EINFÜHRUNG DER OPIUM-REGIE.

Die Opium-Regie ist seit 1. Januar 1844 in den Philippinen eingeführt, nachdem die Mehrheit einer zur Berathung dieser Maasregel berufenen Junta sich dafür ausgesprochen hatte. In der Einleitung zu dem betreffenden Gesetz (Autos acordados I. 392) lobt der Generalkapitän diese Mehrheit und tadelt die dissentirende Minderheit, die sich, durch veraltete Vorurtheile und gemeine Ueberlieferungen irre geleitet, gegen alle Verbesserungen, selbst die nützlichsten, sträubt, während die Fortschritte der Volkswirthschaft und das Beispiel der zivilisirten Nationen dergleichen Bedenken längst beseitigt haben. In einem Bericht des Consejo pleno an den Generalkapitän vom 22. September 1864 über dieselbe Angelegenheit heisst es (im Auszuge): Nachdem der Rath alle Gründe für und gegen die Opium-Regie wohlerwogen, kommt er zu dem Schluss, dass das Opiumrauchen zu erlauben sei.... Zuerst werden die gegen die Maasregel sprechenden Ansichten von eilf bedeutenden Aerzten, Volkswirthen und Gesellschaften angeführt; gegen alle diese Autoritäten aber giebt der Ausspruch des spanischen Konsuls in China7 den Ausschlag, wonach die Chinesen, die nach Belieben Opium rauchen, dennoch stark und arbeitskräftig sind. Auch sei das Opium in der Türkei, in ganz Britisch-Indien, Cochinchina und China gesetzlich erlaubt. Ferner sage Dr. Pedro Mata in seiner Medicina legal y toxicologia 1846, welche in den medizinischen Anstalten Spaniens als Lehrbuch diene, geistige Getränke, gewisse Medikamente und zu angestrengtes Studiren führten zur Impotenz; das Opium erwähne er aber nicht. Der Consejo schliesst weiter: führte das Opium zur Impotenz, so würden es die reichen Chinesen gewiss nicht rauchen; in Europa seien mehrere Personen von grossen Fähigkeiten Opiumraucher gewesen, Opium sei nicht schlimmer als Brantwein, verbiete man das Eine, so müsse man auch das Andere verbieten ...

In der Antwort des Generalkapitäns auf diesen Bericht heisst es unter Anderem ... Beim Abwägen der Gründe für und gegen die Zulassung des Opiums hat der Rath die Zeugnisse gegen diese Maasregel angeführt und ihnen andere, wenigstens so achtbare aber »amtlichere« gegenübergestellt ... Sicherlich, wenn das Opium gegen die Religion, die Moral, die Humanität verstiesse, so würden Nationen wie Frankreich und England, die einen so hohen Rang in der allgemeinen Zivilisation einnehmen, es nicht gestatten; da aber das Gegentheil stattfindet, so müsse man natürlich zu dem Schluss kommen, dass jene aller wichtigsten und heiligsten Dinge nicht, wie Manche andeuten möchten, davon betroffen werden; der Türkei und China’s solle hier gar nicht gedacht werden ...

Weiter heisst es: »Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist, dass Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so müssen die Gründe der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man ihre, der Renta nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das Opium so giftig, wie sie sagen, so müssten die Chinesen daran zu Dutzenden sterben, was jedoch nicht zutrifft« ... »Es sind aber auch wichtige politische Gründe für die Gestattung vorhanden: Die Chinesen sind jedenfalls in unsern Archipel gekommen in der Voraussetzung, dass sie hier Opium rauchen dürfen; wollte man nun das Opium plötzlich verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und die Uebertreter mit Geld- und Gefängnissstrafen belegen, wie dies vor Einführung dieser Renta geschehn, so würden die meisten Chinesen in die Gefängnisse kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und billig wäre und auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige Maasregel wäre gerade gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen mit China Verträge schliessen zur Erleichterung des Handels; was würde die chinesische Regierung sagen, wenn wir mit ihren Unterthanen also umgingen? ... Für unsere Kassen ist die Opiumrente unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund gegen die volkswirthschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine Lebensnothwendigkeit ist ..«

Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der Opium-Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.

In einer vertraulichen »Comunicacion« des Generalkapitäns de la Gandara an den Kolonial-Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe, was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder der Unehrlichkeit der Beamten zuzuschreiben sei. Entweder um die Einnahmen aus dieser unlautern Steuerquelle zu vermehren, oder aus Eigennutz haben jene Beamten ausser den 478 öffentlichen Opiumläden (Fumaderos) »wahren Heerden der Immoralität und immer mit Chinesen angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaubniss verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den Absichten der Regierung widerspricht.

Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860 98,000 Esc., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern aufgedrungen wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater Parennin v. 20. Sept. 1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so machen die chinesischen Aerzte und Chirurgen fast keinen Gebrauch davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in einem ganzen Jahre ein halbes Pfund Yapien (Opium) verwendet wird.« (Lettres édifiantes).

BESCHREIBUNG DER SCHIFFE, BARANGAY GENANNT, DIE BEI ANKUNFT DER SPANIER IN GEBRAUCH WAREN.

Nach Morga 128 v.

Ihre Schiffe und Fahrzeuge sind von vielerlei Art, denn in den Flüssen und ihren Mündungen gebrauchen sie sehr grosse Kähne aus Einem Baumstamm und Bancas von Planken mit einem Kiel, und Vireyes und Barangayes welches schnelle, leichte Schiffe sind, niedrig von Bord, mit hölzernen Bolzen zusammengefügt, hinten so spitz wie vorn, zu beiden Seiten viele Ruderer fassend, die mit Paddeln und Rudern ausserhalb Bord rudern und den Schlag nach dem Schall einiger andern regeln, welche in ihrer Sprache passende Dinge singen, wodurch sie sich verständigen ob das Rudern beschleunigt oder verlangsamt werden soll. Ueber den Ruderern ist eine Gallerie aus Bambus welche die streitbaren Männer trägt, ohne jene zu belästigen, und auf welche eine, der Grösse des Fahrzeuges entsprechende Schiffsmannschaft steigt. Von da wird das Segel, welches viereckig und von Segeltuch ist, an einem Krahn aufgezogen, der aus zwei grossen Bambusen besteht, und als Mast dient. Wenn das Schiff gross ist, hat es auch einen Vormast von derselben Gestalt; und beide Krähne haben ihr Takelwerk, um die Masten auf die Gallerie niederzulassen, wenn der Wind entgegen ist, und Steuermänner auf dem Hintertheil um es zu lenken. Es trägt noch ein Gerüst von Bambus auf der Gallerie, über welches wenn die Sonne scheint oder wenn es regnet, ein Zelt von Matten, Kayanes genannt, gespannt wird, die aus Palmenblättern sehr dick und dicht geflochten sind, wodurch das ganze Schiff und die Mannschaft desselben bedeckt und geschützt wird. Es ist noch ein andres Gestell aus dicken Bambusen auf beiden Seiten des Schiffes in seiner ganzen Länge angebracht, und stark befestigt, welches das Wasser eben berührt ohne im Rudern zu hindern und als Gegengewicht dient, damit das Schiff nicht kentern oder scheitern kann, wie hoch auch die See gehe, und wie stark der Wind in das Segel blase. Es kommt vor, dass sich das Schiff mit Wasser füllt, sein ganzer Rumpf, (denn sie sind ohne Verdeck) und bis es ausgeschöpft ist zwischen zwei Wassern schwimmt, ohne unterzugehn, wegen der Gegengewichte (Ausrigger).

DAS TAGALISCHE VATER UNSER.

Ama
Vater
namin
unser
sung
der
ma
bist
sa
im
langit
Himmel
ca,
du,
sambahin
werde geheiligt
ang
der
ng̃ala
Name
mo,
dein,
napa
komme
sa
zu
amin
uns
ang
das
cahavian
Reich
mo.
dein.
sundin
geschehe
ang
der
loob
Wille
mo
dein
aqui
desgleichen
sa
auf
lupa
Erden
para
so
nang
wie
sa
im
langit,
Himmel,
Bigyan
werde gegeben
mo
von dir
cami
uns
ng̃aion
jetzt
nang
von
amin
unserem
canin
Brod
sa
von
arao
Tag (für)
arao
Tag
at
und
patavarin
werden vergeben
mo
von dir
cami
wir
nang
von
aming
unseren
manga otang
Schulden
pava
ebenso
nang
wie
pagpapatravar
vergeben
namin
wir
sa
denen
nang̃ag
welche
caca
haben
otang
Schulden
sa
an
amin
uns
at
und
hovag
nicht
mo
von dir
caming
wir
ipahintolot
werden gelassen fallen
sa
in
tocso
Versuchung
at
und
iadya
werden erlöst
mo
von dir
cami
wir
sa
von
dilan
allen
masama.
Uebeln.
Amen.

DAS NEUE ZOLLDEKRET.

Zu S. 9.

Das Seite 9 gepriesene freisinnige Zolldekret ist bereits durch ein anderes ersetzt, das wiederum Differenzialzölle einführt und die wichtigsten Erzeugnisse der Kolonie mit Ausfuhrabgaben beschwert. Gegen die alte Zollordnung ist die neue am 1. Juli 1872 in Kraft getretene immerhin ein bedeutender Fortschritt. Ihre Hauptzüge sind: Vereinfachte Nomenklatur; statt 766 zählt der Tarif nur noch 122 zollpflichtige Artikel auf. — Erhebung des Zolles vom Gewicht statt vom Taxwerth der Waaren (für einige Artikel sind ad valorem Zölle beibehalten). — Zollfreiheit spanischer Waaren, in spanischen Schiffen, — Zollrabatt für fremde Waaren in spanischen Schiffen. Der Rabatt beträgt 25%, soll nach je 2 Jahren um 5% ermässigt werden und Juli 1879 aufhören (vorausgesetzt natürlich, dass bis dahin der Einfluss der spanischen Rheder aufgehört hat). — Baumwollengarne ohne Unterschied der Nummern, der Zahl der Drähte (und der Farbe) zahlen 10 Cents per Kg. — Eiserne sowohl als hölzerne Fahrzeuge können gegen Erlegung einer Abgabe eingeführt werden. — Zollfreiheit für allen Bedarf zu Schiffbau- und -Ausbesserung, wogegen die Prämie für grössere in Manila gebaute Schiffe wegfällt. — Die wichtigsten Ausfuhrzölle sind: Zucker 14 Cents, Abaca 20 Cents, Indigo 100 Cents, flüssiger desgl. 10 Cents, Reis 5 Cents, Kaffee 30 Cents, Farbehölzer 4 Cents per 100 Kg. (durchschnittlich etwa 2% vom Werth.) —

Alle Abgaben für Leuchtthurm, Hafenreinigung u. s. w. werden in eine einzige, nach dem Tonnengehalte der ausgeladenen Güter zu entrichtende Ausladegebühr umgewandelt. Schiffe in Noth und solche die ihre Fracht in andere Fahrzeuge umladen, oder löschen um sie wieder einzunehmen, sind frei, Dampfboote die periodisch verkehren gleichfalls. Die Einfuhr hölzerner und eiserner Schiffe ist gegen Erlegung eines Eingangszolles gestattet. Jedes spanische Schiff kann in jedem fremden Platz frei gekielholt und besichtigt werden.

Einige Erläuterungen werden die Wichtigkeit der im neuen Tarif enthaltenen Reformen deutlicher machen:

Der Zoll auf weisse, schwarze und rosa Baumwollengarne betrug 40 Proz. vom Werth in spanischen, 50 Prozent in Schiffen fremder Flagge. Dieser hohe Zoll war vor mehr als 30 Jahren eingeführt worden zum Schutz einer kaum vorhandenen, später aber durch Zuckerpflanzungen fast ganz verdrängten Baumwollenkultur und einer, von einem Mestizen eingerichteten Maschinenspinnerei, die aber bald darauf wieder einging. Der Zoll blieb fortbestehn und traf gerade den blühendsten Gewerbzweig der Philippinen, die Weberei; er würde ihn vernichtet haben, wenn die Kaufleute nicht Mittel gefunden hätten, die Zölle zu umgehen. Das spanische Sprichwort sagt: »Quien hizo la ley, hizo la trampa« (wer das Gesetz macht, macht auch das Schlupfloch). Garne von gewissen Farben zahlten nur den allgemeinen Zoll von 7, beziehungsweise 14 Prozent. Man färbte daher die Garne in England so, dass die Farbe leicht auszuwaschen war, oder umgab einen Ballen weisser Garne mit einer Kruste gefärbter, oder webte Stoffe mit so losem, spärlichem Einschlag, dass die Kettenfäden leicht herausgezogen und als Garn benutzt werden konnten. 50 Prozent Steuer konnten die Garne nicht tragen, daher wurde fast nicht ein Stück zu diesem Satz eingeführt. Schon Dampier bemerkt: »die Spanier können und wollen schmuggeln so gut als irgend eine Nation, die ich kenne.« (Pinkerton XI. 3).

Ein anderer Uebelstand war, dass die Zölle nicht nach dem jeweiligen Werthe der Waaren, sondern nach einem vor mehr als 30 Jahren festgesetzten, in den meisten Fällen höheren Werth, als heut, berechnet wurden. Auch hiervon hatte die Regierung keinen Vortheil, denn da solche Gegenstände, für welche im Tarif keine Werthbestimmung enthalten war, wirklich abgeschätzt wurden, so benutzten die Kaufleute diesen Umstand, um zu hohe Schätzungen zu umgehen. Waren z. B. feste Werthe für Shirting von 36″ und 37″ Breite angegeben, so wurden solche von 36½″ eingeführt, deren Zoll nach den wirklich geltenden Marktpreisen viel geringer ausfiel.

Zum Schutz des ganz unbedeutenden, einheimischen Schiffsbaues durfte kein hölzerner Dampfer von weniger als 400 Tonnen eingeführt werden, ein sehr schlimmes Gesetz für eine Kolonie, in welcher fast der ganze Verkehr zu Wasser stattfindet, deren schmale Meeresstrassen das Kreuzen gegen den Wind sehr erschweren; es kam einem Verbot gleich da grosse Dampfer den gegenwärtigen Bedürfnissen des Verkehrs nicht entsprechen. Die kleinen aber können in unzählige Flussmündungen und Buchten dringen, um Produkte zu holen oder vor einem plötzlichen Sturm Schutz zu suchen. Eiserne Dampfschiffe mussten eine hohe Summe zahlen für das Recht, die spanische Flagge zu führen.

Sehr verderblich für den Wohlstand der Kolonie ist die Wiedereinführung der durch R. D. 5. April 1869 aufgehobenen Differenzial- und Ausfuhrzölle. Von ersteren hat ausser den spanischen und kolonialen Rhedern Niemand Vortheil. Handel zwischen den Philippinen und dem Mutterlande ist kaum vorhanden. Nach der Balanza mercantil betrug 1863 zwischen Spanien und den Ländern östlich vom Kap, die Einfuhr in Spanien 650,000 Doll., die Ausfuhr weniger als 500,000 Doll., zusammen 1,150,000 Doll., wovon 61,000 Doll. nach englischen und holländischen Besitzungen. Nach den Philippinen gehen vorzüglich Bücher und Papier 150,000 Doll., Gemüse, Früchte, Eingemachtes 168,000 Doll., Spirituosen 125,000 Doll. (Diario 23. 7. 66.)

Die überwiegende Menge der Einfuhren kommt aus England, aber ein beträchtlicher Theil derselben (von Einigen wird er auf die Hälfte geschätzt) ist deutschen und schweizer Ursprunges. Unmittelbar aus deutschen Häfen wird nichts verschifft, da die spanischen Schiffe, denen bis jetzt allein die Einfuhr zufällt, nur in England laden.

Die Differenzialzölle waren es, welche die Peninsular- und Oriental-Company veranlassten, den Postdienst, den sie so regelmässig im Anschluss an die grosse Ueberland-Post besorgt hatte, trotz des Zuschusses von der Kolonial-Regierung, aufzugeben. Aus demselben Grunde weigerten sich die Messageries impériales den Dienst zu übernehmen. Die Regierung übertrug ihn ihren eignen Dampfern, die denselben aber, wenigstens im Anfange, auf eine Weise versahen, dass die Kaufleute vorzogen, sogar ihre Briefe mit Segelschiffen zu senden. Packete, ja selbst Muster, wurden gar nicht befördert; häufig auch keine Passagiere. Damals kam es auch vor, dass ein Kapitän, der mehrere Tage in Hongkong auf eine verspätete Ueberland-Post gewartet hatte, in dem Augenblicke wo sie eintraf, als stolzer Castilier nach Hause dampfte, ohne die Briefe und den übrigen geschäftlichen Plunder mitzunehmen.

Die Ausfuhrzölle hätten längst aufgehoben werden sollen. Schon wegen der durch die Differenzialzölle verteuerten Manilafrachten konnten die Landeserzeugnisse nur schwer mit denen anderer Kolonien konkurriren, welche durch Kapital, verbesserte Produktionsmethoden, westlichere Lage und freisinnigere Handelspolitik bevorzugt waren.

Mehr aber als die Ausfuhrzölle wirkte vielleicht die ärgerliche Art ihrer Erhebung nachtheilig auf den Verkehr. Dieser Umstand wurde im Vergleich zur Schnelligkeit und Leichtigkeit, mit der die Schiffer in Singapore und China abgefertigt werden, doppelt empfunden und hat den Hafen von Manila in Verruf gebracht.

HANDEL MIT CHINA VOR ANKUNFT DER SPANIER.

Zu S. 9.

Vor Ankunft der Spanier scheint der Handel zwischen Manila und China unbedeutend gewesen zu sein. Alonzo Barrera (Sevilla 1574; Hakluyt Morga 390) berichtet aus Manila: »seit einem Jahre wo das Lager auf der Insel Luzon aufgeschlagen, sind drei Schiffe aus China angekommen, welche einige Güter von dort brachten wie ihre Gewohnheit ist . . da sie alle Jahre nach diesen Inseln kommen um zu handeln« . . sie brachten aber nur Kleinigkeiten in geringer Menge; denn die Moren gebrauchen hauptsächlich grosse Krüge, grobe Thonwaaren, Eisen und Kupfer, dieses in Fülle; die Häuptlinge einige Stück Seide, feines Porzellan, feine Thonwaaren.

HANDEL MIT CHINA NACH ANKUNFT DER SPANIER.

Zu S. 10.

Morga (Bl. 161 v.) giebt folgendes interessante Verzeichniss der zu seiner Zeit von den Chinesen eingeführten Waaren:

»Diese (chinesischen) Schiffe kommen an mit Waaren beladen und bringen grosse Kaufleute, denen sie zugehören, und Diener und Agenten Anderer, die in China verbleiben. Und sie kommen von dort mit Erlaubniss und Bewilligung ihrer Vizekönige und Mandarine, und was sie gewöhnlich mitbringen und an die Spanier verkaufen, ist: Rohseide in Ballen, feine (Seide) von zwei Strähnen (?) und andere von geringerem Gehalt; feine Stickseide, weiss und von allen Farben in kleinen Strähnen, viel Sammet, glatt und gestickt, von allerlei Art und allen Farben und Mustern, und Goldstickerei auf Goldgrund, Stoffe und Brokate von Gold und Silber auf Seide von verschiedenen Farben und Mustern; viele Gold- und Silberfäden in Strähnen, auf Zwirn und Seide, aber der Ueberzug von Gold und Silber ist falsch und auf Papier (diese Goldfäden bestehen aus einem schmalen Streifen Goldpapier, das spiralförmig um einen Faden gerollt ist; im Deutschen Gewerbe-Museum in Berlin sind solche Stickereien ausgestellt), Damast, Atlas, Taffet und Govarane, Picote (dies kann Stoff aus Ziegenhaar oder sehr glänzendes Seidenzeug heissen) und andere Zeuge von allen Farben, einige feiner und besser als die andern; eine grosse Menge Grasleinen (aus den Fasern der Boehmeria nivea) und weisse baumwollene Decken verschiedener Gattungen und Sorten zu allen Zwecken; Bisam, Benzoe, Elfenbein, viele Verzierungen für Betten, Vorhänge, Decken und Gardinen, auf Sammet gestickt; Damast und Govaran in Schattirungen, Tischdecken, Kissen und Teppiche, dergleichen Pferdegeschirre und mit Glasperlen und Samenperlen gestickt; einige Perlen, Rubine, Saphire und Krystallsteine; Becken, Kessel und andere Gefässe von Kupfer und Gusseisen; viele Nägel von allen Sorten, Eisenblech, Zinn, Blei, Salpeter und Pulver; Weizenmehl, Konfekt von Orangen und von Pfirsich; Skorzoneren, Birnen, Muskatnuss, Ingwer und andre chinesische Früchte; Schinken und Rauchfleisch, lebendige Hühner von guter Rasse und sehr schöne Kapaune, viel frisches Obst, Orangen von allen Sorten, sehr gute Kastanien, Wallnüsse, Birnen und Chicueyes, frische und getrocknete, welches eine sehr köstliche Frucht ist8; viel feinen Zwirn von allen Sorten, Nähnadeln, Nippssachen, Kästchen und Schreibzeuge, Bettstellen, Tische und Stühle, Bänke, vergoldet und mit Marmor eingelegt, mit vielen Verzierungen; zahme Büffel, Gänse wie Schwäne, Pferde, einige Maulthiere und Esel, und selbst Vögel in Käfigen, deren einige sprechen und andre singen, und sie lassen sie tausend Kunststückchen machen; und tausenderlei andre Spielereien und Flittern von geringem Werth und Preis, die von den Spaniern geschätzt werden; ausserdem viel feine Thonwaaren von allerlei Art, Canganes und Sines; schwarze und blaue Umschlagetücher; Tacley, d. h. Glasperlen von allen Sorten, aufgezogene Karniole und allerlei andre Perlen auf Schnüren, und Steine in allen Farben; Pfeffer und andre Gewürze und Kuriositäten; sie alle aufzählen, hiesse nie fertig werden, und viel Papier würde dazu nicht ausreichen.

Haupt-Ausfuhr-Artikel aus den Häfen Manila, Cebu und Yloilo, 1871.

Atlantische Häfen der Ver. Staaten. Gross-Britanien. Californien. Kontinent von Europa. Australien. Singapore. China, Japan, Molucken und Habana. Total.
1871 1871 1871 1871 1871 1871 1871 1871 1870
Abacá Picos 285112 143498 22500 640 6716 2992 2294 463752 488560
Zucker
Picos
,,
545929 555907 99844 57476 139787 491 1399434 1251416
Sapanholz
Picos
,,
10520 5301 320 660 1631 58050 76482 176924
Zigarren Tausende 1453 10080 378 13 2930 35089 26849 76792 77526
Kaffee Picos 1451 31434 3700 10653 1415 4717 53370 34120
Tauwerk
Picos
,,
220 484 87 114 2640 8389 11934 11307
Indigo Quintales 3390 1715 186 5291 5662
Blätter-Tabak Picos 27773 25775 53548 136680
Perlmutter
Picos
,,
2037 503 45 2585 3022
Schildpatt Kattis 100 902 1002 1043
Häute Picos 777 1053 325 971 3126 3859
Desgl. Abfälle
Picos
,,
5833 1908 7741 4303
Almáciga-Harz
Picos
,,
9506 309 9815 11028
Cowries (Cypraea moneta)
Picos
,,
1577 1577 3887
Reis Cabans 1805 6370 130 28522 36807 28560
Flüssiger Indigo Quintales 416 19328 19744 14262
Uebersicht der Ausfuhr von Abaca. 1869 293692 94568 22000 60 13458 2396 174 426348
1868 294728 130060 14200 200 21144 3646 1102 465080
1867 287570 113030 17602 1318 12100 2398 786 435804
1866 278888 96432 15120 1614 12244 1250 1156 406704
1865 289444 79316 13600 3342 9550 1100 1445 397797
Zucker 1869 343959 512578 120741 6992 115239 136 1436 1101081
1868 185613 819462 44050 10559 96980 28627 1185291
1867 98502 507432 81783 28610 121871 194758 1032956
1866 85842 470676 131749 10959 57709 88 120444 877467
1865 68640 324676 131235 15026 184686 158568 882826