Corollarien.
In den nachstehenden Bemerkungen habe ich einige solcher Thatsachen zusammenstellen wollen, die sich mir am Sectionstisch ergeben haben, und die theils meines Wissens noch neu sind, theils demjenigen, was man Betreffendes selbst in den bessern Handbüchern der gerichtlichen Medicin findet, geradezu widersprechen, in welcher Wissenschaft sich, viel mehr als in vielen andern, eine Menge traditioneller Irrthümer von Geschlecht zu Geschlecht, von Handbuch zu Handbuch, von Medicinalbehörde zu Medicinalbehörde fortpflanzen, die immer wieder, in Ermangelung der so schwierig zu machenden Erfahrung im Grossen, auf guten Glauben und in verba magistri angenommen werden. Dies gilt z. B. sogleich von
von denen schon jeder Candidat bei der Prüfung „mit Recht“, gestützt auf „gute Auctoritäten“, annimmt, dass sie sich von Wunden, die erst der Leiche zugefügt worden, sehr leicht unterscheiden liessen durch ihre sugillirten Ränder, die natürlich letztern ganz fehlten. Es giebt aber Wunden am Lebenden, die sich von den letztgenannten gar nicht unterscheiden lassen, nämlich solche Verletzungen durch Schuss- und Stichwunden, die ein grosses inneres Gefäss treffen, und eine augenblickliche tödtliche Verblutung veranlassen, wobei dann freilich Leben und Tod sich auf das innigste berühren, ohne dass sie, so zu sagen, durch den Act des Sterbens, durch eine Agonie, von einander getrennt wären. Man sehe den obigen Fall sub 9. wo ein Messerstich den Aortabogen durchbohrt hatte und die Verletzte todt umgesunken war, wobei schon oben angeführt ist, „dass die äussere Wunde vollkommen einer, erst einem Leichname zugefügten Verletzung glich“, da sie keine Spur von Sugillation an ihren Rändern zeigte. Auch im 17. Fall einer von hinten beigebrachten Messerstichwunde, die die linke Lunge 1 1⁄2 Zoll tief eingestochen, im 18ten, in welchem ein dreikantiges Instrument den linken Herzventrikel durchbohrt hatte, und in fast allen Fällen von augenblicklich tödtlichen, grossen Halsschnittwunden zeigten die Wundränder keine Spur einer lebendigen Reaction. In anderen derartigen Fällen findet man die Wundränder zwar bleich und unsugillirt, aber darunter im subcutanen Zellgewebe wenigstens eine schwache Sugillation.
2. „Spuren äusserer Gewalt fehlten“
ist die bekannte, stereotype Formel in unsern gerichtlichen öffentlichen Bekanntmachungen in solchen Fällen, wo unbekannte Leichen aufgefunden werden, und in welchen Fällen dann der besichtigende Gerichtsdeputirte bona fide den Beerdigungsschein ertheilt. Spuren äusserer Gewalt fehlten, ergo hat eine äussere Gewalt den Tod nicht veranlasst. Ueber wie manchen gewaltsam Getödteten mag nach diesem ergo die Mutter Erde ihren dunkeln, verhüllenden Mantel ausgebreitet haben! Denn es ist zwar bekannt und schon oben (A.I.) bei der Tödtung durch Ueberfahren besprochen worden, dass bei Zersprengungen der Milz und Leber man oft äusserlich an der Leiche gar keine Spur einer äusseren Gewalt findet, ich habe aber auch bereits an jener Stelle darauf hingewiesen, und die Fälle dafür auch an spätern Stellen angeführt, dass man auch nach anderen Verletzungen ungemein häufig die allererheblichsten innern Beschädigungen (ein abgerissenes Herz, Fall 19 — Bruch von Rippen, Fall 2 und 43) findet, ohne dass sie sich durch entsprechende äussere Spuren am Leichnam hätten ahnen lassen, und kann versichern, dass ich auch in spätern Obductionen, die ich in einer 2. und 3. Centurie mittheilen werde, sehr häufig dieselbe Beobachtung gemacht habe. Ganz irrig also ist es, wenn man gerichtlich annehmen hört, dass wohl zuweilen und ausnahmsweise innere Verletzungen vorhanden sein können, ohne dass äussere Merkmale am Leichname dieselben verrathen, da vielmehr solche „Spuren äusserer Gewalt“, Sugillationen, Excoriationen u. dergl. vielleicht eben so häufig mangeln, als vorhanden sind. Man sieht, wie bedenklich die bei uns seit dem J. 1824 gesetzlich gewordene Praxis ist, die Mehrzahl der Leichen von Menschen, die nicht eines natürlichen Todes gestorben sind, nur von Gerichtspersonen, ohne Zuziehung eines forensischen Arztes, besichtigen zu lassen.
characterisirt sich, wie bekanntlich ganz allgemein und ganz richtig angenommen wird, durch innere Anhämie. Aber an dieser Blutleere nehmen die Venen der pia mater in den meisten Fällen gar keinen Theil, die man vielmehr gewöhnlich bei schnell Verbluteten ganz wie in der Regel gefüllt antrifft. Ich habe im Obigen die thatsächlichen Beweise für diese Behauptung angeführt, die meines Wissens noch nicht aufgestellt worden. Sie ist indess, da die Naturbeobachtung sie bestätigt, festzuhalten, damit nicht im concreten Falle Meinungsdifferenzen über den Tod durch Verblutung aus dem Grunde entstehen, weil dieser Tod vielleicht gerade wegen der normalen Blutfülle der Gehirnvenen (und Sinus) angezweifelt wird. Man vergleiche die oben mitgetheilten Fälle sub 9 — Verletzung des Aortenbogens — sub 12 — Durchschneidung der linken Carotis und Jugularis wie der rechten Jug. externa — sub 13 — Zerschneidung beider Jugularen — sub 14 — Schnitt in die linke Carotis und Jugularis — sub 17 — Lungenwunde — sub 37 — Riss der Leber nach Misshandlungen — in welchen sämmtlichen Fällen natürlich Verblutung die Todesursache war, in welchen sämmtlich aber dennoch bei übrigens allgemeiner Anhämie wir die Venen im Gehirn, zum Theil auch die sinus theils ganz normalmässig gefüllt, theils wenigstens nicht ungewöhnlich leer und zusammengefallen fanden. Ganz gleiche Erfahrung habe ich bei vielen spätern forensischen Sectionen zu machen Gelegenheit gehabt, und jedesmal meine umstehenden Zuhörer darauf aufmerksam gemacht. Die Thatsache lässt sich auch einfach auf Hypostase zurückführen, denn meistens findet man das Blut in den hintern und untern, also aufliegenden Venen und Sinus, wie man an den hintern und untern aufliegenden Theilen der Lungen die Hypostase findet.
liegt und wird gefunden in den Leichen „eingeklemmt zwischen den Zähnen (resp. Kiefern), oder mehr oder weniger weit vor denselben, ja vor dem Munde hervorragend“. Auch ein Lehrsatz der Handbücher, wonach diese eingeklemmte Zunge als characteristisches Zeichen grade des Erstickungstodes allgemein betrachtet wird. Es ist aber nichts weniger als dem Tode durch Suffocation eigenthümlich — wenngleich ich nicht läugne, dass es sehr häufig danach gefunden wird — denn es kommen sehr exquisite Fälle von Erstickung vor, bei welchen man die Zungenspitze wie gewöhnlich hinter den Zähnen findet, — vergl. den Fall 46 von ausgeprägtester Erstickung — und andererseits findet man die eingeklemmte Zunge auch bei ganz anderen Todesarten, wofür u. A. der Fall 18 — Verblutung durch eine Herzstichwunde — der 75. Fall — Verblutung durch eine Schusswunde — wie der Nr. 86 — Vergiftung durch Schwefelsäure — sehr lehrreiche Beispiele ergeben. Es ist deshalb auf dieses Zeichen kein erheblicher Werth zu legen, eine Bemerkung, die bei zweifelhaftern, schwierig zu beurtheilenden Fällen, z. B. von Strangulation ob vor, ob nach dem Tode erfolgt? — von grosser Wichtigkeit werden kann.
verwest am spätesten unter allen Weichgebilden, nicht die Lungen. Erfahrene Anatomen werden dies bei ihren Sectionen auf den anatomischen Theatern wohl schon beobachtet haben, obgleich dort Subjecte nicht vorzukommen pflegen, wie sie der gerichtliche Sectionstisch, namentlich bei Wasserleichen, so oft liefert, die längst für das anatomische Theater unbrauchbar geworden sind. Es ist in der That überraschend, wie frisch, straff und fest man den Uterus finden kann in weiblichen Leichen, in welchen alle Weichgebilde, vom Gehirn, dem so früh verwesenden, bis zu den spät faulenden Lungen, ganz und gar vom Verwesungsprocess ergriffen sind. Dass dies noch spät nach dem Tode, wo an eine allgemeine Section gar nicht mehr zu denken ist, z. B. zur Ermittelung einer zur Zeit des Todes vorhanden oder nicht vorhanden gewesenen Schwangerschaft, von grosser Wichtigkeit werden kann, dafür habe ich im oben sub 57 erzählten Fall ein denkwürdiges Beispiel geliefert, worauf ich verweisen kann.
selbst Schrot, müssen sich doch natürlich bei der Section vorfinden — sollte man meinen — wenn der Schuss keinen Ausgang nahm, und Schrot oder Kugeln nothwendig in den Eingeweiden der Leiche liegen. Vom Arbeitstisch aus, von welchem die Natur freilich etwas anders aussieht, als draussen im Leben und in der Wirklichkeit, vollkommen richtig, und ich kann es dem Referenten einer Medicinal-Behörde nicht verdenken, wenn derselbe, bei gänzlichem Mangel an eigner Erfahrung in diesen Gegenständen, die Obducenten in einem wichtigen Falle „nicht begreift“, wenn sie behaupteten, Stunden lang vergeblich im Leichnam nach den Schrotkörnern gesucht zu haben, die den denatus getödtet hatten. Aber man versuche es nur! Zumal bei Kugeln — vollends gar bei Schrotkörnern — die in die Bauchhöhle gedrungen waren, und hier grosse Zerreissungen, musartige Zerstörungen der Leber oder Milz, bedeutende Blutergüsse u. dgl. m. verursacht hatten, gelingt es oft dem mühseligsten Herumgreifen und Durchwühlen nicht, das Projectil herauszufinden. In geringerm Maasse gilt dies von der Brusthöhle. Ich glaube mir hier ein Urtheil zutrauen zu dürfen, denn es sind nicht die oben mitgetheilten drei Fälle von Sectionen nach tödtlichen Schusswunden allein, die ich zu verrichten Gelegenheit gehabt, wie schon die Mittheilungen der zweiten Centurie beweisen werden; vielmehr hat mir das historische Jahr 1848 leider! so viel Erschossene auf den Secirtisch geliefert, dass wohl selten ein einzelner Arzt eine so reiche Ausbeute zu gewinnen, und einen so betrübenden Reichthum von Erfahrungen über Schusswunden am Leichnam zu sammeln in der Lage gewesen ist!
7. Die Strangmarke von Umschlingung der Nabelschnur
bei neugebornen Kindern ist am Leichnam nicht schwer von andern durch absichtliche und gewaltsame Strangulation erzeugten Strangulationsrinnen zu unterscheiden, was ungemein wichtig für die forensische Praxis ist. Sehr häufig kommt es bei den zweifelhaften Todesarten der Neugebornen vor, dass nach den Umständen des Falles eine solche verbrecherische Strangulation wahrscheinlich wird, während es sich später ergiebt, dass die Natur das Kind durch die Nabelschnur strangulirt hatte. Man wird dann aber in allen Fällen finden: eine breite, der Breite der Nabelschnur entsprechende, eine mehr oder weniger, d. h. ganz oder an mehreren einzelnen Stellen des Halses ächt sugillirte, und rund ausgehöhlte, rinnenförmige und überall ganz weiche Marke, nicht selten, da die Umschlingung gewöhnlich keine bloss einfache ist, eine doppelte, ja dreifache Marke von der beschriebenen Beschaffenheit. Die Strangulationsrinne aber von andern Strangwerkzeugen verhält sich wie die in allen Lebensaltern; sie zeigt mehr oder weniger Mumification, pergamentartige Beschaffenheit der Haut an grösseren oder kleineren Stellen ihres Verlaufs, selten wirklich sugillirte Flecke oder Stellen, und niemals die Tiefe jener Nabelschnurmarke. Bei dieser Gelegenheit will ich auf einen Irrthum aufmerksam machen, den ich nicht selten von Unerfahrenen, wie Zuhörern oder Examen-Candidaten u. s. w., habe begehen sehen, die etwas bei dem neugebornen Leichnam für eine Strangrinne halten, was keine ist. Man untersuche nämlich nur eine kleine Anzahl recht fetter und noch frischer Kindesleichen, zumal im Winter, so wird man sehen, dass dieser Irrthum wohl möglich ist, wenn man nämlich die Hautfurchen am Halse, die durch die Biegungen des Kopfs entstehen, und im erkalteten Fette stehen bleiben, und welche bei kurzem Halse noch deutlicher hervortreten, ohne weitere Berücksichtigung der übrigen Criterien einer Strangmarke, für eine solche hält. Die Berücksichtigung eben dieser Criterien aber, pergamentartige Härte der Haut, Sugillation, braungelbliche Färbung, Ungleichheit des Lumens der Rinne u. s. w. werden sehr bald das Richtige erkennen lassen.
Anhang.
I. Obductions-Protocoll,
betreffend
einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsäure.
Verhandelt: Charlottenburg, den 13. December 18—.
In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt, verfügten sich heute die unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters C. L. Schmidt.
Sie trafen daselbst an:
| 1) | (den Zeugen A.); |
| 2) | (den Zeugen B.) u. s. w. |
Es hatten sich inzwischen eingefunden:
| 3) | Der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. Casper; |
| 4) | Der Chir. for. Herr Lüdke. |
Denselben wurde der im Obductionshause befindliche Leichnam zur Besichtigung übergeben, und dieselben aufgefordert, dessen Beschaffenheit sowohl, als die an demselben befindlichen äusseren Verletzungen genau zu bemerken, und sodann die Obduction vorzunehmen.
Die Besichtigung sowohl, als die Obduction ergab folgendes Resultat:
I. Aeussere Besichtigung.
| 1) | Der männliche, etwa 30 Jahre alte, wohlgenährte, 4 Fuss 11 Zoll lange Körper hat reichliche, schwarzbraune Kopf- und Barthaare, blaue Augen, vollständige Zähne, hinter welchen die Zunge liegt. |
| 2) | Am Unterleibe zeigen sich grüne Verwesungsflecke. Der Rücken ist mit zahlreichen, durch Einschnitte nachgewiesenen Todtenflecken bedeckt. |
| 3) | Fremde Körper sind in den natürlichen Höhlen nicht zu bemerken. |
| Der After steht offen. | |
| 3 a) | Am rechten Daumen zeigte sich nach Entfernung eines kunstgemäss angelegten Verbandes ein unerhebliches, in der Heilung begriffenes Nagelgeschwür. In der linken Ellenbogenbuge befinden sich zwei noch frische, kunstgemäss verbundene Aderlasswunden. |
| 4) | Die ganze Unterlippe, ebenso wie die Oberlippe, erscheint braunroth gefärbt und härtlich spröde, lässt sich auch mit dem Messer schwerer als gewöhnlich trennen. |
| Von der Unterlippe ausgehend und sich diagonal von links nach rechts bis auf den Unterkieferrand erstreckend, befinden sich drei parallellaufende Streifen, genau von der eben beschriebenen Farbe und Beschaffenheit von 1⁄2 Zoll Länge und 3 Linien Breite. | |
| 5) | Das Gesicht erscheint fast ungewöhnlich bleich. |
| 6) | Ausser den geschilderten sind anderweitige Verletzungen und Abnormitäten nicht zu entdecken. |
II. Innere Besichtigung.
A. Eröffnung der Bauchhöhle.
B. Eröffnung der Brusthöhle.
C. Eröffnung des Kopfes.
Die Obduction ist hiermit geschlossen.
Den Obducenten werden zwei Gefässe, mit dem Gerichtssiegel verschlossen, übergeben. In dem einen befindet sich der Mageninhalt des denatus mit der Aufschrift:
„Mageninhalt des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt.“
In dem anderen: Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm, überschrieben:
„Hierin befindet sich die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt.“
Das Resultat der chemischen Prüfung wird nachfolgen.
Obducenten gaben hierauf ihr Gutachten dahin ab:
| 1) | dass denatus am Brande der Speiseröhre und des Magens gestorben sei; |
| 2) | dass diese nothwendig tödtliche Krankheit durch den Genuss einer ätzenden Säure entstanden sei; |
| 3) | dass die drei Fragen des §. 169 der Criminal-Ordnung auf den Fall, da eine eigentliche Verletzung nicht vorliegt, keine Anwendung finden. |
Zur
Hutmacher Schmidt’schen
Obductions-Sache.
II. Chemischer Bericht.
Einem Königl. etc. Stadtgericht zu Charlottenburg berichten wir im Nachfolgenden ergebenst über das Resultat der von uns angestellten chemischen Untersuchung in der nebenbezeichneten Obductions-Sache.
Behufs Untersuchung ihres Inhaltes waren dem mitunterzeichneten Physicus zwei Töpfe zugestellt worden, welche mit Papier überbunden und versiegelt waren. Der eine war bezeichnet:
„Hierin befindet sich der Mageninhalt des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.
Charlottenburg, den 13. December 18—.
Kolk. Böttcher.“
der andere:
„Hierin befindet sich die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.
Charlottenburg, den 13. December 18—.
Kolk. Böttcher.“
Das Siegel war ein Gerichtssiegel.
Nachdem dies als unverletzt anerkannt war, wurden die Gefässe eröffnet, und der Inhalt beider Töpfe herausgenommen.
In dem erst benannten, welchen wir mit A. bezeichnen, war eine schwarzbraune, dicke, mit zusammengeballten Stücken gemischte Flüssigkeit. Auf ein Filtrum gebracht, schied sich nur eine geringe Menge einer klaren etwas gelbgefärbten Flüssigkeit ab, welche stark sauer gegen blaues Lacmuspapier reagirte, mit salpetersaurem Baryt einen nicht sehr bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen, und mit essigsaurem Bleioxyd gleichfalls einen solchen Niederschlag erzeugte.
Es wurde demnächst ein Theil der schwarzbraunen Flüssigkeit in eine porzellanene Schale gegossen, derselben eine Drachme Salpetersäure hinzugethan, während einer Viertelstunde damit gekocht, und dann filtrirt.
Die abfiltrirte Flüssigkeit war weingelb, klar und verhielt sich gegen Reagentien, wie folgt:
Da durch diese Reagentien ad 3), 4) und 6) die Gegenwart der Schwefelsäure nachgewiesen war, so wurden die Substanzen, welche in dem anderen Topfe eingeschlossen waren, die wir mit B. bezeichnen, der Untersuchung unterworfen.
Der darunter befindliche Magen war kaum erkenntlich, indem die Wände desselben ganz schwarz, wie verkohlt waren; die Speiseröhre hatte das Ansehen, als ob dieselbe der Länge nach gefurcht sei.
Die sämmtlichen Substanzen wurden demnächst mit einem Messer zerschnitten, in eine porzellanene Schale gethan, mit destillirtem Wasser, dem eine halbe Unze verdünnter Salpetersäure hinzugesetzt war, übergossen und auf einer Spirituslampe eine Viertelstunde hindurch gekocht. Nach dem Kochen wurden die festen Theile mittelst eines Colatoriums von der Flüssigkeit getrennt, und letztere auf ein Filtrum gebracht. Die abfiltrirte klare weingelbe Flüssigkeit wurde, wie die in dem Topfe A. enthalten gewesene, mit den oben angegebenen Reagentien geprüft, welche sich gegen dieselbe eben so, wie bereits angeführt, verhielten, nur dass die Reaction ad 3), 4) und 6) noch bedeutendere Niederschläge erzeugten.
Um nunmehr die Ueberzeugung zu erhalten, ob die ermittelte Schwefelsäure im freien Zustande vorhanden sei, wurden vier Unzen der letzteren Flüssigkeit, welche im Ganzen 20 Unzen wog, in eine glühende Retorte gegossen, und einer Destillation bis zur Trockene unterworfen. Das übergegangene Destillat war gelblich gefärbt, reagirte gegen Lacmuspapier stark sauer, hatte einen scharfen, stechenden Geruch. Salpetersaurer Baryt und essigsaures Bleioxyd erzeugten einen bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen Niederschlag. Durch Schwefelwasserstoffwasser erzeugte sich ein milchichtweisser Niederschlag von ausgeschiedenem Schwefel.
Hierdurch war nun die Gegenwart der Schwefelsäure in ungebundenem Zustande nachgewiesen.
Um nun noch zu ermitteln, wie viel Schwefelsäure wohl in den untersuchten Substanzen enthalten sei, obgleich das Resultat keinen sicheren Anhaltspunkt über die wirklich verschluckte Säure gab, da ein Theil derselben durch Erbrechen, welches dem Tode vorangegangen war, entfernt worden ist, wurde zu 4 Unzen der Flüssigkeit, die 20 Unzen gewogen hatte, so lange Chlorbaryum hinzugegossen, als noch ein Niederschlag sich bildete. Dieser wurde auf einem Filtrum gesammelt, mit destillirtem Wasser, dem etwas Salpetersäure zugesetzt war, sorgfältig ausgewaschen, getrocknet, und dann in einem Platintiegel geglüht. Der hierdurch erhaltene schwefelsaure Baryt wog 36 Gran; es wären also aus den 20 Unzen 180 Gran gewonnen worden, welche gleich sind 77,26 Gran concentrirter Schwefelsäure.
Die Untersuchung hat also nachgewiesen, dass in den Substanzen 1 Drachme 17 1⁄4 Gran freier Schwefelsäure enthalten waren.
Berlin, den 29. December 18—.
Casper. C. F. Baerwald.
Inhalts-Register.
(Die beigesetzten Zahlen beziehen sich auf die Seiten.)
Anencephalus, Fall eines 103.
Aortenbogen, Stichwunde in denselben 12.
Arteria iliaca externa, tödtliche Verletzung derselben 21.
Arteria interossea, Verletzung derselben 37.
Atelectasis pulmonum, Würdigung ders. für die Athemprobe 100.
Athemprobe, über die Beweiskraft derselben 97. — Ihre negative Beweiskraft 100. 109.
Bajonettstichwunde, anscheinend lethale, hat gar keinen Antheil am Tode 33.
Belladonna, angebliche Vergiftung durch dieselbe 123.
Bewusstlosigkeit der Gebärenden 103.
Blut, seine Beschaffenheit nach Vergiftung durch Schwefelsäure 117. 118. 120. — Nach Verbrühung 148.
Blutflecke, Ermittelung derselben auf einem Messer 44.
Brandblasen, ob sich dieselben noch nach dem Tode erzeugen lassen? 143. — Versuche darüber 145.
Brustbein, penetrirende Stichwunde desselben 12.
Brustwirbel, Process. spinos. des ersten abgebrochen 25. Schusswunde in den dritten 28., in den achten 29.
Carotis, Stichwunde in dieselbe 14. 16. — Schnittwunde 20.
Chemischer Bericht, betreffend eine Schwefelsäure-Vergiftung 165.
Colon descendens, Stichwunde in dasselbe 31.
Condyli, beide des rechten Oberschenkels abgebrochen 37.
Darm, Dolchstichwunde in denselben 30.
Einblasen von Luft in die Lungen Todtgeborner, ein nichtiger Einwand gegen die Beweiskraft der Athemprobe 98.
Einsturz eines Hauses tödtet drei Menschen 77.
Ellenbogengelenks-Verletzung, tödtliche 36.
Emphysema pulmonum, s. Lungenemphysem.
Entbindung, schwere, Veranlassung zum Tode 133.
Entbindung, bei Bewusstlosigkeit 103.
Erdrosselung eines Neugebornen, ob im Leben oder nach dem Tode erfolgt? 104.
Erdrosselung, ob Selbsterdrosselung oder Mord? 79.
Erdrosselungstod, über denselben 76.
Erhängungstod, über denselben 86.
Erstickung, drei Fälle durch Einstürzen eines Hauses 77.
Erstickung, kleiner Kinder in den Betten der Mütter, fünf Fälle 83.
Erstickung, Tödtungen durch dieselbe 76.
Erstickung im Menschenkoth 91.
Erstickungstod, neues Zeichen desselben bei kleinen Kindern 84.
Erstickungstod, sein zuverlässigstes Kennzeichen 78. — die eingeklemmte Zunge kein characteristisches Kennzeichen 24. 78. 113. 120. 155.
Ertrinkungstod, sechs Fälle 87. — Kein einziges Zeichen constant 87.
Ertrinkungstod eines Neugebornen, zweifelhafter 110.
Ertrinken in Koth und Urin 91.
Extremitäten, Fälle von Verletzung ders. 10. 21. 36. 37. 38.
Fäulniss in den Lungen, frühes Eintreten ders. bei Neugebornen 113.
Fäulniss der Lungen, als Einwand gegen die Beweiskraft der Athemprobe 99.
Fäulniss, s. Verwesung.
Feuertod, Fall desselben 149.
Foramen ovale, bei zwei zweimonatlichen Kindern noch offen 85.
Fragen, die drei des §. 169 der Preussischen Criminalordnung, s. Lethalitätslehre.
Fusstritte, forensisch gewürdigt 64. 66.
Gänsehaut, als Zeichen des Ertrinkungstodes 89.
Gebären in Bewusstlosigkeit 103.
Gebärmutter, die, verwest am spätesten unter allen Weichtheilen 156.
Gebärmutter, Form ders. im dritten Monate der Schwangerschaft in der Leiche 149.
Geburt, Sturz des Kindkopfs bei beschleunigter 101.
Geburt, schwere, tödtet das Kind 112.
Gehirneiterung nach Kopfverletzung 48. 52. 53.
Gehirnhämorrhagie nach Misshandlungen 74.
Gewicht des Neugebornen, als Zeichen der Reife 97.
Halsschnittwunden 14. 16. 17. 20.
Harnblase, leere bei einem Todtgebornen 111.
Herz, durch Verletzung ganz abgerissen 24.
Herzbeutel, Verletzung desselben 23. 25.
Herzwunde, tödtliche 24.
Homöopathie, als angeschuldigte Veranlassung zum Tode 130.
Hydrostatische Lungenprobe s. Schwimmprobe.
Immunität mancher Organe gegen Verletzungen 7.
Institut für den practischen Unterricht in der Staatsarzneikunde 1.
Jugularvenen durchschnitten 16. 17. 20.
Kindermord, ein zweifelhafter Fall durch Erdrosselung 104.
Kindermord, durch Stichwunden 14.
Kopfverletzung, tödtliche (mit Trepanation) 46. (ohne Trepanation) 11. 48. desgl. 52. desgl. 53. desgl. 56. desgl. 58. 60.
Kugeln, im Leichnam oft schwer zu finden 156.
Kunstfehler der Medicinal-Personen, über die Beurtheilung ders. 127. 129.
Leber, Schusswunde derselben 28.
Leber, Messerstichwunde derselben 30.
Leber, Riss derselben 9. 10. 26. 61.
Lethalitätslehre, Absurdität derselben 35. 47. 50.
Luftröhre, verfärbt sich schon früh bei eintretender Verwesung 89.
Luftröhre, Durchschneidung derselben 17.
Lungen der Neugebornen, zwei Fälle von selten früher Verwesung 113.
Lungenabscess in Folge einer Lungenstichwunde 54.
Lungenemphysem, ein nichtiger Einwand gegen die Athemprobe 98.
Lungenentzündung, bei Neugebornen 101. 103.
Lungenfäulniss, frühes Eintreten ders. bei Neugebornen 113.
Lungenfäulniss, in Beziehung zur Athemprobe 99.
Lungenprobe, s. Athemprobe und Schwimmprobe.
Lungenwunden, tödtliche, 23. 28. 54.
Lungen, Riss in gesunde 25.
Maass, des Neugebornen, als Zeichen der Reife 97.
Magen, Stichwunde in denselben 30.
Meconsäure, ihre chemische Ermittelung 126.
Messerklinge, auf Blutflecke untersucht 44.
Milz, Schusswunde derselben 26.
Missgeburt, gerichtliche Obduction 103.
Misshandlungen, neun Fälle von tödtlichen 60.
Mord, durch Messerstiche 12. 23. 24. 30.
Mord, durch einen Pfriem 24.
Mord, durch Schusswunde 28.
Mord, durch Dolchstich 31.
Mord, durch einen Hammer 56.
Mord, durch ein Beil 58.
Mord, durch Erdrosselung 79.
Mord, durch Verbrennung 136.
Mord, durch Vergiftung 116.
Morphium, seine chemische Ermittelung 125.
Nabelschnur, umschlungene, macht eine eigenthümliche Strangmarke 157.
Nabelschnur, nach ihren Rändern wurde der Mord vom Todtschlag unterschieden 15.
Neugeborne, zweifelhaftes Leben derselben nach der Geburt, einundzwanzig Fälle 96.
Neugeborne, Maass und Gewicht als Zeichen der Reife 97.
Nieren, Blutüberfüllung derselben als Zeichen des Erstickungstodes 78. 81.
Obduction, über die Etymologie des Wortes 3
Obductions-Protocoll, vollständiges 159.
Oberarmarterie, tödtliche Verletzung derselben 38.
Oberschenkelbruch, eigenthümlicher und tödtlicher 37.
Opium, Fall von angeblicher Vergiftung durch dasselbe mit chemischer Analyse 124.
Pfuscherei, fünf Fälle mit angeblich tödtlicher Wirkung 126.
Reife der Neugebornen, leichter durch deren Länge als durch deren Gewicht zu erkennen 97.
Rippenbrüche, ohne äussere Spuren am Leichnam 75.
Rostflecke von Blutflecken zu unterscheiden 44.
Rupturen innerer Organe 9. 10. 24. 26. 61.
Ruthenstreiche, wie sie an der Leiche zu erkennen 73.
Rückenmark, Zerschneidung desselben mit einem Tischmesser 14. — Schusswunde in dasselbe 28.
S. romanum, Stichwunde in dasselbe 31.
Schlagfluss, durch Ueberfahren 12, angeblich nach Misshandlungen 72.
Schnittwunden, s. Halsschnittwunden.
Schusswunden, tödtliche, drei Fälle 26.
Schusswunden, s. Kugeln.
Schwangere, Section einer 149.
Schwangerschaft, noch bei ganz verwesten weiblichen Leichnamen zu ermitteln 93.
Schwefelsäure, Vergiftungen durch dieselbe 116. 117. 118.
Schwefelsäure, chemischer Bericht darüber 165.
Schwimmprobe, Fall einer merkwürdigen 100.
Schwimmprobe, sinkende Lungen bei einem achttägigen Kinde 101., bei zwei ganz verwesten Neugebornen 109.
Schwimmprobe, s. Athemprobe.
Selbstmord, zweifelhafter 17. 79. 86. 94.
Selbstmord, durch Halsschnittwunden 16. 17. 20.
Selbstmord, durch Schuss und Ertränken 26.
Selbstmord, durch Erhängen 86.
Selbstmord, durch Ertrinken 94.
Selbstmord, durch Schwefelsäure 117. 119.
Speiseröhre, Durchschneidung derselben 17.
Sprengung, tödtliche, von innern Blutgefässen 33.
Stichwunden, tödtliche 12. 14. 16. 21. 23. 29. 30.
Strangmarke, Würdigung derselben 107., von Umschlingung der Nabelschnur 157.
Strangmarke, die Pseudo-Strangulationsrinne am Halse fetter Leichname von Neugebornen 158.
Sturz des neugebornen Kindkopfs auf den Boden, 101.
Sugillationen, petechienartige der Pleura, Aorta oder des Herzens, bei kleinen Kindern, Zeichen des Erstickungstodes 84.
Sugillationen, fehlen bei den erheblichsten innern Verletzungen 152.
Thymusdrüse, bei einem Knaben von funfzehn Jahren 11.
Todtschlag, durch Messerstich 16. 21. 23. 30. 48. 54.
Todtschlag, durch Schusswunde 28.
Todtschlag, durch Säbelhieb 30.
Todtschlag, durch einen Hammer 46.
Todtschlag, durch einen Stock 52.
Todtschlag, durch eine Flasche 53.
Todtschlag, durch Misshandlungen 61. 64. 74.
Trepanation, Fall von 46.
Ueberfahren, Tödtung dadurch, acht Fälle 8.
Umschlingung der Nabelschnur, ihre Strangmarke 157.
Unterbindungen grosser Gefässe in Beziehung auf die Lethalitätsfrage 22.
Unterleibsentzündung, angeblich nach Misshandlungen, forensisch beurtheilt 64.
Unterschenkel, tödtlicher Bruch dess. 10.
Verblutungstod, ist im Gehirn nicht zu erkennen 154.
Verbrennungen, vier Fälle von tödtlichen 135.
Verbrennung, wie sie auf den Leichnam wirkt 143.
Verbrennung, ob diese oder Kopfverletzung den Tod bewirkt? Fall davon 136
Verbrennung, durch brennende Kleidungsstücke 148. 149.
Verbrennung und Röstung, am Ofen 149.
Verbrühung, tödtliche, im heissen Bade 147.
Vergiftungen, nach welchen Grundsätzen zu beurtheilen 115.
Vergiftungen, acht Fälle derselben 114.
Vergiftung, angebliche durch Opium 124.
Vergiftung, angebliche durch Belladonna 123.
Vergiftung, durch Schwefelsäure 116. 117. 118.
Verletzung, eine anscheinend tödtliche, existirte aber gar nicht 31.
Verletzungen, wichtige innere, ohne äussere Spuren am Leichnam 9. 13. 25. 63. 75. 152. (S. die einzelnen Organe.)
Verletzungen, dem Lebenden und dem Leichnam zugefügt, oft schwer zu unterscheiden 14. 150.
Verletzungen, des Herzens und der grossen Gefässe, elf Fälle 12.
Verwesung, Haupthinderniss zur Diagnose des Ertrinkungstodes 88.
Volvulus, für Vergiftung gehalten 122.
Wasser, in den Lungen und im Magen bei Ertrunkenen, kann täuschen 90.
Wirbelbeine, Verletzungen ders. 25. 28. 29.
Wunden, am Lebenden, wann nicht von denen am Todten zu unterscheiden? 14. 150.
Zermalmung, eines Neugebornen 112.
Zitzenfortsatz, Bruch desselben 11.
Zwerchfell, Schusswunde desselben 26., Stichwunde in dasselbe 24. 30.
Zunge, eingeklemmte, kein characteristisches Kennzeichen bei Erstickten 24. 78. 113. 120. 155.