Druck vom Bibliographischen Institut in Leipzig.
Fußnoten:
[1] Auch die britische Royal Geographical Society hat kürzlich beschlossen, in geographischen Namen den K-Laut überall durch k zu bezeichnen, auch da, wo sonst herkömmlich c geschrieben wurde.
[2] Preußen verlangt ſs, Württemberg ß. Da die Anwendung zweier Buchstaben für einen Laut ein Notbehelf ist und namentlich für die Schüler, z. B. bei der Silbentrennung, etwas Irreführendes hat, so verdient ß den Vorzug. Nur muß es in einer Weise dargestellt werden, daß es nicht aus dem Charakter der lateinischen Schrift herausfällt.
[3] Bayern und Württemberg lassen pf, Bayern auch sp, st, ck und tz stets ungetrennt auf die zweite Zeile treten; Württemberg läßt nur die Trennung Laſ- ten, Waſ- ser (nicht auch Las- ten, Was- ser) zu, überdies nimmt es bei Superlativformen st stets auf die zweite Zeile, z. B. genau- ste, treu- ste; W. trennt Städ- te, Verwand- te, B. erwähnt diesen Fall gar nicht; B. und W. lassen ng stets ungetrennt auf der ersten Zeile, z. B. Fing- er, Hoffnung- en.
[4] Der »Neudruck« schließt sich unserer Auffassung an, indem er das Wort »gebildet« durch »behandelt« ersetzt; dadurch werden also auch die vollen Formen ausdrücklich als berechtigt anerkannt.
[5] Württemberg verwirft grundsätzlich überall den Ausfall des es und schreibt daher nicht nur: der närrischeste, du mischest, sondern auch: du reisest, liesest etc. Doch findet sich in dem Wörterverzeichnis die verkürzte Form du beizst. Nach diesem Muster würde es, wo es die verkürzten Formen überhaupt zuläßt, nur das e, nicht das s ausfallen lassen, also du heißst, der närrischste etc.
[6] W. auch abstrakt etc.
[7] W. akklimatisieren. Es wäre zu wünschen, daß nach diesem Vorgang allgemein mit dem Grundsatz, nach welchem in Fremdwörtern stets cc zu schreiben ist, gebrochen würde.
[8] W.: Amboße.
[9] So P.; doch möchte ich empfehlen, wie amüsant und amüsieren auch Amüsement zu schreiben; vgl. die Bemerkung zu Kantonnement.
[10] B. schreibt Arak.
[11] Das amtliche Wörterverzeichnis hat nur Arzenei; die zweisilbige Form ist aber mindestens ebenso gebräuchlich und muß als gleichberechtigt angesehen werden.
[12] Die amtliche Schreibung ist »Asphalt«; da aber eine Etymologie, nach welcher s zu der ersten Silbe gezogen werden müßte, nicht bekannt, jedenfalls nicht leicht erkennbar ist, so halte ich »Aſphalt« für die bessere Schreibung und stelle diese als gleichberechtigt neben die amtlich angegebene.
[13] Das preuß. amtl. Wörterverzeichnis hat zwar nur ›Baryton‹, aber die italienische Form ›Bariton‹ ist so gebräuchlich, daß sie nicht als falsch bezeichnet werden darf; vgl. ›Sinfonie neben ›Symphonie‹.
[14] W.: in Betreff.
[15] B.: Bettuch, bei Silbentrenung Bett- tuch
[16] B.: Billete, W.: Billette.
[17] Die Schreibung Bovist, welche früher allein hier aufgenommen war, ist zwar üblicher, aber nicht der Ableitung entsprechend; das Wort bedeutet »Bubenfist«.
[18] Etymologisch richtig »Bonifatius« (von fateor), aber längst an facere angelehnt und als »Wohlthäter« aufgefaßt (vgl. franz. un boniface, ein gutmütiger Mensch) und daher mit c zu schreiben; vgl. auch Sündflut.
[19] Der Neudruck des preußischen amtlichen Wörterverzeichnisses hat »brachliegen«, während Sachsen und Baden »brach liegen« schreiben.
[20] W.: Buffet.
[21] Bukett ist amtlich noch nicht gestattet; da das Wort aber vollständig eingebürgert ist, so erscheint die angegebene Schreibung ebenso berechtigt wie z. B. »Büffett«, s. d.
[22] W.: Boutique.
[23] B. u. W.: Zeder, Zement, Zensur.
[25] W.: Zibebe, der Herkunft aus ital. zibebo gemäß; P. gestattet Zibebe.
[26] B.: Zigarette, Zigarre; P., S. und W. gestatten diese Schreibung.
[27] So Baden; besser wäre zirka; die übrigen Regelbücher enthalten das Wort nicht.
[28] W.: Zirkular, Zirkumflex, Zirkus. Es wäre zu wünschen, daß die übrigen Staaten sich dem Vorgang Württembergs in diesen und ähnlichen Wörtern anschlössen; vgl. auch cirka. Die halb fremde, halb deutsche Schreibung hat etwas Unbefriedigendes.
[29] B. und W.: ziselieren.
[30] W.: Zisterne.
[31] W.: Zitrone.
[32] B. u. W.: Zivil.
[33] W. auch: Koks, eine Schreibung, die sich schon wegen der Ableitung »verkoken« empfiehlt.
[34] So das preußische Regelbuch; es ist aber nicht wohl zu rechtfertigen, daß in demselben Wort der K-laut einmal mit c, einmal mit k gegeben wird. Ich empfehle daher »Cognac, Kognak«; W hat nur Cognac.
[35] B.: Kompagnie.
[36] P. zieht Concept vor, S. hat Concept und Konzept, W. nur Konzept.
[37] Das preuß. amtliche Wörterverzeichnis enthält nur die dem Lateinischen sich anschließenden Formen mit C; doch erachten wir es als selbstverständlich, daß in derartigen aus dem Griechischen stammenden Formen auch das ursprüngliche K stehen darf.
[38] S. gestattet auch dezimal etc., W. hat nur: dezimal etc.
[39] Der zweite Neudruck des preußischen amtlichen Regelbuches hat im Widerspruch mit der frühern Ausgabe und mit der allgemeinen Regel in erster Linie »dedicieren«, dagegen »dedizieren« nur als zulässig. Da kein Grund für diese Änderung ersichtlich ist, so vermuten wir, daß nur ein Druckfehler vorliegt.
[40] B. u. W. nur: Defizit, P. u. S. ziehen Deficit vor.
[41] P. zieht deliciös, Sachsen deliziös vor.
[42] W.: Diet[e]rich.
[43] B. u. W.: Disziplin, W. auch Diſziplin.
[44] B. u. W.: Dozent, P. u. S. ziehen Docent vor; W. hat dozieren, bei den übrigen fehlt das Wort.
[45] B.: Drechſler, Drechſlerei.
[46] W.: Elastizität, Elektrizität.
[47] B.: emanzipieren; P. gestattet diese Schreibung.
[48] W. auch: Erdaxe.
[49] W.: Exzellenz, exzentrisch, Exzeß.
[50] W.: Fasson.
[51] B.: Faſcikel; W.: Faszikel.
[52] Der Neudruck des preuß. amtl. Wörterverzeichnisses hat zwar nur »feeenhaft«; da aber nach der Anmerkung zu § 20 des Regelbuchs auch »feenhaft« zulässig ist, da Bayern nur den Plural »Feen« und Baden nur die Form »feenhaft« anführt, so erscheinen die beiden obigen Schreibungen als gleichberechtigt.
[53] P. und S. gestatten, W. hat nur Furier.
[54] P. und S. gestatten auch Kamasche.
[55] P. und W. gestatten, B. verlangt gibst, gibt, gib. Da die Aussprache mit kurzem i in ganz Süddeutschland und in einem großen Teil Mitteldeutschlands entschieden vorherrscht, so wäre zu wünschen, daß beiden Formen Gleichberechtigung zugestanden würde.
[56] B.: gescheid.
[57] B.: meines gleichen.
[58] B. und W. nur: Grummet.
[59] Das preußische Wörterverzeichnis (Neudruck) und das sächsische schreiben »zu Gunsten«, das badische »zu Gunsten« und »zugunsten«; die Schreibung »zu — gunsten« (nach Analogie von »um — willen«, »von — wegen«) hat schon ziemlich weite Verbreitung gefunden und darf als zulässig bezeichnet werden; auch die »Kölnische Zeitung« schreibt so, und Wilmanns sagt in seinem »Kommentar zur preußischen Schulorthographie«, daß sich für den kleinen Anfangsbuchstaben »auch noch die präpositionale Verwendung geltend machen lasse«.
[60] B. und W. nur: Hilfe.
[61] W. auch: Himmelsaxe.
[62] B. nur: Hyacinthe, W. nur: Hyazinthe, P. gestattet Hyazinthe.
[63] W.: Jahrzeh[e]nt u. _d.
[64] W. als gleichberechtigt, B. nur: Jockei.
[65] W.: Cabriolet.
[66] B.: Kammacher, bei Trennung Kamm-macher.
[67] Diese Schreibung widerspricht zwar der in § 24, 3, Anm. 2 (2. Neudruck: S. 18, Z. 12 v. u.) des preuß. amtlichen Regelbuchs aufgestellten Regel, daß in Fremdwörtern, welche auch sonst undeutsche Lautbezeichnung haben, nicht k, sondern c zu schreiben sei; dagegen findet sie sich in dem amtlichen Wörterverzeichnis. Wir haben im Gegensatz zur Regel das Wörterverzeichnis als maßgebend angenommen, und zwar um so lieber, als die Beobachtung der Regel, welche die Schreibung »Cantonnement« fordern würde, zur Verleugnung des allgemeinen Grundsatzes führen müßte, nach welchem etymologisch eng zusammenhängende Wörter gleichartig zu schreiben sind.
[68] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[69] P. u. W. nur: Karzer.
[70] W.: Kaschmir. S.: Kaschmir, Kasimir.
[71] So P. u. S.; B. u. W.: Kassier.
[72] B. u. W. nur: Kasus.
[73] W.: Klistier.
[74] Über die Zulässigkeit dieser Schreibung vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[75] Koloquinte ist die allgemein übliche Schreibweise; B. verlangt der Abstammung gemäß Koloquinthe; die übrigen Regelbücher haben das Wort nicht.
[77] B.: Comité, W.: Komite
[78] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[79] Vgl. Anmerkung zu »Kantonnement«, S. 118.
[81] Diese Schreibung glaubten wir allein aufnehmen zu sollen, obwohl sie der amtlichen Regel (im 2. Neudruck, S. 18, Z. 12 v. u.) widerspricht; denn sie ist nicht nur in fast ausnahmslosem Gebrauch, sondern die jener Regel entsprechende Schreibung »Conducteur« würde zu der bei uns nicht üblichen französischen Aussprache »Kongdüktör« verleiten; im amtlichen Wörterverzeichnis fehlt das Wort ganz.
[82] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[83] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[84] B. u. W. nur Krammetsvogel.
[85] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[86] P. gestattet auch, W. nur: Kristall, B. hat nur: Krystall.
[87] B. nur: Kummet.
[88] Diese der Herkunft des Wortes aus ital. cuscino entsprechende Form ist in Sprache und Schrift durch das jetzt übliche »Kissen« so zurückgedrängt, daß sie aufgegeben werden muß.
[89] S. Anmerkung auf S. 47.
[90] S. Anmerkung auf S. 47.
[91] Das preuß. amtliche Wörterverzeichnis hat nur »das Laib«, wahrscheinlich ein Versehen, da »der Laib« entschieden überwiegen dürfte. Die Wörterbücher von Grimm und Weigand geben nur »der Laib«.
[92] B. u. W.: Lazaret.
[93] Wenn das preußische amtliche Wörterverzeichnis unter »Leib« nur »bei Leibe nicht« anführt, so soll damit die seit mehr als einem Jahrhundert bestehende Zusammenziehung in ein Wort, »beileibe«, gewiß nicht als inkorrekt bezeichnet werden. Sachsen und Baden haben »beileibe«.
[94] So W.; im preußischen Wörterverzeichnis steht nur »Leihkauf«; durch diese Schreibung wird das seinem Ursprung nach nicht mehr verständliche Wort an »leihen« angelehnt; wir glauben die alte Schreibung »Leikauf« (aus Leitkauf: Weinkauf; vgl. Leitgeb: Wirt) nicht aufgeben zu sollen.
[95] B. u. W.: linieren.
[96] B.: Literatur.
[97] W.: das erstemal.
[98] B.: Matraze.
[99] W. zieht Maußer, maußern vor.
[100] Die Schreibung mit ph ist zwar fast allgemein verbreitet, aber wenig begründet, da das Wort nicht griechischer, sondern lateinischer oder doch italischer Abstammung ist.
[101] B. u. W.: Moriz.
[102] B.: Möve.
[103] B.: munizipal.
[104] B. nur: Naivetät.
[105] W.: Narzisse.
[106] So W.
[107] So S. und W.
[108] P. nur: von nöten, B. und W. nur: vonnöten, S. hat beide Schreibungen.
[109] B. und W.: Ozean.
[110] B. nur: Orang-Utan
[111] B. nur: Palissade.
[112] B. nur: Particip, W. nur: Partizip.
[113] B. u. W.: Pharmazeut.
[114] S.: Plahne, Plahnwagen.
[115] B. u. W. nur: Porträt, _e
[116] B. nur: Postillon.
[117] B. nur: Pranke.
[118] B. u. W. nur: Preiselbeere.
[119] B. u. W. nur: Prinzip.
[120] B. und W. nur: Pritsche.
[121] B. nur: Profos, W. zieht Profos vor.
[122] W. auch: Proselyt, Prosodie.
[123] W. auch: prosodisch.
[124] B. u. W.: Rezensent.
[125] S. daneben als gleichberechtigte, W. als einzige Schreibung: Redakteur.
[126] Vgl. Anm. zu »Kantonnement«, S. 118.
[127] B. nur: Rhede.
[128] W. auch: Represalien.
[129] W. nur: Rouleaux, S. zieht
[130] B. nur: Sabbat, W. nur: Sabbath.
[131] B. nur: Salweide, W. nur Sahlweide.
[132] Bayern schreibt »samt (sammt)«, »sämtlich (sämmtlich)« und »Sammet, Sammt«.
[133] B.: Schalloch, bei Trennung Schall- loch.
[134] S. gestattet auch: zu schanden.
[135] Das preußische amtliche Wörterverzeichnis hat zwar nur »Schubkarren« und »Schublade«, doch war es schwerlich die Absicht, dadurch die allgemein verbreiteten Formen »Schiebkarren« und »Schieblade« als unzulässig zu bezeichnen.
[136] B. nur: Schikane, W. nur: Chicane.
[137] B.: Schnelläufer, bei Brechung: Schnell- läufer.
[138] B. u. W. nur: Schokolade.
[139] Das preußische amtliche Wörterverzeichnis hat zwar nur »zu Schulden«, aber wie »von nöten« muß auch »zu schulden« gestattet sein; Baden hat »zuschulden«.
[140] B.: Schwimmeister, bei Trennung Schwimm- meister.
[141] B.: Selleri
[142] B. auch: Senner.
[143] B.: Sergent.
[144] B. u. W.: sozial etc.
[145] W.: Sozietät.
[146] W. auch: Spässe, spassen.
[147] B. u. W. nur, S. auch: speziell.
[148] B. u. W. nur, S. auch: spezifisch.
[149] Das preußische amtliche Wörterverzeichnis enthielt früher nur die oben in Klammern angeführten, der Neudruck von 1883 enthält, wie das sächsische und das württemb. Wörterverzeichnis, nur die oben in erster Linie stehenden Schreibungen, Baden schreibt »zustande kommen, imstande sein, außerstande sein, instandsetzen«.
[150] S.: an Zahlungsstatt.
[151] Der Imperativ »stick« ist veraltet; ebenso sind die Präsensformen »du stickst, er stickt« in der Schriftsprache fast außer Gebrauch.
[152] Mir scheint »stetig« die beste Schreibung zu sein, deren allgem. Anwendung ich durch Aufnahme in den Text befördern möchte; B. hat nur diese Schreibung, P. und S. haben sie als gleichberechtigt neben »stätig«, W. dagegen hat nur: »stätig«; vgl. unstet.
[153] B.: Stilleben, bei Trennung: Still- leben; Stimmittel, bei Trennung: Stimm- mittel.
[154] P., W. u. S. gestatten auch, B. nur: Sintflut. Dies bedeutet eigentl. »große Flut«; nachdem das »Sint-« nicht mehr verstanden wurde, suchte man das Wort durch Anlehnung an »Sünde« verständlich zu machen. Vgl. Maulwurf.
[155] B., W. und Baden schreiben »totschlagen«.
[156] In diesem und den folgenden Wörtern ist dem allgemeinen Gebrauch zufolge ſ geschrieben, während sonst die von lateinischen Zusammensetzungen mit trans herstammenden Fremdwörter auch vor Vokalen s behalten; vgl. transigieren, Transaktion.
[157] Preußen und Sachsen haben nur »Trotz bieten«; Baden hat beides als gleichberechtigt.
[158] P. auch: Tute.
[159] B. nur: Unbedeutendheit.
[160] Preußen schreibt »unstät«, Baden zieht »unstet« vor, Sachsen hat beide Schreibungen als gleichberechtigt. Wir geben der Schreibung »unstet« den Vorzug, weil man vorwiegend »stet« und fast immer »stets« schreibt.
[161] B. u. W.: Verlies.
[162] B. hat nur Vize-.., P. und S. haben in erster Linie Vice-.., gestatten aber Vize-.., W. hat umgekehrt in erster Linie Vize-.., gestattet aber Vice-..; beide Schreibungen sind daher als gleichberechtigt aufgenommen.
[163] B. u. W.: Vlies.
[164] So schreibt Baden.
[165] P.: von nöten, W.: vonnöten, S. zieht von nöten vor.
[167] B. nur: weitläufig, W. zieht diese Schreibung vor.
[168] P. hat nur »Wiederhall«; nach dieser Schreibung bedeutet das Wort »was noch einmal (wieder) hallt«; B. und W. haben nur »Widerhall«; nach dieser Schreibung bedeutet das Wort »was einem entgegen (wider einen) hallt«; S. hat beide Schreibungen als gleichberechtigt. An sich sind beide Auffassungen, also auch beide Schreibungen, zulässig und zwar um so mehr, als wieder und wider ursprünglich dasselbe Wort sind, welches beide Bedeutungen (»noch einmal« und »entgegen«) in sich vereinigte.
[169] Vgl. vorstehende Anmerkung zu »Wiederhall«.
[170] Die Schreibungen »wohlsein« und »wohlthun« werden zwar in den amtlichen Verzeichnissen nicht angegeben, sind aber so üblich, daß wir glauben, sie als gleichberechtigt aufnehmen zu sollen. Vgl. übrigens: »Du wirst wohl thun, wenn du ..« mit: »Du wirst uns wohlthun, wenn du ..« etc.
[171] P. u. S. haben in erster Linie Ceder, gestatten aber auch, B. u. W. nur: Zeder.
[172] B. u. W. nur: Zeitläufte.
[173] B. u. W. gestatten nur: Zement, Zensur, Zentner, Zeremonie; P. u. S. ziehen zwar die Schreibungen mit C vor, gestatten aber auch die mit Z.
[175] P. und S. gestatten, B. und W. haben nur: ziselieren, Zivil.
[176] P. hat nur: Cisterne, W. nur: Zisterne.
[177] P. gestattet, W. hat nur: Zitrone.
[178] B. nur: Zuber.
[179] B. und W. nur: Zwetschge.