Da unser Erziehungswesen viele Mängel hat, die von Plato aufgestellte Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist, wie es verwerflich wäre, verwahrloste, verwaiste oder mißhandelte Kinder nicht zu schützen, so sind in VII, 2, und 5, a und b jene Grundsätze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung mit der staatlichen Erziehung ermöglichen und im Kollektivstaat leicht durchzuführen sind. Diesem Bedürfnisse, den Eltern für die Zeit ihrer berufsmäßigen Arbeit die Sorge für die Kinder abzunehmen und einen Erziehungseinfluß von Staats wegen auszuüben, entspricht der hier dargestellte Charakter der Ansiedlungen.

Derselbe ermöglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung der hauswirtschaftlichen Geschäfte, die Zentralisierung der Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausnützung aller Räumlichkeiten. Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene Überwachung der Bevölkerung, welche alle Vagabundage unmöglich macht. In dieser Ansiedlung können gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmöglich zu machen, wird doch der staatliche Einfluß dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im weitesten Sinne zu fördern, welche das erreichen soll, was Plato für die höchste Aufgabe der Staatskunst erklärt, alle Teile des Volkes wie in ein »königliches Geflecht« zu vereinigen.

Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden zugänglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geöffneten Räume lassen jede einzelne Ansiedlung als eine der großen Toynbeehalls erscheinen, welche wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturförderlich erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch veranstalteten Vorträge populär wissenschaftlicher Art die Zwecke der university-extension im umfassendsten Maßstabe anstreben und in weit vollkommener Art das leisten, was die Bemühungen der Gebildeten in den Landgemeinden Dänemarks bereits heute leisten. Aber auch der Besuch dieser Vorträge würde viel schwächer sein, wenn jede Familie ihr abgesondertes Wohnhaus hätte.

Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung. Auch für viele hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die Zentralisierung der Wohnbauten sehr förderlich. Das gilt nicht nur für die Speisenbereitung, sondern auch für die Reinigung der Wäsche, der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das gründlichste besorgt, kann nicht für kleine Familien angeschafft werden, wohl aber für eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Möbel und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter, entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekühlter Luft durch in der Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachräumen untergebrachte Kühlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, daß die Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und schon die ursprüngliche Bauanlage dafür eingerichtet ist.

Was die größeren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken.

Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaßen von der der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein größerer Stab von Beamten, Lehrern und Ärzten unterzubringen sein, sondern auch irgend eine Schule höherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher Betrieb, eine größere Zentralbibliothek für den ganzen Bezirk, eine größere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und es soll sich die Möglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil der stimmberechtigten Bevölkerung des ganzen Bezirkes von beiläufig 12,000 Personen in einem großen Saale zu versammeln. Auch eine Bühne einfacherer Art für kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der größte Teil der arbeitsbefreiten Bevölkerung aus den Arbeiterschichten in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevölkerungsstand eines Bezirksvorortes nicht über 1500 Köpfe anwachsen zu lassen und in sinngemäßer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhäuser und zwei Paläste anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten für solche Heilmethoden verlegt werden, die größere bauliche Anlagen voraussetzen, sowie auch Isolierspitäler, wenn sie in so großer Zahl nötig sein sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur des Güterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in ausgedehnterem Maße die Kreisstädte dienen.

In den Kreisstädten werden die Kreisbehörden ihren Sitz haben, Fremdenhäuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbäder, dann Speziallehranstalten eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine größere Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Städte nicht über 4000 oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil die Bevölkerung nur so weit in einzelnen Orten angehäuft werden soll, als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten erscheint. Für einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie Österreich, werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstädte genügen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Städte höherer Ordnung sind dann die Provinzstädte und die Reichshauptstadt.

Die Provinzstädte würden in Österreich besonders national unterschieden werden und je eine das geistige Leben einer Nationalität ausschließlich zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bücherschätze in größter Vollständigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch Theater in den Provinzstädten errichtet werden, an welchen in einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine Provinzstadt nicht für mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewählte Bevölkerung, zumeist von höherer Bildung und ein wechselndes Reisepublikum dort beherbergt werden.

Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden, welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den Hauptstock der Bewohner beherbergen.

Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.

Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen, weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.

2. Die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses.

Die Verwendung der nach den Verteilungsgrundsätzen auf die Gemeinden entfallenden Nahrungsmittel zur Speisebereitung wird Sache der Vorsteherin der Küche sein. Es dürfte sich empfehlen, die Wahl dieser Vorsteherin den Gemeindemitgliedern zu überlassen. Ohne Zweifel wird man Kochschulen errichten, um eine größere Anzahl von Kochkünstlerinnen heranzubilden. Der Arzt wird sein Augenmerk darauf richten, daß nur vollkommen unverdorbene Materialien in der Küche in Verwendung genommen werden. Auch sonst hat er auf Beobachtung aller Rücksichten auf die Hygiene zu dringen und alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Kost genügend, aber nicht übermäßig sei. Die Ernährungswissenschaft ist noch sehr unentwickelt und wird im Kollektivstaat große Fortschritte machen.

Mancherlei wird der Beschlußfassung der Gemeinde vorbehalten werden. So die Speisestunden und die Verteilung der Nahrung auf die einzelnen Mahlzeiten. Ebenso die Abwechslung der Gerichte und die Reihenfolge, sowie inwieferne an Sonntagen oder an gewissen Festtagen reichlichere Mahlzeiten geboten werden sollen. Ist die Menge der verbrauchten Nahrungsmittel im Durchschnitt den Verteilungsgrundsätzen entsprechend, so wird der Staat kein Interesse haben, den Gemeinden in diesen Dingen Vorschriften zu machen. Nur wird die Einteilung der Stunden für die Mahlzeiten dem Fortgange der Arbeit nicht hinderlich sein dürfen. Die Einzelnen werden ziemlich freie Hand haben in der Wahl der Gerichte und es wird darin mehr Freiheit herrschen, als heute in der Familie.

Wenn die Ernährungswissenschaft sehr ausgebildet sein wird, wird man in der Nahrung auf Alter, Geschlecht, Beruf und auf den jeweiligen Kräfteverbrauch Rücksicht nehmen und die Nahrungsvorschriften zu individualisieren suchen.

Bei der hier angenommenen Organisation der Gesellschaft wird die Staatsverwaltung Einfluß genug gewinnen, um auf Vermeidung des Alkohol- und Tabakgenusses hinzuwirken und wenigstens die heranwachsende Jugend davor zu bewahren. Auch der Verwaltungsbeamte wird dafür zu sorgen haben, daß in der Küche die größte Reinlichkeit beobachtet und keine verdorbenen Nahrungsmittel verkocht werden.

Die französische Kriegsverwaltung hat für die Mannschaft ein Kochbuch verfassen lassen und dadurch Hygiene, Reinlichkeit, ökonomische Verwertung der Materialien und tunlichste Rücksicht auf den Wohlgeschmack zu fördern gesucht.

3. Die Bekleidung.

Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in VIII, 9, e, erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden.

Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu, welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt. Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten, daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen, würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.

Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen. In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten. Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer Woche gegen neue Kleider vertauschen.

Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu schieben, Genüge geschehen.

Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere. Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen, nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute, sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren.

4. Die sonstigen Bedürfnisse, außer Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen. Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und ärztlicher Hilfe war in V, 2, und 3, c und VII, 5, die Rede; um jedermann Reisen zu ermöglichen, sollen nach XI, 1, b Alinea: »Nimmt man nur« jährliche Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation würde die Anweisung auf die gewählten und bewilligten Beförderungsstrecken enthalten. Man könnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in der Form anweisen: Innsbruck — Salzburg — Salzburg — Innsbruck — Innsbruck — Bludenz — Bludenz — Innsbruck. Die Reisebewilligung würde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu limitierenden Reisegebietes, in den Städten und der Reichshauptstadt nur, wenn sie ausdrücklich namhaft gemacht sind. Analog wäre die Verteilung der Benützung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und die Benützung unbesetzter Velocipedes wäre jedermann frei. Der Besuch von Theatern und Konzerten usw. würde das Recht voraussetzen, sich in der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen würden nur die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedürfnis wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der höhere Rang Anspruch auf frühere Zuweisung begründen würde. Auch die Gestattung des Domizilwechsels würde einem Bedürfnisse der Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes in Städten einzuschränken wäre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind die Arbeitsbefreiten der höheren Berufe zu bevorzugen. Man könnte den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der höchsten Berufe ohne Beschränkung der Zahl und der Orte einräumen.

Die Einräumung von Auslandsreisen, XII, 2, wäre wohl nur für Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit ähnlich organisierten Nachbarstaaten würde ein Austausch von Reisebewilligungen vertragsmäßig geregelt.

X.

Die Sachproduktion im Kollektivstaat.


Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern auch die örtliche Verteilung der Bevölkerung.

Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, daß man, auf den internationalen Gütertausch rechnend, sich nicht den Kopf darüber zerbricht, ob die heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als zur Erhaltung der heimischen Bevölkerung notwendig ist. Ein Land, das der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Rußland und Amerika bedarf, um seine Bewohner zu ernähren, kann einmal bittere Erfahrungen machen. Die russische Bevölkerung vermehrt sich in solchem Maße, daß sie bald auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten müssen und auch Nordamerika, dessen Bevölkerung sich in 100 Jahren verfünfzehnfacht hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln einschränken müssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches Produkt, daß die Länder, welche im Überflusse produzieren, sich bald dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen.

Bekannt ist, daß die bäuerlichen Arbeiter immer mehr nach den Städten gravitieren, daß die gewerbliche Bevölkerung sich immer mehr vermehrt und die bäuerliche abnimmt. Daß das auf die Ausdehnung der Lebensmittelproduktion von Einfluß sein muß, ist auf der Hand liegend. Der Kollektivstaat kann diesem Übel abhelfen und meine organisatorischen Vorschläge sind darauf berechnet.

In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung der Bevölkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgeführt werden kann, nach zwei Richtungen nützlich. Da nämlich, sobald die Verteilung der Bevölkerung über das Land nach den Bedürfnissen des öffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel größerer Prozentsatz der Bevölkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flächen beinahe alles wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird. Die der Landwirtschaft wieder zugeführten menschlichen Fäkalien werden um die Hälfte mehr betragen als heute, wo ein großer Teil durch die Schwemmkanäle der großen Städte in die Flüsse abgeleitet wird.

Aus der für den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevölkerung wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil für die Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevölkerung, die heute zum überwiegenden Teile in den Städten wohnt, im Kollektivstaate beinahe ausnahmslos in den Dörfern angesiedelt wird, sind zur Zeit der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft plötzlich vieler Hände bedarf, viel mehr Arbeitskräfte zur Verfügung, als heute. Die Industriebevölkerung kann in dringenden Fällen aufgeboten werden, der landwirtschaftlichen Bevölkerung ihre Unterstützung zu gewähren und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der Industriebevölkerung zu Hilfe kommen können.

In der Landwirtschaft ist es von der größten Wichtigkeit, daß jede Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu früh noch zu spät säen, pflanzen und ernten und oft hängt die Rettung der Feldfrüchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag früher oder später vorgenommen wird. In katholischen Ländern machen die vielen Feiertage und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche Konzession macht.

Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine größere Anpassung der Arbeit nach Zeit und Umständen. Wenn in den benachbarten Gemeinden A, B und C die Höhenlage so verschieden ist, daß die Zeit der Reife von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskräfte je zweier Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein der günstige Zeitpunkt für die Ernte gekommen ist. Dabei wird man aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als ökonomischen Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie größere Wegestrecken zur Arbeitsstelle zurücklegen müssen.

Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein wird, eine intensive, gleichmäßige und rationelle Bearbeitung des Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfällt, das umsomehr, nachdem der Großgrundbesitz mit der Ausnützung der Arbeitskräfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere Grundbesitzer aber, die nicht der bäuerlichen Bevölkerung angehören, in der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermögen, ihre Arbeiter wenig leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden verschläft, und in allem von einem Knechte abhängig ist, der umso besser fährt, je mehr der Eigentümer Schaden leidet, wird natürlich schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskräfte nicht so ausnützen können, wie sie im Kollektivstaat ausgenützt werden können und sollen. Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der Regel unverhältnismäßig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch sind. Solche Güter wechseln auch den Eigentümer sehr oft und auf einen unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der Verwaltung versteht.

Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die Erfahrungen früherer Jahre vor, man weiß, was man den Arbeitern zumuten kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe müssen schon vom frühen Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht fehlen, daß eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in Anschlag zu bringen ist, daß zur unrechtmäßigen Zueignung der Früchte in der zukünftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung vorliegt.

1. Die Kultur der Zerealien.

Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen, daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens. Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode, Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste Bedarf danach ist.

Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.

Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können, während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die Gemeinden auf.

Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist.

Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der Letztere.

2. Der Futterbau.

Dem Futterbau ist die größte Sorgfalt zuzuwenden, weil die Vermehrung des Viehstandes davon abhängt und diese für die Volksernährung von hervorragender Bedeutung ist. Auch für diesen Zweig des Landbaus wird aus den Reihen der landwirtschaftlichen Arbeiter in jeder Gemeinde ein Leiter bestellt werden. Es liegen aus Nordamerika Nachrichten vor über die Erfindung der Züchtung von Mikroben, welche die Fruchtbarkeit des Klees und verwandter Pflanzen außerordentlich erhöhen sollen. Diese Erfindung müßte man so schnell als möglich einführen.

3. Die Viehzucht.

Dieser Zweig der Landwirtschaft ist besonders wichtig und wird die Bestellung mehrerer Produktionsleiter in jeder Gemeinde bedingen. Für die Wartung der Tiere wird im Vergleiche zum bäuerlichen Betriebe einesteils zwar eine Ersparnis an Arbeit durch die Anlage von Zentralstallungen erzielt werden, andererseits aber durch allgemeine Einführung des Achtstundentags und durch Bestellung einer Stallwache für die Nachtzeit ein erhöhter Aufwand an Arbeitskräften stattfinden, da in unserem bäuerlichen Betriebe die mit der Wartung des Rindviehes betrauten Personen das ganze Jahr hindurch einen acht Stunden weit übersteigenden Dienst haben. Andererseits scheint eine völlige Zentralisation der Stallungen in den Gemeinden auch eine größere Gefahr für Seuchen zu bedingen, daher man schon bei der Anlage von Stallungen zu erwägen hat, was vorteilhafter ist, die Anlage mehrerer Stallungen, oder deren Vereinigung in einem Bau. Vielleicht genügt es, die Stallungen durch mehrere Scheidewände in isolierte Abteilungen zu zerlegen oder eine gut abgemauerte Abteilung zu errichten, welche vorkommendenfalls als Kontumazstall zu dienen hat, eine Vorsicht, die der Bauer nicht beobachten kann. Im Falle von Viehseuchen wird auch das Wartepersonal der kranken Tiere vollkommen zu isolieren sein, was auch nur im Kollektivstaat ausführbar ist. Sind nun die in der Viehzucht verwendeten Arbeitskräfte gründlich in der Erkennung der Krankheitssymptome der ansteckenden Viehkrankheiten unterrichtet, und ist eine nächtliche Stallwache eingeführt, so scheint der Kollektivismus ganz besondere Vorteile für die Unterdrückung der Viehseuchen zu bieten. Dabei kommt ja auch in Betracht, daß alle jene Gefahren für die Verschleppung von Viehseuchen hinwegfallen, welche durch den Marktauftrieb herbeigeführt werden. Endlich kann man sich im Kollektivstaat bei Ausbruch von Viehseuchen viel leichter zur Keulung auch bloß verdächtiger Tiere entschließen, als in unseren Verhältnissen, wo den Schaden der Einzelne zu tragen hat, oder die Entschädigung im öffentlichen Interesse zwar zugesagt, voller Ersatz aber immerhin zweifelhaft ist und dessen Erlangung Zeitverlust verursacht.

Für die Reinhaltung und rationelle Wartung der Tiere, besonders der Rinder, kann im Großbetriebe viel mehr geschehen, als im bäuerlichen Betriebe. Auch die Aufzucht der Tiere wird im Großbetriebe viel erfolgreicher sein.

Die Pferdezucht wird vielleicht eingeschränkt werden. Der maschinelle Transport und der Maschinenbetrieb in der Landwirtschaft wird, wenn er sich als ökonomisch erweist, vermehrt werden, und auch die Ausnützung der Pferde im Transport gewinnt durch die Zentralisation sehr erheblich. Gerade jener Transport, welcher heute vorzugsweise mit Pferden betrieben wird, der Transport von Landwirtschaftsprodukten aus den Dörfern nach den Städten, wird im Kollektivstaat, wenn die Bevölkerung nur im geringen Maß in Städten angesiedelt wird, bedeutend eingeschränkt werden, und es ist wahrscheinlich, daß in einem Bezirke von 20,000 Einwohnern der ganze regelmäßige Transport zwischen den Gemeinden und dem Bezirksort und zurück durch zehn Paar Pferde und eine Reserve von etwa ebensoviel Pferden sehr leicht wird bestritten werden können, und Ausnahmen werden vorübergehend nur dort vorkommen, wo größere Bauten durchzuführen sind. Was durch das Sammeln von Transporten an Ökonomie gewonnen werden kann, zeigen die Frachtbegünstigungen, welche die Eisenbahnen für Massentransporte bewilligen. Das System der Sammeltransporte ist aber für den Bauer nicht durchführbar, und darum braucht eine Dorfschaft für den Frachtentransport heute viel mehr Zugtiere, als nach Verhältnis der zu bewältigenden Lasten notwendig wäre. Auch Frächter braucht der Transport im Kollektivbetriebe viel weniger, wobei man für heute auch annehmen kann, daß mancher Bauer wenig danach frägt, ob er seine Fahrten nach der Stadt einschränken könnte, wenn er sich das Vergnügen einer Stadtfahrt machen will.

Eine beträchtliche Ersparung bringt im Kollektivstaat das Wegfallen der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, mit sich. Da kein Kauf und Verkauf von Nutztieren im Inlandsverkehr stattfindet, erspart man alle damit verbundene Arbeit. Nur ein Teil der Umsatzarbeit im Viehhandel kommt als Handelsberufsarbeit in der Statistik in Rechnung, insofern nämlich Kaufleute und Agenten sich bloß mit dem Kaufe und Verkaufe von Tieren befassen. Wo aber der Bauer an Bauern verkauft oder von ihnen kauft, ist nicht von Handel als Beruf die Rede. Die Viehmärkte kommen auch nicht bloß als Zeitverlust in Betracht, welchen der Auftrieb der Tiere, das Schachern und der Heimweg verursachen, sondern es entsteht durch die Viehmärkte auch ein Verlust an Milch und Fleischgewicht, der im Umfange eines großen Reiches sehr viel beträgt. Es ist nicht uninteressant, sich mit den Kniffen vertraut zu machen, deren sich die Bauern bedienen, um sich wechselseitig zu hintergehen. So werden die Kühe am Tage vor dem Markte, auf welchen sie aufgetrieben werden, nicht ausgemolken, damit sie mit strotzendem Euter zum Verkauf kommen sollen.

Selbstverständlich muß auch im Kollektivstaat ein Austausch von Tieren zwischen den Ortschaften stattfinden, sie wechseln aber nur den Standort, nicht den Eigentümer, daher es nur einer Verwaltungsverfügung bedarf. Dabei entsteht allerdings auch ein Teil der mit den Märkten verbundenen Arbeit und Verlust am Werte der Tiere. Da es sich aber nur um die wirklich notwendige Veränderung und um die kürzesten Wege handelt, wird doch ein sehr großer Teil des Aufwandes, den unsere Märkte verursachen, erspart. Viele Bauern bringen die Tiere, die sie viele Stunden weit auf den Markt getrieben haben, wieder zurück, um sie dann an einen Nachbar in der Heimatsgemeinde oder sonst in der Nähe zu verkaufen. Für den Austausch der Tiere im Kollektivstaat ist auch nur der Abtrieb nach dem Bestimmungsort erforderlich, während auf dem Markte das Feilschen und Besichtigen von Tieren den ganzen Tag kostet. Kann man im Kollektivstaat die in andere Stallungen zu versetzenden Tiere an die täglich im Bezirk kursierenden Frachtwagen binden, so erspart man auch die Begleitung, und ist ein Austausch zwischen sehr entfernten Orten erforderlich, so hat die Verwaltung je nach der Zweckmäßigkeit die Wahl, die Tiere den ganzen Weg zurücklegen zu lassen, oder bloß eine Verschiebung von Gemeinde zu Gemeinde einzuleiten.

Ein Beispiel mag den Aufwand, den die Viehmärkte verursachen, deutlich machen.

In Ungarn und Kroatien wurden im Jahre 1900 in 72 Ortschaften 313 Viehmärkte abgehalten und

  aufgetrieben verkauft %
Hornvieh 1.147,361 452,761 40
Pferde 402,193 131,557 32
Schafe 428,589 208,606 48
Schweine 263,923 115,029 44
in Summa: 2.242,066 907,953 40

Es wurden also 1.335,000 Stück Vieh auf den Markt aufgetrieben und unverkauft zurückgebracht. Da im Kollektivstaat nur die wirklich in andere Ställe zu versetzenden Tiere abgetrieben werden, so wären alle diese Tiere in ihren Ställen geblieben, und die 907,000 verkauften Stücke wären nur von Stall zu Stall, nicht aber auf dem Umwege über den Markt getrieben worden. Für ganz Österreich-Ungarn kann man die Zahl der zwecklos auf den Markt gebrachten und unverkauft gebliebenen Tiere im Jahr mit 3,5 Millionen veranschlagen, wovon die Hälfte Hornvieh ist.

Alle diese Betrachtungen sollen nur dartun, welche ökonomischen Vorteile der Kollektivismus bietet, man wird aber gut tun, auch in Betracht zu ziehen, daß ein Staat wie Österreich nicht bloß zwei Millionen Arbeitstage oder 7000 Arbeitsjahre im Marktfahren verliert, sondern daß auch die Märkte eine Schule der Unlauterkeit und der Trunksucht sind.

Nachstehende Betrachtung zeigt auch einen andern Vorteil des Kollektivismus gerade in Beziehung auf die Milchversorgung der Städte, also in Beziehung auf den Produktionszweig der Viehzucht. Man könnte den ganzen Milchbedarf einer Kreisstadt mit einem Bevölkerungsstande von 4000-5000 Seelen, die Reisenden inbegriffen, durch eine einzige nächstgelegene Dorfgemeinde decken, wenn man folgendermaßen verführe. Der durchschnittliche Milchertrag einer Dorfgemeinde ist bei einem Viehstande von 360 Stück Rindvieh, und darunter 180 Kühen, etwa 1400 Liter. Stellt man nun in einer der Kreisstadt zunächst gelegenen Gemeinde nur Kühe, also etwa 350 Kühe, und zwar in der Periode der größten Milchergiebigkeit, also nach dem Absetzen des Kalbes ein, wo man auf 15 Liter Milch rechnen kann, so ergibt das eine Tagesproduktion von mindestens 5000 Liter Milch, welche reichlich genügt, um das Dorf und die Kreisstadt mit Milch zu versorgen. Vier bis fünf Gemeinden dieser Art könnten eine Provinzstadt mit Milch versorgen, und nur eine Großstadt würde den Milchbedarf aus größeren Entfernungen decken müssen. Zum Teil wird allerdings auch heute so verfahren. In den Vorstädten der großen Städte werden überall Kühe gehalten, welchen das Futter zugeführt werden muß, und die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die Eigentümer die trocken stehenden oder schon wenig Milch gebenden Kühe verkaufen und dafür solche, welche im höchsten Milchertrage stehen, einhandeln. Aber in dem Maße, wie im Kollektivstaate, kann das nicht durchgeführt werden, weil immer Kauf und Verkauf notwendig ist und die Spekulation dadurch erschwert wird, auch wird in Wien z. B. wohl schwerlich der fünfte Teil des Milchbedarfs in dieser Weise gedeckt.

Der Güterumsatz, welcher in Milch und Milchprodukten und in Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern unter den Verhältnissen der heutigen Gesellschaftsordnung das Jahr hindurch zu bewältigen ist, ist von sehr beträchtlichem Umfange, und er hängt von dem Prozentualverhältnisse der städtischen zur ländlichen Bevölkerung ab. In den Dörfern erfolgt die Versorgung der Bewohner mit Milch auch heute beinahe ausschließlich naturalwirtschaftlich und ohne Vermittlung des Handels, was aber die Versorgung der Städte anbelangt, so bedarf der Umsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch der Vermittlung des Handels, der einen beträchtlichen Teil des Erlöses in Anspruch nimmt, beziehungsweise eine erhebliche Belastung der Konsumenten mit sich bringt. Man kann den täglichen Handelsumsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern mit 30 Prozent städtischer Bevölkerung auf mindestens 4 Millionen Kronen, in Deutschland aber auf mindestens 5 Millionen Mark im Tage berechnen, wenn man nämlich den Verbrauch mit nur 30 Heller für den Kopf und Tag veranschlagt. Der Jahresumsatz beträgt demnach in Österreich über 1400 Millionen Kronen und in Deutschland über 1700 Millionen Mark im Jahre. Außer den eigentlichen Handelskosten, die man gerade bei Milch auf reichlich 20 Prozent des Gesamterlöses veranschlagen kann, ist bei starker Besiedlung der Städte, welche Zufuhren aus ziemlich fernen Bezirken notwendig macht, auch der Aufwand an Transportkosten in Rechnung zu ziehen. Es ist ersichtlich, welche enorme Ersparnisse in diesen Artikeln gemacht würden, wenn die Bevölkerung so, wie hier vorgeschlagen wird, über das Land verteilt würde.

4. Kleinvieh und Geflügelzucht.

Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung aller Abfälle für die Fütterung von Tieren und die Verwertung aller Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die künstliche Fischzucht ökonomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt werden können, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob die Erhaltung eines mäßigen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschließen. Es ist zu vermuten, daß das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd als Vergnügen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu einem richtigen Urteile nicht gelangen.

Auch bei der Produktion von Geflügel und Eiern wird, wie schon mehrfach hervorgehoben wurde, das Staatseigentum vielleicht mit Vorteil durch Gemeindeeigentum ersetzt werden. Man erntet dann für die Gemeinde und legt der Staatsverwaltung keine Rechenschaft über Erzeugung und Verbrauch ab. Bei der Geflügelzucht, dann beim Obstbau und der Bienenzucht wird die freie Tätigkeit von Liebhabern sich sehr nützlich erweisen, daher selbe von Staats wegen zu ermuntern ist.

5. Wasserwirtschaft.

Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht anschaulich zeigen. Es scheint, daß hier, bei der Erörterung des kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist, über diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar für die verschiedensten Bedürfnisse in Betracht kommt, die Bewässerung aber die wichtigste Verwendung des Wassers ist.

In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft der Inkas in Peru zurück. Das beweist, daß man dem Kollektivismus in allen Zeiten schon wiederholt näher gestanden ist als heute. Es scheint, daß man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten nicht anerkannte und daß sich der Landesherr auch als Eigentümer von Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und Ägypten die großen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande gebracht werden könnten.

Das Wasser kommt in Betracht als Förderer der Landwirtschaft, als Förderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstörer.

In Gebirgsländern wie Österreich ist das Wasser wegen seines Gefälles wichtiger als anderswo, sowohl nützlicher als gefährlicher. Es drängt sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt würde, wenn die ganze Wirtschaft verstaatlicht wäre. Der Staat hätte nicht nur allen Wasserschäden vorzubeugen, sondern auch alle natürlichen und regelmäßigen Wasserläufe und alle erforderlichen künstlichen Ansammlungen und Abläufe für die nützlichste Verwertung einzurichten und die gesamten Gewässer dem größten Nutzeffekte dienstbar zu machen. In unserer Zeit kann man oft bemerken, daß der Vorteil des einen zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, daß die Abfuhr der Industriewässer oft zu großen Beschädigungen der Fischzucht und selbst der Hygiene führt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhüten, und außerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle.

Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Großbetriebe entsteht, und der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch ist hier zu bemerken, daß dem Erfindungsgeiste für Maschinen und Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe Betätigung, ja vielleicht eine größere eröffnet wird, als in unserer industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben, seine Vorschläge zu veröffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein Gehör schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein Vorschlag sich bewährt, auch reichlichen Lohn ernten.

XI.

Die Verteilung im Kollektivstaat.


Nachdem der Kollektivstaat allein besitzt, steht es ihm zu, die Güter zu verteilen. Der Besitzende sucht von den Früchten seines Besitzes so viel als möglich für sich zu erhalten und für die Bewirtschaftung seines Besitzes so wenig als möglich Opfer zu bringen. So wird der Staat auch nur sein egoistisches Interesse im Auge behalten und das öffentliche Wohl über jedes Einzelinteresse stellen. Da aber der Staat unpersönlich ist, wird der Erfolg seiner Wirtschaft immer der Gesamtheit zu statten kommen.

Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlüssen, welche in der Regel nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist es, die Gesetze auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Die Verteilung hat zum Gegenstande die Arbeit und die Güter.

1. Die Verteilung der Arbeit.

Jeder Arbeitsfähige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskräfte auf die einzelnen Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlüssen betreffend die Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen Gebieten. Es ist klar, daß z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion von Büchern und Zeitschriften. Würde die Unterdrückung einer gewissen Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfügt, so entfiele die darauf bisher aufgewendete Arbeit. Übersteigt die geforderte Produktion die Menge der verfügbaren Arbeitskräfte, so wird die Staatsverwaltung eine verhältnismäßige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen verfügen, für welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingeräumt ist.

Die Staatsverwaltung ist hinreichend über die Fähigkeiten aller Individuen informiert, daß sie dafür verantwortlich gemacht werden kann, zu jedem Geschäfte den Brauchbarsten zu bestellen.

a) Der Arbeitstag.

Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag für durchschnittliche Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstündigen Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, während ich früher zweifelte, daß damit in Europa, nämlich bei unserer großen Bevölkerungsdichte, eine genügende Produktion bestritten werden könnte, weil man bei den Bauern im Sommer eine 14-15 stündige Arbeitszeit antrifft. Allein ich habe mich überzeugt, daß das nur etwa 5 Monate dauert und daß bei den Bauern in der übrigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im Durchschnitte herabsinkt.

Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden, wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre aufstellen, daß, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verließen, wir nicht nur im Reichtum schwimmen würden, sondern auch die Arbeitszeit auf ein Minimum zusammenschrumpfen könnte. Man spricht nach Belieben von einer 4 oder 5 stündigen Arbeitszeit und Bebel, der übrigens durch einen gelehrten Herrn irre geführt wurde, verficht in seinem Buche: »Der Sozialismus und die Frau« die Lehre, daß im Sozialstaate — oder, wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft — die Arbeit auf 2½ Stunden im Tage für die Altersstufen zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden könnte, wenngleich die Gesellschaftsmitglieder Anspruch hätten auf ein reiches Leben. Er ist irre geführt durch Hertzka, den er für einen Volkswirt hält, der aber ein Schwärmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch die sorgfältigsten Erhebungen festgestellt haben, daß in Österreich diesseits der Leitha der Bedarf für 22 Millionen Menschen durch 650,000 Arbeitskräfte — wahrscheinlich wurden sie mit 10 stündiger Arbeitszeit in Anschlag gebracht — hergestellt werden könnte und daß die Erzeugung ihrer Luxusbedürfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern erheischen würde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von Familienhäusern, welche nur für die Dauer von 50 Jahren hergestellt werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie oberflächlich diese Ermittelungen waren.

Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon das Äußerste erreicht hat, können uns noch vieles erleichtern, aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedürfnisse bei achtstündiger Arbeitszeit gewähren und uns noch manche Anstrengungen und Widerwärtigkeiten abnehmen.

Von solchen Irrtümern müssen wir uns frei machen und wir dürfen den Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfüllen lassen. Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewöhnt sind, werden ihnen 8 Stunden Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung der Arbeitszeit eine Verminderung der Genüsse mit Notwendigkeit zur Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als die wichtigste ökonomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden. Eine achtstündige Arbeit erschöpft gewiß nicht so, daß die dadurch gewonnenen Güter nicht hinreichten, dem Körper alles wiederzugeben, was er in der Arbeit zugesetzt hat. Würde die Arbeitszeit noch beträchtlich herabgesetzt, so bedürfte man noch vermehrter Luxusgüter, um die freie Zeit auszufüllen und gerade, wo die Produktion der Güter zurückgeht, würde der Bedarf nach Gütern steigen.

Wenn Bebel auch noch möglichste Abwechslung in der Arbeit verlangt, so ist dagegen wohl auch zu bemerken, daß bei allen Arbeiten, die einige Geschicklichkeit fordern, Abwechslung nur auf Kosten der Produktivität zugestanden werden kann. Der Arbeiter würde also bei diesem Wechsel, wenn er häufig stattfände und nicht bloß zu dem Ende, um eine dem Individuum besser passende Beschäftigung zu finden, viel weniger leisten, und da im Kollektivismus jeder Schade die Gesamtheit trifft, würde das ganze Volk weniger genießen können, wenn der Grundsatz zur Anwendung käme, daß man mit der Arbeit beliebig wechseln kann. Zum Teile aber würde der Wechsel auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Denn bei den bäuerlichen Arbeiten ist eine besondere Qualifikation nicht erforderlich und dort ist eine Abwechslung ohnehin gegeben und da auch die gewerblichen Arbeiter in den Sommermonaten zu den bäuerlichen Arbeiten herangezogen werden müssen, so ist einige Abwechslung ohnehin dort geboten, wo sie nicht ökonomisch verwerflich ist. Auch in den hauswirtschaftlichen Arbeiten dürfte ein Wechsel wohl statthaft sein, wenngleich die Leitung des Küchenwesens nur besonders begabten Frauen überlassen werden kann.

Ebenso unmöglich wäre es, jeden sich seine Arbeit vollkommen frei wählen zu lassen. Es darf sich niemand eine Arbeit wählen, zu der ihm die Geschicklichkeit oder die intellektuelle Fähigkeit mangelt, es können ferner zu keinem Berufe[44] und zu keiner Arbeit mehr Arbeiter zugelassen werden, als die festgesetzte Produktion erheischt und die wissenschaftlichen und künstlerischen Berufe müssen von materieller Arbeit befreien. Eben darum aber kann es niemand freistehen, sich einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Beruf frei zu wählen, dazu können nur die als vorzüglich befähigt Erkannten zugelassen werden, weil das das Interesse des Volkes gebieterisch fordert.

Die achtstündige Arbeit gilt für die Durchschnittsarbeit; für Arbeiten, welche große Anstrengung erfordern oder sonst eine höhere Belastung der Arbeiter herbeiführen, werden andere Normen angenommen werden. Nach Maßgabe der Volksbeschlüsse wird der Normalarbeitstag entweder unveränderlich festgehalten, oder nur für den Jahresdurchschnitt angenommen, so daß eine Mehrleistung in der einen Jahreszeit durch eine Herabsetzung in den anderen Monaten wettgemacht wird. Außer dem Normalarbeitstage wird auch eine Normalzahl der Arbeitstage für das Jahr festgesetzt werden, wahrscheinlich 300 Arbeitstage im Jahre. Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden eine genaue Feststellung der geleisteten Arbeitsstunden erschweren.

b) Sonntage, Feiertage, Ferien.

Es ist höchst wahrscheinlich, daß man die Sonntagsruhe aufrechterhalten wird. Nur aus überwiegenden wirtschaftlichen Gründen wird man manche Industrien kontinuierlich betreiben und demnach die Sonntagsruhe versagen. Dann sind zwei Auswege möglich, man kann nach Einstellung einer Überzahl von einem Sechstel der erforderlichen Arbeiter je ein Siebentel der Arbeiterschaft ruhen lassen, und zwar an jedem Tage in der Woche, oder man kann irgend eine Entschädigung für die Mehrarbeit bewilligen. Eine solche Entschädigung wäre die Herabsetzung des Normalarbeitstages von acht Stunden auf 6 Stunden 50 Minuten, oder längere Ferien, das wären 65 Ferialtage nach beendeten 300 Arbeitstagen, oder sonst irgend ein Benefizium. Es wird dabei immer in irgend einer Form darauf hinausgehen, Ersatzarbeiter einzustellen. Allein man wird nicht bloß die Ausgleichung der mehr verwendeten Arbeitszeit zu bewilligen haben, eine Verlegung der Ruhe auf einen anderen Tag, als den Sonntag, den echtesten Freudentag, den jeder mit den andern feiern möchte, oder längere Ferien nach längerer Arbeit, werden niemals als ein Äquivalent gelten können. Man könnte noch einen Ausweg finden und in solchen Industrien eine frühere dauernde Arbeitsbefreiung gegen dem gewähren, daß der Befreite sich verpflichtet, sich zur Sonntagsarbeit einstellen zu lassen.

Daß außer den Sonntagen auch gewisse Feiertage gehalten werden, ist sehr wahrscheinlich, aber es wäre doch zweckmäßiger, diese Feiertage auf einen Sonntag zu verlegen, da die Aufeinanderfolge von sechs Arbeitstagen und einem Ruhetage sehr zweckmäßig scheint und eine neuerliche Unterbrechung der Arbeit durch einen Feiertag eher langweilig ist.

Nimmt man nun 300 Arbeitstage im Jahre, so ergibt das nach Abrechnung von 52 Sonntagen noch 13 oder 14 freie Tage und es erscheint zweckmäßig, dieselben mit 2 oder 3 sich daran schließenden Sonntagen zu einer Ferialzeit zusammenzulegen, welche dem Arbeiter Gelegenheit gibt, den Arbeitsort zu verlassen und sich in der Welt umzusehen. Für diese Zeit wird dann eine Reisebewilligung erteilt und der Urlaub fällt nicht auf eine bestimmte Zeit, sondern er wird das ganze Jahr über auf die Arbeitspflichtigen aufgeteilt, wobei den Tüchtigeren und Älteren die Wahl der Zeit einzuräumen ist.

Für manche Berufe wird man von diesen Grundsätzen abweichen. Der Verwaltungsbeamte, der ohnehin ein Recht auf frühere Arbeitsbefreiung hat und dessen Dienst sonst verhältnismäßig leicht ist, wird weder auf Sonntagsruhe noch auf Urlaub Anspruch haben, weil er keinen Ersatzmann stellen kann und eine ununterbrochene Amtsführung zweckmäßig scheint. Fraglich wäre nur, ob er die Führung der Geschäfte auf ganz kurze Zeit dem vom Volke bestellten Kontrollbeamten oder dem Arzte oder einem Lehrer überlassen könnte. Dagegen wieder werden die Lehrer vielleicht auf längere Ferien als solche von 15 Tagen Anspruch machen, wogegen man von ihnen unter dem Jahre anstrengenderen Dienst fordern wird.

c) Arbeitsbefreiung.

Die Befreiung von geregelter, erzwungener Arbeit kann, wie in I, Alinea: »Von der staatlichen« erwähnt wurde, bestimmten Familien verfassungsgemäß eingeräumt werden.

Außerdem wird sie von einem gewissen Alter an jedem, ohne Rücksicht auf eine Altersgrenze aber solchen eingeräumt, welche ein großes Verdienst für den Staat erworben haben oder welchen man nach Maßgabe ihrer erwiesenen Begabung und Schaffenslust, Gelegenheit zum schöpferischen Arbeiten geben will. Letztere Arbeitsbefreiung wird widerruflich sein. Das Normalalter für die Arbeitsbefreiung wird das zurückgelegte 65. Lebensjahr sein, es kann aber nach dem Berufe erheblich herabgesetzt werden, so für Verwaltungsbeamte und Lehrer auf 55 Jahre, für Ärzte, wenn sich die Annahme bewähren sollte, daß der Arzt kein hohes Alter erreicht, auf 45 Jahre usw.

Es mag die Frage aufgeworfen werden, ob es ohne Schaden für die Produktion möglich sein wird, das 65. Lebensjahr als Maximalgrenze für die geregelte Arbeit festzusetzen, denn der Statistik zufolge gäbe das 45 Arbeitsbefreite für eine Gemeinde von 1000 Köpfen, während heute an Ausgedingleuten, Rentnern und Hausbesitzern, Pensionisten, Pfründnern und Almosenempfängern nur 23,5 Köpfe auf tausend gezählt werden. Allein es ist offenbar, daß in einer Küchenwirtschaft für 1000 Personen es gar nicht empfindlich ist, ob 23,5 oder 45 Mitesser mithalten und die anderen Bedürfnisse fallen nicht sehr in die Waagschale, wenn Wohnungen genug vorhanden sind.

Daß der Arbeitstag für manche Berufe, wie insbesondere für die Bergarbeit, unter 8 Stunden herabgesetzt werden kann, ist evident, aber es ist davon hier nicht weiter die Rede, weil die Verminderung der Arbeitszeit zu jenen Benefizien gehört, von welchen in VIII, 9, m, gesprochen wird.

Wenn auch Kinder und junge Leute unter 18 Jahren von der geregelten Arbeit befreit sein sollen, so wird man ihnen doch, wie in VII, 5, bemerkt wurde, aus erziehlichen Gründen eine mäßige Arbeit auferlegen.

d) Arbeitszuweisung.

Bei der Arbeitszuweisung wird man in jedem Berufe auf Geschlecht und Alter Rücksicht nehmen. Eine ganze Reihe von Arbeiten leichterer Art, wie Hauswirtschaft, Erziehung, Krankenpflege, Gartenarbeit, Milchwirtschaft und gewisse landwirtschaftliche Arbeiten wird man den Frauen vorbehalten. Zum größten Teil ist das auch heute schon durchgeführt. Man wird nicht leicht ein Bauernmädchen die Sense schwingen sehen, wohl aber gehen die Mädchen neben den Mähern her und breiten das geschnittene Gras aus. Im Lehrberufe und als Ärztin kann sich die begabte Frau ebenso nützlich machen, wie der gleichbegabte Mann. Auch in der Industrie sind viele Arbeiten durchaus passend für die Frauen, so die Kleiderverfertigung und die Bedienung der Spinn- und Webemaschinen.

Man soll ferner bei den ungelernten Arbeitern auf das Alter Rücksicht nehmen und den älteren Männern und Frauen das Lästige und Beschwerliche ersparen und es den Jüngeren aufladen.

Bei der Zuweisung der verschiedenen Arbeiten wird man zwei Gattungen von Arbeiten unterscheiden. Die meisten Arbeiten sind von der Art, daß sie niemand ablehnen, der Staat sie niemand verwehren kann. Das sind die landwirtschaftlichen, die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die einfacheren gewerblichen Arbeiten. Dagegen gibt es Arbeiten, welche eine größere Belastung der Arbeiter mit sich bringen und solche, welche größere Vorstudien oder besondere Talente voraussetzen. Zu ersteren, so zur Bergarbeit, darf niemand gezwungen werden, zu letzteren wird niemand zugelassen, der nicht die Bedingungen erfüllt, welche der Staat daran knüpft und unter Personen, die qualifiziert sind, wird jener bestellt, welcher als tüchtiger erkannt wird. Bei der Berufswahl wird auch das Gutachten der Ärzte eingeholt. Es gibt junge Leute, die sich nicht für den Tischlerberuf eignen, weil sie zur Tuberkulose hinneigen. Solche werden diesem Berufe nicht zugewiesen und, wenn ihnen das Gutachten mitgeteilt wird, werden sie sicher einverstanden sein, einen Beruf zu meiden, der ihnen größere Gefahr bringt. Es ist bekannt, daß die Arbeiten in Zündhölzchenfabriken ungefährlich sind, wenn gewisse Phosphorarten verwendet werden. Wegen der erbärmlichen sozialen Zustände in Österreich war es bisher nicht möglich, das Verbot durchzusetzen, anderen Phosphor zu verwenden.

Im allgemeinen wird jeder für den landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen und irgend einen gewerblichen Beruf ausgebildet, weil die Landwirtschaft im Sommer viele Arbeitskräfte, im Winter aber wenig Arbeitskräfte erheischt. So wird dann jeder landwirtschaftliche Arbeiter im Winter in irgend einer Industrie beschäftigt werden. Es gibt keine Gewerbe, in welchem nicht ein Drittel der Arbeiten von ungelernten Personen verrichtet werden kann. Bei den schwierigeren Arbeiten sind die Abstufungen sehr groß. Vom Mechaniker geringster Art bis zum Monteur oder zum Verfertiger optischer Apparate ist ein weiter Weg. Darum wird im Gewerbe auch ein Vorwärtskommen eröffnet werden für jene, die sich zu den feinsten Arbeiten qualifizieren.

Für die höheren Berufe werden die Begabtesten in der Schule ermittelt werden. Der Pädagoge und die Lehrer werden alle Talentierten schon in der Schule ermuntern, sich durch hervorragende Leistungen auszuzeichnen und eine solche Betätigung wird der einzige Weg zum Verwaltungs-, Lehr- oder Sanitätsdienst sein. Doch soll die höhere Schulbildung nicht der einzige Weg sein, um zu hohen Ehren und glänzender Stellung zu gelangen. Auch aus den Arbeiterkreisen werden Forscher, Künstler und Erfinder hervorgehen, welche niemals eine höhere Schule absolviert haben. Dagegen soll Geburt niemals einen Anspruch auf höhere Stellen gewähren und die Glieder der monarchischen und adeligen Familien sollen von allen Stellen im Staatsdienst ausgeschlossen sein, wenn sie nicht auf ihre erbliche Stellung für sich und ihre Nachkommen verzichten. Auch soll jedem Hochbegabten gestattet werden, die Hochschule nachzuholen, wenn seine Begabung erst nach seiner Einstellung in den landwirtschaftlichen oder gewerblichen Beruf erkannt wird.

Der oberste Verteilungsgrundsatz soll sein, daß jedem in seinem Berufe die Möglichkeit geboten werden soll, das höchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist. Darum muß bei der Arbeitsverteilung dahin gewirkt werden, daß kein Beruf überlastet wird und wenn in einem Berufe eine größere Sterblichkeit konstant beobachtet wird, sollen solche Erleichterungen im Dienste und solche Vermehrung der Genüsse gestattet werden, daß ein Ausgleich erzielt wird.

Selbstverständlich hat die Verwaltung die größten Anstrengungen zu machen, alle Schädlichkeiten der Berufe zu bekämpfen.

Es wurde oben bemerkt, daß es Berufe gibt, zu welchen niemand gezwungen werden kann, wie zum Bergbau. Findet sich nun niemand zu einem solche Berufe, so wird es in der Regel Sache der Staatsverwaltung sein, einem solchen Berufe solche Begünstigungen zuzuwenden, daß sich Bewerber melden. In der Regel werden diese Begünstigungen in einer Verkürzung der Arbeitszeit bestehen. Hat nun jemand sich zu einem solche Berufe bereit erklärt, so entsteht ein Vertragsverhältnis, welches nicht willkürlich gestört werden kann.

Doch wäre das nicht der einzige Weg, um die Erzeugung der Güter sicherzustellen, welche in solchen Berufen erzeugt werden. Man könnte Ausländer dingen, welchen man das Staatsbürgerrecht nicht erteilt und welche nur auf Naturalverpflegung und kleinen Lohn Anspruch haben und man könnte solche Güter auch vom Auslande im Handel erwerben, oder die Bergwerke gegen einen in Produkten zu entrichtenden Pachtschilling an Ausländer verpachten, was aber schwer ausführbar wäre. Endlich verweise ich auf VII, 2, Alinea: »Noch wichtiger wäre«.

Ob einem Arbeiter die Zeit der Krankheit in die Arbeitszeit eingerechnet wird, hängt davon ab, ob ihm ein Verschulden an seiner Krankheit nachgewiesen werden kann oder nicht.

Im Falle der Einstellung einer Produktion, sei der Anlaß welcher immer, hat der Staat für andere Arbeit zu sorgen. Insofern ein Ersatz nicht sofort möglich ist, wird man die unbeschäftigten Arbeiter beurlauben und ihnen diesen Urlaub später anrechnen. Sie werden dann in verwandten Berufen beschäftigt, z. B. Metallarbeiter in einem anderen Produktionszweige der Metallindustrie, und bei den sich so ergebenden Verschiebungen können Arbeitskräfte der geringsten Art aus der gewerblichen Produktion in die landwirtschaftliche Produktion versetzt werden. So trägt der Staat die Gefahr der Arbeitslosigkeit allein. Strike, nämlich völlige Arbeitsverweigerung, werden nicht geduldet, die Arbeit ist Pflicht, und wer nicht aus dem Kollektivverbande ausscheiden will, I, Alinea: »Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit«, wird zur Arbeit gezwungen. Remonstrationen über unverhältnismäßige Belastung in einem Produktionszweige müssen auf das gewissenhafteste geprüft und gerechten Beschwerden abgeholfen werden. Inwiefern die Arbeit in einem bestimmten Berufe verweigert werden kann, bestimmen die Gesetze. Wer sich zu beschwerlichen Berufen bedingungsweise verstanden hat, wird wenigstens auf eine bestimmte Zeit gebunden sein und nicht ganz willkürlich ausstehen dürfen.