VIII, 460) das Lendenmark das selbstständige Centralorgan für die Erection, welches theils reflectorisch, theils durch Erregung der höheren Sinnesnerven auch von oberhalb gelegenen Theilen durch die im Rückenmark verlaufenden Bahnen erregt werden kann. Mit dieser Behauptung stehen im Einklange die Beobachtungen von mehrere Stunden andauernder Erection des Penis nach Verletzungen der Halswirbelsäule, wie eine solche von Tauszky (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 31) und eine zweite von Reimann (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, pag. 461) veröffentlicht worden ist.[19]

Individuelle Erregbarkeit des Erectionscentrums.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Männer gibt, bei welchen schon von Haus aus die Erregbarkeit der den geschlechtlichen Functionen, insbesondere der Erection vorstehenden Centren entweder fehlt oder im abnormen Grade vermindert erscheint. Es ist wohl denkbar, dass ein solcher Zustand bei sonst normalen Verhältnissen vorkommen kann, und die alten, in diesen Dingen sehr erfahrenen Canonisten haben denselben als „Natura frigida“ bezeichnet. Diese Möglichkeit hat eine festere Basis durch gewisse psychiatrische Beobachtungen gewonnen, aus welchen hervorgeht, dass als Theilerscheinung gewisser angeborener psychopathischer Zustände ein vollkommenes Fehlen des Geschlechtstriebes oder wesentliche Abweichungen desselben von der Norm vorkommen können.

Es gehören hierher manche Fälle von Blödsinn und Schwachsinn, obgleich bezüglich dieser bemerkt werden muss, dass der Geschlechtstrieb mit der Intelligenz in keinem wesentlichen Zusammenhange steht und als rein instinctiver Trieb sich äussern kann, auch wenn erstere fehlt oder sehr schwach entwickelt ist, und nicht selten gerade bei Blödsinnigen schrankenlos sich äussert, weil eben bei diesen das moralische Fühlen und Vorstellen fehlt, welches beim vollsinnigen Menschen dem Geschlechtstrieb gewisse Schranken zu setzen bestimmt ist. Ebenso muss bemerkt werden, dass die bei angeborenem Blödsinn häufig zu beobachtende Verkümmerung der Hoden keineswegs ein Fehlen des Geschlechtstriebes bedingt, noch weniger aber die Möglichkeit der Erection des Penis ausschliesst, wie wir ja auch bei Castraten (Eunuchen) und den später zu erwähnenden Formen von Hermaphrodisie trotz Fehlens oder Verkümmerung der Hoden geschlechtliche Regungen und insbesondere Erectionsfähigkeit des Penis constatiren können. In diesen Fällen ist eben das Centrum für die Geschlechtsempfindung functionsfähig. Es kommen jedoch noch häufiger Fälle vor, in welchen sich als Theilerscheinung des angeborenen Blödsinnes und Schwachsinnes entweder vollständiges Fehlen des Geschlechtstriebes oder ein Darniederliegen desselben beobachten lässt. Im letzteren Falle kann es vorkommen, dass das Individuum auf von einem Weibe ausgehende geschlechtliche Erregungen nicht reagirt, während sich das Vorhandensein des Geschlechtstriebes z. B. durch Masturbation äussert.

Angeborene abnorme Sexualempfindung. Erworbene Schwäche.

Insbesondere wichtig in vorliegender Beziehung und auch anderweitig forensisch bemerkenswerth sind die Fälle von angeborener Verschrobenheit und namentlich von angeborenem Defect des moralischen Fühlens, bei welchen trotz normaler Körperbildung und gut entwickelter männlicher Geschlechtsorgane der Geschlechtstrieb gegenüber dem Weibe entweder vollständig fehlt und selbst Abneigung und Abscheu gegen das weibliche Geschlecht besteht, oder die Geschlechtsempfindung eine durchaus verkehrte ist, so dass das Individuum sich gar nicht als Mann, sondern als Weib fühlt und dem entsprechend sich benimmt. Eine Zusammenstellung derartiger Fälle, insbesondere von sogenannter „conträrer Sexualempfindung“ (Westphal), hat Krafft-Ebing veröffentlicht (Arch. f. Psych. 1877, VII, 201). Dieselben zeigen in eclatanter Weise, dass auch der Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen von der angeborenen Organisation nervöser Centren abhängen, und geben uns den Wink, auch bei fraglicher Impotenz die einschlägigen psychiatrischen Erfahrungen zu berücksichtigen.

In erworbener Weise kann die Erregbarkeit des Erectionscentrums herabgesetzt sein durch sexuelle Excesse (insbesondere Onanie) und andere schwächende oder die Erregbarkeit des Nervensystems herabsetzende Einflüsse, beziehungsweise Erkrankungen, wohin z. B. der Diabetes und die „traumatische Neurose“ gehören, sowie die Neurasthenie (Fürbringer, Impotentia virilis. Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 40).

Zweifellos bedingen viele Erkrankungen des Gehirns und namentlich des Rückenmarks Beeinträchtigung und Verlust der Erectionsfähigkeit, theils durch pathologische Veränderungen der Centren selbst, theils durch Störungen der betreffenden Leitungen. Auf den Sitz und die Ausdehnung, sowie auf die Art und den Grad der Erkrankung würde Rücksicht genommen werden müssen. Da nach den oben angegebenen Untersuchungen von Goltz die Erection vorzugsweise vom Lendenmark ausgelöst wird, so muss insbesondere den Erkrankungen des unteren Theiles des Rückenmarkes ein schädigender Einfluss auf die Potenz zugeschrieben werden; doch haben wir in der Prager Siechenanstalt einen damals 50jährigen Mann beobachtet, der, obwohl seit vielen Jahren an den unteren Extremitäten fast vollständig gelähmt, im hohen Grade der Masturbation ergeben war und wiederholt mit erigirtem Penis überrascht wurde.

Dass in Folge vorgerückten Alters die Erregbarkeit der Erectionscentren abnimmt und vielleicht ganz erlöschen kann, ist gewiss anzunehmen, doch sind geschlechtliche Aeusserungen bei Greisen so häufig, dass gerade bei diesen weniger das Alter als der individuelle Körperzustand in Betracht zu ziehen sein wird.

Ad 2. Da der Anstoss zur Erection vorzugsweise von oberhalb dem Goltz’schen Erectionscentrum im Lendenmark gelegenen Nervenorganen ausgeht, insbesondere von den höheren Sinnesnerven, deren Erregung mittelst im Rückenmark verlaufenden Bahnen auf das Erectionscentrum fortgepflanzt wird, so wird es begreiflich, wie auch Erkrankungen des Gehirnes und der oberen Theile des Rückenmarkes die Erectionsfähigkeit schwächen und selbst Verlust derselben bedingen können.

Nervi erigentes. Psychische Störungen der Erection.

Die centrifugale, die Erection vermittelnde Leitung ist durch C. Eckhard nachgewiesen worden durch die Entdeckung der Nervi erigentes, Fasern, die aus dem 1., 2. und 3. Sacralnerven entspringen, in den Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis gelangen, deren Erweiterung sie auf stattgehabte Reizung, und auf diese Weise die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann Erectionsunfähigkeit bedingen, wie durch Versuche an Pferden constatirt worden ist, ebenso nach Rémy (Journ. de l’anat. et phys. 1886, pag. 205) Durchschneidung der Nervi ejaculatorii; auch Verletzungen der Wurzel des Penis können Gleiches veranlassen.

Ad 3. Der glatte Verlauf des Reflexvorganges der Erection kann auch durch psychische Einflüsse verhindert werden.

Nach Goltz kann man bei Hunden, bei welchen in Folge Durchschneidung des oberen Theiles des Lendenmarkes die Erection des Penis schon auf geringe Reize eintritt, die Erection nicht auftreten oder verschwinden sehen, wenn stärkere Hautreize anderwärts eingeleitet werden.

Diese auch bei anderen Reflexen zu beobachtende Thatsache kann auch auf psychische Einflüsse übertragen werden. So wäre es begreiflich, wenn bei einem Individuum, das eben im Begriffe wäre, den Coitus auszuüben, z. B. in Folge eines plötzlichen Schrecks, die Erection ausbliebe oder unterbrochen würde. Aehnliches können jedoch auch weniger plötzliche Gemüthsaffecte bewirken, und es ist eine durch zahlreiche Erfahrungen constatirte Thatsache, dass insbesondere bei Neulingen im geschlechtlichen Verkehr, sowie bei Individuen, die wegen früher getriebener Masturbation mit einem schlechten Gewissen in die Ehe treten, einerseits übertriebene Scham, anderseits durch Vorstellungen etwaiger Impotenz geweckte Aengstlichkeit den Grund bildet, warum die Erection ausbleibt, ein Gang der Dinge, der in der Thatsache, dass es Männer gibt, die nicht in Gegenwart Anderer den Harn lassen können, sowie in der bekannten Erfahrung, dass auf Eisenbahnen nicht selten die Defäcation und Harnentleerung durch die Angst, den Zug zu versäumen, gehemmt wird, sein Analogon findet.

Diese psychische Reflexhemmung erklärt gewiss so manche Fälle angeblicher oder vermeintlicher Impotenz, welche, wie die Praktiker wohl wissen, gar nicht so selten bei jungen Ehemännern vorkommt und in der Regel, sobald durch einen gelungenen Beischlaf das Selbstvertrauen geweckt und die Angst vor vermeintlicher Impotenz damit gehoben wird, von selbst verschwindet. Es scheint hierher auch der grösste Theil jener Fälle zu gehören, in welchen das Individuum trotz normaler Erection doch keine Ejaculation beim Coitus zu Stande bringt, trotzdem bei nächtlichen Pollutionen Sperma entleert wird, wie Ultzmann („Ueber männliche Sterilität.“ Wiener med. Presse. 1878, Nr. 1) einen solchen mittheilt.

Mechanische Behinderung der Erection.

Ausser diesen in Innervationsstörungen gelegenen Ursachen der Erectionsfähigkeit des Gliedes gibt es Zustände, welche in mechanischer Weise Gleiches bewirken können. Es gehören hierher schwielige Narben und chronische Exsudate in den Corporibus cavernosis oder anderen Theilen des Penis, ebenso gewisse Neubildungen desselben, vielleicht auch einzelne Formen der Phimose, dann auch in vielen Fällen von Hypospadie eine angeborene Verkürzung des gespaltenen Frenulums, oder der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut, wodurch der letztere hakenförmig nach abwärts gekrümmt und in der Erection behindert erscheint, ebenso die Verwachsung des Penis mit dem Scrotum, deren Oesterlen in Maschka’s Handbuch, III, 13, erwähnt.

Defecte des Penis.

Weiter kommen Fälle vor, in welchen das Glied zwar die normale Erectionsfähigkeit besitzt, aber auch im Zustande der Erection so von Geschwülsten der Nachbarschaft bedeckt wird, dass es über das Niveau dieser gar nicht hervortritt, somit auch nicht in die weiblichen Genitalien eingeführt werden kann. Beispiele dieser Art liefern gewisse Fälle von Elephantiasis scroti und Scrotalhernien.

Einen exquisiten Fall ersterer Art haben wir selbst beobachtet. Das Scrotum reichte bis an’s Knie und hatte die Grösse von etwa drei Mannsköpfen. Der Penis war in diesem riesigen Tumor vollkommen vergraben, und durch eine excoriirte Stelle wurde die Oeffnung bezeichnet, aus welcher sich der Harn entleerte. Der Mann war verheiratet und konnte dieses Tumors wegen bereits seit Jahren den Coitus nicht mehr ausüben, da trotz vorhandener Geschlechtslust der Penis auch im erigirten Zustande durch die Geschwulst vollkommen verdeckt wurde.

Ein Fall, in welchem auf diese Weise durch einen grossen Scrotalbruch Impotenz herbeigeführt wurde, findet sich in Henke’s Zeitschrift, 1862, 44. Bd., pag. 379.

Von einer allzugrossen Dicke des männlichen Gliedes als Begattungshinderniss ist in älteren Büchern viel die Rede, doch wollen wir die betreffenden Angaben, als nicht durch thatsächliche Beobachtungen erwiesen, bei Seite lassen.

Vollständiger Defect des Penis, wie er wohl selten angeboren, häufiger aber durch Gangrän, Noma, fressende Geschwüre u. dergl. Processe bewirkt, vorkommt, bedingt selbstverständlich Begattungsunfähigkeit. Bei theilweisem Defect des Gliedes wäre nicht zu vergessen, dass die Anwesenheit der Eichel nicht unumgänglich zur Erection und zur Ejaculation nothwendig ist, und dass auch ein bei der Untersuchung kurz befundener Penisstumpf durch die Erection sich verlängert und auf diese Weise seine Einbringung in die weiblichen Genitalien ermöglicht werden kann.[20]

Allgemeine Bedingungen der männl. Beischlafsfähigkeit.

Wir haben bei der Besprechung der Ursachen der Impotentia coëundi bisher nur die Genitalverhältnisse für sich allein in Betracht gezogen; es ist jedoch klar, dass zur Ausübung eines Beischlafes ausserdem noch das allgemeine physische Vermögen gehört. Dieser Umstand kommt insbesondere in Betracht in jenen Fällen, in welchen bestritten wird, dass ein Kind zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Manne erzeugt worden sein konnte.

Es gehören hierher somatische Zustände, die ihrer allgemeinen Natur nach einestheils die Geschlechtslust sistiren, anderseits, indem sie das Individuum zu selbstständigen Acten unfähig machen, auch die Möglichkeit ausschliessen, dass während eines solchen Zustandes von dem Manne ein Beischlaf hätte ausgeübt worden sein können. Ersteres wird der Fall sein bei den meisten fieberhaften Erkrankungen, und es ist kaum anzunehmen, dass z. B. während schwerer fieberhaften oder gar mit Delirien verbundenen Erkrankungen ein Beischlaf von dem betreffenden Individuum ausgeübt worden sein konnte. Letzteres Moment wird vorliegen bei gewissen Lähmungszuständen, z. B. nach Hämorrhagien des Gehirns und ihren Consequenzen, bei allgemeinen Hydropsien u. dergl., die umsomehr von Bedeutung sind, als sie nicht schnell vorübergehende, sondern meist lange dauernde Leiden darstellen.

Fälle, in denen die Legitimität posthum geborener Kinder wegen in der Zeit vor dem Tode bei dem angeblichen Vater bestandener schwerer Erkrankung und dadurch bewirkter Beischlafsunfähigkeit bestritten wurde, finden sich in Casper-Liman’s Handb. d. gerichtl. Med., I, pag. 92 und 237, sowie in Tailor’s Principles of medic. jurispr., 1873, II, pag. 297 u. s. f. In einem der von Casper-Liman mitgetheilten Fälle hatte ein 72jähriger Mann eine 30jährige Frau geheiratet, die, nachdem der Gatte nach vierjähriger kinderloser Ehe und nach endlicher sechswöchentlicher schwerer Krankheit gestorben war, 317 Tage nach dem Tode des Mannes einen Knaben gebar und denselben als legitim angesehen haben wollte!

Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist jedoch zu erwägen, dass nicht alle schweren Erkrankungen die Möglichkeit eines Beischlafes ausschliessen. So ist es bekannt, dass namentlich Tuberculöse trotz weitgediehener Erkrankung den Coitus noch ausüben (Phthisicus salax) und uns ist insbesondere vorgekommen, dass ein sehr herabgekommener tuberculöser Bauer noch am Abend vor seinem Tode den Beischlaf ausübte, womit sein Weib ganz einverstanden war, die es nicht unterliess, dem Ortspfarrer gegenüber diesen Umstand lobend zu erwähnen. Ebenso kannten wir einen jungen, geschlechtlich sehr erregbaren Mann, der, obgleich an Syphilis der Leber und Ascites leidend, dennoch wiederholt in diesem Zustande den Coitus ausübte.[21]

Die Befruchtungsfähigkeit.

Impotentia generandi beim Manne.

Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit der Samenwege.

Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch befruchtungsfähigen Samen secerniren.

Mangel der Hoden.
Castraten.

Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus) vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen, dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst, da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt ausübten (P. Frank, Otto, Henke, A. Cooper), und Gleiches wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von denen Pelikan (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93) angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah Otto bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen Fall beobachtete Krahmer (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303). Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch untersucht.

Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist, keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.

Kryptorchie.

Das Fehlen der Hoden im Hodensack wegen nicht erfolgtem Descensus testiculorum — die Kryptorchie — bedingt für sich allein keine Befruchtungsunfähigkeit. Taylor (l. c. II, 294) erwähnt vier Fälle dieser seltenen[22] Hemmungsbildung, die sämmtlich Männer betrafen, welche in, zum Theile wiederholter Ehe Kinder erzeugt hatten, und ein gleicher Fall wird von Pelikan (l. c. pag. 43–50) mitgetheilt; ebenso konnte Beigel (Virch. Arch. CVIII, pag. 144) in dem ejaculirten Samen eines 22jährigen Mannes mit doppelseitiger Kryptorchie Spermatozoiden in normaler Mengen nachweisen. Diese Thatsachen widersprechen den ältern, insbesondere von Hunter, Curling und Godard gemachten Behauptungen, wonach der nicht erfolgte Descensus der Hoden immer auch mit verkümmerter Beschaffenheit dieser verbunden sei, und es ist immerhin beachtenswerth, dass in drei solchen Fällen, die Taylor (l. c. 293) ebenfalls erwähnt, in dem ejaculirten Sperma keine Spermatozoiden gefunden werden konnten.[23] Bei dem Umstande jedoch, als, wie wir hören werden, die Aspermatozie auch bei normalem Situs der Hoden häufig genug vorkommt, erscheint es möglich, dass in jenen Fällen weniger der nicht erfolgte Descensus der Testikel als andere Ursachen das Fehlen der Samenfäden bedingt haben, wie ja schon in dem Umstande, dass überhaupt Spermaflüssigkeit ejaculirt wurde und die Beischlafsfähigkeit in dieser Richtung nicht gestört war, der Beweis liegen dürfte, dass die Hoden keineswegs verkümmert waren, wie dies von Hunter u. A. bei den Testiconden angenommen wird.

Die zur Befruchtung nothwendige Fähigkeit der Testikel, normalen Samen zu secerniren, wird zunächst von gewissen Altersverhältnissen beeinflusst.

Befruchtungsfähigkeit bei Knaben. Pubertät.

In dieser Beziehung ist es bekannt, dass erst mit dem Eintritte der Pubertät die Hoden die Fähigkeit erlangen, Sperma zu bilden. In unserem Klima stellt sich die Geschlechtsreife gewöhnlich zwischen dem 16.-18. Jahre ein; es ist jedoch klar, einestheils, dass dieselbe nicht mit einem Schlage auftritt, sondern allmälig sich entwickelt, und dass ferner eine Reihe der verschiedenartigsten Verhältnisse den früheren oder späteren Eintritt derselben modificirt. Insbesondere sind Race und Erziehung von Einfluss, und diese Momente, sowie etwa stattgehabte frühzeitige geschlechtliche Reizungen, die unzweifelhaft eine Frühreife bewirken können, werden in dieser Beziehung in Betracht zu nehmen sein, sowie überhaupt in solchen Fällen, wo die Zeugungsfähigkeit eines Knaben namentlich wegen angeschuldeter Vaterschaft in Frage kommt, an dem Grundsatze festgehalten werden muss, weniger das Alter des Individuums, als seine körperliche Entwicklung in Erwägung zu ziehen. Dass letztere und mit ihr die Geschlechtsreife früher als sonst, und mitunter ungewöhnlich frühzeitig sich einstellen kann, unterliegt keinem Zweifel. Es existiren darüber thatsächliche Beobachtungen. Ob der von Klose (Syst. der ger. Physik, pag. 250) bezeichnete Fall von durch einen 9jährigen Knaben bewirkter Schwängerung Glauben verdient, ist allerdings fraglich; ein solcher, einen 14jährigen Knaben betreffend, ist uns aber selbst bekannt. Ebenso erwähnt Taylor (l. c. 289) Fälle von Nothzucht, die von 15–16jährigen Knaben verübt wurden und zur Verurtheilung letzterer führten.

Anlässlich solcher Fälle möchten wir jedoch bemerken, dass geschlechtliche Regungen überhaupt, sowie Erections- und daher Beischlafsfähigkeit bei Knaben viel früher vorhanden sind als die Befruchtungsfähigkeit, wie ja die so häufige Masturbation und analoge Erfahrungen bei jungen Thieren, insbesondere Hunden, zur Genüge beweisen, dass daher aus der Thatsächlichkeit eines durch einen Knaben vollbrachten geschlechtlichen Actes nicht auch auf bereits vorhandene Geschlechtsreife, respective Befruchtungsfähigkeit geschlossen werden darf.

Wie die Erfahrung lehrt, gibt sich die eingetretene geschlechtliche Reife in der Regel durch gewisse mehr weniger auffallende Veränderungen in dem körperlichen Verhalten des betreffenden Individuums zu erkennen. Der Körper bekommt einen mehr männlichen Habitus, die Schamhaare kommen zum Vorschein, ebenso, jedoch in der Regel später, die ersten Spuren der Barthaare; die früher infantilen Hoden schwellen an und werden gegen Druck empfindlicher, das Glied wird turgescenter und stärker, die Stimme schlägt um u. s. w. Das Vorhandensein oder Fehlen dieser Symptome wäre zu constatiren, denn es ist nicht zu leugnen, dass dieselben sehr gut für die Frage, ob das Individuum bereits zeugungsfähig sei oder nicht, verwerthet werden können. Eine absolute Beweiskraft kommt jedoch keiner dieser Erscheinungen zu[24], und nur dem Befunde ejaculirten Spermas könnte eine solche zugeschrieben werden. Bei dem Umstande als nächtliche Pollutionen ein frühzeitig sich einstellendes Zeichen eingetretener Geschlechtsreife bilden und anderseits gerade in der Pubertätsperiode die Masturbation am häufigsten vorkommt, wäre in einem derartigen Falle nach Spermaflecken zu fahnden und der mikroskopische Nachweis der Spermatozoiden anzustreben.

Befruchtungsfähigkeit bei Greisen.

Obgleich im Allgemeinen angenommen werden kann, dass im Greisenalter mit den Jahren die Befruchtungsfähigkeit abnimmt, so lässt sich doch kein Zeitpunkt bestimmen, von welchem an dieselbe vollkommen aufhört, es scheint vielmehr, dass in dieser Beziehung, so lange das Individuum nicht in hohem Grade marastisch oder anderweitig herabgekommen ist, von der Natur keine Grenzen gesetzt sind, wie dies bezüglich der Conceptionsfähigkeit des Weibes der Fall ist. Es sprechen dafür nicht blos zahlreiche zweifellose Beobachtungen von durch Greise erfolgten Schwängerungen (Taylor, l. c. pag. 291), sondern auch die Thatsache, dass man auch in Leichen sehr alter Leute ungemein häufig Spermatozoiden in den Hoden sowohl als in den Samenblasen nachzuweisen im Stande ist. Duplay (Arch. génér., December 1852) hat das Sperma der Leichen von 51 Greisen untersucht und konnte in 37 Fällen Spermatozoiden nachweisen; 7mal war die Menge derselben ungeheuer gross, wie in früheren Jahren, 16mal war noch in jedem Tropfen eine grosse Zahl zu finden und 14mal waren nur einzelne nachweisbar. Aehnliche Untersuchungen hat A. Dien angestellt (Journ. de l’anat. et de la phys. 1867, 449) an den Leichen von 105 Greisen von 64 bis 95 Jahren. Es fanden sich Spermatozoiden in den Samenbläschen bei Greisen von 64–70 Jahren (14) bei 64·3%, von 70–80 (49) bei 44·8%, von 80–90 (38) bei 26·3%, während in den Leichen von 90–97jährigen Greisen (4) keine gefunden wurden. Uebrigens kann auch bei Greisen trotz fehlender Spermatozoiden Geschlechtslust und Beischlafsfähigkeit bestehen. So obducirten wir einen 74jährigen, noch ziemlich rüstigen Mann, der bei einer Prostituirten während des Coitus gestorben war, und zwar an Herzlähmung in Folge von Endarteriitis deformans und consecutiver Herzhypertrophie. Im Inhalte der Hoden und Samenblasen fand sich keine Spur von Samenfäden. Interessant war in diesem Falle auch der Befund einer ausgeheilten embolischen Erweichung des rechten Kleinhirns, welche fast ein Drittel desselben betraf (vide pag. 50).

Obige Beobachtungen, mit welchen die in unserem Institute gemachten übereinstimmen, mahnen zur Vorsicht bei der Beurtheilung der Befruchtungsfähigkeit von Greisen, umsomehr, als Fälle, in denen die Legitimität von Kindern wegen Alters des Vaters angefochten wird, verhältnissmässig nicht selten vorkommen. Auch hier wird weniger das Alter des betreffenden Mannes, als vielmehr sein Körperzustand zu würdigen sein, und es ist bekannt, dass in dieser Beziehung die grössten Verschiedenheiten sich ergeben.

Hodenatrophie.

Von den pathologischen Processen, welche die Functionsfähigkeit der Hoden aufheben oder gar nicht eintreten lassen können, sind insbesondere die atrophischen Zustände zu erwähnen.

Eine angeborene Verkümmerung der Hoden ist verhältnissmässig sehr selten. Häufiger ist ein Persistiren der Hoden in ihrem infantilen Zustand, welches insbesondere gleichzeitig mit dem Zurückbleiben der sonstigen Körperentwicklung, bei gewissen Formen des angeborenen Blödsinnes, aber auch ohne beides vorkommt.

Wir obducirten kurz hintereinander 3 Fälle einschlägiger Art. Der erste betraf einen 23jähr. Mann, welcher in Kohlendunst erstickt war. Es war ein sehr kräftiges, jedoch bartloses Individuum, ein wahres Modell; der Penis war normal, das Scrotum auffallend klein (kaum apfelgross), leer. Die Hoden unmittelbar am äusseren Leistenring knabenhaft klein. Weder in diesen, noch in den Nebenhoden, noch in den Samenblasen Spermatozoiden. Das äussere Genitale hatte eine auffallende Aehnlichkeit mit dem des von Pelikan (l. c.) abgebildeten Kryptorchen. Der zweite Fall betraf einen 40jähr. herabgestürzten Ziegeldecker von kleinem, zartem Körperbau, mit ziemlich dichtem Vollbarte, nicht verknöcherten Kehlkopf- und Rippenknorpeln und offenem Foramen ovale. Die Genitalien mässig behaart, doch von knabenhafter Kleinheit. Die Hoden blos haselnussgross, weich. Sowohl in den Samenblasen, als in den Hoden Spermatozoiden, doch nur sehr spärlich, in ersteren 1–3, in letzteren 3–5 in einem Gesichtsfelde. Im dritten Falle handelte es sich um einen 23jähr. Zimmermaler, der auf der Strasse plötzlich todt zusammengestürzt war. Als Todesursache ergab sich ein Struma mit hochgradiger säbelscheidenförmiger Compression der Trachea. Der Körper war 169 Cm. lang, schlank und mager. Die Genitalien von knabenhaftem Aussehen. Am Schamberg etwa 10 Flaumhaare, Penis 4 Cm. lang, 1·5 breit, vom Schamberg durch eine niedrige bogenförmige Hautfalte abgegrenzt. Hodensack klein, flach, leer. Hoden bohnengross, im Leistencanal unmittelbar hinter dem inneren Leistenring. Samenbläschen 2·3 Cm. lang, 0·5 breit. Nirgends Samenfäden. Das Individuum war seit seiner Jugend schwächlich, soll ein Liebesverhältniss gehabt haben, welches jedoch nach Coitusversuchen von Seite des Mädchens aufgegeben wurde. Seitdem soll der Untersuchte stets traurig und verschlossen gewesen sein. — Beachtenswerth sind auch die durch mehrere Fälle illustrirten Mittheilungen Boreli’s, wonach ein Zurückbleiben der Entwicklung des Zeugungsapparates auch als Theilerscheinung von Malariakachexie vorkommt. (Wiener med. Blätter. 1881, pag. 54.)

Bezüglich der senilen Atrophie gilt das, was oben über die Spermabildung bei Greisen gesagt wurde.

Die übrigen Formen der Hodenatrophie können durch locale oder durch entfernte Ursachen veranlasst werden.

Zu den ersteren gehören Excesse in venere, entzündliche Processe der Hoden und Nebenhoden und von den Nachbarorganen ausgeübter Druck.

Dass excessiver Missbrauch der Hoden Atrophie derselben bewirken kann, unterliegt keinem Zweifel, weniger ist es jedoch die allzuhäufige natürliche Befriedigung des Geschlechtstriebes, die solche Folgen nach sich zu ziehen vermag, als vielmehr die frühzeitige und excessiv geübte Masturbation, die ebenso, wie sie den Gesammtkörper herabbringt, auch die Leistungsfähigkeit der Hoden zu erschöpfen vermag. Curling (On sterility in Man, 1846) erwähnt derartige Fälle, und ein solcher, wo bei einem 29jährigen Onanisten Atrophie der Hoden gleichzeitig mit Atrophie der Prostata beobachtet wurde, findet sich im Jahresberichte des Wiener allgem. Krankenhauses pro 1871, pag. 141, von Albert beschrieben.

Von den entzündlichen Processen, welche Hodenatrophie herbeiführen können, sind die gonorrhoische Orchitis und Epididymitis zu erwähnen. Doch kommt eigentliche Atrophie und consecutive Aspermasie vorzugsweise nur in den chronischen indurativen Formen der Hodenentzündung zu Stande, indem die von dem intralobulären Bindegewebe oder von der Membrana propria der Samencanälchen ausgehende Bindegewebswucherung das Lumen der Samencanälchen comprimirt und den zelligen Inhalt derselben durch Druck zum Schwinden bringt (Rindfleisch, Steiner). Ungleich häufiger ist die gleich zu erwähnende Aspermatozie (Azoospermie) ohne Atrophie des Hodens die Folge der genannten Processe.

In gleicher Weise kann Hodenatrophie nach syphilitischer, sowie nach traumatischer Hodenentzündung zu Stande kommen.

Fortgesetzter Druck auf die Hoden kann dieselben ebenfalls zum Schwinden bringen. Es kann dies geschehen durch Hydro- und Varicocele (Hunter), durch grosse Scrotalhernien (Hunter) und nach Virchow auch durch Elephantiasis scroti. Die in einzelnen Fällen von Kryptorchie beobachtete Aspermasie (Aspermatozie) hat man ebenfalls mit durch Druck bewirkter Atrophie der Hoden in Verbindung gebracht. Es wäre dies namentlich möglich bei Hoden, die im Leistencanal stecken geblieben sind. So fanden wir bei einem erstochenen Manne blos den linken Hoden im Scrotum, den rechten aber im Leistencanal. Ersterer war normal gross und enthielt reichliche Spermatozoen, während im linken, um zwei Drittel kleineren, nur isolirte sich nachweisen liessen.

Von den entfernteren Ursachen der Hodenatrophie ist zunächst die von Obolensky (Med. Centralbl. 1867, pag. 497) experimentell geprüfte Durchtrennung des Nervus spermaticus zu erwähnen. O. fand, dass bei Thieren nach Durchschneidung des N. spermaticus progressive Atrophie des Hodens sich einstelle, dass sie schon 2–3 Wochen nach der Operation beginne und binnen 4 Wochen in der Regel so weit schreite, dass der betreffende Hode zu einem erbsengrossen Körper zusammenschrumpfe. — Pelikan und Blumberg sahen auch nach Durchschneidung der Samenstränge in toto Atrophie, manchmal aber auch Vereiterung der Hoden eintreten.

Nach der Operation erfolgte in der Regel Intumescenz des Hodens, in welchem Zustande derselbe bis zum 16.-20. Tage blieb, worauf sich derselbe allmälig bis zum Umfange einer Bohne oder Erbse verkleinerte, so dass der ganze Process in etwa zwei Monaten beendet war. Nach Durchschneidung des Vas deferens allein trat Atrophie des Hodens nicht ein, ebensowenig nach Unterbindung desselben.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass ebenso, wie Verletzungen des N. spermaticus Hodenatrophie bedingen können, letztere auch bei Erkrankungen des N. spermaticus oder der centralen Nervenorgane, aus welchen er entspringt, erfolgen kann. Dies wäre insbesondere bei Erkrankungen der unteren Partien des Rückenmarkes in Betracht zu ziehen. Möglicher Weise kann eine solche Atrophie auch nach Erkrankung höher gelegener Rückenmarkstheile und selbst des Gehirns sich entwickeln, wofür auch die Beobachtung Larrey’s spricht, der bei einem Soldaten, dem in Egypten das kleine Gehirn verletzt worden war, Hodenatrophie und Impotenz eintreten sah.[25] Weiter kann Hodenatrophie eintreten nach Thrombose der Art. sperm. interna, welcher für den Hoden die Bedeutung einer Endarterie zukommt. J. Mifle (Arch. f. klin. Chir. XXIV, 399) und E. Niemann (Breslauer ärztl. Zeitschr. 1884, Nr. 2) berichten über solche Fälle.