Die Grausamkeit der Verfolgung stand auf gleicher Höhe wie die Dummheit des Wahnes, der, dank der rastlosen Geistlichkeit, dem Volke mehr und mehr in Fleisch und Blut überging. Es war es ganz zufrieden, daß es von der Geistlichkeit zur Schlachtbank geführt wurde noch zu einer Zeit, wo anderwärts — außer natürlich in fanatisch katholischen Ländern — unter dem Einflusse der Wissenschaft und der Aufklärung der gesunde Menschenverstand zu Worte kam und die Ausgeburten einer überhitzten pfäffischen Phantasie in die dunkelsten Höhlen verscheuchte.
Man stellte in den Kirchen Kasten mit Spalten im Deckel auf, um durch Anonymität die Anschuldigungen auf Hexerei zu erleichtern. Sobald eine Frau verdächtigt wurde, klagte sie der Geistliche von der Kanzel mit Nennung ihres Namens an, ermahnte seine Pfarrkinder gegen sie Zeugnis abzulegen und verbot jedem, ihr Schutz angedeihen zu lassen. Die Geistlichkeit hatte sich eine Parochialverfassung gegeben, die ihr die Hexenfälle ganz in die Hände legte. Sie wer es, die die Kommissionen leitete, vor ihr wurden die Geständnisse abgelegt, sie stellte die entscheidenden Zeugen oder die Leiter der Tortur zur Erpressung von Geständnissen. Und welche Martern wandte man an zur Erreichung dieses fluchwürdigen Zwecks!
An Grausamkeit ist die Geistlichkeit ja stets eine Meisterin gewesen und es fragt sich nur, ob man mit mehr Recht dieser, der Herrschsucht, Borniertheit oder heimtückischer Falschheit den Gegnern gegenüber die Palme zuerkennen muß. Die katholischen Hexenverfolgungen nach den Anweisungen eines Sprengers wurden von denen der Puritaner kaum überboten.
So wurden in Schottland im Jahre 1662 mehr als 150 Personen der Hexerei angeklagt. Ein Reisender sah 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen, im Jahre 1678 wurden neun andere an einem einzigen Tage verurteilt. War es in katholischen Ländern wohl so und so oft vorgekommen, daß die Kirche sich über die weltliche Obrigkeit beklagen mußte, weil sie sich weigerte, ein Urteil zu vollstrecken, so scheinen solche lichte Augenblicke bei Schottlands Regierung nicht eingetreten zu sein. Die Allmacht der geistlichen Dummheit und das Raffinement des pfäffischen Verdummungssystems hatten sie völlig bezwungen. Richtete man doch — im Gegensatz zu katholischen Ländern — sogar solche »Hexen« hin, die ihre Kunst nur zum Heilen der Kranken anwendeten!
Wurde noch im Jahre 1727 dort eine Frau verbrannt, so erließen noch im Jahre 1773 die »Geistlichen des vereinigten Presbyteriums« eine Resolution, in der sie ihren Glauben an die Hexerei erklärten und den allgemein gewordenen Skeptizismus beklagten. Intoleranz und Aberglaube bis in die Gegenwart waren die Folge dieser seelenhirtlichen Verdummung. In Irland wurde das letzte Hexengesetz gar erst 1821 aufgehoben[5].
Dafür zeichnet sich das kalvinistische Genf vor den anderen katholischen und protestantischen Staaten durch frühzeitige Abschaffung der Hexenprozesse aus, »dergestalt, daß in Genève seit dem Jahre 1652 niemand mehr wegen solches beschuldigten Verbrechens verbrannt worden, und man auch nichts von vielen solchen Fabeln, womit noch manche andere Länder angefüllet sind, allhier höret oder weiß.« Für Keyßler aber, dem wir diese Notiz entnehmen, zeugt, daß er in einer Anmerkung die Vermutung ausspricht, die Nachwelt werde den Greuel, des zu seiner Zeit geführten Würzburger Hexenprozesses nicht Glauben schenken[6]. Und zwar besuchte Keyßler Genf schon 1729. Es gab also auch in Deutschland selbständige, aufgeklärte Köpfe, die den Hexenunfug verabscheuten. Allerdings fast nur in Laienkreisen.
Daß man auf Seiten unserer Theologen nicht minder fest am alten Blödsinn festhielt, wie in andern Ländern, wird niemand wundernehmen.
Als Thomasius, der erfolgreiche Bekämpfer der Hexenprozesse, daran ging, die sinnliche Vorstellung vom Teufel zu zerstören, wobei er aber ausdrücklich betont, »daß zwar ein Teufel außer dem Menschen sei, und daß derselbe gleichsam von außen, jedoch auf innerliche und unsichtbare Weise in den Gottlosen sein Wesen treibe«, erregte er einen Sturm der Entrüstung. Nicht nur die Theologen, auch die Juristen nahmen gegen ihn Partei; allerdings hatte er beide scharf angegriffen. Eine dieser Gegenschriften führte folgenden Titel: »Petri Goldschmidts Huso-Cimbri p. t. Pastor Sterup. Verworffener Hexen und Zauberer Advokat. Das ist: Wolgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii J. U. D. et Professoris Hallensis und aller derer, welche durch ihre superkluge Phantasie-Grillen dem teufflischen Hexengeschmeiß das Wort reden wollen. Indem gegen dieselben aus dem unwiedersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestättiget wird, daß in der That eine teufflische Hexerey und Zauberey sey etc.« — Hamburg 1705.
Der Verfasser führt die Beweiskraft der Bibel an, in der der Teufel vorkomme, ferner die tägliche Erfahrung. In der »Zuschrift«, die an Friedrich IV. von Dänemark gerichtet ist, behauptet der Verfasser, durch sein Buch werde »die Wahrheit der göttlichen Schrift betreffend das Zauber- und Hexenwesen gegen einen frechredenden Philosophaster und Gottes-Wort-Schänder vertheidiget«. Er behauptet über Thomasius, »daß alle seine Reden nichtig, betrieglich und die göttliche Schrifft und gesunde Vernunfft äffende seyn« und spricht von »närrischen Vernunft-Grillen«.
Und doch war das Wesen und — in unseren Augen — das Verdienst von Thomasius Auftreten nur die Leugnung der Körperlichkeit des Teufels, was dann mit Notwendigkeit einen fleischlichen Umgang mit den »Hexen« ausschloß. Der Verfasser — notabene nur einer von einer Anzahl gleichdenkender fanatischer Verteidiger altehrwürdiger Dummheit und darum Geistesverwandter gar manches Zeitgenossen — versichert, daß »nichts auf der Welt zu ersinnen (sei), welches der Göttlichen Schrifft mehr Verachtung, Spott, Hohn und Gelächter verursachen und den subtilen Atheismum in die Gemüther der Menschen hinein flößen kann, wodurch bey ihnen das Fundament des Glaubens in Zweiffel gezogen und die göttliche Schrifft ihrer Autorität gäntzlich mag beraubet werden, als daß man für gewiß hält, daß die Engel und Teuffel anders nicht seyn, als Schwärmereyen unsrer Phantasie und närrische Gebuhrten des Temperaments.« Daß Thomasius ein Atheist war, ist in des Angreifers Augen ausgemachte Sache[7].
Dieser kurze Streifzug durch die Geschichte des Kampfes zwischen dem erwachenden gesunden Menschenverstand und der hinter festen Bollwerken gut verschanzt liegenden Dummheit möge genügen.
Wir gehen nun zu der Frage über, wie es möglich war, das Volk in seiner überwiegenden Mehrheit in der Geistesverfassung von Anno dazumal festzuhalten. Dazu gab es außer der suggestiven Wirkung der Hexen- und Teufelslehre, sowie der Prozesse, noch ein vortreffliches Mittel, die Bücherzensur, die nicht nur verhütete, daß ketzerische Gedanken von Landeskindern durch den Druck Verbreitung fanden, sondern auch die Einfuhr solcher Erzeugnisse unterband. Gelang es so, das Land gegen alle fremden Gedanken hermetrisch abzuschließen, autochthone aber nicht aufkommen zu lassen, dann, sollte man meinen, müßte das Regiment der Dummheit für ewige Zeiten garantiert sein.
Die Zensur war gleich dem Buchhandel im alten Reiche durch eine Reihe von Reichsabschieden eingeführt und geregelt. Schon der vom Jahre 1524 machte es jeder Obrigkeit zur Pflicht, bei ihren Druckereien und sonst überall zu kontrollieren, daß Schmähschriften und Gemälde gänzlich beseitigt würden. Zugleich sei aber darauf zu halten, daß nicht Gutes zugleich mit dem Bösen unterdrückt würde.
Diese zweifellos sehr verständige Verfügung — wofern wir überhaupt irgendwelche Zensur für verständig halten können — wurde in der Folgezeit ergänzt, aber gewiß nicht zu ihrem Besten. So lautet der Speirer Reichsabschied von 1529 schon wesentlich strenger:
»Es soll in allen Druckereien und bei allen Buchführern Vorsehung getan werden, daß weiter nichts Neues und sonderlich keine Schmähschriften gedruckt und zu Kauf getragen werden, sondern was gedichtet, gedruckt und feilgehalten wird, soll zuvor von jeder Obrigkeit dazu verordneten, verständigen Personen besichtigt, und so Mangel daran befunden zu drucken und feil zu haben bei großer Strafe der Dichter, Drucker und Verkäufer verboten werden.«
Die Angst vor den Schmähschriften entsprang selbstverständlich nicht der Sorge um das Wohl bzw. die Ehre der Untertanen, sondern vielmehr der Angst vor Kritik der Kirche, Obrigkeit und ihrer geheiligten Institutionen.
Das geht schon ganz klar aus dem Augsburger Reichsabschied von 1548 hervor, der den Druck von Büchern verbietet, die schmählich und aufrührerisch befunden würden und den Lehren der christlichen Kirchen und den Reichstagabschieden nicht gemäß seien, oder »zu Unruh und Weiterung« Ursache gäben.
Daß diese albernen Verfügungen nicht viel nützten geht daraus hervor, daß schon der Reichstag von 1577 sich nicht damit begnügt, die früheren Verbote mit Ausdehnung auf Verleger und Buchhändler zu wiederholen, sondern noch hinzufügt, »daß künftighin im ganzen römischen Reiche die Buchdruckereien nur in Residenz, Universitäts- und Reichsstädten geduldet werden, alle Winkeldruckereien aber stracks abgeschafft werden sollen. Auch soll kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht seine Ansässigkeit, Ehrbarkeit und Tauglichkeit nachgewiesen und die Beobachtung dieser Satzungen beschworen hat. »Es wurden auch die Verträge verboten, die — höchst bezeichnend für den mittelalterlichen Geist — die Klausel enthielten, daß der Schuldner dem Gläubiger für den Fall des Nichtbezahlens die Erlaubnis einräumte, ihn mit Schmähschriften zu verfolgen.
Wie die Schlinge, die dazu angetan war, allmählich jegliche Gedankenfreiheit zu erdrosseln, immer enger gezogen werden sollte und auch wurde, geht aus dem Reichstagsschluß von 1715 deutlich hervor. Dieser bestätigt die früheren Verordnungen und fügt erläuternd hinzu: »daß alle Prediger, Gelehrte, Buchdrucker, Verleger, Buchführer, Bücherkommissionen sich in Beziehung auf alle Glaubens- und Staatssachen betreffende Schriften genau an diese Satzungen zu halten haben, auch bei allen Buchdruckereien verständige Censores anzustellen seien, welche auf genaue Durchsehung dieser Schriften, sowie auf strenge Wachsamkeit gegen das Einführen schädlicher Bücher aus fremden Ländern zu verflichten sind. Gegen alle diejenigen aber, die sich gegen diese Reichssatzungen verfehlen, soll mit Verhaftung, Untersuchung und Strafe am Vermögen, und nach Umständen an Ehre, Leib, Gut und Blut eingeschritten werden.«
Das kaiserliche Bücherpatent von 1746 verordnet gar, daß jeder Drucker oder Buchhändler fortan eine vollständige und aufrichtige Designation aller seiner zum Verkaufe habender Druckschriften dem Bücherkommissariate in den ersten Meßwochen vorzulegen und dem gewöhnlichen Catalogo nundinarum einzuverleiben habe[8].
Diese reichsgesetzlichen Bestimmungen, die doch gewiß knebelnd genug waren, wurden von der Landesgesetzgebung noch teilweise überboten.
Wenn es mit Berücksichtigung der damaligen Borniertheit in konfessionellen Fragen auch nicht verwundern wird, daß man in protestantischen Ländern katholische, in katholischen Ländern aber protestantische Glaubensbücher zurückwies, so begnügte man sich doch keineswegs hiermit. Das Beispiel der bayerischen Gesetzgebung in dieser Frage möge darüber informieren, wie weit man sich in systematischer Volksverdummung vorwagen kann. Den Jesuiten, den Vorkämpfern gegen jegliche Geistesfreiheit, gebührt hier die Palme.
Daß man es in erster Linie auf die Jugend abgesehen hatte, um so die kommende Generation für sich zu haben, ist einleuchtend.
Die Schulordnung für Ober- und Niederbayern, die im Jahre 1569 in München erschien, enthält neben manchem verständigen Wort, folgenden köstlichen Passus:
»Bei allen lateinischen Schulen sind verboten: die Schriften aller derjenigen, die sich von der alten Religion abgesondert haben, und zwar nicht allein ihre theologischen Werke, sondern auch die über Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Physik, die bisher in den Schulen umhergezogen wurden. Denn obgleich die Lehrmethode dieser Leute anmutig und leichter als die ist, welche in den Schulen gebräuchlich gewesen, fehlt es doch jetzt auch bei den Katholiken nicht mehr an solchen Werken.«
Dieselbe Schulordnung verbot, daß in den Klöstern irgendwelche alte Autoren, besonders in der Poesie gelesen würden. Denn da es sich doch nur um das gute Latein handle, dieses aber bei den christlichen Autoren ebenso gut sei, so seien letztere vorzuziehen[9].
Ein bayerisches Gesetz vom 6. Juli 1616, das strenge Verfügungen über den Buchdruck und Handel enthält, verbietet alle Bücher, von den in den namentlich aufgeführten Städten Ingolstadt, München, Dillingen, Mainz, Köln, Freiburg i. Br., Innsbruck, Löwen, Lion, Rom, Venedig, Florenz, Bologna oder in Spanien gedruckten Werken abgesehen: »Alle übrigen sowohl in Teutschland als Italien, in Frankreich und Engelland gedruckten Bücher sind abgeschafft und das Hausiren derselben den Buchhändlern bey schwerer Strafe und Confiscation untersagt.«
Schon bei seinem Regierungsantritt hatte der Kurfürst Maximilian I. folgendes verordnet:
»Da sich noch immer bey den Untertanen ketzerische Bücher vorfinden, und solche von den Hausierern eingeschwärzt werden, und in Bedenkung, daß der Abfall von der katholischen Religion fast allein durch die verbotenen, falschen ketzerischen Bücher, Tractätchen und Schriften entsprungen, wird befohlen, daß die Untertanen alle der katholischen Religion zuwiderlaufenden Bücher, soviel sie derer bei Handen haben, den Obrigkeiten unverzüglich zustellen. Würde jemand eines von solchen verbotener Büchern sträflicher Weise verhalten (woraus eines jeden verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen), soll an selben ein solches Beispiel aufgestellt werden, daß andere sich vor ähnlichen Vergehen hüten werden.« Zugleich wurden eigene Kommissäre mit der Haussuchung nach derlei Büchern beauftragt. Diese hatten den Befehl, die Bücher zu konfiszieren und die Besitzer zur Bestrafung anzuzeigen.
Selbst bei Verstorbenen sollte man nach solchen Büchern fahnden und wenn man sie fand eine Geldstrafe aus der Verlassenschaft erheben.
Im Jahre 1609 wurde festgesetzt, daß zur Zensur jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputieren seien. »Wenn aber solche Traktötl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind«, sollen auch andere Geistliche und gelehrte Personen beigezogen werden. Der Dechant der Frauenkirche mußte überdies jedes Attest über ein begutachtetes Buch mit Vor- und Familiennamen unterschreiben und diese Attestierung mußte bei Strafe in jedem Buche gedruckt werden[10].
In Ingolstadt wurde besonderes Augenmerk auf die Buchdrucker gerichtet, die Universitätsangehörige waren. Schon 1555, also im gleichen Jahre, in das der Einzug der Jesuiten fällt, wurde angeordnet, daß nichts gedruckt werden dürfe, was nicht vom einschlägigen Fakultätsdekan und außerdem noch vom Dekan der theologischen Fakultät approbiert sei. Außerdem mußte das Verzeichnis aller aus Frankfurt bezogenen Bücher diesen Zensoren vorgelegt werden. Um die Kontrolle noch mehr zu erleichtern, wurde im Jahre 1579 angeordnet, daß die Einfuhr auswärtiger Bücher überhaupt nur zweimal im Jahre während zweier Wochen stattfinden dürfe. Daß die Geschäfte der Buchdrucker bzw. Händler einer ständigen Kontrolle unterstanden, versteht sich von selbst. Und zwar wurden die Buchhändler vom Dekan mit einem der zwei Stadtpfarrer visitiert[11].
Da es ein seit langem von der theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt geübtes Recht war, die Zensur über alle Fakultäten auszuüben, so gab es weder in der philosophischen noch in der juristischen Fakultät akatholische Bücher von akatholischen Verfassern. Der »Geist«, mit dem die Zensur ausgeübt wurde, erhellt unter anderem daraus, daß die Schriften des Rektors der Universität, Freiherrn von Ickstatt, nur nach hartem Kampfe von der Zensurbehörde genehmigt wurden, darunter wurden sogar solche zurückgewiesen, die das Imprimatur katholischer Bischöfe trugen! Als nun Ickstatt einem oder zwei Schülern der juristischen Fakultät »verdächtige« Bücher, nämlich Köhlers Kompendium der Reichshistorie — noch dazu mit ausdrücklicher Warnung vor dem akatholischen Standpunkte des Verfassers! — empfahl und Lori sich Reinhards Reichshistorie verschafft hatte, da wurde von den Kanzeln aus gegen ihn im Jahre 1752 eine furchtbare Hetze inszeniert. Doch Ickstatt erwirkte im gleichen Jahre vom Kurfürsten Max Joseph die Erlaubnis, daß akatholische juristische und staatswissenschaftliche Werke gebraucht würden, solange die Ingolstädter Professoren nicht selbst Kompendien verfaßt hätten. Das kam allerdings einer Vertagung ad Calendas graecas so ziemlich gleich.
Wer noch am Ende des 18. Jahrhunderts in Spanien oder Portugal im Besitze einer hebräischen Bibel war, machte sich des Judentums verdächtig. Viele und nicht die schlechtesten Ausgaben der Kirchenväter waren verboten, wenn ihre Herausgeber »Ketzer« waren. Wenigstens mußten Einleitung, Kommentar und Anmerkungen fortgelassen werden. Ein Kind durfte nicht einmal seinem Vater seine religiösen Zweifel vortragen, weil der Vater durch die Inquisitionsgesetze verpflichtet war, das den Inquisitoren anzuzeigen. Nach der Meinung einiger spanischer Theologen waren sogar die Beichtväter vom Beichtsiegel entbunden, wenn ihnen das Beichtkind seine Zweifel entdeckte und nicht sofort ihren Vorstellungen Gehör gab. Man sagte: Haeresis est crimen, quod nec confession celat. Wenn in Gedichten, Komödien, Opern, Ausdrücke wie Numen, Dei usw. vorkamen, so mußte der Autor eine Protestation beidrucken, daß sie nur aus poetischen Gründen gebraucht würden und nicht etwa aus Opposition gegen die wahre, allein seligmachende römische Kirche. Kamoens ließ seiner Lusiade folgendes Glaubensbekenntnis in Versen folgen:
An der Universität Ingolstadt wurde erst im Jahre 1727 nach anfänglichem Widerstreben Geschichte in den Lehrplan aufgenommen. Der gelehrte Professor kam aber in seinem Diktat im Laufe eines ganzen Jahres nie über einen oder zwei Kaiser hinaus. Da war es dann gewiß kein Wunder, wenn eifrige Studenten das Bedürfnis hatten, sich durch Bücher weiter zu bilden. Wohlgemerkt handelt es sich hier um Juristen, nicht etwa um Theologen, denen die Scheuklappen ja nie fest genug gebunden werden können, da tatsächlich jedes verständige Buch sie in die Gefahr bringt, ihren Glauben zu verlieren.
In der Philosophie war es ebenso bestellt wie in Geschichte und Jurisprudenz. Da sich die Philosophen aber zu schwach fühlten, um aus eigener Kraft ihrer kläglich darnieder liegenden Wissenschaft aufzuhelfen, überdies trotz des obligatorischen philosophischen Bienniums vor leeren Bänken dozierten, erbaten sie zu ihren Gunsten kurfürstliche Mandate. Aber der Nutzen blieb aus.
Vom wissenschaftlichen Geiste, der auf der ultrakatholischen Universität Ingolstadt noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts herrschte, legt allein die Tatsache Zeugnis ab, daß der Oberstadtpfarrer und Professor der Theologie Eckler sich 1772 rühmen konnte, er sei seit Dr. Eck (1527!) der erste Oberstadtpfarrer und Professor in Ingolstadt, der »etwas zum Druck geschrieben«. Ist das auch nur so aufzufassen, daß keiner seiner Vorgänger im Stadtpfarramt, die allerdings auch häufig zugleich Professoren waren, literarisch tätig war, so beweisen die zweiundeinhalb Jahrhunderte beharrlichen Schweigens immerhin keinen allzu großen wissenschaftlichen Tatendurst. Übrigens hatte die Universitätsdruckerei trotz ihres dreihundertjährigen Bestandes keine hebräischen Lettern, so daß man beim Drucken der Festschrift in die größte Verlegenheit kam[13].
Dafür sprach man an dieser Musteruniversität von einer katholischen Medizin. Man verstand darunter die ältere, auf der arabischen und griechischen Tradition beruhende, »solidere« Wissenschaft im Gegensatz sowohl zu den verkehrten Meinungen des Pöbels, als zu den Grundsätzen der parazelsianischen Neuerer[14].
Die Münchner Akademie der Wissenschaften, deren Schriften der Zensur unterstanden, und die keineswegs antikatholisch oder freigeistig war, wenn sie auch einigermaßen dem aufgeklärten Zeitgeist gegenüber der kirchlichen Versumpfung Bayerns Rechnung trug, wurde aufs heftigste von den Jesuiten bekämpft. So dichtete ein P. Joseph Pemble ein eigenes Schauspiel gegen die Akademie, das unter dem Titel »Der Bücherbrand zu Ephesus« im großen Kongregationssaale aufgeführt wurde. In den Zwischenakten erschien der Teufel als Verleger der neuen Schriften.
Die Jesuiten wußten eben sehr wohl, daß sie durch die geringste Aufklärung ihrer verdummten Herde von anderer Seite ihr Ansehen verlieren würden und kämpften deshalb wie die Verzweifelten um Aufrechterhaltung des Vorrechtes, ihre Schafe auch weiterhin zu verblöden. Dabei verstanden sie es, die Kanzelredner Bayerns auf ihre Seite zu bringen. Diese verkündeten denn auch, daß die Akademie die Religion unterdrücke, ein Akademiker ein »Neuling«, ein »Freigeist« sei, den man mehr fürchten müsse, als den Teufel. Das niedrige Volk wurde dadurch derart voreingenommen, daß es sich beim Anblick eines Akademikers bekreuzigte. Daß man nicht nur jede mißliebige Regierungshandlung, sondern auch elementare Unglücke den »gott- und religionslosen Freigeistern« aufs Konto setze, wird hiernach niemanden verwundern.
Ein Franziskanermönch P. Leo überhäufte die Akademie in seinen Predigten mit den gemeinsten Beschimpfungen und forderte seine Zuhörer auf, die Freigeister mit dem Schwerte auszurotten. Das aufgestachelte Volk revoltierte, kündigte den Gesellen der akademischen Buchdruckerei das Quartier und der Magistrat forderte Aufhebung der Presse. Bedenkt man, daß sich das in München, vor den Augen des Kurfürsten, der die Akademie liebte und beschützte, zutragen konnte, so hat man eine Vorstellung von der selbst zum Märtyrertum begeisternden Allmacht der Dummheit[15].
Nur dank den Bemühungen Loris, eines Schülers und Gesinnungsgenossen von Ickstatt, entging die Akademie dem Lose, ihre Werke der Zensur der Ingolstädter Theologen unterwerfen zu müssen. Der von dieser Seite gegen sie entfesselte Sturm der Entrüstung wurde besonders schlimm, als der Theatiner Ferdinand Sterzinger am 13. Oktober 1766 eine akademische Rede gegen den Hexenglauben hielt. Es brach eine Flut von Streitschriften über ihn herein, die unter Berufung auf die heilige Schrift, die Erblehre der Kirche, die Aussprüche der Päpste die Bestreitung des Hexenglaubens geradezu für eine Ketzerei erklärten. Allerdings war noch im Jahre 1701 in München ein siebzehnjähriges Mädchen als Hexe hingerichtet worden[16].
Im benachbarten, von jesuitischem Geiste durchtränkten Österreich, war es natürlich nicht anders.
In einem Schreiben vom 24. Oktober 1791, das gegen Josephs II. Reformen protestiert, wird vor allem der schädliche Einfluß des bei der Jugend genährten Hanges zur Belletristik geschildert: »Sie erweicht zu sehr die Gemüter, vertilgt die Vernunft und läßt nichts als Empfindung übrig. Sie verdirbt sogar die Beredsamkeit und erstickt alle männlichen Gedanken. Seit langem ist der Mangel an Kandidaten der Theologie immer fühlbarer geworden; die neue Erziehungsweise erzeugt nämlich einen Haß gegen das Zölibat, der von oben herab genährt wird, schon deshalb höchst unklugerweise, weil, je mehr jener steigt, desto mehr notwendig auch die Anzahl der Staatsdienst und Heiratsaspiranten und hiermit auch die Staatslasten zunehmen müssen[17]«.
Doch zurück nach Bayern. Als Maximilian IV. Joseph von Bayern die kirchliche Bücherzensur in seinen Staaten aufgehoben hatte, erhielt er vom Papst unterm 19. November 1803 eine Antwort, die aus der Freiheit von Buchhandel und Presse den Untergang der Kirche befürchtet. »Du siehst demnach, wie notwendig es ist, daß von den Bischöfen und ebenso von den übrigen Geistlichen das heilige Amt, welches ihnen zur Erbauung der Kirche übergeben ist, frei ausgeübt werde, da den Aposteln und Jüngern und ihren rechtmäßigen Nachfolgern, nicht aber andern von Christus dem Herren gesagt wurde: Gehet hin und predigt das Evangelium aller Creatur, lehrt alle Völker, und da die Bischöfe, nicht aber andere nach dem Zeugnis des Apostels Paulus der heilige Geist gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren[18]«.
Der Papst versuchte hier also nicht mehr und nicht weniger, als die bischöfliche Bücherzensur auf die heilige Schrift zu gründen! Der Kurfürst würdigte erfreulicherweise dieses Kulturdokument keiner Antwort.
Es liegt auf der Hand, daß die Bücherzensur allein nicht genügt, wenn nicht auch für die entsprechende Lehre in Schule und Universität gesorgt wird. Daß das geschah, ergibt sich zwar schon aus einigen oben angeführten Daten. Um aber die Organisation der Dummheit, wenigstens an einem Beispiel in ihrer ganzen Glorie zu zeigen, wollen wir auf das Unterrichtswesen noch einen Blick werfen. Daß auch hier die Jesuiten, die Hopliten Roms, in vorderster Reihe den Kampf führten, versteht sich von selbst. Ihrem Wirken auf dem Gebiete der Zensur entspricht völlig das im Lehrfach, was gewiß nicht ausschloß, daß sie da und dort auch Tüchtiges leisteten und in der Methode, ihrer Methode natürlich, deren Geist zu kennzeichnen überflüssig sein dürfte, glänzten.
Seit dem Jahre 1585 brach, wie sich Prantl, der Geschichtschreiber der Ludwig-Maximilianuniversität äußert, das »jesuitische Verderben« mit Entschiedenheit über die philosophische Fakultät der Universität Ingolstadt, damals bekanntlich der einzigen bayerischen Universität, herein. Die Jesuiten versuchten durch eine Schrift »Bedenken die Schulsachen zu Ingolstadt betreffend«, die sie dem Herzog unterbreiteten, den weltlichen Professoren den Todesstoß zu versetzen. Sie schlugen vor, die Vorlesungen über Dialektik, Poesie, Humaniora und Griechisch, die — man höre und staune — ohnedies viele Jahre nicht vertreten waren, ganz abzuschaffen, da sie ja mit Ausnahme der Dialektik nur in das Pädagogium gehörten. Dialektik aber werde von den Jesuiten in zehn Wochen besser gelesen, wie an der Universität in einem ganzen Jahre. Auch Rhetorik sollte ihnen übertragen werden, desgleichen Mathematik und Ethik. Das alles geschähe, um den Ruhm der Universität zu steigern! Das beste sei ja überhaupt, dem Orden die ganze philosophische Fakultät einzuräumen.
Wiewohl nun Ingolstadt niemals eine reine Jesuiten-Universität war, wie etwa Dillingen oder Graz, benahmen sie sich doch derart herrisch, daß sie z. B. ihren Zuhörern verboten, in den Mußestunden anderweitige Vorlesungen zu hören, ebenso Institutionen zu belegen und absichtlich ihre Vorlesungen ausdehnten um die Hörer zu verhindern, eine andere Lehrstunde zu besuchen. Sie verboten in Ingolstadt bei den Franziskanern zu beichten und exkludierten 1610 einige Adelige, weil sie es gewagt hatten, der Vesper und der Prozession bei den Franziskanern beizuwohnen! Schon damals war man sich in Universitäts- und Studentenkreisen darüber klar, daß der Verfall der Universität bei diesem Verhalten unvermeidlich sei[19].
Damals wurde unter jesuitischem Einfluß auch verordnet, daß die Jugend hinfort in Deutschland nur noch die Universitäten Ingolstadt, Freiburg i. Br., Köln, Dillingen, in den Niederlanden Löwen und Douay besuchen dürfe, außerdem noch die Jesuitenkollegien und katholischen Partikularschulen. Wer schon an einem anderen Orte studierte, sollte schleunigst abgerufen werden.
Noch strenger ist das Mandat von 1598: »Junge Leute, welchen Standes sie immer seien, dürfen des Studierens wegen außerhalb des deutschen Reiches nirgends hin, auch nicht auf katholische Universitäten und Partikularschulen geschickt werden. Wer im Auslande Sprachen oder Gewerbe erlernen will, muß die Erlaubnis der Obrigkeit vorher einholen, die gute Ermahnungen gibt, beim katholischen Glauben zu bleiben und die Sakramente nur bei Katholiken zu empfangen. Wer den Glauben wechselt, dem wird der Aufenthalt in Bayern verboten[20].«
So hoffte man die Seelen keimfrei erhalten zu können!
Als der greise Freiherr von Ickstatt, der Reformator des Unterrichtswesens Bayerns, das bisher, wie sich zur Evidenz aus dem Mitgeteilten ergibt, unter klerikalem Regiment geistig völlig versumpft war, in der Münchener Akademie der Wissenschaften seine Gedanken über Reform des Schulwesens vortrug, wurde die Rede von der Akademie übergangen. Sie hielt es nicht für ihre Aufgabe, sich um das Schulwesen zu kümmern! Die Rede erschien noch nicht einmal im Verlag der akademischen Schriften. Ickstatt hatte beantragt, den naturwissenschaftlichen und mathematischen Studien weit größeren Platz einzuräumen. Deshalb war aber der Klerus gegen die Reform, da er mit einigem Recht für den Glauben fürchtete, da doch jeder Blick in die Natur ihn ins Wanken bringen mußte. Tatsächlich erhoben die Ordinariate von Freising, Regensburg und Eichstädt Klage.
Vor der Zeit von Ickstatt und Lori, sagt der Verfasser einer 1788 erschienenen Schrift, hätte niemand in Ingolstadt das Wort Disziplin nennen dürfen, ohne verprügelt zu werden. Ingolstadt war wegen der Verkommenheit der wissenschaftlichen Zustände nicht minder aber wegen des zügellosen Treibens der Studenten derart verschrien, daß katholische Eltern aus Bayern ihre Söhne lieber außer Landes nach Salzburg oder Innsbruck schickten[21]. Also selbst die vielgerühmte jesuitische Zucht versagte völlig!
Als noch im Jahre 1791 ein Student der Jurisprudenz in Ingolstadt eine Rede hielt, in der er auf Grund des wissenschaftlichen Materiales, das er von Prof. Aschenbrenner erhalten hatte, den Satz verfocht, daß man alle Religionen dulden solle, wurde gegen ihn eine Untersuchung eingeleitet. Der Kurfürst erteilte schließlich Aschenbrenner einen scharfen Verweis, desgleichen dem Dekan der juristischen Fakultät, da »nach den angenommenen Grundsätzen keine andere, als die katholische Religion zu gedulden ist«. Der Regierung war augenscheinlich die Erinnerung an den westfälischen Frieden abhanden gekommen. Immerhin war ein begrüßenswerter Fortschritt in freiheitlicher Richtung, daß im Jahre 1782 den Professoren erlaubt wurde, ihre Schriften auch bei ausländischen — d. h. außerbayerischen — Verlegern erscheinen zu lassen. Von großem praktischen Werte dürfte diese Erlaubnis allerdings kaum gewesen sein, denn bis zur Mitte des Jahrhunderts hatte, von einigen Fachgelehrten abgesehen, ganz Deutschland keinen einzigen katholischen Schriftsteller hervorgebracht[22].
Die neue Universität von Innsbruck war von ganz gleichen Grundsätzen infiziert; man klagte, daß daselbst die schlechtesten Studenten seien und doch zogen rechtschaffene Männer diesen Ort noch anderen, z. B. Dillingen, vor, wo »unter den Theologen gar keine Wissenschaft herrschte, das Brevierbeten und der Glaube an die Mutter Gottes ab, das höchste Verderben der Sitten aufkam[23].«
Das Bild, das Küchelbecker zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der unter jesuitischem Einfluß stehenden Wiener Universität entwirft, wird von ihm durch folgendes Resümee, das für alle jesuitischen Universitäten paßt, ergänzt:
»Gleichwie es nun allhier mündlich keinesweges erlaubet ist, von denen alten und einfältigen Praejudiciis abzugehen, und auf eine vernünftige Art und Weiße zu raisonniren, und die Wahrheit zu untersuchen; also ist solches noch viel weniger in Schrifften zu thun vergönnet. Denn weil die Jesuiten die Aufsicht über die Buchdruckereyen haben, und alles dasjenige, so gedruckt werden soll, ihre Censur passiren muß, so kann man leicht erachten, daß sie dasjenige, was ihnen zuwider, oder nicht in ihren Kram dienet, ausstreichen, und den Auctorem wohl gar in die Inquisition bringen. Dahero ist kein Wunder, wenn in diesen Landen wenig an das Licht kommet, so die Approbation der gelehrten Welt findet; da man hingegen in Franckreich die gelehrtesten Sachen von Catholischen Auctoribus hat[24].«
Als nun der Jesuitenorden durch Papst Clemens XIV. in der Bulle »Dominus ac redemptor noster« unterm 21. Juli 1773 aufgehoben wurde, geriet das bayerische Volk in den mittleren und niederen Klassen, wo die Jesuiten viele Verehrer und Anhänger hatten, in die größte Aufregung. Die Magistrate von Ingolstadt und Straubing übersandten dem Kurfürsten Max III. Joseph Klageschriften und bedauerten die Vernichtung des Ordens, der sich um die Jugendbildung so große Verdienste erworben habe[25]. Das war ja für das 16. und teilweise für das 17. Jahrhundert richtig gewesen. Wie es in der Folgezeit um die Verdienste der Jesuiten, um Wissenschaft und Volksbildung bestellt war, sahen wir bereits.
Das Volk war eben an das Verdummungssystem schon so gewöhnt, daß es voraussah, es würde sich in einer anderen Atmosphäre nicht wohl fühlen.
Begreiflicher als das Jammern des Volkes nach den Jesuiten, ist die Klage der Kurie über den modernen Geist. Sie wehrt sich schließlich nur ihrer Haut.
In einer großen Beschwerdeschrift, datiert vom 30. September 1805, erhob die Kurie gegen die bayerische Regierung den Vorwurf, die Religion anzugreifen, weil sie der sorglosen und unkundigen Jugend die Freiheit eingeräumt habe, die Vorlesungen über protestantische Theologie zu besuchen und in philosophischen Disziplinen sogar die Notwendigkeit auferlegte, die Vorträge protestantischer Lehrer zu hören!
Ein protestantischer Professor der Mathematik! Man denke!
Gegen diese Ausgeburt pfäffischer Anmaßung und Spekulation auf die Dummheit der Herde scheint es harmlos, wenn die Kurie im gleichen Schriftstück einen weiteren Angriff gegen die Religion darin erblickt, daß der Staat den katholischen Untertanen gemischte Ehen erlaubt, den Eltern gestattet die religiöse Erziehung der Kinder vertraglich zu bestimmen oder apostasierte und verheiratete Priester unter offenbarer Mißachtung der Strafbestimmungen des kanonischen Rechts zu öffentlichen Ämtern an den Universitäten oder im Staatsdienst beförderte[26].
Übrigens hat das Wettern der katholischen Kirche gegen gemischte Ehen ein Analogon in der Gesetzgebung des kalvinistischen Genf, das wir weiter oben als aufgeklärten Staat kennen lernten. Keyßler schreibt: »Keine Trauung wird verstattet, wo nicht beyde Theile der protestantischen Religion zugethan sind. Alle vorhergegangenen Verbindungen und Verlöbnisse einer reformirten Person mit einer römisch-katholischen werden null und nichtig erkläret, auch die Mittelspersonen und diejenigen, welche ihre Einwilligung dazu geben, nach Beschaffenheit der Umstände, zur Strafe gezogen[27].«
Die Gerechtigkeit erfordert auch einen Blick auf den Protestantismus zu werfen. Wurden protestantische Universitäten auch natürlich nicht in jesuitischem Geiste geleitet, so herrschte doch insofern dasselbe System, als alles abgelehnt wurde, was irgendwie durch seine Neuheit verdächtig sein konnte. Das war aber außerordentlich viel. Denn die Dummheit ist stets durch ein schlechtes Gewissen ausgezeichnet. Sie wittert überall Gefahr und ist nie skrupelhaft in den Mitteln, diese zu beseitigen.
So hatte die reformierte Geistlichkeit gegen Descartes, als er sich in Holland aufhielt, in begreiflicher Furcht vor der Macht seiner Gedanken, eine Anklage wegen Atheismus gerichtet. Um diese ganze Geistestat würdigen zu können, muß man sich erinnern, daß von Descartes derjenige Gottesbeweis stammt, der am meisten die Vernunft befriedigt und — soweit das Dasein Gottes überhaupt beweisbar ist — es noch am ehesten beweist. Descartes schließt nämlich: Gewiß ist alles, was ich klar und deutlich erkenne. Unter unseren Ideen finden wir die Gottes vor, die nicht durch Abstraktion von anderen Dingen gewonnen sein kann, da sie an Großartigkeit weit über sie hinausgeht. Daher kann sie uns nur von einem vollkommenen Wesen, d. h. einem wirklich existierenden Gott eingepflanzt sein. Würde Gott nicht in Wahrheit existieren, dann wäre er ein Betrüger, da er uns die Idee von sich einpflanzte.
Die Dummheit der holländischen Geistlichkeit wird vielleicht verständlicher, wenn man bedenkt, daß noch im Jahre 1690 die Synode von Amsterdam, die sich aus holländischen, englischen und französischen calvanistischen Priestern zusammensetzte, die Lehre, daß der Obrigkeit kein Recht zustehe, Ketzerei und Abgötterei durch weltliche Gewalt zu unterdrücken, einstimmig als »irrig, anstößig und verderblich« erklärte[28].
Eine hierher gehörige Tatsache, die jeden, der über den Geist der offiziellen Wissenschaft zu allen Zeiten mangelhaft informiert ist, in Erstaunen setzen muß, dem Kenner aber nur eine neue Bestätigung für seine Ansicht bedeuten kann, ist das Verhalten der Universität Oxford allen großen Neuerungen, die sich in England vollzogen, gegenüber. Das gilt vor allem dann, wenn theologische Gesichtspunkte in Frage kommen. Als um die Mitte des 18. Jahrhunderts Middleton die Glaubwürdigkeit der Kirchenväter anzweifelte und ihre Leichtgläubigkeit bewies, kurz mit triftigen Argumenten ihre Autorität erschütterte und über diese Frage in England jahrelang die größten Kontroversen hervorrief, da war es natürlich die Universität Oxford, die sich an die Spitze der Opposition stellte. Allerdings waren die Streiter, die sie gegen den kühnen Skeptiker Middleton ins Feld führten, so schlecht gewappnet, daß damit der neuen Sache sicherlich kein Abbruch getan werden konnte.
Ebenso war die Theorie der bürgerlichen Freiheit im Gegensatz zur Theorie vom leidenden Gehorsam, desgleichen die Verteidigung der Duldung gegenüber der Verfolgung von Oxford aus am heftigsten und gewandtesten bekämpft worden. Noch im 19. Jahrhundert sehen wir diese Universität ganz auf der Seite der Tradition. Es handelte sich um die Testakte und die Emanzipation der Katholiken, kurz um die politische Gleichberechtigung der Konfessionen und damit um Beseitigung mittelalterlicher Reste durch die Fluten der neuen Zivilisation. Noch im Jahre 1833 wurde Oxford die Wiege einer großen reaktionären Bewegung gegen die neue Art des religiösen Denkens, die als durchaus falsch gebrandmarkt wurde. Nach Ansicht der Hochgelahrten war die Geschichte der englischen Theologie seit anderthalb Jahrhunderten eine Geschichte des ununterbrochenen Verfalls[29].
Es ist eben immer dieselbe Sache: Jedes Fünkchen gesunden Menschenverstandes und Kritik wird in der Theologie als Fremdkörper betrachtet und paßt ja wohl auch nicht recht in dieses Kabinett von Geistespetrefakten. Da nun naturgemäß der Mensch das Maß aller Dinge ist, also auch der Theologe, sein Wohlergehen, seine Gewalt über die Seelen der Maßstab, so ist es nicht verwunderlich, wenn er deren Abnahme bei gleichzeitiger Zunahme der bürgerlichen Intelligenz als Verfall bezeichnet.
Wir lernten in den vorigen Kapiteln eine Reihe von Dummheiten schlimmster Art kennen. Wir sahen, wie man emsig bemüht war durch Zensur und hermetische Absperrung gegen neue Gedanken diesen Dummheiten, die man mit der Religion identifizierte oder doch wenigstens zu ihrem wichtigsten Bestandteile erklärte, Dauer und Alleinherrschaft zu sichern.
Irgend jemand sagte einmal etwa folgendes: Die Religion fordert Glauben; wer viel glaubt, weiß wenig; wer wenig weiß, ist dumm; je dümmer einer ist, desto leichter ist er zu regieren.
So anfechtbar dieser Satz ist, so enthält er doch zweifellos die Quintessenz der Regierungsweisheit früherer Zeiten. Ja, man munkelt, daß es heute noch Länder und Völker gibt, deren Regierungen noch nicht jede Erinnerung daran geschwunden sein soll.
Doch wie dem auch sein mag: Die Vergangenheit konnte sich Friede und Ordnung in einem Lande ohne Religiosität, die jedoch mit Kirchlichkeit gleichgesetzt wurde, nicht denken. Diese zu unterstützen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln alles fernzuhalten, was in den Busen der frommen Herde irgendwelchen Zweifel zu tragen vermocht hätte, vor allem jede Glaubensspaltung zu hintertreiben, hielt jede Landesregierung, die es mit sich und den Untertanen gut meinte, für ihre dringendste Aufgabe. Sie zu erfüllen, war ihre Pflicht; Mittel zur Durchführung zu ersinnen und anzuwenden ihr gutes Recht.
Betrachten wir zunächst einmal am Beispiel Bayerns, welche Blüten dieses System trieb. Daß wir gerade Bayern wählen hat gute Gründe, geht doch dieses Land neuerdings den gleichen Weg, den es erst seit einem Jahrhundert verlassen hat. Daß er zum Ziele führen wird, läßt sich kaum bezweifeln bei den guten Relationen, die das Ministerium Hertling zum lieben Gott hat. Wenige Wochen nach dessen Amtsantritt verfinsterte sich die Sonne am hellen Tage (17. April 1912). Heißt das nicht: sub hoc signo vinces?
Unterm 30. April 1599 verordnet Kurfürst Maximilian I. von Bayern: »An hohen Festtagen, dann beim Allerseelen-Gottesdienste für Gestorbene haben Vizedome, Präsidenten, Räte, Sekretäre und Kanzellisten, dann die landesherrlichen und ständischen Beamten nebst ihren Frauen und Kindern, nach dem ihnen gebührenden Range die Opfergänge mitzumachen, auch jene Stühle in den Kirchen einzunehmen, welche denselben angewiesen oder anzuweisen sind.«
Mit dieser Zwangsmaßregel, die augenscheinlich, wie der heutige Kirchenbesuch unserer Schuljugend, die Liebe zu Religion und Kirche stärken sollte, war der Einmischung des Staates in das Privatleben noch keineswegs genüge getan. So erhielt die Regierung in Landshut 1597 den speziellen Auftrag: »sorgfältig zu wachen, daß die Untertanen nicht in Gefahr kommen, vom katholischen Glauben abzufallen und bei allen Gelegenheiten besondere Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, um sich die genauesten Notizen über alle religiösen Verhältnisse der Einzelnen zu verschaffen.«
Schon am 15. März 1598 waren die Geistlichen angewiesen worden, das Volk zu sittsamem und religiösem Leben zu ermahnen, die weltliche Obrigkeit aber mit gutem Beispiel voranzugehen. Gewiß sehr verständig! Doch die Kralle fehlt natürlich nicht, wenn es weiter heißt: »Wer sich aber während des Gottesdienstes auf den Kirchhöfen, Märkten, Plätzen und anderen Schwätzorten, oder gar in Wirts- und Winkelhäusern finden läßt, ist entweder um Geld oder mit dem Brechen, die solcher Leute halber bereits bei allen Kirchen aufgerichtet sind, zu bestrafen. Während des Läutens um 12 Uhr, als Zeichen zu dem täglichen Gebete wider die Türken, soll jedermann, er sei zu Hause oder auf der Gasse, solange mit entblößtem Haupte niederknien, bis er wenigstens ein Vaterunser und ein Ave andächtig gebetet hat.«
»Wer überwiesen wird, daß er aus Zorn, Trunkenheit und verdammlicher Gewohnheit des Lasters des Fluchens sich schuldig gemacht hat, soll nicht nur mit hartem Gefängnis und namhaften Geldstrafen, mit Landesverweisung, Ausstellung auf dem Pranger, Ausreißung und Durchbrennung der Zunge, sondern wohl auch mit dem Leben bestraft werden.«
Im Jahre 1601 verfällt Maximilian auf das glaubensfördernde Mittel, Räten, die bei den Prozessionen nicht erscheinen, ein 8- oder 14-tägiges Ratum an ihrer Besoldung abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Prozessionen wöchentlich abgehalten wurden!
Vier Jahre später ergeht eine Anweisung an die Pfarrer, diejenigen ihrer Herde, die nicht zur Kommunion gingen, der weltlichen Obrigkeit behufs Bestrafung anzuzeigen. Wer verreiste, mußte vorher oder nachher die Kommunion empfangen, und zwar — von spezieller Erlaubnis abgesehen — nur bei ihrem Pfarrer.
Das Reisen der Landeskinder machte dem frommen Fürsten überhaupt Sorge. So verfügte er 1606 und 1607, daß niemand ohne Vorwissen der Obrigkeit an außerbayerische Orte reisen darf. Wer aber seine Kinder an solchen Orten, wo die katholische Religion nicht in freier Übung ist, hat, muß sie binnen 2 Monaten zurückrufen oder bei Bestrafung an andere Orte schicken. Das galt natürlich auch für Erwachsene: »Landskinder, die sich auswärts an Orten in Kondition befinden, wo neben der katholischen Religion die protestantische Lehre exerziert wird, sollen binnen Monatsfrist Zeugnis beibringen, daß sie in katholische Dienste treten, oder ihnen doch in Übung ihrer Religion kein Hindernis gemacht werde. Die außer Land reisenden sollen ermahnt werden, sich an katholische Orte zu wenden.« Es hatte also Schwierigkeiten von München nach Augsburg oder Regensburg zu reisen, da an diesen Orten beide Religionen nebeneinander bestanden! Wer dorthin wollte, mußte sich unter die Aufsicht der dortigen herzoglichen Agenten begeben!
Im Jahre 1608 wird der geistliche Rat ausdrücklich angewiesen, keinem Fremden oder Ausländer zu gestatten, sich im Lande zu verheiraten und häuslich niederzulassen oder auch nur eine Zeitlang in Bayern seinen Beruf auszuüben, es sei denn, er wäre katholisch[1].
Von erstaunlichem Verständnis für das Wesen der Religion als Gemütsbedürfnis zeugt auch die Instruktion Maximilians I. vom Jahre 1629 an seinen geistlichen Rat. Hier wird u. a. bestimmt, daß Landeskinder, die sich aus Gründen des Dienstes oder in Ausübung eines Handwerks an unkatholischen Orten aufhalten, jährlich die österlichen Beicht- und Kommunionsscheine entweder an die bayerischen Agenten in Augsburg, Memmingen usw. oder an ihre Geburtsorte senden, widrigenfalls sie gewärtigen müßten, »daß sie bei Verlust ihres dermaligen und künftigen Vermögens nach Hause berufen, und eher nicht von der Stelle gelassen werden, bis sie nicht ihre Beichte und Kommunion verrichtet, und versprochen haben, daß sie entweder dergleichen unkatholische Orte gar nicht mehr besuchen, oder obiger Verordnung Genüge leisten wollen«. Der geistliche Rat hatte auch dafür zu sorgen, daß an Feiertagen kein Fleisch gegessen würde.
Der Güterkauf durch Akatholiken wurde in Bayern 1608 ausdrücklich und unbedingt verboten, was 1619 wiederholt wurde mit der neuen Bestimmung, alle in Bayern wohnenden begüterten Akatholiken zu beschreiben.
Schon im Jahre 1616 war verordnet worden, daß jedermann, der beim Läuten des Abendgebetes und der »Schiedung« das Haupt nicht entblößte, ebenso bestraft werden solle, wie das beim Türkengebet schon früher angeordnet worden war.
Von besonderer Humanität zeugt auch folgendes Dekret von 1618: »Akatholische Landsassen, welche im Lande Güter haben, sollen nicht für beständig darauf wohnen, und im Falle sie nachsehen wollen, sich über einige Tage nicht aufhalten, auch keine ketzerischen Bücher nicht mit sich hereinehmen, noch weniger gegen den katholischen Glauben sprechen; sie sollen an verbotenen Tagen sich des Fleischessens enthalten, niemand zu sich außer Landes ziehen usw.«
Noch radikaler war das Dekret vom 30. November 1629, das dem kurfürstlichen Hofrat den Befehl erteilt, sich zu erkundigen, was für akatholische Landsassen sich im Lande befinden und — falls noch solche vorhanden sein sollten, was man also doch nach der ihnen zugemuteten Behandlung nicht für sehr wahrscheinlich hielt, — ihnen zum Verkauf ihrer Güter einen gewissen Termin zu bestimmen und ihnen vor allem keinen weiteren Güterkauf zu gestatten.
Den Handwerksburschen war, bevor sie auf die Wanderschaft gingen, auferlegt — wiederholt im Jahre 1658 — nicht nur sich vorher in Glaubenssachen wohl unterrichten zu lassen, sondern auch ein Attest von der weltlichen und geistlichen Obrigkeit darüber mit sich zu führen. Sie und andere, die längere Zeit außer Landes zubrachten, dürfen sich bei ihrer Rückkehr nicht eher häuslich niederlassen, bis sie nicht bei ihrem Seelsorger wegen ihrer Religion Rechenschaft abgelegt haben. Noch im Jahre 1739 wurde diese Bestimmung neuerdings eingeschärft[2].
Die bayerischen Gesetze verboten während des Gottesdienstes, und zwar vormittags so gut wie nachmittags, Spazierfahrten zu unternehmen. Die Wirtshäuser, Wein- und Bierschänken, Kaffee- und Branntweinhäuser usw. mußten geschlossen sein, und in ihnen war weder Zechen, Spielen, Tanzmusik, noch andere Lustbarkeit gestattet. Nur ankommenden Fremden, die ihre Reise gleich wieder fortsetzen mußten, durfte etwas verabreicht werden. Während es auch verboten war, das Vieh vor Beendigung des Gottesdienstes auf die Weide zu treiben, war hier ausnahmsweise gestattet, die Pferde zu füttern und umzuspannen[3].
Das Köstlichste ist nun, daß trotz aller dieser schikanösen Bestimmungen, wie eine Reihe von Dekreten beklagen, durchaus kein religiöser oder sittlicher Geist in Bayern herrschte. Nicht nur, daß auch ältere Leute infolge der Pflichtvergessenheit der Geistlichkeit weder das Vaterunser, noch das Ave Maria, die zehn Gebote oder gar die geringsten Grundlehren des katholischen Glaubens auswendig wußten, man machte die Beobachtung, die bis heute noch in ähnlichen Fällen stets gemacht wurde, daß, je mehr Religionsbefehle erlassen wurden, sie desto mangelhafter befolgt wurden.
Man arbeitete trotz aller Verbote an Sonn- und Feiertagen genau so wie an Werktagen, ging während der Messe spazieren oder in Wirtshäuser und trieb allerlei Unfug. Es wird ausdrücklich konstatiert, daß an akatholischen Orten weit mehr Zucht und Sitte herrsche, als an katholischen. Statt nun daraus den Schluß zu ziehen, daß sich Andacht schlechthin nicht befehlen lasse, daß zu viel befehlen, auf welchem Gebiete es auch sei, abstumpfe, daß die Kirche oder gar die Religion dadurch nur verhaßt gemacht werde, schärfte man der Obrigkeit vielmehr strenge Befolgung der alten Verordnungen ein und erließ neue[4].
An der katholischen Universität Ingolstadt, an der die Professoren mit den Studenten im häufigen Kirchenbesuch, Einhaltung der Fastengebote, Bittgänger usw. usw. wetteiferten, herrschte ein Ton, der den erzieherischen Einfluß dieser Sorte von Religion nicht eben hoch einschätzen läßt. Schon um 1554 konnte ein Student in einem an das Georgianum gehefteten Blatte es aussprechen, daß die Ingolstädter Studierenden von den Wittenbergern, Leipzigern und Tübingern wegen ihrer Unwissenheit verspottet würden. Und dabei war das noch nicht einmal in der jesuitischen Ära! Das Hauptübel war Trunksucht und, meist als deren Folge, wüste Rauferei. Es wimmelte trotz scharfer Ermahnungen von seiten der akademischen Behörden und des Herzogs von nächtlichen Tumulten und tödlichen Raufereien, auch Wilddieberei war an der Tagesordnung[5].
Wie man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die religiöse Erziehung dachte, erhellt aus nachstehendem:
»Ist eine Religion einmal in einem Staate eingeführt, vom Volke genehmigt, und hat sie noch dazu — wie Portalis spricht — die Achtung und den Nutzen mehrerer Jahrhunderte für sich, so ist ihre Vortrefflichkeit, ihre Erhabenheit über alle menschliche Philosophie unwidersprechlich und ihre Göttlichkeit unverkennbar, und das ist der Fall bei der katholischen Religion. Solch eine Religion verächtlich zu machen, wohl gar stürzen zu wollen, ist daher ein Verbrechen, das der Staat, auf dessen Schutz sie alle gegründeten Ansprüche hat, bestrafen muß, zumal mit dem Sturze der Religion auch sein Verfall, oder doch eine große Zerrüttung verbunden ist.«
Von diesem Standpunkt aus, den Bayern jahrhundertelang einnahm, wurden die Gesetze erlassen und ihn teilt völlig der Verfasser von »Baierns Kirchen- und Sitten-Polizey unter seinen Herzogen und Churfürsten«, der Reichsarchivar Felix Lipowsky, dem wir obigen Passus entnehmen.
Zu welchen Konsequenzen diese Denkweise führt, wie sie als ehernes Joch auf den Untertanen lasten muß und die gewaltsamsten Eingriffe in das Privatleben hervorruft und billigt, möge aus folgenden Gesetzen hervorgehen:
»Sämtliche Untertanen, wessen Standes und Würde dieselben immer wären, sind daher verpflichtet, der allein seligmachenden katholischen Religion nach dem erhabenen Beispiele ihrer Beherrscher und ihrer Voreltern hold und treu zu verbleiben, dem heiligen apostolischen Stuhl zu Rom gebührende Ehrfurcht und schuldigen Gehorsam zu bezeigen und ihre Religion nicht nur im Innern zu bekennen, sondern auch durch äußere Zeichen und Merkmale öffentlich zu beweisen. Sie haben daher an den Sonntagen und sonst von der Kirche gebotenen Feiertagen Vormittags den ordentlichen in den Pfarrkirchen gehaltenen Gottesdiensten, sie mögen in einem Hochamte nebst Predigt, oder in einer heiligen Messe nebst einer geistlichen Ermahnungsrede bestehen, mit Erbauung und Andacht beizuwohnen.«
Nur in seltenen Ausnahmefällen war es gestattet, statt der Pfarrkirche eine andere, näher gelegene zu besuchen. So die Dienerschaft auf einer Einöde, die sich aus Sicherheitsgründen nicht weit entfernen darf, oder Rekonvaleszenten. Zur Osterzeit mußte aber unbedingt zwecks Beichte und Kommunion die Pfarrkirche aufgesucht werden.
Eltern, Vormünder und Hausväter haben ihre Kinder und Dienstboten an Sonn- und Feiertagen nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags in Amt und Predigt zu schicken; dasselbe haben die Handwerksmeister bei ihren Lehrjungen zu beobachten. Die gleichen Eltern, Dienstherren usw. haben auch darauf zu achten, daß der Unterricht im katholischen Glauben von ihren Kindern usw. in entsprechender Weise besucht wird; selbstverständlich werden sie bei Saumseligkeit bestraft.
Es ist »Pflicht der landesherrlichen Beamten, der ständischen Verwalter, Hofmarks- und Klosterrichter, dann der Magistratspersonen, daß sie nicht nur dem Gottesdienste in den Pfarrkirchen an Sonn- und Feiertagen mit Erbauung beiwohnen (die »Erbauung« wird im Mandat vom 5. März 1701, § 6 ausdrücklich befohlen!), sondern auch die Fronleichnams-Prozessionen und, soviel möglich, ihnen ihre Amtsgeschäfte gestatten, diejenigen Prozessionen, welche alle Donnerstage in den Pfarrkirchen gehalten werden, begleiten und hierbei darauf sehen, daß die Zünfte mit ihren Lichtstäben nach althergebrachter Sitte mitgehen.
Werden öffentliche Gebete in der Pfarrkirche, oder sonst besondere große Feste gehalten, so haben die landesfürstlichen und ständischen Beamten und Magistrate auch hierbei unfehlbar zu erscheinen und ihre Gebetstunden zu halten. Gleiche Pflichten haben die Vicedomen, Präsidenten, Kanzler, Direktoren und Räte der Kollegien in jenen Städten, wo sie bestehen, zu beobachten und daß ein gleiches vom Kanzleipersonale geschehe, zu veranstalten.«
An hohen Festtagen und beim Allerseelengottesdienste für Verstorbene, haben die genannten Beamten mit Frauen und Kindern die Opfergänge mitzumachen und ihre Kirchenstühle einzunehmen[6].
Selbstverständlich war die katholische Religion noch bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts die notwendige Bedingung für die Erlangung öffentlicher Ämter. Alle Offiziere, Beamte, bürgerliche Obrigkeiten und deren Untergebene waren ebenso wie die Schulmeister zur Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet. Selbst die Zulassung zur Erlernung eines Gewerbes, die Erlaubnis zur Wanderschaft, sowie zur Ansässigmachung nach der Rückkehr waren an die gleichen Bedingungen geknüpft[7].
Nun mag sich ja ein gutmütiges Volk das alles gefallen lassen, wenigstens geraume Zeit, wenn die Geistlichkeit, der es diese Segnungen verdankt, nach jeder Richtung einwandfrei ist. Wie stand es nun damit in Bayern?
Noch unter der Regierung Max III. Josephs herrschten im bayerischen Klerus unerhörte Zustände. Und wiewohl der Kurfürst eingriff, änderte sich in den folgenden Jahrzehnten nur sehr wenig. Erst seit der Säkularisation, seitdem die Kirche um ihre Existenz kämpfen mußte, besserten sich ihre inneren Verhältnisse. Nicht die Kirche reformierte sich, sie sank vielmehr immer tiefer, sondern sie wurde widerstrebend reformiert durch Staat und Gesellschaft, durch unmittelbare staatliche Verfügungen und Gesetze und durch den Zwang der Tatsachen.
Damals fiel es den bischöflichen Ordinariaten gar nicht ein, sich um die Seelsorge zu kümmern. Sie richteten vielmehr ihr Augenmerk so gut wie ausschließlich auf die Vergrößerung ihrer Einkünfte. Den Mitgliedern fehlten gründliche theologische Kenntnisse; man berief am liebsten solche Geistliche in die Ordinariate, die über eine gewandte Suada verfügten und mit hohlen Worten gegen die bayerische Staatsregierung kämpften. Sie besteuerten gegen die Konkordatsbestimmungen von 1583 die Hinterlassenschaft der Geistlichen, zerstückelten eigenmächtig die Patronatspfarreien, schufen mehrere Pfarreien in sogenannte »Tafelpfarreien« um, d. h. sie vergaben sie simonistisch an solche Priester, die sich zur Leistung von Pensionen verpflichteten. Allen Pfarramtskandidaten fertigten die Ordinariate für alle Fälle immer dieselben lobreichen Atteste aus, um die Taxen zu vermehren. In gleicher Absicht wurden die Prozesse und Untersuchungen gegen Geistliche endlos hinausgezogen.
Bei Disziplinaruntersuchungen gegen Pfarrer und Kooperatoren wurde die Wahrheit nie festgestellt, da der beauftragte Dekan seinen Kollegen möglichst gegen die reichbepfründeten adeligen Domherren in Schutz nahm. Deshalb ernannten die geistlichen Oberbehörden in den Städten und Märkten »Denunziatoren«, die das ehrenvolle Amt hatten, Verfehlungen von Priestern geheim anzuzeigen. Dafür wurden die Denunziatoren wieder bei der Staatsregierung angeschwärzt. Da diese aber ihre Untersuchungen wenigstens unparteiisch führte, war sie im niederen Klerus ebenso beliebt, wie die Ordinariate verhaßt waren. Eine Wiederauferstehung feierten ja die »Denunziatoren« durch den Modernistenerlaß Pius X.!
Die Bischöfe hatten nur unter den adeligen, in einträglichen Pfründen sitzenden Pfarrern Anhänger, natürlich auch nur deshalb, weil diese Herren sich Hoffnung auf den violetten Talar machten. Im übrigen taten sie nichts, d. h. sie jagden, überließen aber ihre kirchlichen und pfarrlichen Verpflichtungen zum Vollzuge herumwandernden Supernumeraren.
Die Folge dieser Zustände war tiefe Versunkenheit des Volkes in Aberglauben und Dummheit. Zauberer, Wahrsager und Wundermänner hatten gute Zeiten. Man durchwühlte Gräber, verbrannte die geraubten Gebeine der Toten und machte aus ihnen Zauberpulver. Ließ das Ungeziefer die Menschen nicht schlafen, nagten Ratten und Mäuse die Vorräte an oder ließ sich gar eine harmlose Natter blicken, so rief man nach den zahlreichen Hexenmeistern oder Teufelsbannern. Desgleichen wenn eine schwarze Wetterwolke am Himmel stand. Denn daß Hexen und Unholde das Gewitter angezettelt hatten, stand fest. So nachhaltig war die Wirkung der kirchlichen Lehren der vorangehenden Jahrhunderte! Ehe das Unwetter vorbei war, hatte der Magier seinen Hexenlohn eingesackt. Wollte sich jemand vor Schwindsucht sichern, so ließ er sich von einem Barbier oder Wundarzt, der im Geruch der Zauberei stand, einige Tropfen Blut abzapfen, in einen angebohrten Baum gießen und mit einem hölzernen Zapfen verwahren. Das kostete natürlich schweres Geld. Man kaufte und verkaufte Krankheiten, besonders Fieber. Leidenschaftlich wurden Ketten, Stricke oder Kleidungsstücke von auf dem Schafott gestorbenen Verbrechern begehrt; die unbrauchbar gewordenen Schwerter der Scharfrichter erstand man um hohe Summen. Um die Felder gegen Hagel zu schützen, raufte sich das Volk am Pfingsttage während der Vesperandacht um die Stückchen, die von der brennenden Figur des hl. Geistes vom Plafond der Kirche herabfielen, um sie auf die Äcker zu stecken. Am Karfreitag eilten die Bauernweiber in die Kirche, beschmierten das zur Verehrung ausgestellte Kruzifix mit Eiern, Brot und Schmalz in Kreuzesform und waren nun sicher, daß das ganze Jahr hindurch diese Nahrungsmittel gedeihen würden.
Dies sind einige Beispiele des damaligen Aberglaubens, der sich keineswegs auf die Bauern beschränkte, sondern auch gebildete Bürgersfrauen und die Angehörigen höherer Stände ergriffen hatte.
Selbstverständlich fiel es den Predigern und Beichtvätern gar nicht ein, hier Wandel zu schaffen. Die Regierung mußte vielmehr mit strengen Strafen gegen Zauberer und solche, die sich ihrer bedienten, einschreiten[8].
Daß es im benachbarten Tirol noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts um nichts besser war, ist nicht verwunderlich, da die blutigen Kriege ja sicherlich den Aberglauben beförderten. Ein Zeitgenosse berichtet darüber:
»Im Jahre 1811 erhitzten tausend Erzählungen von Zeichen und Wundertaten in Tirol die ohnehin aufgeregte Einbildungskraft der unerschütterlichen Bewohner.
Heiligenbilder sollen geweint, Kruzifixe an Kreuzwegen mit den Augen gewinkt haben. Abgeblühte Lilien und Sträuße erhoben frisch ihre Kelche, wenn Waisen und Witwen auf dem Schlachtfelde entschlummerter Landesverteidiger sich inbrünstig vor den Madonnen niederwarfen, denen die Blumen zum Schmuck gedient hatten. Auf unzugänglichen Felsen versicherte man Gewieher gehört zu haben. Aus Moosen und Heiden streckten zerfleischte Arme und krallenartige Finger sich dem schaudernden Wanderer entgegen. Mehr als einmal sahen die bayerischen Wachen den alten Kaiserturm zu Kufstein nachts in hellen Flammen stehen, die der tiefsten Dunkelheit Platz machten, wenn man hinzueilte. Die Ruinen der Burgen der Vorzeit sprühten rote Funken in Kränzen, daß es am Firmamente gleich Nordlichten widerglänzte.
In Meran wie im Pustertal erblickten Bauern, die um die Geisterstunde nach den Wiesen gegangen waren, sie zu bewässern, auf den Bergjochen lange Züge österreichischer Soldaten, mit Kanonen und Geschütz, und sie vernahmen, wenn sie das Ohr dem Boden näherten, das Getöse eines Heeres, den Hufschlag der Pferde, das Lachen unbändiger Krieger; jedoch alles zerfloß in Dunst, sobald sie auf Nebenpfaden hinzu schlichen, sich an dem Anblicke zu weiden.
Auf dem blutgetränkten Friedhofe bei Wilten aber schwärmten, gleich Irrwischen, jeden Abend nach der Dämmerung blaue Flämmchen auf den Gräbern der erschlagenen Tiroler und luden die Trauernden ein, für die Seelen ihrer Abgeschiedenen zu beten und ihrer in Liebe zu gedenken[9].«
In Innsbruck sah damals das Volk an mehreren Fenstern das blutende Haupt Christi[10].
Wie hätte auch die Geistlichkeit dem entgegen treten können, wenn sie nur einigermaßen einem Bericht aus dem Beginn des vorigen Jahrhunderts entsprach. Da heißt es:
»Es läßt sich leicht denken, was die meistens unwissenden Mönche für erbärmlichen Unsinn auf den Kanzeln auskramen. Nur immer die schlechtesten von unseren Studenten treten — aus Verzweiflung irgendwo Brot zu finden — in den Kapuzinerorden. Das Noviziat und die zwei nächst darauf folgenden Jahre dürfen sie kein Buch, außer ein Gebetbuch ansehen. Ihre Philosophie ist ebenso elend, als ihre Kasuistik. Und solche Ignoranten stehen auf öffentlichen Kanzeln als Volkslehrer auf! — Ein äußerst unangenehmer, brüllender, stets einförmiger Ton — eine höchst fehlerhafte Mundart — eine wüste Aussprache — bootsknechtmäßige Gebärden, unbändiges Schlagen mit Händen und Füßen, bierschenkenartiges Schimpfen und Toben auf ihre Zeitgenossen — grobe Ausfälle auf gewisse Personen und ihnen nicht behagende obrigkeitliche Anstalten usw. sind die äußerlichen Zieraten der Bettelmönchspredigten. Die Komposition selbst gleicht einer Hanswurst-Jacke, aus buntscheckigen Lappen zusammengesetzt, und meistens aus einem alten lateinischen Prediger ins Undeutsche versetzt.«
Diese generelle Zeichnung wird nett beleuchtet durch folgendes Geschichtchen, das wir an gleicher Stelle finden: Der Karmeliter-Prediger in München sagte einst auf der Kanzel: »Liebe Christen! Morgen gehen wir öffentlich mit der Prozession. Ihr werdet — wenn ihr Acht habet — Freymaurer und Freydenker an vielen Fenstern der Stadt sehen. Unchristen, die über unsere Andacht, wo nicht laut, doch wenigstens im Stillen spotten. Waffnet Euch denn mit dem Eifer des Herrn, greifet nach Steinen, und werfet sie nach ihnen!«
Zur Belohnung für diese liebevolle Ermahnung sandte der Exjesuit Pater Frank dem Redner sechs Krüge Wein und einen Eierkuchen. Aber nicht genug damit, ließ der Kurfürst Karl Theodor den Prediger seiner höchsten Gnade und seines Wohlgefallens versichern mit dem Zusatz: »er möchte unermüdet in seinen christlichen Bemühungen fortfahren!«