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Die Frauenfrage im Mittelalter cover

Die Frauenfrage im Mittelalter

Chapter 38: Rückblick
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About This Book

Die Darstellung untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der Stellung der Frau im Mittelalter, beginnend bei dem statistischen Überhang unverheirateter Frauen und den Folgen beschränkter Eheschancen. Sie analysiert Erwerbstätigkeit und Berufsbildung, die Realität zünftiger und nichtzünftiger Arbeiten mit besonderem Blick auf Textil- und Schneidergewerbe, sowie die institutionellen Versorgungsformen wie Klöster, Stiftungen und karitative Häuser. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Gemeinschaften der Bekinen, wandernden Frauen, Prostitution, städtischen Frauenhäusern und kirchlicher Sittenaufsicht. Abschließend werden Wandlungen seit der Reformation und Verbindungen zur modernen Frauenfrage erörtert.

»Ach werent sy zu Portugall,
Ach werents an derselben statt,
Do der pfeffer gewachsen hatt,
Und nymmer möchten her gedenken!
Ich wollt in gern das weggeld schenken.«

Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit erhalten.

Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass namentlich das Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander davon ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII. Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.

Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel, bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre Weiberzechen — Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen — überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als Pilgerinnen die Lande durchziehen.

Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV. Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre, von 1400–1500 41, von 1500–1600 30. Wie ist es unter der Angst solch steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren können!

Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige, um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur ein kleiner Schritt.

Himmelhoch jauchzend,
Zu Tode betrübt —

das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt hat.

Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien, blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen, welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung, das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles lustiglich zu hören«[45].

Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und das wunderliche Gebaren der fahrenden Leute[46] verständlicher, unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten. Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden, welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand frech fordernd hinhielten.«

Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige Geschäft für zu gefährlich hielt[47].

Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man, wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von 400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war. »Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken überschreiten«[49].

So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag, so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und uns menschlich näher zu rücken.

Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben — wer weiss, welche Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich, schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch 2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568 Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat — wer weiss, zum wie vielten Male? — keynen frembden betteler nit vffnemen zu burger. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen, und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss. Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.

Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der steuerpflichtigen Frauen leer. »Recessit«, »Ist enweg«, »Ist davon gelauffen«, »Ist gangen bedeln«, wird dann wohl lakonisch hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:

»Och metgen, wat hait dir der rocken gedain,
dat du niet me machs spinnen?
du suist in over die aesselen an
recht wolstu mit eime kinge.«

Und die Tochter antwortet:

»Och moder, ich haven ein eit gesworn,
dat ich niet me mach spinnen,
ich haven ein lantsknecht lef und wert,
licht mir in minen sinnen.
Hi drinkt so gerne den kölen win,
hi sluit mich in sin blanke armelin
den awent zu dem morgen.«

In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die Tochter antwortet:

»Boeren, dat sijn boeren,
si drinken so selden den wijn,
so en doet die vrome lantsknecht niet,
hi schencter so dapperlic in.«

Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem bekannten Liede[53]:

»Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich!
wolauf, mit mir darvon!
das korn ist abgeschnitten,
der wein ist eingeton« ...
Do nam ers bei der hende,
bei ir schneweissen hant,
er fürets an ein ende,
do er ein wirtshaus fand.
»Nun wirtin, liebe wirtin,
schaut uns umb külen wein!
die kleider dises Gredlein
müssen verschlemmet sein.«

War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:

»Gott geb dem ein verdorben jar,
der mich macht zu einer nunnen
und mir den schwarzen mantel gab,
den weissen rock darunden!«

So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].

Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen, die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte. Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:

»Der in den krieg wil ziehen
der sol gerüstet sein;
was sol er mit im füren?
ein schönes frewelein,
ein langen spiess, ein kurzen tegen;
ein herren wöln wir suchen,
der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]

Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht geschildert:

»Erst hebt sich an die klag der trewen frawen,
ein iede tut nach irem man umb schawen;
welcher der ir ist bliben tot,
darf nit vor schanden lachen —
biss sie ein andern hat.«

Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben, immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles duldenden Liebe.

Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden diejenigen fahrenden Frauen, welche in den Städten sich dauernd niederliessen und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend Fremde waren, zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen. Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.

Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten suchte man sie in Frauenhäusern zu vereinigen. Die letzteren waren meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm. Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen, und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.

Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt. Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten, welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.

Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte. Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416 die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch, die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen einzuschliessen.

Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.

Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten, zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.

Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung, der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir erschreckende Schilderungen[61].

Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch positive Reformarbeit geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der Reuerinnen dem Orden der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes, sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena« aufgenommen.

Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche Rettungshäuser gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind. Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt, in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete, in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf. Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«, sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden, alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.

Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.

Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts, ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen wollten.

Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen (filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch, welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die Verlassenheit und das Elend war.

Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können: auch das Mittelalter hat seine Frauenfrage gehabt; es hat sie auch zu lösen versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne Frauenbewegung Heilung bringen will!

Und doch, wenn wir unsere Verhältnisse mit denen des Mittelalters vergleichen, unsere Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen so armen Zeit — haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben? Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter, die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen, den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere geworden?

Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst. Es hat sie nicht endgültig lösen können, weil es die Quellen nicht zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat, genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64]. Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia. Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die Stelle setzen können!

Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem Ideal, dessen Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal, welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.

Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat: »Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden, was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht. Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel; sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«

Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt. Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt vollziehen konnte, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.

Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses Rahmens[66].

Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde getreten[67].

Sollen wir — das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns die moderne Frauenerwerbsfrage stellt — im Widerspruche mit der gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden? Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen Berufes hindern?

Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu bedenken gegeben.

Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen, trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.

Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in dieser Weise.

Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters. Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage. Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt. Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft sein: erwerbende Frauen — haushaltende Männer, wenn man sich nicht lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden sein wird[69].

Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde, die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung, wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.