III. Haus und Familie.

§ 97. Hausbau und Hochzeit, Taufe und Begräbniß sind, abgesehen von den dabei stattfindenden Schmausereien, mit mancherlei Gebräuchen und Sitten ausgestattet. Vgl. § 4446.

1. Hausbau. 836. Ist der Dachstuhl aufgesetzt, so wird das Haus gehoben. Der Besitzer ladet Freunde, Nachbarn u. s. w. ein, ihm das Haus heben zu helfen. Die Bauleute schmücken ein Tannen- oder Birkenbäumchen mit bunten Tüchern und Sträußen und befestigen dasselbe an der Giebelspitze des Daches. Hierauf versammeln sie sich in sonntäglichem Anzuge sammt den Gästen des Bauherrn. Der Baumeister oder der Obergeselle besteigt den First und hält von der Höhe herab eine kurze Ansprache. Am Schlusse derselben trinkt er auf das Wohl des Besitzers und seiner Familie und wirft das geleerte Glas herunter. Zerbricht es, so ist es ein günstiges Anzeichen, bleibt es ganz, so bedeutet es Brand- oder anderes Unglück (vgl. 229 u. 887). Die ganze Versammlung singt hierauf das Lied: Nun danket Alle Gott. Mahl (der „Hebeschmaus“) und Tanz beschließt die Festlichkeit.

2. Hochzeit. 837. Die Brautleute werden von Verwandten und Freunden mit Geschenken, mit einem Hausrath, bedacht (allg.). — 838. Der Kutscher, der das Brautpaar zur Kirche führt, bekommt ein buntes Tuch an den Rock gesteckt (Mildenau). — 839. Während das Brautpaar auf dem Weg zur Kirche ist, sowie bei der Rückkehr aus derselben, wird mit Pistolen, Böllern u. s. w. geschossen (Geiersdorf, Schwarzbach). — 840. Auf dem Wege zur Kirche wird das Brautpaar mit getheerten Stricken angehalten und muß sich mit Geld lösen (Zschopau). — 841. Bei dem Hochzeitsschmaus darf die Brautsuppe nicht fehlen (Grünstädtel) und nur Ein Glas wird auf den Tisch gesetzt (Mildenau). — 842. Während des Tanzes suchen die junge Burschen die Braut zu „rauben“: gelingt es, so wird der unachtsame Bräutigam durch Hohngelächter gestraft (Schneeberg). — 843. Der Brautkranz wird der Braut unter Scherzreden abgenommen und sie statt dessen mit einer Haube geschmückt, während der Bräutigam hie und da mit einer Zipfelmütze beglückt wird. — 844. Nachdem der Braut der Kranz abgenommen ist, werden ihr die Augen verbunden und ihr der Kranz in die Hand gegeben. Hierauf bilden ihre Freundinnen einen Kreis und tanzen um sie herum. Welchem Mädchen die Braut mit verbundenen Augen den Kranz hinreicht, dieses ist die nächste Braut (Schneeberg). — 845. Wenn das junge Ehepaar auf dem sogenannten Kammerwagen, der die Ausstattung der Braut enthält, aus dem Dorfe fährt, so werden sie aufgehalten, indem man zwei Rechen zusammenbindet und über den Weg hält (Zschopau), oder ein buntes Band in der Mitte mit einem Herzchen verziert (Schwarzbach), davor zieht. Die Gehemmten müssen sich mit einem Geldstück lösen. — 846. Noch gedenken wir eines Gebrauchs in Annaberg, der seit der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts in Wegfall gekommen ist: Vor dem Hochzeitshaus wurde gegen eine Abgabe von 1 Thlr. 14 Ggr. an die städtische Kasse, die „Hochzeitsküche“, eine Art Bude, in der die Speisen zubereitet wurden, aufgeschlagen. Diese Abgabe mußte bezahlt werden, auch wenn diese Küche nicht beansprucht wurde.

§ 98. 3. Taufe. 847. Sind die Pathen in der Kirche angelangt, oder mit dem Täufling wieder daheim angekommen, so stecken sie dem Kinde den „Pathenbrief“ mit einer Denkmünze oder einem Geldstück in das Einbindebett (vgl. 888). — 848. Wenn die Gevattern aus der Kirche in das Haus zurückkehren, so kommt ihnen der Kindtaufsvater mit der Branntweinflasche entgegen und „schenkt“ Jedem einmal (Schwarzbach). — 849. Bei dem Kindtaufsessen sitzen die Gevattern oben an. — 850. Das „Liebereigeben“ in Ehrenfriedersdorf: Wenn die Gäste beim Kindtaufsschmause sitzen, wobei die beiden Gevattersbursche die Gevattersjungfrau in der Mitte haben (wenn das Kind ein Knabe ist; ist das Kind ein Mädchen, so sitzt der Gevattersbursche obenan und zu seinen Seiten die beiden Gevatterinnen), so nehmen jene, nach einer kurzen einleitenden Ansprache der Hebamme, die zugleich den Ceremonienmeister macht, je ein gefülltes Bierglas, welches mit einem Teller bedeckt ist und trinken ihrer Mitgevatterin mit den Worten zu: „Prost auf die Lieberei.“ Diese antwortet: „Wohl bekomm’s auf die Lieberei.“ Die Wechselreden auf die „Lieberei“ werden nun eine Zeitlang unter Witz und Scherz fortgesetzt, bis endlich unversehens das Mädchen ein Geschenk (z. B. eine Porzellanfigur oder dergl.) auf einen Teller legt. Dies befriedigt jedoch die jungen Leute nicht, und daher wird der Wettstreit fortgesetzt, bis die Gevatterin ein Geschenk bietet, das den Erwartungen entspricht, z. B. eine Tasse. Als Gegengeschenk empfängt die Gebende eine Zuckerdüte. — 851. Während der Taufmahlzeit geben die weiblichen Pathen dem Mitgevatter ein Geschenk, z. B. eine seidene Weste. Dafür bezahlt dieser die „Auflage“ (d. h. einen Beitrag zur Schulkasse oder zu anderen Zwecken, der gewöhnlich mittelst eines herumgehenden Tellers einkassirt wird) für seine Gevatterinnen (Schwarzbach). — 852. Die Taufe wird bei Familien der höheren Stände meist im Hause vollzogen, bei bürgerlichen Familien geschieht dies jedoch nur im Nothfall. — 853. Wir lassen die Beschreibung eines Tauffestes, wie es etwa in einer Bürgerfamilie Annabergs vor ohngefähr 30 Jahren gehalten wurde, folgen. Der Hauptsache nach herrschen auch jetzt noch dieselben Gebräuche. Gewöhnlich wurde gleich im Gevatterbrief, welchen jedesmal die Hebamme oder „Wehfrau“ brachte, zum Essen eingeladen und man bemaß darnach die Eingebinde und Geschenke. Nach beendigtem Nachmittagsgottesdienst, oder in der Woche um 3 Uhr, wurden die zwei Nebengevattern in die Kirche gefahren, der oder die Pathe aber zur Abholung des Täuflings in das Kindtaufshaus. Nach beendigter Taufe fuhren alle mit dem Täufling nach Hause, wo zunächst Kaffee und Kuchen servirt wurden. Dieser Kuchen war sehr gut und drei bis vier Finger hoch, weshalb er „dicker Kuchen“ genannt wurde. Während des Kaffee’s wurden die Kinder der Pathen und der übrigen Gäste, die sogenannten „Zupfgäste“, spazieren gefahren. Nach deren Zurückkunft fuhr man die weiblichen Gevattern nach Hause, um sich umzukleiden, während die männlichen im Taufhause blieben und sich bei Bier und Tabak (letzterer lag auf einem zinnernen Teller und wurde aus Thonpfeifen geraucht) unterhielten. Nach der Rückkehr der Frauen und Jungfrauen blieb die Gesellschaft beisammen und vertrieb sich die Zeit bis zum Abendessen auf mannichfaltige Weise. Neuerdings ist es Sitte, nach dem Kaffee durch die gemeinsame Fahrt nach einem der Dorfwirthshäuser wo Tanz ist, namentlich nach Sehma, die Zeit sich zu verkürzen. Das Abendessen bestand entweder in gebratener Schweinskeule mit Sauerkraut, oder in gekochten Schinken mit Pflaumen, Preiselsbeeren, Hagebutten mit Rosinen, oder mit Salat; auch Karpfen mit Krautsalat oder Rindfleisch mit gedämpfter Brühe, Rosinen und Mandeln waren gebräuchlich. Als Zukost gab man Semmeln oder Brodchen, die man wohl auch aushöhlte und mit Hagebutten, Rosinen oder gebackenen Pflaumen sammt der Brühe füllte und an die kleinen Zupfgäste vertheilte. Nach dem Essen wurden Pfänder- oder andere Gesellschaftsspiele vorgenommen und nach Mitternacht wieder Kaffee und Kuchen aufgetragen. — Am Tage nach der Kindtaufe erhielt jeder Gevatter ein Viertel „dicken Kuchens“ in das Haus geschickt. Sehr gewöhnlich war es, daß die Gevattern am nächsten Sonntag einen Wochenbesuch machten, wo wieder Kuchen und Kaffee und gegen Abend Butterbrod mit kalter Küche vorgesetzt wurde.

854. Bei der Taufe, als dem Feste der Namensgebung, gedenken wir noch der sehr verbreiteten Sitte der sogenannten „Spitznamen.“ Es wird bei diesem meist der Taufname (natürlich im Volksdialekt) dem Familiennamen angehängt, z. B. „Richterlieb“ (Gottlieb Richter). Hat nun dieser Richterlieb einen Sohn Karl, so heißt dieser „Richterliebkarl“ und dessen Sohn Gottfried wird nun „Richterliebkarlfried“ oder mit Hinweglassung des großväterlichen Taufnamens „Richterkarlfried“ genannt. Andere Beispiele sind: „Hansenfritzenkarlfried“, „Bachfritzkarl“, „Bauerhanscordel“, vgl. 858 u. 859. — Andere Spitznamen leiten sich von dem Stande oder dem Namen der Wohnung ab. Z. B. es wohnt Jemand in einer Mühle, die „Sorge“ genannt, so wird er der „Sorgenmüller“ genannt, auch wenn er gar nicht Müller heißt, oder bestimmter, wenn sein Taufname Karl ist, der „Sorgenmüllerkarl“. Sein Sohn, der vielleicht August heißt, wird als „Sorgenmüllerkarlgust“ bezeichnet, auch wenn er einen andern Beruf, als sein Vater gewählt hat. — „Schneiderliebgust“ ist der Sohn August des Schneiders Gottlieb N. N. — Auch von anderen Umständen und Verhältnissen wird der Spitzname entnommen, z. B. hat Jemand die Gewohnheit nur fuchsfarbige Pferde zu halten, so nennt man ihn selbst Fuchs und hängt den Taufnamen dazu, also „Fuchsdavid“, seine Tochter Auguste heißt „Fuchsdavidguste“ u. s. w.

4. Begräbniß. Bezüglich der Leichenbegängnisse sind uns keine eigenthümlichen Gebräuche mitgetheilt worden. Denn die folgenden sind allgemein verbreitet: 855. Der Schulmeister begiebt sich mit der erwachsenen Schuljugend, deren Einer das Kreuz vorträgt, unter dem Geläute Einer Glocke zur bestimmten Stunde, gewöhnlich Nachmittags 1 Uhr, in das Trauerhaus. Dort werden einige Lieder aus dem „Sterbebüchel“ und zuletzt eine Arie gesungen. Dann setzt sich der Zug nach dem Gottesacker in Bewegung (Geiersdorf). — 856. Ist der Sarg in das Grab gelassen, so werfen die Angehörigen je drei Hände voll Erde darauf (allg.). — 857. Beim Begräbniß eines Soldaten, der einen Feldzug mitgemacht hat, wird von den begleitenden Kameraden über das Grab geschossen (Marienberg). — Ueber Leichenbegängniß und Begräbniß in Annaberg vgl. der Gottesacker zu Annaberg (Annaberg, 1860), S. 140 ff.