Schandau.

Schandau (Abb. 141), in ähnlicher Lage wie Königstein an der Mündung eines Nebenflusses und auf der schmalen Elbaue gelagert, hat zwar noch mehr Raum als Königstein zu weiterer Ausdehnung; allein die Lage der Aue ist so tief, daß der Ort mehr als alle anderen Städte den Überschwemmungen und Hochfluten ausgesetzt ist. Magister Christian Weiß bezeichnete Schandau im Jahre 1796 als eine kleine, aber sehr schön gelegene und meist von Schiffern, Webern und Handwerkern bewohnte Stadt. Die sehr schöne Lage ist der Stadt als natürliche Mitgift geblieben und hat vor allem nach diesem Mittelpunkte der Sächsischen Schweiz die Fremden hingezogen. Die ansehnliche Reihe großer stattlicher Gasthäuser, die sich an der Elbe erheben, verleiht der Stadt einen großstädtischen Anstrich. Kein anderer Ort kann sich in dieser Beziehung mit Schandau messen, es ist auch für vornehme Gäste nirgends in der Sächsischen Schweiz besser gesorgt als hier, sei es zu kürzerem Besuch oder zu längerem Aufenthalt. Auch der Stadtteil im Kirnitzschtal mit seinen Landhäusern und Gärten bis zu dem ehemals mehr als jetzt besuchten Bade macht einen anmutigeren, freundlicheren Eindruck als sonst eine Stadt an der Elbe. So ist Schandau die Stadt des lebhaftesten Fremdenverkehrs geworden, dem keine andere den Rang streitig machen kann. Wie bedeutend der Elbverkehr hier ist, an dem sich die Stadt auch beteiligt, ist bereits erwähnt worden.

Abb. 141. Schandau.
Nach einer Aufnahme von F. & O. Brockmanns Nachfolger R. Tamme in Dresden. (Zu Seite 156.)


GRÖSSERES BILD

Wehlen.

Wehlen, früher Wehlstädtel genannt, auf einer Vorstufe oder einem höheren festen Ufer unter einem mäßig hohen, alleinstehenden Burgfelsen gelegen, verdankt wohl seine Entstehung der ehemaligen Burg, von der gegenwärtig nur noch die unteren Mauern des Burghügels erhalten sind (Abb. 142 u. 143). Erst 1364 wird Wehlen als Städtchen (oppidum) bezeichnet. Die Burg war älter; aber, wenn auch slavischen Namens, wohl schwerlich schon im frühesten Mittelalter eine slavische Burg. Erwähnt wird sie erst in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts, wo Heinrich der Erlauchte (1222–1288), Markgraf von Sachsen in der Zeit von 1269–1272, hier mehrfach Urkunden unterzeichnet hat, woraus geschlossen werden darf, daß er hier längere Zeit residiert hat. Ist dies der Fall, dann würde sich damit auch erklären, daß unter allen Burgen in der Sächsischen Schweiz Wehlen den stattlichsten, man möchte sagen einen fürstlichen Bau zeigte, der, wenn auch vernachlässigt, verfallen und mancher Schmuckteile beraubt, bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts noch eine sehenswerte, malerische Ruine vorstellte, die von den Künstlern jener Zeit vielfach gezeichnet und gemalt worden ist. Noch im Anfange des neunzehnten Jahrhunderts erinnerten die beträchtlichen und ehrwürdigen Ruinen des Schlosses, die aus hohen, sehr starken Mauern, Rundungen und Wänden von Türmen und Basteien bestanden, an den ehemaligen großen Umfang desselben. Auch aus den Trümmern konnte man noch erkennen, daß der Bau frühestens dem zwölften Jahrhundert angehört hatte. Aber die immer morscher werdenden Mauern bedrohten durch Einsturz mehrfach die darunterliegenden Häuser im Städtchen, infolgedessen dann die Burg bis auf die Grundmauern abgetragen werden mußte, wodurch die ganze Landschaft leider einen herrlichen, romantischen Schmuck einbüßte. Das Städtchen ist auf einen kleinen Raum am Ausgange des Uttewalder Grundes beschränkt und hat daher nicht in demselben Maße wachsen können, wie die anderen Elbstädte. Auch hier herrscht ein lebhafter Fremdenverkehr, denn die Stadt bildet, nach Beginn des Dampfschiff- und Eisenbahnverkehrs, recht eigentlich das Eingangstor zur Sächsischen Schweiz.

Abb. 142. Die alte Burg Wehlen um 1755.
Nach der gleichzeitigen Radierung von Grundmann. (Zu Seite 158.)

Hohnstein.

Hohnstein, die kleinste unter den Städten des Gebirges, die nicht an der Elbe liegt, ist ähnlich wie Sebnitz am Außenrande, aber doch noch auf dem Sandstein gelegen (Abb. 144 u. 145). Das Städtchen, in einer flachen Senkung der Sandsteinkette, auf deren Ende die alte Burg thront, hat eine überaus romantische Lage, von tiefen Gründen auf mehreren Seiten begrenzt. Es gehört nebst seiner grotesken Umgebung zu den beliebtesten Wanderzielen; aber der Ort lag bis vor wenig Jahren, wo er eine Eisenbahnverbindung mit Schandau erhielt, wie aus allem Verkehr weggesetzt. Er ist auch nur gleichsam als ein Anhang zur Burg entstanden, denn diese bildete den Mittelpunkt einer ausgedehnten Herrschaft, die bis ins vierzehnte Jahrhundert ebenfalls dem böhmischen Geschlechte der Birken von der Duba gehörte. Nach Böhmen zu hatte der Ort noch eine leidliche Verbindung, gegen Sachsen erschien er vom tief eingeschnittenen Polenztal aus wie eine unbezwingliche Burg. Unter sächsischer Herrschaft seit 1444, war Hohnstein der Sitz eines Amtes, und hier wurde 1765 durch den damaligen Kurfürsten die erste Merinostammschäferei begründet. Sonnenstein, Hohnstein und Königstein dienten in früheren Jahrhunderten oft auch als Gefängnis, namentlich Hohnstein und Königstein, die am sichersten galten, weil ein Entkommen von den steilen Felsenhöhen für unmöglich galt. Daher der leidige Trost für die Sträflinge auf dem Hohnstein: „Wer da kommt nach dem Hohenstein, der kommt selten wieder heim,“ oder „Den Gefangenen frißt im Turm kein Wolf und sticht keine Fliege“ (in den dunkeln, feuchten, fast lichtlosen Kerkern). Hohnstein hat im Lauf der Jahre Fürsten, Grafen, Edele und gemeine Verbrecher beherbergt. Wir sehen darunter die Grafen von Mansfeld und Stollberg, die Herren Reuß von Plauen; auch viel fahrendes Volk. Mehreren von diesen ist es sogar gelungen, auf abenteuerliche und verschmitzte Weise auszubrechen und zu entkommen. Aber noch verwunderlicher erscheint es, daß auch „ehrliche“ Diebe eingebrochen und, da sie nur Staatsgelder zu stehlen für erlaubt hielten, die aus Versehen mitgenommenen Privatgelder wieder zurückerstatteten. Der Fall ist jedenfalls in der Gaunerpraxis ein Unikum und verdient daher, näher beleuchtet zu werden. Wir folgen hier der auf Akten des Hauptarchivs zu Dresden beruhenden Darstellung Karl von Webers („Aus vier Jahrhunderten“ II. 366), wenn er schreibt:

Abb. 143. Wehlen.
Nach einer Aufnahme von Römmler & Jonas in Dresden. (Zu Seite 158.)

An einem Dezembermorgen des Jahres 1693 ward der Amtmann zu Hohnstein mit der Schreckensbotschaft geweckt, daß Diebe in der Nacht das Schloß erstiegen (!!), die Kasse erbrochen und eine bedeutende Summe, die darin verwahrt gewesen, entwendet hätten. Wie der Augenschein lehrte, waren die Spitzbuben durch ein sehr hoch gelegenes Fenster, das nur mit äußerster Lebensgefahr vermittels einer langen Leiter zu erreichen war, nach Ausbrechung eines eisernen Gitters in die Amtsstube eingedrungen, hatten dort Licht angebrannt und einen festen Schrank, in dem sich die Steuergelder und Depositen befanden, aufgebrochen. — Sechs Wochen waren in vergeblichen Bemühungen, die Täter zu erforschen, vergangen; keine Spur war zu entdecken. Da fand man am 14. Januar 1694 an der Tür der Pfarrwohnung zu Hohnstein eine Schrift angeklebt des Inhalts, der Herr Magister möge sich mit dem Schulmeister und einem Kirchenvater in die Sakristei der Kirche begeben, da werde er auf dem Boden unterm Fenster etwas finden. Eine ähnliche Aufforderung fand auch der Kirchenvater Jakob Röllich an seiner Haustür angeheftet. Beide begaben sich samt dem Lehrer in die Kirche. Ein enges, wohlverwahrtes Fenster der Sakristei war erbrochen; aber die Täter hatten diesmal nichts geraubt, sondern etwas gebracht, nämlich in zwei versiegelten Säcken 312 Taler. Die Diebe erklärten zugleich, das seien Depositengelder, die sie „aus Ungefähr“ aus der „Hunstner“ (Hohnsteiner) Amtsstube mitgenommen, da sie doch nur kurfürstliche Gelder und Amtmannsgeld zu holen beabsichtigt, aber nicht so blutarmen Leuten, wie den Deponenten, das Ihrige hätten nehmen wollen. Das Wort „stehlen“ war in dem Schreiben vorsichtig umgangen und umschrieben. Auch wurde der Pfarrer dringend gebeten, das Geld nicht wieder ins Amt zu liefern, sondern den Geschädigten selbst wieder zu geben, damit es in die rechten Hände gelange. Diesem Wunsche konnte nun allerdings der Herr Magister nicht entsprechen; er übergab die ganze Summe wieder dem Amtmann zu Hohnstein. Von den großmütigen Dieben fehlt bis heute jede Spur. Aber wem fällt dabei nicht der sarkastische Ausspruch des zweiten Mörders in Shakespeares Richard III. (1. 4) ein: „Das Gewissen hat mich einmal dahin gebracht, einen Beutel voll Gold wieder herzugeben, den ich von ungefähr gefunden hatte; es macht jeden zum Bettler, der es hegt.“