Die Werbung (Abbildung 337) wird von den jungen Burschen entweder persönlich vorgebracht oder sie geschieht durch Vermittlung von Verwandten oder guten Freunden, die für ihre Bemühungen, falls sie zum Ziele führen, bei der Hochzeit belohnt werden, entweder mit Geld oder durch andere Geschenke, wie eine Weste, ein Paar Stiefel, früher auch ein Paar Beinkleider und selbst einen Pelz (daher der Name Kuppelpelz). Diese Vermittler gehen entweder ohne Umschweife auf ihr Ziel los oder sie schlagen allerlei Umwege ein, um ihr Anliegen vorzubringen, ganz wie wir dies früher mehrfach bei den Naturvölkern kennen gelernt haben. Zuweilen geben die Eltern der Auserwählten dem Werber durch die Art der Aufnahme zu verstehen, ob er ihnen willkommen ist oder nicht. Wird er zum Beispiel gut bewirtet, dann darf er sich Hoffnung machen, daß sein Vorschlag Gehör finden werde. In Schlesien erbittet er sich „e bißle Tobakfüer“. Wird ihm dieses verweigert unter dem Vorwand, daß kein Feuer vorhanden sei, dann bedeutet dies einen Korb; ebenso in Oberhessen, wenn man dem Vermittler Käse vorsetzt, während Bewirtung mit Wurst und Eiern ausdrückt, daß der Freier willkommen ist. Die abgewiesenen Burschen brauchen natürlich für den Spott der übrigen nicht zu sorgen. In Österreich wird bei der Brautschau zunächst gar nicht von dem eigentlichen Zweck des Besuches gesprochen, sondern ein Viehkauf oder ein ähnliches Geschäft vorgeschützt. Nachdem man darüber nach längerer Erörterung einig geworden ist, wird das Abendessen aufgetragen. Bei dieser Gelegenheit macht der junge Mann der von ihm Auserwählten in Gegenwart der Eltern Geschenke. In manchen Gegenden ist es üblich, daß er ein Kalb mitbringt und im Kuhstall stehen läßt; am Hochzeitstage wird dieses dann festlich ausgeputzt. Gefällt in Holland einem jungen Mann ein Mädchen, dann sucht er im besten Staat das Haus seiner Auserwählten auf und bleibt dort bis zum Abend; während der ganzen Unterhaltung verliert man kein Wort über den Grund des Besuches, obwohl dieser kein Geheimnis für die Eltern und ihre Tochter ist. Wenn dann die Zeit zum Schlafengehen gekommen ist, zieht sich die Familie in ihre Gemächer zurück, nur die beiden jungen Leute bleiben und unterhalten sich über alle möglichen Dinge, nur nicht über ihre Liebe. Das Mädchen gibt indessen auf andere Weise dem Bewerber zu verstehen, ob es ihm geneigt ist. Läßt es nämlich das Herdfeuer herunterbrennen, dann will es ihm damit andeuten, daß er sich keine Hoffnung machen dürfe; schürt es dagegen die Flamme, dann zeigt es dem Freier dadurch an, daß es ihm wohl gesinnt sei.
Noch eigenartiger sind die Werbegebräuche in Irland. Der Bräutigam und ein Freund von ihm finden sich abends, natürlich mit einer Flasche Whisky in der Tasche, im Hause der Auserwählten ein. Der Freund klopft und gibt bekannt, daß er „eine Frau haben will“. Nachdem längere Zeit hinter verschlossener Tür über diese Angelegenheit verhandelt worden ist, läßt man den Bewerber, falls er willkommen ist, herein. Unter großem Aufwand von Händeschütteln, Begrüßungen und Trinken wird man unter einander über die Mitgift einig; hierauf erst läßt man das Mädchen eintreten. Falls es sich nun etwa dem Beschlusse ihrer Angehörigen widersetzen sollte, kann es von diesen eine tüchtige Tracht Prügel erhalten. Am nächsten Morgen ladet man die Verwandten zum Abendbrot ein; bei dieser Gelegenheit wird die Hälfte der Mitgift erlegt. (Der Rest erst im nächsten Jahre, wenn das erste Kind geboren worden ist.) Zwei Tage darauf findet die Hochzeit statt.
Verlobte haben manche abergläubische Vorsichtsmaßregeln zu beachten, denn sie sind vielen schädlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie dürfen sich gegenseitig keine Schuhe, ebensowenig eine Schere, ein Messer oder Nadeln schenken, weil sonst ihre Liebe zertreten oder zerschnitten werden könnte; sie dürfen, wenn sie zusammen sind, nicht Brot und Butter anschneiden, weil sonst Zwist zwischen ihnen entstehen könnte; sie dürfen auch nicht Pate stehen, weil sonst ihr Verhältnis sich wieder lösen könnte, nicht zusammen verreisen, weil sonst Unglück über sie hereinbrechen würde; die Braut darf sich vor ihrer Hochzeit nicht in ihrem Brautkleid sehen lassen — und noch viele andere derartige Verhaltungsvorschriften.
Das Glück der zukünftigen Eheleute wird auch vielfach von dem Tage, an dem die Trauung stattfindet, abhängig gemacht. Daher sind bestimmte Tage verpönt, unter anderem die Zeit der Fasten und des Advents, der Sonntag Jubilate, der Mittwoch und besonders der Freitag, weil sie Unglück bringen. Nach dem Volksglauben in Baden kehrt eine Braut, die am Mittwoch heiratet, bald wieder ins Elternhaus zurück. Dagegen sind der Dienstag und der Donnerstag sehr beliebt; beide Tage waren einst heidnischen Göttern geweiht, die der Ehe freundlich gesinnt waren: Tiu und Donar. Auch in Holland heiratet man meistens am Donnerstag, offenbar aus althergebrachten Gründen; um dieser Sitte gerecht zu werden, hat man sogar für diesen Tag die Traugebühren außerordentlich niedrig bemessen. — In Nordengland und in Wales ist dagegen gerade der Freitag als Hochzeitstag beliebt. — Vielfach legt man in Deutschland auch Gewicht darauf, daß die Hochzeit bei zunehmendem Monde stattfindet, denn dabei soll das Glück und der Reichtum der Neuvermählten geradeso wie der Mond zunehmen. Auch dem Verhalten des Wetters am Hochzeitstage wird Bedeutung beigelegt. Schlechtes Wetter, wie Sturm, Donner, Gewitter, Regen lassen auf Unglück in der Ehe schließen, dagegen Sonnenschein auf einen glücklichen Verlauf derselben. In manchen Gegenden dagegen bedeutet Regen umgekehrt Glück, und man sagt, daß „wenn es der Braut auf den Kranz regne, es ihr auch Glück und Kinder regnen werde“.
Die Einladung zur Hochzeit erfolgt entweder durch die Brautleute persönlich beziehungsweise einen ihrer nächsten Verwandten, meistens die Eltern, oder auch durch einen Hochzeitsbitter oder Hochzeitslader. Im ersteren Falle trägt das junge Paar in katholischen Gegenden geweihtes Salz in den Schuhen oder sonst einen geweihten Gegenstand mit sich herum, um sich vor bösen Einflüssen zu schützen. Natürlich sind beide Brautleute bei diesem ihrem Rundgang aufs festlichste geschmückt, meistens mit bunten Bändern, die Braut auch mit einer bunten Schürze angetan. Auch der Hochzeitsbitter pflegt geputzt zu sein, er trägt ein Sträußchen am Hute und im Knopfloch und oft einen Stock in der Hand, der gleichfalls geschmückt ist, in Österreich mit einem roten Apfel und einem Rosmarinstrauß. Die Einladungen werden mündlich vorgebracht, öfters in bestimmten Formeln und in gebundener Rede. Falls die Brautleute dieselben in eigener Person übermitteln, pflegen sie, besonders ihren Verwandten und Paten, allerlei kleine Geschenke mitzubringen und dafür allerlei für ihren zukünftigen Haushalt brauchbare Gegenstände als Gegengabe in Empfang zu nehmen. Früher erhielt die Braut darunter auch ein „Glücksbrot“, von dem sie einige Scheiben in die erste von ihr im neuen Haushalt zu kochende Suppe zu tun hatte, um Glück in der Ehe zu haben. In Holland werden die Eingeladenen durch Übersendung einer Schachtel Süßigkeiten und einer Flasche Wein, der die eigenartige Bezeichnung „Brautträne“ führt, zur Teilnahme an der Hochzeit aufgefordert. In Niederösterreich besteht die sonderbare Sitte, daß auch die Braut zu ihrer eigenen Hochzeit eingeladen wird, und zwar durch den Bräutigam und seine Trauzeugen, die sich in festlicher Kleidung morgens gegen zwei oder drei Uhr bei ihr einfinden und sie in der Wohnung zu suchen haben. Bei dieser Gelegenheit darf sich die Braut aber nicht im Schlafe überraschen lassen, weil man daraus schließen könnte, sie werde keine gute Hausfrau werden; anderseits darf sie auch nicht zu schnell von ihrem Zukünftigen gefunden werden, weil man sonst leicht annehmen könnte, sie habe es mit dem Heiraten sehr eilig. Deshalb versteckt sie sich, und je länger nach ihr gesucht wird, um so mehr fühlt sie sich geehrt.
In Norddeutschland ist es üblich, dem Hochzeitstage den Polterabend vorausgehen zu lassen, zu dem bereits die Hochzeitsgäste und sonstige Bekannte sich einzufinden und teilweise auch schon ihre Geschenke zu überreichen pflegen. Die Bezeichnung Polterabend rührt von dem großen Lärm her, den die Leute der Nachbarschaft, meistens Kinder, durch Zusammenwerfen von alten Töpfen und Scherben vor der Haustür zu machen pflegen, oder auch von dem Peitschengeknalle und Schießen von seiten der jungen Burschen. Es steckt in dieser Sitte wieder ein gut Stück heidnischen Aberglaubens, nämlich das Austreiben oder Bannen dämonischer Mächte, die den die Ehe Eingehenden Schaden bringen könnten. Noch deutlicher beweist dies die in Bayern übliche Sitte, an dem Abend vor der Hochzeit die bösen Geister unter entsetzlichem Gepolter, vom Keller bis zum Boden hinauf, und unter Gemurmel althergebrachter Bannformeln, durch Beklopfen der Wände, Umhersprengen von Wasser und sorgfältiges Verschließen aller Öffnungen des Hauses aus diesem zu vertreiben beziehungsweise von ihm fernzuhalten. — In Schottland bringt man am Abend vor der Hochzeit ein mit Salz angefülltes Nachtgeschirr in die Wohnung des angehenden jungen Paars und schüttet einen Teil seines Inhaltes auf den Boden aus zum Schutz gegen den bösen Blick.
Am Hochzeitstage legen Braut und Bräutigam (Abb. 338) in den ländlichen Gegenden, wo die alten Trachten noch zu Ehren bestehen, diese an, meistens die kostbaren Gewänder ihrer Vorfahren, die man für solche feierliche Gelegenheiten in den Truhen aufbewahrt hat (Abb. 339, 340 und 342). Wohl überall ist es Sitte, daß der Bräutigam sich an die linke Seite seines Rockes einen Myrten- oder Rosmarinstrauß steckt und die Braut, falls sie noch jungfräulich ist, sich einen Myrtenkranz und einen Schleier auf den Kopf setzt. In vielen Gegenden trägt sie einen zu diesem Zweck besonders bereitgehaltenen wertvollen Kopfputz in Gestalt einer reich gestickten Haube oder einer Krone, die mit Flittergold, Perlen, Blumen und bunten Bändern geschmückt ist (hierzu die farbige Kunstbeilage sowie Abb. 343 und 344). An den Brautkranz knüpft sich auch wieder mancherlei Aberglaube. Er darf von einem anderen jungen Mädchen nicht aufgesetzt werden, denn sonst verlobt sich dieses nicht. Ebensowenig darf die junge Frau ihn an ihrem Ehrentage vor zwölf Uhr nachts ablegen, weil es sonst in der Ehe Unglück gäbe. In England besteht der Glaube, daß sie auch das Brautkleid nicht vor der Hochzeit anziehen dürfe; in Yorkshire ist es ihr untersagt, es bei Kerzenlicht zu besehen. Einige Gebräuche am Hochzeitstage sind als Überreste früherer Raubehe zu deuten, so zum Beispiel, wenn der Bräutigam sich die Braut, die sich versteckt hat, erst suchen muß, oder wenn diese sich sträubt, bevor sie ihrem Zukünftigen zum Traualtar folgt.
Zu jeder Hochzeit gehören Brautführer (Hochzeitsknechte, Kirchführer, Brautgesellen und so weiter) sowie Brautjungfern (Kränzlemädle, Kränzlerinnen, Kirchführerinnen, Hochzeitsmägde oder ähnlich; siehe die Kunstbeilage). Die ersteren begleiten den Bräutigam, die letzteren die Braut auf dem Wege zur Kirche. Vielfach pflegen auch noch kleine Kinder, die sogenannten Brautengel oder Vorbräute, Straußlesbuben, Kringlesmädle dem Zuge, den auf dem Lande meistens noch eine Musikbande begleitet (Abb. 347 und 348), voranzugehen und Blumen auf den Weg zu streuen. — Nicht selten trifft man noch die alte Sitte an, die Ausstattung der jungen Brautleute im Festzuge mitzuführen (Abbildg. 341 und 346).
Auch mit dem Gang zur Trauung ist mancherlei Aberglaube verknüpft. Die alte Vorstellung, daß irgendein böser Einfluß dem jungen Paare unterwegs schaden könnte, kommt in verschiedenen Gebräuchen zum Ausdruck. So ist es vielfach Sitte, daß die Brautleute zum Schutz gegen bösen Zauber stark riechende Kräuter, wie Kümmel, Dill, Wermut, Beifuß, Rosmarin und anderes derart bei sich tragen. Um mit Reichtümern gesegnet zu sein, müssen sie einen auf ihren Haushalt oder ihr Handwerk bezüglichen Gegenstand zu sich stecken, wie Brot, Messer, Gabel, Löffel, Getreide, Nähzeug (bei einem Schneider), Nägel (bei einem Schmied), etwas Geld (für gewöhnlich im Schuh der Braut) und manche andere Dinge. — Beim Verlassen des Hauses muß das Brautpaar über ein Messer oder ein Beil, auch wohl über einen Besen schreiten. Auf dem Wege zur Kirche sollen beide möglichst dicht nebeneinander gehen, damit der böse Geist nicht zwischen sie fahren könne; auch sollen sie fein sittsam auf den Boden sehen und sich ja nicht umsehen, weil sonst der Betreffende in der Ehe nach einem anderen Gatten Umschau halten und untreu werden könnte; die Braut darf auch bei Schmutzwetter ihr Kleid nicht aufheben, ebensowenig etwas, das auf der Straße liegt, an sich nehmen, weil es von Hexen herrühren könnte. Bestimmte Personen oder Tiere, die dem Brautpaar zuerst begegnen, werden als entscheidend für sein künftiges Schicksal angesehen; so bringen eine alte Frau, ein Fuhrwerk, ein Hase, eine Katze Unglück, hingegen ein Mann, ein Schwein, ein Schaf und anderes Glück. In England sind auch die Farben, die man trägt, für die Zukunft der Neuvermählten ausschlaggebend; ein Tabu ruht dabei auf Grün. Dies wird in Schottland sogar auf die Farbe des Gemüses für die Hochzeitstafel ausgedehnt. — In England wirft man ferner dem Brautpaar beim Antritt seines Kirchganges oder bei der Rückkehr von der Trauung ein paar alte Schuhe nach, damit die Ehe fruchtbar sei. — In Norwegen muß die junge Frau, wenn sie aus der Kirche kommt, rasch den Sattelgurt ihres Pferdes lösen, damit sie leichte Geburten habe.
Bei der Trauung weissagt man aus dem Verhalten der brennenden Altarkerzen während des Ringwechsels das Schicksal der Getrauten: wenn sie trübe brennen, flackern oder gar erlöschen, befürchtet man Unglück, Zwist und selbst frühzeitigen Tod dessen, auf dessen Seite die Flamme erlischt; brennen sie dagegen hell und gleichmäßig, so erhofft man ein glückliches, langes Zusammenleben, Friede und Freude. Fällt ein Ring zur Erde, dann bedeutet dies gleichfalls Unglück. Um die Herrschaft über die andere Ehehälfte zu haben, muß der Bräutigam beim Empfangen des Segens auf den Saum des Kleides seiner Braut niederknien, diese dagegen beim Aufstehen zuerst auf den Fuß des Bräutigams treten, und jeder von beiden muß versuchen, beim Händereichen seine eigene Hand nach oben zu bringen.
Nach Beendigung der Trauung pflegt man meistens schnell nach Hause zu eilen; fährt die Hochzeitsgesellschaft zu Wagen (Abbildung 349), dann wird der Weg nicht selten in rasendem Galopp zurückgelegt, offenbar, weil man den Unglück bringenden Mächten entrinnen will. Wie auf dem Wege zur Kirche, so wird auch jetzt das junge Paar vielfach mit Flinten- und Böllerschüssen oder Peitschengeknall begrüßt; in Irland zündet man ihm zu Ehren große Strohgarben an. Häufig begegnet man auch der Sitte, sowohl in Deutschland wie in England, daß den Neuvermählten bei der Rückkehr allerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden; so zum Beispiel sperrt man die Landstraße mit Stricken (Abb. 350) oder Girlanden ab und nimmt von dem Paar ein Lösegeld, bevor man es hindurchläßt. Je größer in Wales die Anzahl dieser Stricke ausfällt, um so größeren Ansehens erfreut sich das junge Paar und für um so großartiger gilt die Hochzeit. Beim Betreten des Hauses findet die Hochzeitsgesellschaft nicht selten Tor und Tür verschlossen; auch hier muß das junge Paar sich durch kleine Geschenke erst wieder loskaufen. In Pommern müssen die Neuvermählten beim Betreten ihres neuen Heims ein Stück Brot abbeißen, damit sie an dieser Gottesgabe niemals Mangel leiden. In Österreich überreicht man der jungen Frau einen Laib Brot und ein hölzernes Messer mit dem Ersuchen, ein Stück Brot abzuschneiden, und weidet sich an ihrer Verlegenheit, wenn sie nicht damit zustande kommt. Indessen hat man die Frau meistens im voraus davon verständigt, und sie hat vorsorglich ein Taschenmesser zu sich gesteckt, mit dessen Hilfe es ihr leicht gelingt, dem Wunsche zu entsprechen. Das abgeschnittene Stück wird sorgfältig von ihr aufbewahrt, damit stets genug Brot im Haushalt vorhanden sei. In England pflegt man die junge Frau beim Betreten des neuen Heims mit Reis zu überschütten, in Deutschland verschiedentlich mit Erbsen und Getreidekörnern. In Irland wird über ihrem Kopfe ein Kuchen zerbrochen, den ihre Mutter während der Trauung gebacken hat. Im schottischen Hochland endlich wird ein Handtuch über ihren Kopf gelegt und darüber der Inhalt einer Brotschüssel ausgeschüttet, nach dem die Umstehenden haschen. Im nördlichen England verwendet man zu diesem Zweck statt Brot knuspriges Gebäck, und in manchen Gegenden muß der älteste Mann des Dorfes diese Handlung vornehmen. Hier und dort nimmt die junge Gattin beim ersten Betreten des Hauses noch manche andere zeremonielle Handlung vor, die vielfach auf alten überlieferten heidnischen Vorstellungen von der Bedeutung der Hausahnen und dem Vertreiben böser Mächte beruht. So muß sie sich zunächst vor den Feuerherd stellen oder um ihn herumgehen und sich vor ihm verneigen, sodann die Dungstätte auf dem Hofe betreten, in den Stall gehen und das Vieh füttern, sich den Bienenstöcken vorstellen und so fort. — An manchen Orten haben sich noch andere, ganz merkwürdige Gebräuche erhalten (Abbild. 351 bis 353). Überall sind wohl Hochzeitsgeschenke üblich, die verschiedentlich in Lebensmitteln und Wirtschaftsgegenständen für den neuen Haushalt bestehen (Abb. 354).
Hieran schließt sich das Hochzeitsmahl (hierzu die Kunstbeilage und Abb. 356), bei dem es häufig genug hoch hergeht und besonders auf dem Lande Unheimliches im Essen und Trinken geleistet wird. Um ein Beispiel aus Pommern anzuführen, so wurden im Jahre 1907 gelegentlich einer Bauernhochzeit in Schwarzau laut Zeitungsbericht zur Bewirtung der Gäste angeschafft — und auch verzehrt: zweiunddreißig Zentner Weizenmehl, vier Schweine von je zweieinhalb Zentnern, zwei Kälber, drei Schafe, zweiunddreißig Gänse, acht Zentner große Fische, zehn Zentner kleine Fische, vierundfünfzig Tonnen Bier, fünfhundert Flaschen Wein und dreihundert Liter Branntwein.
Vor Beginn des Mahles pflegt in manchen Gegenden der Hochzeitsbitter einen Hochzeitspruch oder eine „Abdankung“ herzusagen. Das Weinglas, aus dem die Gesundheit des jungen Paares ausgebracht wurde, wird hinterrücks über die Schulter geworfen, so daß es in möglichst zahlreiche Stücke zerspringt, was Glück bringen soll, und zwar um so mehr, je mehr Scherben es sind.
In Irland erscheinen manchmal nach dem Mahle eine Anzahl „Bettler“ oder „Strohknaben“, so genannt, weil sie sich in Stroh einwickeln; ihr Anführer tanzt mit der Braut, und den übrigen werden Erfrischungen vorgesetzt. Der Tanz (Abb. 355) bildet wohl überall den Abschluß des Hochzeitsfestes. In manchen Gegenden ist er besonders auf diesen Zweck zugeschnitten. Den ganzen Abend über versucht man, der jungen Frau allerlei Schabernack zu spielen, der darauf hinausläuft, sie dem Gatten abspenstig zu machen, im besonderen sie ihm zu entführen; daher lassen die Brautjungfern sie nicht aus dem Auge. Gelingt den jungen Burschen ihr Spaß, dann führen sie die junge Frau in ein besonderes Zimmer und geben sie erst wieder her, wenn ihre Wächter Geschenke spenden. In Irland sucht die junge Frau ihrerseits nach dem Mahle zu entschlüpfen, wobei ihr die verheirateten Frauen behilflich sind. Wird sie dabei von den Gästen ertappt, dann muß sie den rechten Strumpf ausziehen und mit demselben nach ihnen werfen. Wer dabei getroffen wird, dem steht die nächste Heirat bevor.
Gegen Mitternacht geht die feierliche Handlung der Kranzabnahme und die sich daran anschließende der Haubung vor sich. Für gewöhnlich nehmen der Bräutigam, ein Brautführer und eine Brautjungfer der jungen Frau den Kranz vom Kopfe ab, wobei in Nord- und Mitteldeutschland ein Kreis um sie gebildet und unter Absingung eines eigens für diese Gelegenheit bestimmten Liedes im Reigenschritt um sie herumgezogen wird. Der Braut sind dabei die Augen verbunden, und sie bemüht sich, während des Reigens eins der sie Umtanzenden zu erhaschen; wen sie erhascht, der wird demnächst Bräutigam oder Braut. Nach der Kranzabnahme setzen die verheirateten Frauen der Neuvermählten die Haube auf, womit sie andeuten, daß sie sie nunmehr in ihre Gemeinschaft aufgenommen haben. Meistens pflegt sich die Braut nach Möglichkeit dagegen zu sträuben. In ähnlicher Weise wird das Sträußchen des jungen Ehemannes vertanzt. Schließlich wird der Brautschleier noch zerrissen und in kleinen Stückchen an die Gäste verteilt.
Vor seinem Fortgang pflegt das junge Paar noch einen „Ehrentanz“ zu tanzen, und zwar um drei brennende Lichter herum, die entweder auf dem Fußboden stehen oder von drei Mädchen gehalten werden. Es darf aber auf keinen Fall eins der Lichter von den Tanzenden ausgelöscht werden, da es sonst Unglück in der Ehe geben würde. Eine Weiterbildung dieser Sitte ist der bekannte Fackeltanz, wie er bei Hochzeiten im Hause der Hohenzollern aufgeführt wird.
Die Hochzeit endet in Norddeutschland mit dem sogenannten Kehraus, einer Polonäse, bei der die mit allen möglichen Wirtschaftsgegenständen bewaffneten Gäste nach einer bekannten Melodie durch das ganze Haus und auch durch die Ställe ziehen, wonach sie in frühern Zeiten schließlich mit einem Besen tatsächlich ausgekehrt wurden.
An den letzten Abschnitt des menschlichen Lebens, den Tod, knüpfen sich bei den Kulturvölkern wohl noch die meisten abergläubischen Vorstellungen. Die geheimnisvollen Mittel und Wege, den Schleier der Zukunft zu lüften und zu erfahren, ob etwa einem ein baldiges Lebensende bevorstehe, sind ziemlich zahlreich. Das Volk läßt manche Menschen mit der besonderen Gabe des „zweiten Gesichts“ ausgestattet sein, das heißt mit der Fähigkeit, im Geiste vorauszusehen, wer demnächst im Sarge liegen oder aus welchem Hause ein Leichenzug sich in Bewegung setzen werde. Es nennt solche Leute „Totenkieker“ oder „Schichtige“. Aber nicht nur sie vermögen den Tod vorauszuschauen, sondern auch jeder andere ist zu bestimmten geheimnisvollen Tagen und Stunden des Jahres dazu in der Lage; wie schon gezeigt wurde, sind solche Tage der Johannistag, der Sankt-Thomas-Abend, der Silvesterabend und andere. Der Volksglaube kennt auch noch zahlreiche andere Anzeichen eines bevorstehenden Todesfalls in manchen Erscheinungen der Tier- und Pflanzenwelt sowie des täglichen Lebens. Ein zu nächtlicher Stunde mit gesenktem Kopf bellender oder viele Löcher in die Erde scharrender Hund, ein an einem Hause nur mit großen Schwierigkeiten vorbeizubringendes Pferd, die Begegnung mit einem Schimmel bei Antritt einer Reise, das Entstehen von Maulwurfshaufen in der Diele des Hauses, das Komm-mit-Rufen des Käuzchens (oder Totenvogels), das ängstliche Flattern einer Schar Raben um ein Haus, das Hinauswerfen toter Jungen aus dem Nest von Störchen oder Hausschwalben, das Ticken oder „Dengeln“ des Holzkäfers (oder der Totenuhr) im Gebälk, das Erscheinen weißer Blätter und Stengel an Pflanzen des Gemüsegartens oder des Ackers, das plötzliche Eingehen von Obstbäumen, das Aufblühen einer einsamen Rose im Spätherbst, ein Strohhalm auf einem Hühnerschwanz (Hebriden), auffällige Geräusche unbekannten Ursprungs im Hause, wie Klopfen, Hämmern, Knallen und so weiter, das grundlose Stillstehen der Uhr, das Herabfallen von Wandbildern, das Selbstaufgehen von Türen und manches Ähnliche wird als eine Todesbotschaft für die Hausbewohner oder die Familienmitglieder angesehen.
Naht die Todesstunde, dann wird der Geistliche geholt, um bei den Evangelischen dem Sterbenden das Heilige Abendmahl darzureichen, bei den Katholischen ihn mit der Letzten Ölung zu „versehen“; die Familie und auch wohl die Freunde versammeln sich hinterher in dem Sterbezimmer. Bei schwerem Todeskampf öffnet man das Fenster oder hebt einen Ziegel vom Dach ab, damit die Seele nicht „hängen bleibe“, sondern frei zum Himmel fliegen könne. In Yorkshire legt man den Sterbenden auf den Boden, damit die Seele freien Ausgang habe. — Ist der Tod eingetreten, dann wird zunächst das Fenster geöffnet, darauf wieder geschlossen und dieses selbst sowie die Spiegel im Zimmer verhängt, das Uhrpendel angehalten, die Stühle umgekehrt, alles Wasser im Hause ausgegossen und dergleichen. In manchen Gegenden ist es Sitte, ein lautes Wehklagen anzuheben. In Böhmen, teilweise auch in Schwaben stellt man neben die Leiche ein Glas Wasser, ein Handtuch und ein brennendes Licht, damit die Seele sich reinigen könne, bevor sie vor ihren himmlischen Richter tritt; in Schwaben spricht man dabei von Seelenbad. Vielfach trifft man auch auf dem Lande die Sitte an, daß der Todesfall des Hausherrn den Tieren im Stalle sowie den Bienen mitgeteilt wird; wo in England die Bienenstöcke nicht auf so förmliche Weise davon benachrichtigt werden, hebt man doch die Körbe in dem Augenblick hoch, wo man die Leiche aus dem Hause zu Grabe trägt. Die Sitte beruht auf der Anschauung, daß die Haustiere gleichsam mit zur Familie gehören und daher in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Hausvater stehen; um also dieses zu lösen und damit zu verhüten, daß der Abgeschiedene das eine oder das andere Familienmitglied nach sich ziehe, wird den Tieren der Tod eigens mitgeteilt. Aus demselben Grunde wird auch sämtliches Hausgerät, desgleichen das Getreide, das Obst, die Kartoffeln, die Mehlsäcke und dergleichen von seinem Platze bewegt, verrückt oder geschüttelt. Vielfach wird der Tote auch „ausgeläutet“ oder „heimgeläutet“.
Der Todesfall wird auch im Dorfe bekanntgegeben, entweder durch die Angehörigen selbst oder in manchen Gegenden auch durch einen Leichenbitter oder Leichenlader; wie bei der Hochzeit sind bei diesen Ansagen noch mancherlei stehende Formeln üblich. Die Leichenansager sind durch besondere Abzeichen, wie über der Brust gekreuzte Arme, weiße Stirnbinde, umflorten Stock und Dreimaster, kenntlich gemacht. Auch in Holland sind sie, unter der Bezeichnung „Anspreker“ eine bekannte Erscheinung. Sie sind hier von Kopf bis zu Fuß schwarz gekleidet und tragen ebenfalls besondere Abzeichen: je nachdem es sich um die Mitteilung von dem Tode eines Kindes, eines Junggesellen, einer Jungfrau und so fort handelt, werden verschiedenfarbige Rosetten von ihnen angelegt. Sie gehen von Haus zu Haus und sprechen bei allen, selbst solchen, die nur in weitläufiger Verwandtschaft zu dem Verstorbenen stehen, vor, um den Tod anzuzeigen, oft genug mit Worten, die einen komischen Beigeschmack haben. So sagt der Anspreker zum Beispiel: „Ich muß euch die Grüße des Schlächters (oder Schusters und so weiter) X. überbringen, und er ist tot.“ Früher und gelegentlich noch jetzt an abgelegenen Orten begleitet den Anspreker noch der Heilebolk, dem die Pflicht obliegt, in Tränen auszubrechen, nachdem von jenem der Tod gemeldet worden ist. In Irland verbrennt man ein kleines Strohkissen, auf dem der Tote seine Seele aushauchte, auf der Spitze des nächsten Hügels, um die Nachbarschaft in Kenntnis zu setzen. An manchen Orten Englands zeigt man den Todesfall durch feierliches Läuten an; man verbindet damit auf dem Lande noch den Aberglauben, daß der Ton der Glocke die bösen Geister vertreiben soll. Für gewöhnlich wird nur eine Glocke geläutet; wenn man aber glaubt, daß mehrere Glocken von größerem Erfolg sein könnten, läßt man mehrere ertönen. Auch das Verkünden des Todes von der Kanzel herab ist hier, wie auch in Deutschland, vielfach üblich.
Die Leiche wird gewaschen und in ein neues Hemd (Sterbehemd) sowie in den besten Anzug, oft das Hochzeitskleid, gesteckt und aufgebahrt, nachdem sie in katholischen Gegenden vorher noch mit Weihwasser besprengt worden ist. In Hindeloopen in Holland befinden sich in der Kirche eine ganze Reihe Bahren, eine neben der anderen aufgestellt; je nach dem Beruf des Verstorbenen wird von diesen Bahren eine bestimmte benutzt, also die eine etwa, wenn es sich um einen Schuhmacher handelt, während beim Tode eines Schneiders, Bäckers, Schmiedes und so fort je wieder eine andere Bahre in Gebrauch genommen wird. — Früher waren noch Leichenwachen Sitte, an denen sich vorzugsweise junge Mädchen beteiligten; auch jetzt begegnet man ihnen noch hier und dort. Stets aber pflegt man nachts wohl noch Kerzen bei den Toten brennen zu lassen. In England müssen es deren fünf sein, die man um die Leiche stellt; in Wales bleibt eine davon unangezündet. An anderen Orten zündet man nur drei Kerzen an, was wieder zu dem Aberglauben geführt hat, daß es Unglück bedeutet, wenn drei Kerzen in einem Zimmer brennen. Wenn in gewissen Gegenden Schottlands die Leiche aufgebahrt worden ist, zündet die älteste Frau die Totenkerze an, die von einer angeblichen Hexe oder von einer „unglücklichen Person“ herstammen muß, und schwenkt sie dreimal um die Leiche, worauf sie drei Hände voll Salz auf einen Teller häuft und diesen auf die Brust des Toten setzt; schließlich stellt sie noch drei leere Schüsseln ans Feuer. Jeder der Anwesenden verläßt nun das Zimmer, kommt dann aber rückwärtsgehend unter Aufsagung von Segensprüchen wieder herein.
Solange sich die Leiche im Hause befindet, herrscht allgemeine Ruhe und Stille, auch unterbleiben Haus- und Feldarbeiten. Jedoch ist es in manchen Gegenden noch Sitte, daß die Bekannten abends zusammenkommen und Gebete sprechen oder fromme Lieder singen.
Sehr verbreitet ist die Angst, daß der Tote wiederkommen oder auch ein anderes Familienmitglied holen könnte. Um dies zu verhindern, kennt man eine ganze Reihe Abwehrmaßregeln. So darf auf den Toten oder seine Gewänder keine Träne fallen, das Totenhemd darf nicht an einem Sonntage angefertigt werden, in dem Faden, mit dem es gemacht wird, darf sich kein Knoten finden, die Nadeln, die dazu benutzt werden, müssen entweder im Hemd stecken gelassen oder ins Feuer geworfen werden; keins der Bekleidungstücke, die man der Leiche anzieht, darf einen Namen aufweisen, etwa vorhandene Buchstaben oder Namen müssen herausgeschnitten werden, alle Leib- und Bettwäsche, die der Tote bei seinem Ableben benutzte, muß gewaschen, seine Kleider gereinigt werden, dem Toten darf kein Gegenstand, der einem Lebenden gehört, mit ins Grab gegeben werden und so weiter. Dagegen folgen häufig dem Toten mit ins Grab (oder aufs Grab; Abb. 357) seine Gebrauchs- und Lieblingsgegenstände, wie die Tabakspfeife, die Schnupftabaksdose, bei Kindern Spielsachen und so fort; vielfach wird ihm auch ein Zehrpfennig auf den Weg gegeben. Unter das Kopfkissen kommt für gewöhnlich ein Gesangbuch oder das Neue Testament zu liegen, auf die Brust ein Kruzifix oder ein Kreuz aus Blumen.
In manchen Gegenden wird der Tote nicht in den Sarg, sondern auf ein Brett gelegt, das in Bayern Rebrett genannt wird. Diese Bretter pflegt man mit dem Todesdatum und einigen Kreuzen, auch wohl mit frommen Sprüchen zu versehen und nach dem Begräbnis entweder in der Nähe des Hauses oder an einem viel begangenen Wege oder Platze aufzustellen, damit die Vorübergehenden, dadurch aufmerksam gemacht, für das Seelenheil des Verstorbenen beten (Abb. 358).
Das Begräbnis bietet hinsichtlich der Beteiligung, der Zusammensetzung und Anordnung des Trauergefolges, des Weges, den der Zug zum Friedhofe nimmt, sowie der verschiedenen Zeremonien, die unterwegs und am Grabe vorgenommen werden, mancherlei Verschiedenheiten. Beim Aufheben und Hinaustragen des Sarges werden auch wieder Abwehrmaßnahmen vorgenommen. In dem Augenblick, wo er das Haus verläßt, muß die Uhr wieder gerückt oder aufgezogen werden; der Tote darf nicht eine Treppe hinaufgetragen werden; er darf das Haus nur mit den Füßen voran verlassen; auf der Türschwelle muß er in Kreuzstellung zu dieser eine Zeitlang abgesetzt werden. Sobald die Leiche das Zimmer verlassen hat, wird dieses gekehrt und mit Kümmel und Wacholderstengeln, die über glühenden Kohlen verbrannt werden, ausgeräuchert; Fenster und Türen werden geschlossen. Stühle und Bänke, auf denen der Sarg gestanden hat, werden umgekehrt, der Weg von der Hausschwelle bis zur Hofgrenze, den der Leichenzug genommen hat, gefegt. Wenn der Sarg diese überschritten hat, wird Wasser über den Weg ausgeschüttet. Alles dieses und manches andere der Art geschieht, um zu verhindern, daß der Verstorbene wiederkomme und etwa noch ein anderes Familienmitglied nach sich ziehe. Aus eben diesem Grunde bewegt sich der Leichenzug möglichst schnell vorwärts, müssen die Teilnehmer in dicht geschlossenen Reihen gehen, dürfen sie sich auf dem Wege nicht umsehen und dergleichen.
Der Sarg wird auf dem Friedhof ins Grab gesenkt. Dieses darf nicht auf einmal hergestellt, sondern muß in drei Absätzen von ein und demselben Totengräber ausgeschaufelt worden sein; in Irland darf dies an keinem Montag geschehen. Bevor der Totengräber das Grab zudeckt, wirft jeder der Leidtragenden drei Hände voll Erde, auch wohl Blumen als Abschiedsgrüße hinein. In Westpreußen tut man dies auch mit dem Tischlermaß, mit dem die Größe des Sarges genommen wurde. Auf gewissen Inseln Irlands wirft man Münzen mit ins Grab hinein, um der Erde ihren Zoll zu entrichten. In anderen Gegenden sammelt man das Geld lieber als Gabe für den Priester oder als Bezahlung der Totenmessen für den Verstorbenen. Das Gegenstück dazu ist der Pastorenpfennig in Wales.