18. Nach Wien und in Wien.
(Wiener Octoberrevolution 1848.)

Noch weniger als eine umfassende Geschichte der deutschen Bewegung des Jahres 1848 kann und soll hier geboten werden eine eingehende Darstellung jener Vorgänge im Kaiserstaat Oesterreich, welche im October 1848 zu der Krisis in Wien führten. Hier können nur die wichtigsten Ereignisse in andeutenden Strichen in Erinnerung gebracht werden.[231]

Vor Allem kommt es hier darauf an nachzuweisen, wie die staatsrechtlichen Verhältnisse Oesterreichs zur Zeit der Octoberrevolution lagen. Dadurch allein tritt die Wiener Octoberrevolution in das richtige geschichtliche Licht, wird sie vom sittlichen und staatsrechtlichen Standpunkt gerecht beurtheilt, während andererseits das Unternehmen des Fürsten Windischgrätz gegen Wien die gebührende Beleuchtung empfängt. Namentlich für das Urtheil über Robert Blum’s Betheiligung an der Wiener Octoberrevolution und über den gegen ihn verhandelten kriegsgerichtlichen Proceß ist eine Prüfung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des damaligen Oesterreich von entscheidender Bedeutung.

Im März 1848 war in Oesterreich der Rechtsboden, auf welchem der Kaiserstaat bis dahin fußte, vollständig zusammengebrochen. Kein Land des damaligen deutschen Bundes war unvermittelter in völlig neue Verhältnisse geschleudert worden, als Oesterreich. „Ueber die Lebensfähigkeit des neuen Oesterreich, welches auf den Trümmern des alten zu errichten versucht wurde, kann man verschiedener Ansicht sein, daß aber in den Märztagen das alte Oesterreich vollständig, mit Recht und für immer zu Grunde ging, alle Machthaber seit 1848 ohne Unterschied auf die Revolution als ihre Basis fußen, darüber herrscht kein Zwiespalt der Meinungen“. So bezeichnet Anton Springer[232] die Rechtslage der österreichischen Staatsgewalt am Ausgange der Märzrevolution, am Eingang in Oesterreichs neueste Entwickelung. Keineswegs war dieses staatsrechtliche Chaos bis zum Herbst wesentlich geordneteren Verhältnissen gewichen. Sicher war nur das Eine: seit der Verkündigung des neuen österreichischen Staatsgrundgesetzes vom 25. April war das alte absolute Kaiserthum feierlich begraben, war der Kaiser nur der unverantwortliche Herrscher, die Regierung dagegen ausschließlich in den Händen seiner verantwortlichen Minister, der Staat überhaupt eine constitutionelle Monarchie nach belgischem Muster. Jede kaiserliche Entschließung, welche der Gegenzeichnung der Minister entbehrte, war verfassungswidrig und rechtsungültig. Sicher war ferner das Andere: daß diese Verfassung nicht galt für die Länder der Stephanskrone und die italienischen Provinzen des Kaiserstaates; sicher auch soviel: daß von all den Provinzen, für welche die Verfassung gegeben war, keine einzige durch dieselbe sich befriedigt erklärte. Aus diesem Grunde war am 22. Juli vom Erzherzog Johann (dem deutschen Reichsverweser), dem Stellvertreter des Kaisers, der verfassunggebende Reichstag in Wien eröffnet worden; seine Aufgabe sollte sein, für die deutsch-slavischen Länder eine neue gemeinsame Verfassung zu Stande zu bringen. Bis zum 7. September hatte diese Versammlung indessen nur das eine Gesetz über die Aufhebung der Feudallasten geschaffen. Am 7. October hatte der Kaiser mit dem Hof, wie noch näher berichtet werden wird, allerdings wieder einmal Wien verlassen. Aber Niemand achtete dessen vorläufig. Denn dem kaiserlichen Hof war die Domicillosigkeit seit dem Frühjahr fast zur Gewohnheit geworden. Mit Ausnahme der Minister Wessenberg und Bach blieben Ministerium und Regierung in Wien, blieben sämmtliche Behörden des Kaisers, die gesammte Diplomatie, die am kaiserlichen Hofe beglaubigt war, blieb endlich der constituirende Reichstag. Am wenigsten konnte durch die zeitweilige Verlegung der Residenz das Staatsgrundgesetz irgend welche Abänderung erleiden. Unmittelbar nach der Flucht des Hofes desertirten allerdings fast sämmtliche slavischen Abgeordneten aus dem Reichstag auf Nimmerwiedersehen. Durch ihren Austritt sank vom 16. October an die Zahl der zurückgebliebenen Abgeordneten unter die gesetzliche Beschlußfähigkeitsziffer. Erst vom 16. October an könnte man daher die Gesetzmäßigkeit der Reichstagsbeschlüsse anzweifeln. Indessen auch dieser Zweifel erscheint von sehr fragwürdiger Berechtigung. Denn auch nach dem 16. October erschien der k. k. Minister Kraus, der seit dem 7. alle Portefeuilles bis auf dasjenige Hornbostl’s und Wessenberg’s in seiner Hand vereinigte, Tag für Tag im Reichstagsrumpf, ohne gegen dessen Beschlußfähigkeit irgend einen Einwand zu erheben. Selbst die Diplomatie, alle Vertreter auswärtiger Mächte blieben auch nach dem 6. October in Wien, folgten keineswegs dem Hofe nach Olmütz, zum besten Beweise dafür, daß sie in Wien, in den dort verbliebenen Ministern und kaiserlichen Behörden, in dem constitutionellen Reichstag die legitimen Regierungsgewalten des österreichischen Kaiserstaates erblickten, nicht in Olmütz. Jener Zweifel in der Beschlußfähigkeit des Reichstags erscheint übrigens um so unbegründeter, als die Beschlußfähigkeitsziffer aller parlamentarischen Versammlungen nur berechnet werden kann nach der Zahl der jeweilig in Kraft stehenden Mandate. Mit dem Austritt der slavischen Abgeordneten aber, mit deren Erklärung, daß sie nie wieder an den Berathungen des Reichstags Theil nehmen würden, vollends mit ihrem Versuche, in Prag einen parlamentarischen Sonderbund zu stiften, waren die Mandate dieser Abgeordneten schlechthin erloschen und der Wiener Reichstag stand mindestens im guten Glauben, wenn er sich nach wie vor beschlußfähig erklärte. Selbst dann ließ sich noch dieser gute Glaube nicht vollständig absprechen, als am 24. October das kaiserliche Schreiben vom 22. in Wien bekannt wurde, durch welches der Wiener Reichstag geschlossen und für den 15. November nach Kremsier ausgeschrieben wurde. Denn auch dieses kaiserliche Patent ermangelte der verfassungsmäßigen Gegenzeichnung aller Minister. Die Unterschrift Wessenberg’s genügte keineswegs. Doch kommt es auf diese Streitfrage hier nicht an. Die Frage ist vielmehr nur: ob die kaiserliche Regierung in Wien, vertreten durch den Minister Kraus und alle sonstigen kaiserlichen Behörden in Wien, ob das Wirken des Reichstags in den Tagen vom 6. bis 24. October zu Recht bestand oder nicht? Diese Frage ist entschieden zu bejahen. Daraus folgt ohne Weiteres die unumstößliche Rechtsgültigkeit ihrer amtlichen Handlungen.

Neben diesen nach wie vor in Wien verbliebenen Gewalten des Gesammtstaates bestanden hier noch locale Behörden, die trotz ihres revolutionären Ursprungs oder Namens auf keinem schlechteren Rechtsboden standen, wie Alles Uebrige, was sich seit dem März in Oesterreich mit dem Namen kaiserlicher Amtsgewalt schmückte. Dazu gehörte nicht blos die „Studentenlegion“, die in den sog. „glorreichen Revolutionen“ vom 15. und 26. Mai ihre feierliche Anerkennung gegenüber der erstarkenden Reaction ertrotzt hatte, sondern sogar der sog. „Sicherheitsausschuß“, ein aus 200 Menschen aller Gattungen zusammengewürfeltes Collegium unter der Aegide des Dr. Fischhof, welches die eigentliche Dictatur in Wien mit gesetzlichem Ansehen übte. Ihm waren auch die Minister unterthan. Zu diesen rechtlich unanfechtbar bestehenden Behörden gehörte ferner der Wiener Gemeinderath, der ja nach Umständen die kleinsten Angelegenheiten einer simpeln Stadtverwaltung neben den höchsten Interessen des Staates souverän zu entscheiden hatte, je nachdem die Ereignisse ihm die patriarchalische Rolle der Stadtväter oder der Spitzen der Haupt- und Residenzstadt des Kaisers zutheilten. Endlich bestand in Wien zu Recht die Nationalgarde, eine Bürgerwehr, die seit dem 15. Mai laut einer kaiserlichen Proclamation das unveräußerliche Menschenrecht erworben hatte, daß das Militair nur auf Verlangen der Nationalgarde aufgeboten werden sollte.[233] Sie hatte das Recht der Wahl ihrer Offiziere und des Vorschlags ihres Obercommandanten. Der unglückselige Mensch, der Wien vom 13. October an commandirte, Wenzel Messenhauser, konnte mit vollem Recht behaupten, daß seine Wahl nicht blos von allen localen Gewalten Wiens, sondern auch vom Reichstagsausschuß und vom Ministerium des Innern ausdrücklich genehmigt worden sei.[234]

Gewiß konnte kein Großstaat auf die Dauer bei so verworrenen Rechtsverhältnissen bestehen; aber das ändert nichts an der Thatsache, daß beim Ausbruche und im Verlaufe der Wiener Octoberrevolution alle die genannten Behörden und Gewalten der Residenzstadt sich eines unbestreitbaren Rechtsbodens erfreuten, daß dagegen das Unternehmen des Fürsten Windischgrätz gegen Wien d. h. gegen die gesetzliche Wirksamkeit dieser Behörden ein rein rechtswidriger Gewaltact war. Es wäre nicht schwer gewesen, mit Hülfe der großen Mehrheit der Wiener Bürgerschaft, die nach wie vor in unverbrüchlicher Treue an ihrem Kaiserhause hing, die Forderungen der Neuzeit in maßvoller Weise mit den unentbehrlichen Grundlagen eines kräftigen monarchischen Staatswesens zu versöhnen. Aber es fehlte gerade auf Seiten der Krone ebensosehr an klarem Verständniß für die berechtigten Forderungen der Zeit, wie an gutem Willen. Schon zu Beginn des Sommers, als der Hof noch überströmte an herzgewinnenden Versicherungen loyaler Verfassungsmäßigkeit und Freiheitsliebe, wurde, wie wir sehen werden, dem Fürsten Windischgrätz im tiefsten Geheimniß, selbst verschwiegen vor allen Ministern, die kaiserliche Vollmacht ertheilt, alle kaiserlichen Truppen, mit Ausnahme der italienischen Armee, gegen die Hauptstadt oder wohin ihm sonst beliebte, zu führen, um die ganze Bewegung und alle verfassungsmäßigen Errungenschaften seit dem März in Blut und Eisen zu ersticken.

Diese unbelehrbare Treulosigkeit der habsburgischen Hauspolitik führte in erster Linie die Katastrophe des 6. October in Wien herbei. Schon seit Monaten waren in den Regierungshandlungen des Ministeriums Wessenberg untrügliche Kennzeichen dafür hervorgetreten, daß man in der Hofburg in Wien den Umsturz der Aprilverfassung und der Märzerrungenschaften, die Wiederherstellung des alten absoluten Kaiserthums, mit Hülfe des Heeres plane. Am 3. October enthüllte sich der andere Theil dieser reactionären Politik. Schon vorher waren Briefe aufgefangen worden, welche verriethen, daß die Regierung den in Ungarn eingefallenen Banus von Kroatien Jelačić heimlich mit Geld und Kriegsmaterial unterstützte. Durch die kaiserliche Verordnung vom 3. October wurde der Banus, der Todfeind Ungarns, zum Oberbefehlshaber aller kaiserlichen Truppen und zum kaiserlichen Statthalter in Ungarn ernannt. Das war die offene Kriegserklärung an Ungarn. Und der Volksinstinkt in Wien hatte Recht, wenn er darin nur das Vorspiel des Umsturzes der Märzverfassung erblickte.

Eine bewaffnete Empörung bemächtigte sich innerhalb vierundzwanzig Stunden — dank der feigen Unthätigkeit und der rathlosen Führung der Truppen — am 6. October der Stadt, und ermordete in gräßlicher Weise den Kriegsminister Latour, während seine Grenadiere Gewehr in Arm dem furchtbaren Schauspiele zusahen. So empörend diese scheußliche That des Pöbels auf der einen, die Muthlosigkeit der bewaffneten Macht auf der andern Seite ist, so war das Empörendste an der ganzen Tragödie doch die doppelzüngige Verlogenheit der Regierung. Der Deputation des Reichstages, die nach der Revolution treuvertrauend zum Kaiser kam, um ihm zu versichern, daß Wien dem Kaiser nach wie vor gehorsam sei und nur verlange, daß der Kaiser die reactionären Minister entlasse und die Verordnung vom 3. October gegen Ungarn zurücknehme, versicherte der schlaue Biedermann, das werde geschehen. Und die Nacht darauf entwich er mit dem Hofe nach Olmütz und hinterließ der Stadt seine Kriegserklärung, die jedoch ohne Gegenzeichnung irgend eines Ministers ein schlechthin rechtsungültiger Act war.


Aus den Adressen, welche der Reichstag und der Gemeinderath von Wien in der ganzen Zeit vom 6. October an bis zur Bezwingung der Stadt durch Windischgrätz am 30. October an den Kaiser gerichtet haben, aus allen ihren Handlungen erhellt klar, daß die Wiener Revolution keinen Augenblick auf die Beseitigung der Krone, auf die Verwandlung des österreichischen Kaiserstaates in eine Republik zielte. Diese Bewegung bezweckte nichts Anderes, als was die zwei Revolutionen im Mai bezweckt hatten: die Sicherung der constitutionellen Verfassungsform und der vom Kaiser gewährleisteten Freiheiten gegen die Staatsstreichgelüste der Reaction, die uns gerade Herr v. Helfert, der keineswegs verschämte Vertheidiger aller dieser geheimen Junker- und Hofintriguen, so hübsch klargelegt hat. Erst nachdem Wien bereits capitulirt hatte und die kaiserlichen Truppen durch die unbegreifliche Verzögerung ihres Einmarsches in die bezwungene Stadt, Scenen hervorriefen, welche an den Anfang des Pariser Communeaufstandes erinnern, erst da geberdeten sich einige anarchische Banden als Republikaner. Dafür sind jedoch die sog. revolutionären, in der That jedoch völlig legitimen Behörden Wiens um so weniger verantwortlich zu machen, als auch Herr v. Helfert nicht bestreiten kann, daß die bedrohliche Unbotmäßigkeit der Anarchisten in erster Linie gerade gegen die Beschlüsse und Anordnungen der in Wien damals bestehenden Behörden gerichtet war.


Daß die Frankfurter Linke versuchte, zu Gunsten Wiens einen Ausspruch des deutschen Parlamentes herbeizuführen, war nur natürlich. Am 12. October brachte der Abgeordnete für Wien in Frankfurt, Joh. Berger, den dringlichen Antrag ein, das Parlament wolle erklären, daß die deutsche Stadt Wien sich durch ihren Kampf gegen die „freiheitsmörderische Camarilla um das Vaterland wohl verdient gemacht habe“.


Es war gleichfalls sehr natürlich, daß das Parlament diesen excentrischen Antrag ablehnte, die Dringlichkeit desselben verneinte. Nun zog Berger den Antrag selbst zurück. Schon vorher hatte jedoch die „vereinigte Linke“ beschlossen, für diesen Fall von sich aus eine Deputation nach Wien zu senden, um die verfassungstreue Majorität des Reichstages und das Wiener Volk zu beglückwünschen. Noch in der Sitzung des Parlaments schrieb Blum auf einen Zettel: „Wenn wir überhaupt eine Deputation nach Wien senden wollen, müssen wir jetzt Beschluß fassen und heute Abend wählen. Die Gewählten müssen morgen früh abreisen.“ Sämmtliche Abgeordnete der Linken setzten ihren Namen darunter, nur der Blum’s fehlte. Da trat Roßmäßler zu Blum und sagte: „Ich möchte mir dieses merkwürdige Document aufheben, Du fehlst darauf“. Lächelnd setzte Blum seinen Namen in die letzte freie Ecke. Er ahnte nicht, daß er sein Todesurtheil unterzeichnete. Ich habe das „merkwürdige Document“ oft bei Roßmäßler gesehen.


Am Abend war die Wahl der Deputation. Bald waren die Clubs des „Donnersbergs“ und des „Deutschen Hofes“ einig über die Entsendung von Julius Fröbel, Moritz Hartmann, Albert Trampusch. Aber sollte man Robert Blum in Frankfurt entbehren können? Stimmengleichheit ergab sich für ihn und Karl Vogt. Da zog Blum den Freund hinaus und beschwor ihn, bei der Stichwahl zurückzutreten, damit Blum aus der dumpfen Frankfurter Atmosphäre hinauskomme, um Zeit zu fruchtbarer Sammlung und Erholung zu gewinnen, die der ganzen Partei zu Gute kommen werde. Vogt trat zurück und Blum wurde gewählt.[235]

In der Nacht des folgenden Tages kam er in Leipzig an. Noch einmal schlief er — die letzte Nacht — im eigenen Hause, noch einmal — zum letzten Mal — herzte er die Kinder, umarmte er die Gattin — dann ging es am Frühmorgen des 14. October über Breslau nach Wien in einem wahren Triumphzuge. Am 17. erreichte er mit den Genossen Wien.

Von den Behörden, dem Volke wurden die vier Abgeordneten feierlich empfangen. Sie nahmen Wohnung in „Stadt London“.

Die Ereignisse hatten für Wien seit dem 11. October, ja selbst seit Blum’s Abreise von Frankfurt eine ungeahnte Wendung genommen. Seit den blutigen Kämpfen des 6. October hatte der Oberbefehlshaber der Wiener Garnison, General Graf Auersperg, sämmtliche Truppen aus ihren Kasernen und aus der Stadt überhaupt herausgezogen und mit ihnen in der Vorstadt Wieden und im Schwarzenberg’schen Garten ein Lager bezogen. Am Morgen des 12. October hatte er auch diese Stellung geräumt und Wien sich selbst überlassen. Die Freude der Wiener über diesen unblutigen Sieg war indessen von kurzer Dauer. Denn alsbald erfuhr man, daß General Auersperg seine Truppen mit denen des Banus von Kroatien, Jelačić, vereinigt habe, der seit dem 8. October auf österreichischem Boden stand, seit dem 10. sein Hauptquartier bei Rothneusiedel aufgeschlagen hatte. Diesem Kroaten weiß Herr v. Helfert nachzurühmen: „Es gibt in der ganzen neueren Geschichte Oesterreichs keine liebenswürdig fesselndere Erscheinung, als die des ritterlichen Banus Jelačić von Kroatien“. Wer die seltene Anspruchslosigkeit des Herrn v. Helfert kennt, wenn es gilt, Männer für groß zu erklären, die er groß zu sehen wünscht, der wird diesem Urtheile vielleicht beipflichten. Andere, die einen anderen Maßstab für historische Größe haben, sind geneigt in dem „liebenswürdig-fesselnden“ und „ritterlichen“ Banus einige der hervorragendsten Charakterzüge Sir John Fallstaff’s wiederzufinden. Auch Jelačić betrachtete die Vorsicht als den besten Theil der Tapferkeit. Auch er war unter Umständen eine Memme aus Instinkt und renommirte wie ein Herkules. Auch er liebte den Sekt und betrachtete die Bezahlung von Schulden als „doppelte Arbeit“. Aber in der Hauptsache stand er weit zurück hinter dem fröhlichen altenglischen Zechbruder: kaum ein Abglanz moderner Kultur war in diese wilde Seele gefallen. Wüste Sinnenlust gehörte zu seinem täglichen Brode. Sein Kulturwerth ist erschöpft mit der Charge, in der ihn der Frühmorgen des Jahres 1848 traf: er war damals „Oberst im ersten Banal-Gränz-Regiment“.[236] Nun, im Herbst, da jeder ehrgeizige General des verlotterten Kaiserstaates mindestens ein kleiner Wallenstein zu sein glaubte, schickte sich auch der „ritterliche“ Banus an, „gegen den Willen und das ausgesprochene Verbot des irregeleiteten (!) Hofes“[237] seine „geschichtliche Bedeutung“ zu gewinnen und „ein Retter der Monarchie zu werden“. Er war von dem magyarischen General Moga gründlich geschlagen worden, und befand sich auf einer rathlosen Flucht, deren wahren Charakter auch Helfert nicht zu verdunkeln vermag, wenn er zugesteht, daß Jelačić bei der Kunde von der Wiener Revolution seine Generale zurückgelassen und nur mit etwa tausend Mann ohne Gepäck nach achtzehnstündigem Gewaltmarsch niederösterreichischen Boden gewonnen habe.[238] Es war eitle Renommage, wenn der Banus der Deputation aus Wien, die, mit einem Befehl des Ministers Kraus versehen, ihn zur Rückkehr auf den ihm vorgeschriebenen Wirkungskreis (Ungarn) zu veranlassen suchte, stolz erwiederte: „Als Soldat zeigt mir der Donner der Geschütze meine Marschroute“ — denn in Wien donnerte nichts dergleichen — und der Banus erlaubte sich eine große poetische Freiheit, wenn er hinzusetzte, „strategische Grundsätze“ hätten ihn über die ungarische Grenze hinausgeführt.[239] Diese „strategischen Grundsätze“ hatten nur die grundsätzliche Rettung seiner werthen Person zum Zwecke. Er half sich nur aus persönlicher peinlicher Verlegenheit, indem er sich als Retter der Monarchie aufspielte, und erst die Vereinigung der Truppen Auersperg’s mit ihm machte sein Erscheinen vor den Thoren Wiens zu einem bedrohlichen Ereigniß für die Stadt.

Doch mit ihm durfte die Stadt hoffen, rasch fertig zu werden, zumal Moga’s Heer kräftig auf den geschlagenen Gegner drückte. Nur ein einziges Wort der Wiener Behörden, namentlich des Reichstags, an die Ungarn wäre nöthig gewesen, um diese über die ungarische Grenze zum Entsatze der Stadt heranzuziehen. Aber dieses Wort wurde jetzt so wenig als später gesprochen. Das waren die ersten Scenen des heraufziehenden Verhängnisses, die Robert Blum in Wien mit erlebte. Am 17. schreibt er an seine Frau, Anfangs fast im Tone des Touristen:

„Unter dem ersten Eindrucke dieser ungeheuren Stadt kann ich Dir nur anzeigen, daß wir ohne, oder doch mit sehr geringer Gefahr hier angelangt sind. Wien ist prächtig, herrlich, die liebenswürdigste Stadt, die ich je gesehen; dabei revolutionär in Fleisch und Blut. Die Leute treiben die Revolution gemüthlich, aber gründlich. (?) Die Vertheidigungsanstalten sind furchtbar, die Kampfbegier grenzenlos, Alles wetteifert an Aufopferung, Anstrengung und Heldenmuth. Wenn Wien nicht siegt, so bleibt nach der Stimmung nur ein Schutt- und Leichenhaufen übrig. Morgen erfolgt wahrscheinlich die Schlacht, d. h. nicht in Wien, sondern außerhalb derselben zwischen Ungarn und Croaten; sie wird durch etwa 10,000 Wiener unterstützt werden und wir werden sie mitmachen, denn wir sind heut Ehrenmitglieder der academischen Legion und sofort bewaffnet worden. Wir müssen also mit unsern Kameraden, es wäre eine Schande, es nicht zu thun. Wir werden hier überall mit Jubel empfangen, soweit dies die ernste Stimmung zuläßt. Der Reichstag, der Gemeinderath, das Obercommando, die Aula — Alles nahm uns wahrhaft begeistert, als Boten der Theilnahme Deutschlands auf. Alles ist hier bewaffnet, Alles drängt sich der Erste zu sein, welcher dem Feinde entgegengeht.“ Doch wenige Zeilen später heißt es: „Nur Eins fehlt: wahrhaft revolutionärer Muth in den Behörden; man zerrt sich dort gar zu sehr mit Halbheiten herum, und lawirt immer, um auf dem gesetzlichen Boden zu bleiben. Energie dort im ersten Augenblicke, und die Sache wäre schon entschieden. Hoffentlich bekommt man unter dem Kanonendonner auch dieses Fehlende noch ... Wann ich zurückkomme, kann ich allerdings jetzt nicht bestimmen, aber jedenfalls reise ich diese Woche noch ab, denn eine Entscheidung erfolgt in den nächsten Tagen.“

Dieser Brief ist so widerspruchsvoll, wie die Eindrücke, die am ersten Tage seines Wiener Aufenthaltes auf Blum einstürmten. Doch ist der bezaubernde Eindruck, eine große Revolution in Waffen unmittelbar mitzuerleben, entschieden vorherrschend; auch noch am folgenden Tage. Auch am 18. Oct. glaubt Blum noch, die Entscheidungsschlacht stehe unmittelbar bevor. Auch da ist er mit den Freunden entschlossen, sie mitzukämpfen. In dieser Stimmung setzt er seinen Namen unter die phrasenhafte Straßenproclamation des Dichters Moritz Hartmann, in der die Frankfurter Deputation den Wienern „den Bruderkuß von vielen Tausenden“ überbrachte und ihnen versprach, „wenn das Schicksal will, die Gefahren mit ihnen zu theilen, mit der Wiener Bevölkerung zu stehen und zu fallen“.

Aber schon am „19. October Morgens“ schreibt Blum der Gattin[240] lakonisch: „In aller Eile, liebe Jenny, die Nachricht, daß ich wahrscheinlich Sonntags (22. Oct.) mit dem ersten Zuge von Dresden komme, doch kann es auch Montag werden, aber wahrscheinlich Sonntag. Die Sachen gehen hier wieder langsamer, ja sind gewissermaßen umgeschlagen. Gruß und Kuß Bl.“ „Dieser Entschluß stand“ also nicht, wie Anton Springer meint, „im Widerspruch mit dem tapferen Wunsche, für Wiens Freiheit zu sterben“, sondern er war, wie auch Springer zugibt, „begreiflich“, eine nothwendige Folge des „Umschlags“ der Dinge in Wien. Die Deputirten hatten sich eben in der Zwischenzeit überzeugt, daß die Behörden der Stadt den Ungarn nicht die Hand reichen würden, daß man dem Banus mit papiernen Redensarten und Gesetzesworten zu Leibe rücken wolle, statt mit denselben Waffen, die er gegen die Stadt trug, daß man also einen innerösterreichischen Rechtsstreit auszufechten gedenke, statt einer geschichtlichen Feldschlacht, und damit hielten sie ihre Sendung für erledigt. Der Behauptung Helfert’s (S. 129) „Blum hat in Wien vom ersten Tage an bös gewirkt; er war die ganze Zeit in einer Aufregung; er bethörte auf der Universität die jungen Leute, deren Uniform er trug und in deren Kreisen er, der gereifte Mann, die leidenschaftlichsten Reden führte“, steht dieser Brief vom 19. schlagend entgegen. Es steht ihr ferner entgegen das völlige Schweigen der damaligen Wiener Presse über „bethörende“ (man würde damals gesagt haben gesinnungstüchtige) Reden Blum’s in der Aula in den Tagen vom 17. bis 19. October. Auch führt Helfert, außer dem wenig zuverlässigen Urtheil des typischen Angstmichels jener Tage, Schuselka’s, über Blum’s angeblich permanente Aufregung, gar keinen Gewährsmann für diese Behauptung an. Für die alberne Phrase, Blum habe gesagt, er werde „nicht eher ruhen, bis noch zweihundert wie Latour gefallen wären“,[241] hat Herr v. Helfert nur einen und obendrein sehr traurigen Gewährsmann, „einen Studiosus juris, Franz Köcher“, einen Menschen, der sich durch solche Lügen über einen Todten die Gunst der Sieger zu erkaufen suchte; denn er wagte sich erst am 21. Novbr. in der Wiener Zeitung (!) damit heraus, als in Wien nur diejenigen Zeitungen erscheinen durften, die sagten, was Windischgrätz wünschte und zuließ. Und von diesen Zeitungen wählte Köcher sich zu seinen Denunciationen, die er in einem „offenen Schreiben einrückte“, noch das offizielle Leiborgan des Fürsten![242]

Im Uebrigen bezeichnet Helfert allerdings einen der Gründe richtig, die Blum zur Abreise entschlossen machten. „Er war mit dem unentschiedenen Vorgehen des Reichstags und seines Ausschusses höchst unzufrieden und sprach dies bei jedem Anlasse offen aus.“ Herr v. Helfert scheint über diese Unzufriedenheit Blum’s entrüstet zu sein. Wir müssen sie durchaus begreiflich finden. Es giebt kaum etwas Kläglicheres, als die unentschlossene und schwankende Haltung der Wiener Behörden jener Tage. Wenn sie von ihrem Recht überzeugt waren — und das waren sie — so hatten sie den rechtlosen Einbruch des Kroaten mit den Waffen Moga’s und ihren eigenen Streitkräften abzuweisen. Statt dessen erschöpfte sich Alles, was sich in Wien Behörde nannte, in den windigsten Phrasen, deren ungeheure Lächerlichkeit sonderbarerweise damals von Niemandem empfunden wurde.

Der Gemeinderath war am 7. October neu gewählt worden. Der Studentenausschuß, der bis dahin neben ihm die Stadt regiert hatte, löste sich auf, nachdem er sein Dasein mit jenem Antrag an den Reichsrath gekrönt hatte, die Armee solle in eine Volkswehr verwandelt und den Soldaten das Recht zur Desertion verliehen werden. Diese Eingabe begann mit den wundervollen Worten: „In jedem Augenblicke der Säumniß spült die nagende Woge der Ereignisse einen Grundstein der gesetzlichen Ordnung hinweg; wehe uns, wenn das ganze Gebäude erschüttert zusammenbricht und Scilla und Charibdis (!) seine Trümmer verschlingt.“ Der Gemeinderath seinerseits hatte seine Thätigkeit damit begonnen, den obdachlosen Deserteuren, den eidbrüchigen Grenadieren Geldprämien und den Wittwen und Waisen der „gefallenen Freiheitskämpfer“ Pensionen auszuzahlen. Wenige Tage später befahl er eine allgemeine Bewaffnung und nahm das Proletariat unter dem Namen der Mobilgarde in seinen Sold. Er verbot aber ausdrücklich jeden Angriff auf das Militair, überließ diesen Theil der Verantwortung, wie überhaupt jede Verantwortung für die Ereignisse dem Reichstag. Der Reichstag seinerseits wies die Sorge und die Vertretung für alle Vertheidigungsmaßregeln vertrauensvoll ausschließlich dem Gemeinderath zu und hütete sich mit peinlicher Aengstlichkeit vor jedem Schritt, der ihm als eine Ueberschreitung seiner parlamentarischen Befugnisse hätte ausgelegt werden können. Einzig und allein der Minister Kraus zeigte sich als ganzer Mann. Er bewies zugleich durch sein Verhalten, wie streng legitim er die Wiener Behörden und ihr Wirken betrachte. Er erhöhte den Sold der mobilen Nationalgarde aus Staatsmitteln und hob einstweilen die Verzehrungssteuer auf Lebensmittel auf, um die Einfuhr größerer Proviantvorräthe nach Wien zu ermuntern. Er hatte, wie schon erwähnt, am 12. Oct., im Einverständnisse mit dem Reichstagsausschusse den von den demokratischen Vereinen vorgeschlagenen provisorischen Obercommandanten der Stadt, Wenzel Messenhauser, in dieser Würde bestätigt. Er hatte endlich dem ohnmächtigen Protest der übrigen Behörden beim Banus den förmlichen Befehl der von ihm selbst verwalteten kaiserlichen Regierung hinzugefügt, sofort den österreichischen Boden zu verlassen.[243]

Am wenigsten war der Mann seiner Aufgabe gewachsen, der bei kühner Entschlossenheit und einiger Anlage zum Feldherrn alle Fehler der Behörden leicht überwunden und mit Hülfe der Ungarn der bedrängten Stadt sicherlich den Sieg verschafft hätte: der Obercommandant Wenzel Cäsar Messenhauser.[244]

Seine Wahl zum Obercommandanten dankte er vornehmlich seiner grenzenlosen Gutmüthigkeit und Naivetät, welche den eigentlichen Führern der demokratischen Vereine versprach, daß er ein willenloses Werkzeug ihrer Oberleitung sein werde, und dann dem Aberglauben, daß ein k. k. Offizier a. D. etwas von militairischer Führung oder gar von Feldherrnschaft verstehen müsse. Außerdem brachte Messenhauser die unleugbare Ehrbarkeit seines Wesens, unendlichen Enthusiasmus, die größte Selbstlosigkeit, den redlichsten Willen und das unausrottbare Bedürfniß mit, die verhaßte Kürze der „corporalsmäßigen Tagesbefehle“ durch gewaltige Proclamationen in dem blühenden Bombast seines noch ungezähmten Deutsch zu ersetzen. Die Ausarbeitung dieser Stilübungen nahm den Obercommandanten während der größten Zeit des Tages in Anspruch. Er ist darin unglaublich fruchtbar gewesen. Sein Generalstabschef Fenneberg meint, es seien damals in Wien an Proclamationen mehr Rieß Papier verdruckt, als Kanonenkugeln abgefeuert worden, obwohl letztere sich in die Tausende beliefen. Von seinem Amte hatte Messenhauser (13. October) mit der ersten dieser Proclamationen Besitz ergriffen, welche lautete: „In diesen Stunden, wo jeder Tag ein Blatt der Weltgeschichte füllt, versenken wir trübe Erinnerungen auf ewig in den Strom des Vergessens und wollen theure Errungenschaften durch begeisterte Hingebung und kalte Besonnenheit gegen mächtige Gefahren behaupten.“ Jede Gelegenheit hatte inzwischen der neue Obercommandant zu gleich geschmackvollen Aeußerungen ergriffen. Den General Auersperg belehrte er über die Natur der Bewegung vom 6. October, „welche sonnenklar eine Volkssache sei,“ und theilte ihm mit, daß „er, Messenhauser, in seinem diplomatischen Verkehre die Richtschnur angenommen, offen vor dem ganzen Volke zu verhandeln“. Er offenbarte der Nationalgarde, daß „auf den Fittigen der Minuten im Felde Erfolg und Sieg ruhe“ und daß er, „der Mensch, das Individuum, der Bürger Messenhauser gar keine Ansicht habe, sondern nur die Ueberzeugungen der tagenden Völker vollstreckte“. An den Banus richtete er „Noten in dem düsteren Charakter eines Ultimatums,“ und schließlich schwang er sich in einem Tagesbefehle zu der selbstmörderischen Erkenntniß auf: „Mit Redensarten schlägt man keinen Gegner.“ Es ist traurig, wenn in so ernsten Tagen die komischen Personen die Hauptrolle spielen. Zum Soldaten und Commandanten fehlte Messenhauser Alles: Ruhe, Kenntnisse, Umsicht, Energie, Begabung. Nicht einmal „die Verhältnisse der Oertlichkeit“ waren ihm bekannt (Helfert und Auerbach). Während der wichtigsten Entscheidungsstunden des Kampfes wies er alle Meldungen ab, um eine politische Kannegießerei ungestört fortzuführen. Seine größte Schuld aber bestand darin, daß er von heldenmüthiger Vertheidigung und von künftigen Siegen sprach, während er von Anfang an die Sache Wiens für eine hoffnungslose gehalten haben will[245], und daß er „wo möglich einen andern Ausweg, als den gewaltsamen Zusammenstoßes“ auch dann noch anstrebte, als die Entscheidung längst auf die Schneide der Waffen gestellt war. Seine Pflicht wäre gewesen, von Anfang an zu capituliren oder zu resigniren. Zu Beidem fehlte ihm die Kraft, ja er war es hauptsächlich, der durch seine zweideutigen Botschaften vom Stephansthurm beim Herannahen der Ungarn an die Schwechat den Wiederausbruch der Feindseligkeiten verschuldete, als die Capitulation schon abgeschlossen war.

Diese traurige Beschaffenheit der Behörden, in deren Hand Gut und Leben Hunderttausender ruhte, und deren Schwäche Blum schon am ersten Tage durchschaute, wurde aber besonders verhängnißvoll durch die Zudringlichkeit illegitimer Gewalten, die von Anfang an, ehrgeizig und unzufrieden, sich zur Herrschaft, mindestens zur schonungslosen Kritik über die Herrschenden, herandrängten. Schon am 19. October waren Blum und seine Genossen Zeugen, wie Chaizes in der Sitzung des demokratischen Centralvereins über den Reichstag schimpfte und ihm rundweg das Vertrauen des Volkes kündigte, und Zeugen der schimpflichen Ausweisung des Prof. Wuttke aus Leipzig. Schon da „erkannten sie die ganze Hilflosigkeit der angeblichen Volksführer“.[246] Trotz der ungeheuren Dürftigkeit der Prozeßacten des Kriegsgerichts wider Blum — seine Acten sind die kürzesten, die das „permanente Standrecht“ überhaupt geführt hat — findet man doch auch aus dem Verhörsprotokoll bestätigt, daß und warum Blum am 19. October zu seiner Abreise von Wien sich fest entschlossen hatte: „Wir fanden die Verhältnisse anders als wir geglaubt hatten.“ Wie herrlich hatte die Wiener Revolution aus der Ferne ausgesehen — wie kläglich und verworren erschien sie Blum in der Nähe!

Am 20. October früh erhob Blum seinen Paß bei dem Sächs. Gesandten von Könneritz. Er hatte gehofft, auch Fröbel werde dort einen Paß erhalten. Aber da das Reich Schwarzburg-Rudolstadt nicht durch Sachsen in Wien vertreten war, und Fröbel der diplomatischen Vertretung Schwarzburgs nicht traute, so erwies sich diese Hoffnung als trügerisch und Blum mußte warten, bis die Genossen einen Paß „auf drei Tage“ von Messenhausers Generalstabschef Fenneberg erhielten. Diese Zögerung wurde für ihn verhängnißvoll. Denn als sie nun die Stadt verlassen wollten, stellte man ihnen vor, daß Wien bereits von allen Seiten durch Militär umschlossen sei, und die Passirscheine Fennebergs ihre Inhaber und deren Begleiter (Blum) ebenso wie die Abgeordneten-Legitimationen, welche sie bei sich führten, den kaiserlichen Offizieren eher zur Gefangennehmung und Mißhandlung als zum Durchlaß empfehlen dürften. Ja man spiegelte den Abgeordneten geradezu vor, österreichische Abgeordnete seien bereits angehalten worden.[247] Leider glaubten die Frankfurter Deputirten diesen Angaben, die sicherlich falsch waren — mindestens hatte der Cernirungsring der Kaiserlichen damals noch erhebliche Lücken und kein österreichischer Abgeordneter ist vor dem 24. October angehalten worden. Diese Vorspiegelungen wurden gemacht, weil die Führer der Wiener Bewegung ungern „das moralische Gewicht“ entbehrten, „welches das Erscheinen und Verweilen dieser vier deutschen Männer in Wien für die leicht erregbare Menge hatte, der man jetzt vorsagen konnte, halb Deutschland stehe hinter ihnen.[248]“ Daß Blum nur höchst ungern blieb, und auch am 20. nur auf Abreise sann, nicht mehr an Betheiligung an der verworrenen Bewegung, daß er nicht blieb aus revolutionärem Instinct und Behagen, wie Helfert insinuirt, das erhellt zunächst daraus, daß er vom 20. bis 26. Oct. sich von jedem persönlichen Antheil am Kampfe und Waffendienst fern hielt, und am 20., wie wir sehen werden, eine Stelle nur in demjenigen Corps annahm, welches die Ruhe und Ordnung der Stadt wahren sollte. Dasselbe erhellt aber auch aus einem Briefe Blums an seine Frau vom 20. October Nachmittags, den Helfert kannte.[249] Er lautet:

„Meine liebe Jenny! Ob Du diese Zeilen erhältst, weiß ich nicht; da aber mein Weg gut ist, versuche ich’s wenigstens. Du erwartest mich Sonntag oder Montag, und ich bin indessen hier fest eingeschlossen, so daß Niemand mehr heraus kann. Gestern ist dies vollendet worden und heute sieht man eifriger und sehnsüchtiger als je der Entscheidungsschlacht entgegen. Wir sind also völlig in die Hand des Kriegsglückes gegeben, und ob wir herauskommen, wann wir fortkommen, wohin wir den Weg nehmen — davon haben wir in diesem Augenblicke noch keinen Begriff. Ob über Kärnten nach Triest, oder über Salzburg nach Baiern, läßt sich nichts, nichts bestimmen. Sei indessen unbesorgt, wir werden schon irgendwo durchkommen, und geht’s nicht, nun so kosten die nächsten Tage so edle Opfer, daß es sich wohl lohnt, unter ihnen zu sein. Sobald die Entscheidung gefallen und dann irgend ein Weg offen ist, gehen wir. Wiens Begeisterung und Kampfesmuth ist unermeßlich, und man lebt jede Stunde ein ansehnliches Stück Menschenleben, wenn man diese Züge geistiger Größe sieht. Man achtet das Leben nicht im geringsten, geht auf den Vorposten hin und her und wechselt Kugeln, wie man sich mit Brotküchelchen wirft nach heiterm Mahle ... In Wien entscheidet sich das Schicksal Deutschlands.... Siegt die Revolution hier, dann beginnt sie von neuem ihren Kreislauf; erliegt sie, dann ist, wenigstens für eine zeitlang, Kirchhofsruhe in Deutschland ... Sei so unbesorgt als möglich, ich bin in sehr heiterer Stimmung und werde es bleiben bei jeder Wandlung, denn die Sache ist groß. Hoffentlich sehen wir uns wieder und bald. Die Kinder brauch’ ich Dir nicht zu empfehlen, sie sind ja Dein. Grüße und küsse sie recht herzlich“ u. s. w.

Der verhängnißvolle Irrthum des Briefstellers besteht darin, daß er annahm, in Wien entscheide sich das Schicksal Deutschlands. Das war nicht der Fall und konnte nicht der Fall sein. Er kannte die verschlungenen Verhältnisse des damaligen Oesterreich nicht, wenn er das annahm. Dieser Irrthum aber ist es, der den energischen, tapfern Mann endlich doch zu dem Entschlusse drängte, sich wenigstens am Waffendienste für die Ruhe der Stadt zu betheiligen. „Wir glaubten als Fremde, die in einer schwer bedrängten Stadt sich als Gäste aufhielten, die Pflicht zu haben, und es unserer Ehre schuldig zu sein, an den allgemeinen Lasten theilzunehmen, namentlich da man uns gesagt hatte, daß man zur Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Sicherheit auf unsere Namen Werth legt“, sagte Fröbel am 18. November in der Paulskirche.

Die Heersäulen, welche vom 20. October an die Umschließung der Stadt vollendeten, standen unter dem Oberbefehl des Fürsten Alfred zu Windischgrätz. Das war nun schon der zweite General, der ohne jede constitutionelle Berechtigung sich zum Bändiger der Hauptstadt, zum Retter des Thrones aufwarf „und den Willen des Monarchen kurzweg voraussetzte“. (Springer, S. 563). Schon am 11. October hatte der Fürst in Prag eine Proclamation erlassen, in welcher er seinen Abmarsch nach Wien ankündigte: „die Anarchie in Wien legt mir die Pflicht auf, mich mit einem Theile der mir unterstehenden Truppen zum Schutze des Monarchen und zur Wahrung der Einheit der constitutionellen (?) Monarchie von hier zu entfernen.“ Kein Wort von einem Auftrag des Kaisers war in dieser Ankündigung zu entdecken; Böswilligkeit konnte man denen nicht vorwerfen, welche diese Worte so auslegten, als handle Windischgrätz auf eigne Faust. Um dieses Urtheil von seinem Helden abzuwenden, enthüllt uns der Haushistoriker der Familie Windischgrätz, Herr v. Helfert, die ganze Geheimgeschichte der Unterhandlungen, die zwischen dem Fürsten und dem Hofe seit dem Beginn der Bewegung des Jahres 1848 gespielt haben. Diese Intriguen, welche zur großen Ehre des Fürsten dienen sollen, enthüllen einen so tiefen Abgrund von Treulosigkeit und doppelzüngiger Verlogenheit, wie er selbst in der österreichischen Geschichte selten angetroffen wird. Herr v. Helfert hat dabei nur zu rühmen. „Ein großer, eines Helden der classischen Zeit würdiger Gedanke!“ ruft er aus, als die hochverrätherischen — weil verfassungswidrigen und ungehorsamen Umtriebe des Fürsten die erste feste Gestalt gewinnen. „Windischgrätz war fest entschlossen, die der Revolution gegenüber gewonnene Stellung nicht wieder aufzugeben, vielmehr die Kräfte bereit zu halten, um im geeigneten Zeitpunkte das Werk ihrer vollständigen Niederwerfung zu Ende zu führen. Unmittelbar nach den (Prager) „Junitagen“ (wo er die Revolution blutig niederwarf), sandte er den Obristlieutenant Baron von Langenau in geheimer Sendung nach Innsbruck“ (an den kaiserlichen Hof), „um sich für unvorhergesehene (!) Ereignisse die nöthige Vollmacht zu erbitten; sie kam in einem kaiserlichen Handschreiben, worin ihm für den eintretenden Fall (!) „der unbeschränkte Befehl über alle kaiserlichen Truppen der Monarchie, die italienische Armee allein ausgenommen, eingeräumt wurde. Von da an blieb Windischgrätz mit dem kaiserlichen Hoflager in unausgesetztem Verkehr, den die regierende (?) Kaiserin unmittelbar führte“.[250] Windischgrätz setzt sich nun in Verbindung mit Generälen von der Verfassungstreue seines Schlages und erhält die Zusage auf eine Unterstützung von 15–20,000 Mann „für den Fall des Bedarfs“. „Bei allen diesen Verhandlungen blieben das kaiserliche Handschreiben und überhaupt die näheren Beziehungen Windischgrätz’s zum Hofe strenges Geheimniß; auch Latour“ — der Kriegsminister, der seine Treue zu dem falschen Kaiserhofe mit dem Tode besiegelte! — „erfuhr davon nichts“. Im Gegentheil beginnt nun vom 7. Juli an zwischen dem Kriegsminister und dem Hochverrath spinnenden Fürsten ein Briefwechsel, der auf Seite des Ministers zu begreiflicher Erbitterung, auf Seite des Fürsten zu steigender Frechheit des Ungehorsams führt, zu einem Trotz und einer Nichtachtung der von Wien erhaltenen Befehle, die einem preußischen General sofortige schimpfliche Cassation, wenn nicht die Kugel auf dem Sandhaufen eingetragen hätten. Was sagt uns Herr v. Helfert darüber? „Doch Windischgrätz, der von der Höhe des Hradschin über die Grenzen Böhmens und von den Verhältnissen des Augenblicks auf das, was eine nahe Zukunft bringen konnte, hinausblickte, sträubte sich dagegen mit aller Macht.“ Als Windischgrätz dem Minister, der die böhmischen Truppen in Italien und für den Einfall des Banus in Ungarn nothwendig brauchte, schließlich rund heraus erklärte: „er werde sich unter keiner Bedingung zur Fortsendung der verlangten Truppenkörper hergeben; er (Windischgrätz) bitte, ihn nicht in die Lage offener Weigerung zu bringen, da er fest entschlossen sei, in jener Richtung ihm zukommenden Befehlen nicht zu entsprechen“ — da riß doch selbst dem greisen Latour die Geduld. Er sprach nun von der Abberufung des Fürsten, und bezeichnete dessen Verhalten als „ein seit dem dreißigjährigen Kriege in der kaiserlichen Armee nicht vorgekommenes Beispiel offenen Ungehorsams eines commandirenden Generals“.[251] Leider störte die Ermordung Latours die einzige Lösung des Conflicts, die mit der Ehre der Regierung verträglich, die einzige, die denkbar war, wenn Oesterreich auf den Begriff eines Staates ferner Anspruch machen wollte: die Cassation und Bestrafung des Rebellen in Generalsuniform.

Mit dem Ausbruch der Wiener Revolution ließ er die Maske fallen. Hatte er doch, wie uns Herr v. Helfert versichert, (offenbar ohne zu ahnen, welches Verbrechens er damit den Fürsten beschuldigt) „im stillen längst seine Anstalten für den äußersten Fall getroffen“. Am 11. erschien sein bereits erwähnter Aufruf „An die Bewohner Böhmens“, in welchem zum großen Erstaunen der Tschechen deren loyale Gesinnung von demselben Fürsten belobt war, der das Juni-Blutbad in der böhmischen Hauptstadt angerichtet hatte. Am 15. brach Windischgrätz von Prag auf, zog aber vorläufig in dem dunkeln Drange der Erkenntniß, daß seine Innsbrucker Vollmacht doch wohl einigen staatsrechtlichen Zweifeln begegnen könne, nicht nach Wien, sondern nach Olmütz, wo er am nämlichen Tage bei Hofe eintraf, „von der kaiserlichen Familie sehnlichst erwartet“. Auch die reinlichen Verhandlungen, die hier gepflogen wurden, enthüllt uns Herr v. Helfert.[252] Kübeck war für einen glatten Staatsstreich: Auflösung des Reichstags, Belagerungszustand in der ganzen Monarchie, Bekleidung des Fürsten Windischgrätz mit schrankenloser Dictatur. Fürst Felix Schwarzenberg dagegen, der im Grunde ja dasselbe Ziel anstrebte, rieth auch jetzt noch die constitutionelle Maske beizubehalten, nur den Reichstag in eine „unbefangene Landstadt“ zu verlegen, und Windischgrätz stellte seinerseits nur (!) die Bedingung, daß von dem neu zu bildenden Ministerium kein wichtiger Schritt unternommen, namentlich keine organisatorische Verfügung getroffen werde, zu deren zustimmenden Mitwisser er zuvor nicht gemacht worden. Vor der Welt wurde nur die Erhebung des Fürsten Windischgrätz zum Feldmarschall — mit Ueberspringung des Feldzeugmeisterranges — und dessen unbeschränkte Vollmacht zur Herstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit im außeritalienischen Oesterreich bekannt“. Natürlich, denn es wäre eine zu eigenthümliche Beleuchtung der Wahrheitsliebe des Fürsten gewesen, wenn man hätte bekennen wollen, „die Wahrung der Einheit der constitutionellen Monarchie“, für die der Fürst angeblich nach seiner Proclamation vom 11. von Prag aufgebrochen, bestehe in dem absoluten Veto des Fürsten gegen jede wichtigere Handlung der Regierung und in seiner schrankenlosen Dictatur! Vom Rechtsstandpunkte aus war übrigens das kaiserliche Manifest, welches diese Vollmacht „vor der Welt“ dem Fürsten übertrug, in nichts gesetzlicher, als der von Kübeck angerathene Staatsstreich. Auch das Manifest entbehrte jeder ausreichenden Gegenzeichnung. Und im Grunde etablirte es dieselbe schrankenlose Dictatur, die Kübeck offen beim Namen genannt wissen wollte.

Schon am 15. October war eine Deputation des Reichstags und Gemeinderaths aus Wien in Olmütz erschienen, um den Kaiser um Abwendung des Aeußersten, des Sturmes auf seine Hauptstadt, zu bitten. So zweideutig wie immer wurde sie vom Monarchen beschieden. Viel klarer sprach der gefürstete Dictator, der monatelang gegen die Befehle der kaiserlichen Minister rebellirt hatte, am 18. zu Pillersdorff, als dieser ihm auf dem Wege nach Wien in geheimer Mission entgegenkam: „Mit Rebellen werde ich nicht unterhandeln“.[253] Es kann nicht Wunder nehmen, wenn der Freiherr v. Helfert, nachdem ihm die handschriftlichen Schätze des Windischgrätzer Hausarchivs überlassen worden, dem Grundsatze noblesse oblige folgt, und versucht, unsern durch die Weltgeschichte verdorbenen Geschmack dadurch zu verbessern, daß er den Fürsten Windischgrätz als den heldenhaftesten, edelsten, leutseligsten, gutmüthigsten und mildesten Menschen hinstellt, den etwa im letzten Jahrtausend die österreichische Erde hervorgebracht. Freilich ist Herr v. Helfert, wie schon bemerkt, ungemein genügsam in seinen Ansprüchen an große Männer. Und es kann ja sein, daß Fürst Windischgrätz, wie Helfert in zorniger Erregung versichert, das Wort nicht gesprochen hat, das ihm bis zum Erscheinen von Helferts Werk zugeschrieben wurde: „Der Mensch fängt erst beim Baron an“. Es kann sein, daß Fürst Windischgrätz den österreichischen Baron nicht so hoch taxirte; wenn vielleicht auch damals diese Standeserhöhung noch nicht so tief im Werthe stand wie vor einigen Jahren, wo jeder höhere österreichische Beamte, Militair und Gründer der taxfreien Verleihung des k. k. österreichischen „von“ fast nur durch Selbstmord entgehen konnte. Aber all diese Rettungsversuche vermögen die Gestalt des Fürsten in kein günstigeres Licht zu stellen, als ihm die Geschichte nach seinen Handlungen angewiesen hat. Einige dieser Handlungen sind ja leider in der Folge noch zu berichten.[254]

Am 20. October war Fürst Windischgrätz bis Lundenburg vorgerückt und sein Aufmarsch gegen Wien nahezu vollendet[255]. Er erließ am nämlichen Tage von Lundenburg aus eine Proclamation gegen die Hauptstadt, in welcher es hieß: „Ihr werdet in mir den Willen und die Kraft finden, Euch aus der Gewalt einer Handvoll Verbrecher zu befreien.“ Im Uebrigen wurde Belagerungszustand, Standrecht, die Suspension aller Civilbehörden verkündigt. Eine Deputation des Gemeinderathes, welche am 22. Morgens in das fürstliche Lager kam, ließ sich die Proclamation nebst dem kaiserlichen Manifest vom 16. versiegelt in der ganzen Auflage nach Wien aufpacken und mitgeben, ohne den Inhalt zu kennen; so erschreckt war sie über des Fürsten polternde Drohungen. Am nämlichen Tage trafen die Frankfurter Abgeordneten Welcker und Mosle, die der Reichsverweser als Friedensstifter entsendet, in Lundenburg ein und wurden schließlich, nachdem sie sich an der Tafel der Offiziere „ganz behaglich gefühlt“, auch von Windischgrätz empfangen. Die Generale hatten erst große Mühe gehabt, dem Gewaltigen begreiflich zu machen, daß die Reichsboten nicht zu den verächtlichen Demokraten gehörten. Er behandelte also die Herren, wie Welcker versichert, „mit größter gesellschaftlicher Auszeichnung.“[256] Aber als Welcker beredt zu Ausgleich und Versöhnung mahnte, erwachte im Fürsten doch wieder das Mißtrauen, daß man ihm am Ende doch verkappte Demokraten von Frankfurt zugesendet habe und er unterbrach den Sprecher brüsk mit den Worten: „Es scheint fast, als wenn Sie für die Wiener Volks-Souveränetät Partei nähmen! Mein Monarch selbst kann augenblicklich in Wien nichts thun, da (!) derselbe mir unbedingte Vollmacht gegeben hat. Haben Sie etwa ein besseres Recht sich einzumischen, als der Kaiser von Oesterreich?“ Endlich, als sich Welcker auf seinen Auftrag vom Reichsverweser berief, schnarrte der Fürst grob: „Ihre Vollmachten brauche ich nicht einzusehen. Oesterreich bedarf der Paulskirche nicht; es wird den Kampf um sein Bestehen allein ausfechten.“[257] So verfuhr der liebe menschenfreundliche Herr (nach Herrn v. Helfert) mit den Boten seines Erzherzogs!

In Wien war die Proclamation des Fürsten am 21. Nachmittags am Gebäude des Kriegsministeriums und einigen Straßenecken angeklebt und herabgerissen worden. Diese Botschaft des Fürsten erzeugte bei einigen Schwächlingen Furcht, vorwiegend aber ungeheure Erbitterung. Der Reichstag beschloß, diese Proclamation für ungesetzlich zu erklären. Jubelnd stimmte der Gemeinderath bei. In der Bevölkerung tobte der Zorn in wilden Scenen aus. Zum ersten Mal waren werthvolle Sammlungen der Stadt, geistliche Grabstätten gefährdet.

Am 23. berief Blum eine Volksversammlung in die Aula. Der Saal war keineswegs blos von Studenten gefüllt. Auch einige gediegene Spitzel, „die sich um das, was Blum zu sagen hatte, nicht viel zu kümmern schienen“[258], aber doch später vor der Standrechts-Commission mit den Früchten ihrer Erinnerung gegen Blum aufwarten konnten, scheinen sich hier eingefunden zu haben. Noch heute ist das Urtheil über diese Rede getheilt, weil ihr Wortlaut nicht feststeht. Am richtigsten dürfte der Text der Rede in der „Wiener Zeitung“ sein; denn diese war das offizielle Organ der damaligen Behörden und hatte daher unter allen das größte Interesse, die vielbesprochene Kundgebung eines hervorragenden Mannes so richtig und treu als möglich zu geben. In der „Wiener Zeitung“ findet sich keine Stelle, aus welcher man Blum ein Verbrechen oder die Anstiftung zu einem solchen zur Last legen könnte. Aus dieser Quelle schöpfen aber die Herren nicht, die gern Alles, was Blum betrifft, ins Schwarze malen, um den Justizmord, der an ihm verübt wurde, zu beschönigen; namentlich Herr v. Helfert. Sie citiren lieber die notorisch schwarzgelbe „Presse“ und die Blum feindselige „Ostdeutsche Post“, weil hier Blum die monströsesten Dinge in den Mund gelegt werden; Dinge, die er jedenfalls berichtigt haben würde, wenn die beiden Blätter nicht am 25. October schon eines sanften Todes verblichen wären.[259] In der „Presse“ erschien der Angriff auf Blum „Robert Blum auf der Aula“ erst am 25., in der letzten Nummer des Blattes, in der „Ostdeutschen Post“ am 24. Abends. Ferner aber übersehen die leidenschaftlichen Ankläger Blum’s auch, daß sie viel zu viel beweisen, wenn sie behaupten, Blum habe damals in den wildesten Ausdrücken zum „Mord aller Fürsten“ u. s. w. aufgefordert. Die entscheidende Frage ist doch einzig und allein die: welche Worte der Rede hat das Kriegsgericht später zur Anklage gezogen? Die Antwort hierauf liefert das Vernehmungsprotocoll bei Blum’s Verhör vor dem Kriegsgericht. In diesem ist ein einziger Satz aus Blum’s Aula-Rede, und zwar nach der Version der „Ostdeutschen Post“, als aufrührerisch bezeichnet. Er lautet: „Man möge an die Stelle des früheren Bandes der Gewalt, welches die verschiedenen Nationalitäten des österreichischen Kaiserstaates zusammengehalten, das Band gemeinsamer Freiheit setzen“. Das Kriegsgericht verstand darunter die Republik! — während die ganze Wiener Bewegung von Haus aus streng monarchisch — aber allerdings constitutionell-monarchisch war! Wenn daher Herr v. Helfert am Schlusse seiner Darstellung dieser Volksversammlung in der Aula behaglich berichtet: „Der gefeierte Demagog (Blum) war von diesem Zeitpunkte seinem Verhängniß verfallen“[260], so hat er offenbar abermals keine Empfindung für die klägliche Rolle, die er dem Kriegsgericht zuweist. Dasselbe hat nur eine einzige, unleugbar mißverstandene und sinnwidrige ausgelegte Stelle der Rede Blum’s, und diese eine Stelle, obendrein in der Fassung einer Blum feindseligen Zeitung zur Anklage gezogen, und alles Uebrige, was Blum damals sagte, unberücksichtigt gelassen.[261] Wenn also Herr v. Helfert behauptet, Blum sei durch diese Rede seinem „Verhängniß verfallen“, so heißt das nichts Anderes, als: der schmähliche Vorwand für den Justizmord war hier gefunden! Wie wenig diese Rede gerade einen aufrührerischen, die Hörer zu aufgeregtem Handeln anspornenden Inhalt gehabt haben kann, geht wiederum am besten aus dem Bericht der offiziellen „Wiener Zeitung“ über die Rede hervor, der sie „zu matt“ (!) war: „es waren nur allgemeine Redensarten, wie wir sie auch hier von Eingeborenen (!) öfters und vielleicht drastischer ausgesprochen hören“. Auch diese Stelle war Herrn v. Helfert bekannt[262] und gleichwohl entstellt er die Sache in so tendenziöser Weise. Wer die Rede (in der Fassung der „Wiener Zeitung“) liest und sie mit andern authentischen Reden Blum’s vergleicht, wird sie allerdings in Inhalt und Form zu seinen schwächsten Leistungen zählen. Blum fühlte sich eben, wie der mitanwesende Berthold Auerbach treffend bemerkt, in der ihm fremdartigen Umgebung nicht wohl; er beherrschte die Volksseele nicht, an die er sich wendete; er hatte keine Fühlung mit den eigenthümlichen Verhältnissen des Kaiserstaates, die scharf zu berühren waren, wenn die Zuhörer besonders bewegt werden sollten. Schon diese eine Thatsache hätte Blum’s Richter, hätte noch mehr Herrn v. Helfert, der zwanzig Jahre später schrieb, vor so gezwungenen Auslegungskünsten bewahren sollen, zumal Zeugen jener Tage, wie der spätere Kampfgenosse Blum’s, L. Wittig[263], versichern: „Blum’s Rede sei eine der ruhigsten und besonnensten gewesen, die in Wien gehalten worden sei.“

„Noch an demselben Abend schrieb Blum im Club einen giftgetränkten Aufsatz für den demokratischen Central-Ausschuß, der am nächsten Morgen unter dieser Firma an den Straßenecken zu lesen war,“ berichtet v. Helfert weiter. „Giftgetränkt“ muß Hrn. v. Helfert hauptsächlich der Satz vorgekommen sein[264]: „Wir kämpfen nicht mehr für politische Ansichten, wir kämpfen wie jenes schlichte Hirtenvolk in der Schweiz gegen den Uebermuth der kaiserlichen Vögte, für unsere Freiheit, für unsere Ehre, für unsern Herd, für unser Weib und unsere Kinder. Wer ist der Feigling, der an diesem heiligen Kampfe nicht Theil nimmt?“ — denn es ist der einzige, den Helfert anführt. Die Argusaugen der Richter Blum’s haben in diesem Aufruf nichts Giftiges oder auch nur Verfängliches gefunden. Wie schade, daß Herr v. Helfert nicht damals schon sie eines Besseren belehren konnte. Sie hätten eine noch einfachere Anleitung bekommen, um das Wort Lessings wahr zu machen: Thut nichts, der Jude wird verbrannt.

Zu gleicher Zeit erschien am 24. October im „Radikalen“ von Becher und Jellineck unter der Ueberschrift „Belagerungszustand und Standrecht“ ein Artikel aus Blum’s Feder, mit seinem Namen unterzeichnet, in welchem er, allerdings in höhnischer und verletzender Form, aber durchaus richtig und treffend das rechtswidrige Auftreten des Fürsten Windischgrätz und die Verdrehungen seiner Proclamation geißelte. In ruhigen Tagen würde Blum in dieser Form nicht geschrieben haben. Aber es waren eben keine ruhigen Tage. Und die „Denkschrift“, welche der sonst so zaghafte Gemeinderath Wien’s am 24. an den Fürsten zu senden beschloß, stimmt großentheils wörtlich, überall im Gedankengang überein mit Blum’s Artikel.[265] Wie Blum, wies der Gemeinderath nach, „daß von Anarchie in Wien keine Spur, die Aufregung nur durch die feindlichen Truppenbewegungen hervorgerufen sei, daß nicht eine kleine Fraction in Wien herrsche, die Stadt vielmehr einig sei in dem Bestreben, Freiheit und Ordnung zu erhalten.“ Die Denkschrift ging sogar weit hinaus über das, was Blum zu sagen wagte. „Die Anwendung von Gewalt“, erklärte der Gemeinderath, „könnte leicht der Beginn von Kämpfen werden, die in der Folge nicht mehr den Parteien, sondern dem Throne Verderben zu bringen im Stande wären!“ Und doch ist kein Mitglied des Gemeinderathes aus diesem Grunde zur Verantwortung gezogen worden. Auch in Blum’s kurzen Proceßacten ist sein Artikel im „Radikalen“ vom 24. October gar nicht erwähnt. Vielleicht deckt aber dennoch Herr v. Helfert geheime Karten der damaligen Vorsehung von Lundenburg-Hetzendorf auf, wenn er sagt[266]: „Wenn Blum lachte, da er seinen aberwitzigen (?) Artikel zu Papier brachte, und wenn Becher und Jellineck vor boshafter Freude grinsten, als sie den Artikel in die Druckerei ihres Blattes sandten, so hatten die drei wohl keine Ahnung, daß es ihr eigenes Todesurtheil war, das sie sich geschrieben hatten.“ Vermuthlich will Herr v. Helfert an dieser Stelle nur seine Befähigung als fürstlich windischgrätzischer Haushistoriker nachweisen?

Inzwischen hatte Fürst Windischgrätz selbst erkannt, daß er mit seiner Proclamation vom 20. einen kühnen Mißgriff gethan habe. Auf die Beschlüsse und Vorstellungen des Reichstags und einzelner Deputationen erließ er daher am 23. October eine neue Proclamation vom Hauptquartier Hetzendorf aus, die ihn zwar nicht, wie Herr v. Helfert von Adalbert Stifter sagt, als „Beherrscher einer wundervollen Prosa“ erkennen ließ, aber doch als einen General, der das Blut seiner Leute auch um den Preis einiger Nachgiebigkeit noch schonen wollte. Er stellte von selbst weit glimpflichere Bedingungen als am 20. „Im Verlaufe des Belagerungzustandes habe ich befunden“, versicherte der Fürst in seinem eigenthümlichen Deutsch, „folgende fernere Bedingungen zu stellen“: Auflösung aller bewaffneten Corps, „Sperrung“ der Aula; Auslieferung der academischen Legion, und von zwölf Studenten als Geißeln, desgleichen „mehrerer, vom Fürsten noch zu bestimmenden Individuen“; Suspension aller Zeitungen, bis auf die Wiener Zeitung, die „auf die Wiedergabe amtlicher Nachrichten eingeschränkt bleibt.“ Binnen 48 Stunden gebot er Annahme der Bedingungen oder Eröffnung der Feindseligkeiten. Durch neue Deputationen ließ er sich schließlich zu einer theilweisen Milderung auch dieser Bedingungen bewegen. Er verlangte nun blos noch die Auslieferung folgender Personen: „des angeblichen polnischen Emissärs Bem, der sich unberufen in die Wiener Angelegenheiten mischt[267], Pulszky’s, eines demokratischen Schreiers Namens Schütte, und der Mörder Latour’s.“ Diese Liste ist bezeichnend für das ganze, auch Blum gegenüber später beobachtete Verhalten und die Sachkenntniß der diplomatischen Kanzlei des Fürsten. Die Grundlage für diese Zusammenstellung und für die Beurtheilung der Gefährlichkeit der Gegner bildeten eben nur Zeitungsgerüchte und dunkle Erinnerungen der fürstlichen Kanzleibeamten. Sonst hätten sie wissen müssen, daß mehrere der hier genannten Personen Wien längst verlassen hatten oder an den Octoberereignissen ganz unbetheiligt waren. Besonders wichtig erscheint aber auch, daß in dieser Proscriptionsliste der Name Blum’s nicht vorkommt. Sein Verhalten in Wien kann also den Augen des Fürsten nicht als das todeswürdige Verbrechen erschienen sein, wie Herrn v. Helfert.

Der Gemeinderath wagte gegen diese Bedingungen keine Einwendungen mehr. Auch Minister Kraus nicht, den der Fürst zum Erscheinen in Hetzendorf aufgefordert hatte, und der am 25. mit Brestel vom Gemeinderath vor den Gewaltigen trat. „Wissen Sie“, schrie Windischgrätz den Minister an, indem er ihn am Arme faßte, „daß ich Sie als Gefangenen erklären und nicht in die Stadt zurücklassen sollte!“ Darauf Kraus in seiner unerschütterlichen Ruhe: „Behalten Sie mich da! Einen größern Gefallen, wenn ich nur mein persönliches Interesse befragte, könnte man mir nicht erweisen. Oder meinen Euer Durchlaucht, ich sei zu meinem Vergnügen in Wien?“ Schlagfertigkeit war des Fürsten Sache nicht. Er schaute, statt eine Antwort zu geben, den unglücklichen Brestel an, den er offenbar auch wie den Geh. Rath Welcker für einen verkappten Demokraten hielt und sagte dann barsch zu Kraus: „Der Herr da ist Ihnen wahrscheinlich zur Controle beigegeben“?[268] So leutselig behandelte der menschenfreundliche Feldherr den Minister seines Kaisers. Herr v. Helfert selbst dient als classischer Zeuge für diese Verhandlung, „die in solchem Tone begonnen, keinen günstigen Erfolg haben konnte“. Die Herren stellten dem Fürsten vor, es werde wohl nicht möglich sein, die Führer des Proletariats ihm auszuliefern, so lange dasselbe unter Waffen stehe. Sie erinnerten ihn also an dieselbe „goldene Regel der Nürnberger“, deren Erwähnung in Blum’s Artikel im „Radikalen“ Herr v. Helfert als todeswürdiges Verbrechen betrachtet. Sie ermunterten den Fürsten, unverweilt in die schlecht vertheidigte Stadt zu ziehen, und die gewünschten Geißeln sammt den Rädelsführern, nach Entwaffnung der Mobilgarde, selbst zu greifen. Das wies Windischgrätz aber weit von sich. „Der Mann hatte von dem Werthe auch des niedrigsten Soldaten übertriebene Vorstellungen. Schonung der Truppen erschien ihm als die höchste Feldherrnpflicht, nicht weil er sich als Vater derselben fühlte — solche gemüthliche Beziehungen blieben ihm fremd —, sondern weil er es nicht verantworten zu können glaubte, im Interesse bloßer Bürger die Soldaten zu opfern. Er wollte sie nicht der Noth und den Gefahren eines Straßenkampfes preisgeben. Dafür gab er Wien den Gefahren eines Bombardements preis“.[269]

Es kann nicht die Aufgabe sein, an dieser Stelle die Geschichte der nun beginnenden ernstlichen Kämpfe um die österreichische Hauptstadt zu schreiben, obwohl dem Verfasser hierfür Material zu Gebote stand, das selbst Helfert entbehrt zu haben scheint.[270] Diese Darstellung würde über den Rahmen dieser Arbeit weit hinausgehen. Zudem ist die Aufgabe wenig lockend, bei dem grellen Abstand der Kraft und Leistungsfähigkeit der kämpfenden Gegner. Im Ganzen sind die Ziffern richtig, die Blum am 20. seiner Frau meldete: 100,000 Bewaffnete in der Stadt, 72,000 draußen. „Aber freilich auf jener Seite geübte Soldaten, hier Bürger“, hatte auch er schon hinzugefügt. Und nun noch die unvergleichlichen Gegensätze der Bewaffnung, der Führung, des Kriegsmaterials, des Kriegsplans und -Ziels auf den beiden Seiten! Der energischste Führer der Wiener, General Bem, der „die Vertheidigung nach außen im Großen zu dirigiren“ hatte und Jedem, welcher der sofortigen Ausführung seiner Befehle Zögerung oder gar Widerstand entgegensetzte, in seinem gebrochenen Deutsch das verständliche Wort: „Enken!“ entgegendonnerte, war eben doch nicht Obercommandant, fühlte sich bei jedem Schritte gehemmt, und ohne die Mithülfe der Ungarn verzweifelte auch er am Siege. Der Obercommandant dagegen eröffnete die Feindseligkeiten abermals mit einer Proclamation. Am 25. schrieb er in Folge der Kundmachung des Fürsten vom 23.: „Nie hat ein übermüthiger Brennus sich in so schauerlicher Hoffart als Feind des ganzen Menschengeschlechts erklärt. Mitbürger! laßt Euch durch die vermeintliche Stärke des Feindes nicht in Bangen versetzen: in den Mauern unserer Hauptstadt ersteht auf das erste Alarmzeichen ein Heer doppelt so stark als das seine. Ich blicke heiteren Auges auf die Entscheidung der nächsten Tage. Wir werden siegen, unser Belagerungszustand[271] wird ein kurzer sein.“ In demselben Sinne schrieb Blum am 23. an die Gattin. So wenig übersah er die wirklichen Machtverhältnisse.

Die Truppen des Fürsten hatten inzwischen die Stadt überall eng umschlossen, die Zufuhr von Lebensmitteln gründlich abgeschnitten. Empfindlicher Mangel begann sich bald fühlbar zu machen. Die Vertheidiger sahen sich schon auf die Bollwerke der Barrikaden in den Vorstädten zurückgedrängt. Wenige der natürlichen Vertheidigungslinien, wie die Brigittenau und den Prater hielten sie noch besetzt, als am 26. Morgens der umfassende allgemeine Angriff begann. Bei der geringen Ausdauer der ungeschulten Vertheidigungstruppen und der wachsenden Gährung unter den meisterlosen Elementen der großen Stadt, hatte der k. k. Major a. D. Ernst Haug mit Recht schon am 24. zur Bildung eines „Elite-Corps“ aufgefordert[272], zum Schutze der Ruhe und Ordnung der Stadt. Blum hatte bisher unmuthig sich zur Unthätigkeit verurtheilt gesehen. Als dieser Aufruf erschien, der ihm die willkommene Gelegenheit bot, sich der gastlichen Stadt nützlich zu erweisen, ohne doch kämpfend in die verworrenen Verhältnisse einzugreifen, beeilte er sich mit Fröbel, unter Haug’s Commando im Corps d’élite eine Volontairstelle anzunehmen. Auch Moritz Hartmann ließ sich einreihen[273] — und dennoch wurde ihm später nicht ein Haar gekrümmt! Das Corps bestand aus Nationalgarden, Mitgliedern der academischen Legion und Arbeitern. Die Mannschaften wählten die beiden Deputirten zu Hauptleuten, Blum zum Hauptmann der ersten, Fröbel der zweiten Compagnie. In dieser Eigenschaft traten sie ihren Dienst an. Bei Blum meldete sich alsbald ein achtzehnjähriger schmächtiger Student der Mathematik aus Breslau als Freiwilliger, der hierher geeilt war, um eine leibhaftige Revolution mitzumachen. Er hieß Eduard Lasker[274]. Blum glaubte, ihm wenig active Betheiligung am Kampfe versprechen zu können. Aber schon am nämlichen Tage (26. Oct) verfügte Messenhauser vertragswidrig über das Corps d’élite. Er ließ Blum’s Compagnie in die Gefechtslinie an der Sophienbrücke einrücken. Blum hätte sich mit Grund weigern können, dem Befehle Gehorsam zu leisten. Aber diejenigen, die in solcher Weise über ihn verfügten, hatten ihn richtig beurtheilt, wenn sie annahmen, daß er sich lieber dem Vorwurf aussetzen werde, in der Noth der Verhältnisse seine neutrale Stellung als Fremder verkannt zu haben, als dem Verdachte der Feigheit. Seine Betheiligung am Kampfe als Compagnieführer konnte der Sache Wiens in den entscheidenden Stunden von großem moralischem Nutzen sein, konnte die feige Kampfscheu jener verweichlichten Großstädter mindern, die man schon seit vielen Tagen aus ihren Häusern und Verstecken „herauskitzeln“ mußte, um sie an die Barrikaden zu bringen. Das waren jedenfalls die bestimmenden Gesichtspunkte für Blum, als er ebenso wie Fröbel sich dahin entschied, dem Befehle Messenhausers Folge zu leisten, und mit seiner Compagnie in die Feuerlinie einzurücken. So sehr wir es menschlich erklärlich finden, daß Blum sich nicht unthätig verhalten wollte in Tagen, wo sich seiner Ansicht nach „das Schicksal Deutschlands entschied“, und daß er seine Compagnie nicht verließ, als sie in’s Feuer commandirt wurde, und so sicher diese seine Betheiligung am offenen Kampfe, wie wir unten sehen werden, durch die Capitulation mit Windischgrätz vom 30. October als verziehen zu gelten hatte — so bleibt sie doch, in Anbetracht seiner Stellung in Wien als Fremder und Abgeordneter, ein schwerer politischer Fehler. Hier verläßt ihn jene größte Seite seines Charakters, die olympische Ruhe inmitten des Aufruhrs aller Elemente, die kühle, objective Abwägung der wirklichen Dinge.