aufgeblasener Frosch,

oder kurzweg, er sei

aufgeblasen,

oder:

ein aufgeblasener Mensch;

und daher stammt auch Martials in sechs Distichen (9, 98) zwölfmal vorkommendes, gegen einen Neider seines Ruhmes gerichtetes "Rumpitur invidia" und unser:

Vor Neid bersten oder platzen.

Die Fabel war nicht des Phaedrus Erfindung. Schon Horaz kannte sie (vrgl. "Sat." 2, 3, 314) und Vergil ("Ecl." 7, 26) lässt Thyrsis singen:

"Pastores, hedera nascentem ornate poetam,

Arcades, invidia rumpantur ut ilia Codro."

"Schmücket, arkadische Hirten, den werdenden Dichter mit Epheu,

Dass dem Kodrus vor Neid die Eingeweide zerbersten".—

Valerius Maximus (bl. um 30 n. Chr.) spricht im "Prologus" von sich als

mea parvitas,

und Aulus Gellius (bl. um 150 n. Chr.) XII, 1, 24 sagt danach von sich:

mea tenuitas,

Meine Wenigkeit,

was zuerst Opitz ("Prosodia Germanica oder Buch von der Teutschen Poeterey", Kap. 5, Brieg 1624) gebraucht.—

In des älteren Plinius (23-79 n. Chr.) "Natur. hist." 23, 8 heisst es in einem Gegengiftrecept: "addito salis grano" (unter Hinzufügung eines Salzkörnchens), was citiert wird umgestaltet in:

cum grano salis

(mit einem Salzkörnchen, d. h. mit einem Bischen Witz).

Ebenda (29, 19) meldet Plinius vom Basilisken, dass er den Menschen tödten solle, wenn er ihn nur ansehe ("hominem si aspiciat tantum dicitur interimere"). Daher unser:

Basiliskenblick.

(vrgl. unter Jesaias "Basiliskenei").—

Ein Wort, das Plinius häufig im Munde führte:

Nullus est liber tam malus, ut non aliqua parte prosit,

Kein Buch ist so schlecht, dass es nicht in irgend einer Beziehung nütze,

wird vom jüngeren Plinius in B. 3, Ep. 5 mitgeteilt.

(vrgl. Varros (fr. 241, Bücheler): "neque in bona segete nullum est spicum nequam, neque in mala non aliquod bonum"—"weder giebt's gute Saat ohne eine schlechte Ähre, noch schlechte ohne irgend eine gute").—

Persius (34-62 n. Chr.) bietet in "Satire" 1, 1:

O quantum est in rebus inane;

O wie viel Leeres ist in der Welt;

in 1, 28:

At pulchrum est digito monstrari et dicier: hic est!

Schön ist's doch, wenn man auf dich zeigt und der Ruf tönt: Der ist's!

(vrgl. Horaz, Od. 4, 3, 22: "monstror digito praetereuntium");

und in "Satire" 1, 46, wie Juvenal 6, 164:

Rara avis

(Ein seltener Vogel)

in dem uns geläufig gewordenen Sinn für "ein seltenes Wesen" überhaupt; während Horaz ("Sat." II, 2, 26) die Worte zwar auch schon anwendet, aber in nicht übertragener Bedeutung.—

Quintilian (um 35-95) fragt ("de institutione oratoria" 1, 6): "Dürfen wir einräumen, dass einige Worte von ihren Gegenständen abstammen, wie z. B. lucus, Wald, weil er, durch Schatten verdunkelt, nicht sehr licht ist (luceat)?" Daher rührt:

Lucus a non lucendo.

Wald wird "lucus" genannt, weil es darin dunkel ist(non lucet),

was nach dem Scholiasten Lactantius Placidus (zu Statius "Achilleis" 3, 197) auf einen unbekannten Grammatiker Lykomedes zurückgeht.

Aus 10, 7 ist:

Pectus est (enim) quod disertos facit (et vis mentis).

Sinn und Verstand ist's, was den Redner macht.

So übersetzte M. Haupt, sehr gegen die Übersetzung eifernd: Das Herz macht beredt.—

In Quintilians "Declamationes" (350, Burmanns und Dussault) heisst es: "caedes videtur significare sanguinem et ferrum"—"Mord" (d. h. in juridischem Sinne) "scheint

Blut und Eisen

zu bedeuten" (d. h. eine Tödtung durch eine Eisenwaffe, die Blut fliessen lässt). Arndt mochte dies dunkel vorschweben als er sang (1800, in dem Gedichte "Lehre an den Menschen" Str. 5; s. "Gedichte" Grfsw. 1811. S. 39-41 und das Inhaltsverzeichnis):

"Zwar der Tapfre nennt sich Herr der Länder

Durch sein Eisen, durch sein Blut".

Nach ihm ruft Max von Schenkendorf aus ("Das eiserne Kreuz"):

"Denn nur Eisen kann uns retten,

Und erlösen kann nur Blut

Von der Sünde schweren Ketten,

Von der Bösen Übermut".

Und in einem Aufsatz Schneckenburgers "Über Deutschland und die europäische Kriegsfrage" (geschr. Ende Okt. 1840, auszüglich abgedruckt im "Schwäb. Merkur" v. 30. Aug. 1870) lesen wir: "Der bei den Franzosen obwaltende Mangel an gediegener Volksbildung und echter Religiosität, das reizbare, oberflächliche, aller Gründlichkeit bare, leidenschaftsloser Belehrung unzugängliche, schnell absprechende Wesen ihres Nationalcharakters, die grobe Entsittlichung beinahe aller Klassen begründen meine Zweifel und scheinen für die absolute Notwendigkeit einer Eisen- und Blutkur zu sprechen". Otto von Bismarck aber verlieh dem Wort erst Flügel, als er am 30. Sept. 1862 in der Abendsitzung der Budgetkommission des preussischen Abgeordnetenhauses sprach: "Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die grossen Fragen der Zeit entschieden—das ist der Fehler von 1848 und 1849 gewesen—sondern

durch Eisen und Blut".—

Lucanus (39-65 n. Chr.), "Pharsalia" 1, 128 bietet:

Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni,

Die siegreiche Sache gefiel den Göttern, aber die unterliegende dem Cato,

und 1, 135:

Stat magni nominis umbra,

Er steht da, der Schatten eines grossen Namens,

eigentlich vom Pompejus gesagt, verkürzt in:

Stat nominis umbra,

Eines Namens Schatten steht da,

das Motto der "Juniusbriefe" (ersch. im "Public. Advertiser" vom 21. Jan. 1769-12. Mai 1772. London). In der "Pharsalia" 1, 256 steht:

Furor teutonicus,

Deutsches Ungestüm,

(vrgl. "Furia Francese").—

Petronius Arbiter (1. Jhrh. n. Chr.) bringt die Sentenz: "qualis dominus, talis et servus", die wir also im Munde führen:

Wie der Herr, so der Knecht.—

Martial (um 40-102 n. Chr.) lässt 6, 19 den Advokaten Posthumus, der in seiner Rede von Cannae, von Mithridates, von den Puniern, von Marius, Sulla u. s. w. spricht, auffordern, zu den drei gestohlenen Ziegen zurückzukommen, um die sich der Streit dreht. Diese Martialstelle bildet die Grundlage der Redensart:

Um auf besagten Hammel zurückzukommen,

die in der französischen Farce des 14. oder 15. Jahrhundert "l'Advocat Patelin"[65] vorkommt.

[65] Littré "Histoire de la langue française", 5. éd., Paris 1869, Bd. 2, p. 30 u. 45 erklärt die Farce für anonym: der Verfasser müsse in den letzten Jahren des 14. und den ersten des 15. Jahrhunderts gelebt haben (pag. 50). Schon 1470 (p. 46) kommt "pateliner" vor. Pierre Blanchet, dem man "Patelin" zuschrieb, starb 1519 als Sechzigjähriger, wäre also 1470 erst ein zehnjähriger Knabe gewesen.

"Patelin, ein verhungerter Advokat, braucht für seine Frau und sich Tuch. Er tritt in den Laden eines Tuchhändlers, den er durch Lobpreisungen seines verstorbenen Vaters und seiner verstorbenen Tante rührt. Als er diese zum Geprelltwerden geeignete Stimmung im Verkäufer erweckt hat, giebt er sich den Anschein, als sei er von der Güte eines Stückes Tuch, das er in dem Laden erblickt, wie geblendet. Er sei nicht gekommen, um Einkäufe zu machen, aber der Güte solcher Waren könne er nicht widerstehen, und wohl sehe er, dass die ersparten Goldstücke, die er zu Hause liegen habe, heran müssten. Der Händler, den die Aussicht auf ein vorteilhaftes Geschäft noch mehr für Herrn Patelin einnimmt, ist sofort bereit, ihm sechs Ellen Tuch mitzugeben, und Herr Patelin ladet ihn ein, sich gleich seine Bezahlung zu holen und bei ihm zu speisen. Der Tuchhändler kommt, vernimmt aber von der Frau des Advokaten zu seinem Erstaunen, dass der Mann schon seit elf Wochen gefährlich krank, gerade jetzt im Sterben liegt und also unmöglich heute Tuch gekauft haben kann. Da er nun gar den Kranken selbst in verschiedenen Sprachen phantasieren hört, so zieht er sich endlich, halb überzeugt, halb zweifelnd zurück. Bald darauf wird derselbe Tuchhändler von seinem Schäfer um Hammel betrogen und klagt. Der Schäfer wendet sich an den Advokaten Patelin, der ihm den Rat erteilt, auf alle Fragen des Richters nichts zu antworten als "Bäh". Im Termin erscheinen nun der Tuchhändler als Kläger und der Schäfer als Verklagter in Begleitung seines Anwalts. Der Kläger ist über das unerwartete Erscheinen Patelins so bestürzt, dass er seines Prozesses vergisst und den Anwalt beschuldigt, ihn um sechs Ellen Tuch betrogen zu haben. Der Richter ruft ihm daher zu:

Sus, revenons à ces moutons[66]!

Wohlan, lasst uns auf die besagten Hammel zurückkommen!

Da der Kläger trotzdem fortfährt, in der Auseinandersetzung des Thatbestandes das gestohlene Tuch und die gestohlenen Hammel zu verwechseln, so wird er mit seiner Klage abgewiesen."

[66] So heisst es in der letzten Ausgabe des "l'Advocat Patelin" vom Bibliophile Jacob (Paul Lacroix). In früheren heisst es:

à nos moutons!

und so wird es gewöhnlich in Frankreich citiert.—

(Rabelais citiert das Wort bereits 1532, statt "revenir" stets "retourner" anwendend, in "Gargantua und Pantagruel", 1, 1; 1, 11; 3, 34, Grimmelshausen "Der abenteuerliche Simplicissimus", Mompelgart 1669 (herausg. von Keller, Stuttgart 1854, I. S. 34), sagt: "Aber indessen wieder zu meiner Heerd zu kommen". Kotzebue lässt im Lustspiele "Die deutschen Kleinstädter" (Leipz. 1803) den Bürgermeister Staar zu Krähwinkel die Worte sagen: "Wiederum auf besagten Hammel zu kommen". Auch im Englischen findet sich jetzt das Wort. Es heisst in "German Home Life", Lond. 1876, p. 17: "But to return to our sheep").—

Martial bietet ferner 8, 56:

Sint Maecenates, non deerunt, Flacce, Marones.

Wenn's Mäcene nur giebt, mein Flaccus, dann giebt's auch Vergile!—

Der Name des

Maecen(as)

war durch die Gedichte des Vergil, Horaz und Properz zur typischen Bezeichnung eines Gönners und Beschützers der Künste geworden und ist es geblieben.—

Es heisst 12, 51:

semper homo bonus tiro est,

Ein guter Mensch bleibt immer ein Anfänger,

(d. h.: er wird oft getäuscht, weil er immer unbefangen bleibt wie ein Kind). Es wird auch citiert:

Bonus vir semper tiro;

denn so schrieb Goethe das Wort in seine "Maximen und Reflexionen" (3. Abteilung).—

Aus "De spectaculis", 31;

Cedere maiori virtutis fama secunda est;

Illa gravis palma est quam minor hostis habet,

Wer dem Gewalt'geren weicht, dess Mut gilt gleichsam als zweiter;

Das ist der schmerzliche Ruhm für den geringeren Feind,

ist:

Cedo maiori

Vor dem Grösseren trete ich zurück

entlehnt (s. Kap. XII: "Der Starke weicht einen Schritt zurück").

Maiori cedo

lautet es in den Sentenzen der unter dem Namen "Dionysius Cato" schon im 4. Jahrh. bekannten Spruchsammlung.—

Aus Juvenal (etwa 47-113 n. Chr.) wird citiert Satire 1, 30:

Difficile est satiram non scribere;

Es ist schwer, (da) keine Satire zu schreiben;

1, 74:

Probitas laudatur et alget;

Rechtschaffenheit wird gepriesen und friert dabei;

1, 79:

(Si natura negat) facit indignatio versum;

Wenn das Talent es versagt, so schmiedet Entrüstung die Verse;

1, 168:

Inde irae et lacrumae,

Daher Zorn und Thränen,

was mit Anlehnung an Terenz, "Andria", 1, 1:

"Hinc illae lacrumae!"

umgemodelt wird zu:

Inde illae irae, oder Hinc illae irae;

(Daher jener Zorn).

2, 24:

Quis tulerit Gracchos de seditione querentes?

Wer wohl die Gracchen erträgt, die um Aufruhr Klagen erheben?

d. h. wer hört auf den, der das, wogegen er eifert, selbst thut? D. J. Strauss übersetzte:

"Ist es auch billig, darf man fragen,

Wenn Gracchen über Aufruhr klagen?"—

2, 63:

Dat veniam corvis, vexat censura columbas!

Alles verzeihen die Krittler den Raben und peinigen die Tauben;

(d. h.: die Sittenrichter sind milde gegen die Männer und streng gegen die Frauen).

4, 91 steht:

Vitam impendere vero;

Sein Leben dem Wahren weihen,

(J. J. Rousseaus Wahlspruch);

6, 223 höhnt ein herrisches Weib ihren Mann, der sich sträubt, einen Sklaven ohne Schuldbeweis zu kreuzigen, dass er einen Sklaven für einen Menschen halte, und schliesst kategorisch:

Hoc volo, sic iubeo; sit pro ratione voluntas;

Ich will's: also befehl' ich's: statt Grundes genüge der Wille

(oft wird "Sic volo" etc. citiert; so von Luther 31, S. 150).—

6, 242 und 243:

"Nulla fere causa est, in qua non femina litem

Moverit"

"Kaum giebt's einen Prozess, wo den Streit nicht hätte begonnen

Irgend ein Weib"

scheint die Grundlage manches Wortes zu sein. So heisst es in Richardsons Romane "Sir Charles Grandison" (1753) 1, Brief 24: "Such a plot must have a woman in it" (hinter solchem Anschlage muss eine Frau stecken); und es wird häufig citiert:

"Cherchez la femme" oder "Où est la femme?"

Juvenal 7, 154 lesen wir von den Lehrern, die den Schülern bis zur Erschlaffung immer wieder dieselbe Geistesspeise auftischen müssen:

Occidit miseros crambe repetita magistros.

Immer wieder aufgewärmter Kohl tötet die armen Schullehrer.

Hiernach entstand der Ausdruck

Kohl

für "langweiliges Geschwätz" (Weigand nahm dies in der 1. Aufl. d. "Wörterbuches" an, während er in der 2. Aufl. das Wort aus der Gaunersprache herleitet. Grimms "Deutsch. Wörterb." hält aber die Beziehung auf Iuvenal aufrecht).

Das Wort des Juvenal enthält eine Anspielung anf das griechische Sprichwort "δὶς κράμβη θάνατος", "zweimal hintereinander Kohl ist der Tod" (vrgl. Basilius Magnus, † 379, vol. 3, epist. 186 u. 187, ed. Hemsterhuys, und Suidas unter "κράμβη"). Jedoch in Deutschland drang diese Anschauung nicht durch. So singt z. B. Wilhelm Busch in "Max und Moritz" von dem Kohl der Witwe Bolte:

"Wofür sie besonders schwärmt,

Wenn er wieder aufgewärmt".—

Juvenal 7, 202 liefert uns:

"Corvus albus",

Ein weisser Rabe,

als Bezeichnung für einen Ausnahmemenschen.—8, 83-84 heisst es:

"Summum crede nefas, animam praeferre pudori

Et propter vitam vivendi perdere causas".

"Als grösste Sünde gelt' es dir,

Der Ehre vorzuzieh'n das Leben

Und um das liebe Leben hier

Des Daseins Ziele aufzugeben!"

Hieraus wird citiert, es sei verwerflich:

propter vitam vivendi perdere causas,

und daraus dann die Warnung gemacht:

Non propter vitam vivendi perdere causas!—

10, 81 bietet als das Verlangen des römischen Volkes:

Panem et circenses;

Brot und Circusspiele;

10, 356:

Mens sana in corpore sano;

Gesunde Seele in gesundem Körper;

14, 47:

Maxima debetur puero reverentia.

Die höchste Scheu sind wir dem (zu erziehenden) Knaben schuldig.—

Tacitus (52-117 n. Chr.) nimmt sich in den unter Trajan geschriebenen "Annalen" I, 1 vor,

sine ira et studio

Keinem zu Lieb' und keinem zu Leid

(eigentlich: "ohne Zorn und ohne Vorliebe", d. h. "ohne Parteilichkeit", "vorurteilsfrei") zu schreiben, wobei ihm der Sallustische Satz (51, 13) vorschweben mochte: "in maxuma fortuna minuma licentia est; neque studere, neque odisse, sed minume irasci decet" ("In der höchsten Glückslage liegt die geringste Freiheit; man soll da weder Vorliebe, noch Hass zeigen, am allerwenigsten aber Zorn").—

"Annalen" 1, 7 steht:

ruere in servitium,

sie stürzen sich in die Knechtschaft.—

Durch seine Abwesenheit glänzen

ist ein Taciteïscher Edelstein in Chénierscher Fassung. Tacitus erzählt ("Annalen", B. 3, letztes Kap.), dass, als unter der Regierung des Tiberius Iunia, die Frau des Cassius und Schwester des Brutus, starb, sie mit allen Ehren bestattet ward; nach römischer Sitte wurden dem Leichenzuge die Bilder der Vorfahren vorangetragen;

"aber Cassius und Brutus leuchteten gerade dadurch hervor, dass man ihre Bildnisse nicht sah";

"sed praefulgebant Cassius atque Brutus, eo ipso, quod effigies eorum non visebantur".

Daraus machte J. Chénier in der Tragödie "Tibère", 1, 1:

Cnéius:Devant l'urne funèbre on portait ses aïeux:

Entre tous les héros qui, présents à nos yeux,

Provoquaient la douleur et la reconnaissance,

Brutus et Cassius brillaient par leur absence.

(Dem Aschenkruge voraus trug man die Bildnisse ihrer Vorfahren. Unter allen den Helden, die unsern Schmerz und unsere Dankbarkeit weckten, glänzten Brutus und Cassius durch ihre Abwesenheit.)—

Der jüngere Plinius (62-113 n. Chr.) teilt uns in Ep. VII, 9 mit: Aiunt multum legendum esse, non multa.

multum, non multa,

Vieles, nicht vielerlei,

hat hierin seinen Ursprung, ebenso wie

non multa, sed multum.

Plinius meint wahrscheinlich die Stelle im Quintilian X, 1, 59: "multa magis quam multorum lectione formanda mens" ("der Geist ist mehr durch viele als durch vielerlei Lektüre zu bilden"), vrgl. auch "schrecklich viel gelesen haben".—

Ep. VIII, 9 bietet "illud iners quidem, iucundum tamen nil agere" ("das zwar unerspriessliche, aber angenehme Nichtsthun"), was wir in italienischer Form also citieren:

il dolce far niente.

Das süsse Nichtsthun.

Übrigens sagte bereits Cicero ("de oratore" II, 24): "Nihil agere . . delectat", "Nichts thun ist angenehm": und wer weiss, wie Viele schon vor ihm diese Bemerkung machten?—

Tres faciunt collegium,

Drei machen ein Kollegium aus,

ist ein "Digesten" 87, "de verborum significatione" 50, 16 in der Form: "Neratius Priscus tres facere existimat collegium—" (Neratius Priscus meint, dass drei ein Kollegium ausmachen) vorkommender Rechtsspruch, welcher die Bedeutung hat, dass wenigstens drei Personen da sein müssen, um die Grundlage einer Art der juristischen Person, einen Verein zu bilden. (Priscus lebte um 100 n. Chr.) Im gewöhnlichen Leben besagt der Spruch, dass wenigstens drei Studenten im Auditorium sein müssen, wenn der Professor lesen soll, oder dass ein Trinkgelage zu Dreien bereits behaglich ist.—

Ultra posse nemo obligatur

Über sein Können hinaus ist Niemand verpflichtet

ist die Umformung des Rechtssatzes vom jüngeren Celsus (um 100 n. Chr.): Impossibilium nulla obligatio est (s. "Digesten" Lib. 50, Tit, 17, L. 185).—

Klassischer Schriftsteller

stammt aus dem Satz des A. Gellius (XIX, 8, 15 Hertz; bl. um 125-175 n. Chr.): "classicus adsiduusque scriptor, non proletarius". Nach sonstigem Sprachgebrauche würde dies geheissen haben: "ein zur ersten Vermögensklasse gehörender und zur höchsten Steuer verpflichteter Schriftsteller, kein Proletarier", hier aber steht es zum ersten Male in der übertragenen Bedeutung: "ein vornehmer Autor ersten Ranges, kein untergeordneter" d. h. "ein mustergültiger Schriftsteller" (vergl. Verrius Flaccus: "Klassischer Zeuge").—

Aus dem Satze des Tertullian (um 145-220 n. Chr.) "Über das Fleisch Christi" 5: "Und gestorben ist Gottes Sohn; es ist ganz glaubwürdig, weil es ungereimt ist. Und begraben, ist er auferstanden; es ist gewiss, weil es unmöglich ist", hat sich entwickelt:

Credo, quia absurdum.

Ich glaube es, weil es widersinnig ist.

Diese Worte stehen nicht bei Augustinus, wie oft behauptet wird.—

Ulpian (um 170-228) schuf den Rechtssatz (Lib. 56 ad. Edict.—Digest. XLVII, X, 1, § 5):

"Ein unseren Kindern zugefügtes Unrecht berührt unsere eigene Ehre so sehr, dass einem Vater die Klage wegen erlittenen Unrechts auf seinen Namen zusteht, wenn ihm einer den Sohn, selbst mit dessen Einwilligung, verkaufte; dem Sohn aber steht sie nicht zu, weil das kein Unrecht ist, was einem geschieht, der es so haben will" ("quia nulla est iniuria quae in voleutem fiat").

Aus den Schlussworten entwickelte sich das übliche

Volenti non fit iniuria

(Dem, der es so haben will, geschieht kein Unrecht).—

In des Terentianus Maurus (nach Lachmann Ende des 3. Jahrh. n. Chr.) "Carmen heroicum", einem Teile seines Gedichtes "De literis, syllabis et metris", lautet Vers 258:

(Pro captu lectoris) habent sua fata libelli.

(Ganz wie der Leser sie fasst,) so haben die Büchlein ihr Schicksal.—

Roma locuta (est), causa finita (est)

Rom hat gesprochen, die Sache ist zu Ende

ist zurückzuführen auf Augustinus (354-430 n. Chr.), Sermo 131, No. 10: "Iam enim de hac causa (Pelagiana) duo concilia missa sunt ad sedem apostolicam. Inde etiam rescripta venerunt: causa finita est; utinam aliquando finiatur error". ("Denn es sind schon in Sachen des Pelagius zwei Concilien zum päpstlichen Stuhle entsandt worden. Auch kamen von da die Rescripte: die Sache ist zu Ende. Wenn doch einmal der Irrtum ein Ende nähme!") Nämlich die Synoden zu Karthago und Mileve (416) untersuchten den Gnadenbegriff des Pelagius. Infolgedessen wurden Pelagius und Caelestius bis zum Widerruf exkomniuniciert. Innocenz I. bestätigte den Synodalbeschluss, welchen Augustinus mit den angeführten Worten seiner Gemeinde mitteilte. Wer aber hat zuerst die dem "Causa finita est" voranstehenden Worte in: "Roma locuta est" zusammengezogen? (Die Rescripte des Papstes vom Jahre 417 stehen bei Augustinus Epist. 181 und 182).—

Si vis pacem, para bellum,

Wenn du Frieden haben willst, sei kriegsbereit,

ist wohl den Worten des Vegetius (Ende 4. Jahrh. n. Chr.) entlehnt: "Qui desiderat pacem, praeparet bellum" ("Epitome institutorum rei militar." 3. prolog.)—

O si tacuisses, philosophus mansisses

Wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Philosoph geblieben

erklärt sich aus des Boëtius (um 473-525 n. Chr.) "Tröstung der Philosophie" 2, 17:

"Als jemand einen Mann, der den falschen Namen eines Philosophen nicht zum Vorteil wahrer Tugend, sondern aus hochmütiger Eitelkeit führte, mit Schmähung angegriffen und hinzugefügt hatte, dass er bald erfahren würde, wenn jener nämlich die zugefügten Beleidigungen sanft und geduldig trüge, ob derselbe ein Philosoph sei, so trug letzterer einige Zeit lang Geduld zur Schau, und gleichsam höhnend über die erlittene Schmähung fragte er: "Merkst Du nun endlich, dass ich ein Philosoph bin?" Darauf sagte der erste recht beissend: "Intellexeram, si tacuisses" ("Ich hätt's gemerkt, wenn Du geschwiegen hättest")". Mit anderen Worten: "Du wärst ein Philosoph geblieben, wenn Du geschwiegen hättest". Ist die Bibel die erste Quelle dieses Wortes? In Hiob 13, 5 heisst es: "Wollte Gott, ihr schwieget: so würdet ihr weise"; in Sprüche Salomonis 17, 28: "Ein Narr, wenn er schwiege, würde auch weise gerechnet und verständig, wenn er das Maul hielte". Vielleicht spielt der heilige Bernhard († 1153) darauf an, wenn er in der "Praefatio in librum de diligendo Deo" sagt: "Accipite de mea paupertate quod habeo, ne tacendo philosophus puter" (Nehmt von meiner Armut an, was ich habe, damit ich nicht wegen meines Schweigens für einen Philosophen gelte).—

In flagranti (crimine comprehensi)

Auf frischer That ertappt

stammt aus dem von Tribonian († 545) und neun anderen Juristen 529 n. Chr. edierten "Codex Justinianeus", einem Teile des "Corpus iuris" (1. 13. C. 9, 1). Dort steht: "in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi."—

Ebendaher stammt (1. 27. C. 3, 28) das "levis notae macula adspergi", "mit einem kleinen Schandflecken bespritzt werden", daher wir kurz sagen

levis nota

ein leichter Verweis.

(vrgl. "Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts" von H. G. Heumann. 6. Aufl. 1884.)—

Ut, re, mi, fa, sol, la, si,

die italienische Benennung der Töne durch Guido von Arezzo (11. Jahrh.), bildete man aus den Anfangssilben der ersten Strophe der sapphischen Ode von Paulus Diaconus († 797) an den heiligen Johannes:

Ut queant laxis resonare fibris

Mira gestorum famuli tuorum

Solve polluti labii reatum

Sancte Johannes!

Dass mit leichtem Herzen die Jüngerscharen

Deine Wunderthaten besingen können,

Nimm hinweg die Schuld von den Sünderlippen,

Heil'ger Johannes!

(Des Wohlklangs wegen setzten dann die Italiener für "ut" "do", während die Franzosen bei "ut" blieben).—

Secunda Petri

oder:

Altera pars Petri

wird für "Urteilsvermögen" gebraucht nach dem 2. Buche "de iudicio" ("Über das Urteil") der "Sententiarum" des Petrus Lombardus († 1164).—

Das kanonische Recht enthält im 6. Buch der "Decretalen" (B. 5, Tit. 12, Reg. 43) den Grundsatz von Bonifacius VIII. († 1303):

Qui tacet, consentire videtur.

Wer schweigt, von dem wird angenommen, dass er zustimmt.

Es erinnert an des Sophokles Worte ("Trach." 814): "οὐ κάτοισθ' ὅθ' οὕνεκα ξυνηγορεῖς σιγῶσα τῷ κατηγόρῳ;"; "begreifst du nicht, dass du durch dein Schweigen dem Ankläger beipflichtest?" (vrgl. auch Euripides "Orest." 1592 "Iphig. Aul." 1142 und Terenz "Eunuch" 3, 2). Bonifacius verbessert übrigens den zu weit greifenden Satz durch den folgenden aus des Paulus lib. 56 ad Edictum (v. l. 142. D. 50, 17; l. 11 § 4. 7 D. 11, 1; l. 13 § 11 D. 19, 2) geschöpften: "Is qui tacet non fatetur, sed nec utique negare videtur" ("Wer schweigt, pflichtet nicht etwa bei, sondern scheint nur nicht schlechtweg Nein zu sagen"), vrgl. Windscheid "Pandekten" 1, § 72 u. 10.—

Aus der 1277 verfassten "Alexandrëis"[67] des Philippe Gualtier de Châtillon (5, 301) stammt:

Incidis in Scyllam, cupiens vitare Charybdin,

Während du wünschst, die Charybdis zu meiden, verfällst du der Scylla.

[67] Der Titel der ersten Ausgabe lautet: "Alexandri Magni Regis Macedonum vita per Gualtherum Episcopum Insulanum heroico carmine elegantissime scripta. 1513"; und im 5. Buch lesen wir dort:

"Incidis in scillam cupiens vitare caribdim".

Dieser Vers ist einem griechischen Sprichworte bei Apostolius 16, 49 (Paroemiogr. Graeci ed. Leutsch II, 672) nachgebildet, das sich aus Homers "Odyssee" (XII, 85-110) entwickelte, wo die Gefahren der beiden Meeresstrudel Scylla und Charybdis zuerst geschildert werden. Auch setzt man für "Incidis" "Incidit" und dann für "cupiens" "qui vult". Homerischer als Gualtier sagen wir:

Aus der Scylla in die Charybdis gerathen;

denn Homer schildert die Scylla zuerst.—

Im Gedichte W. Langlands (Mitte des 14. Jahrh.) "Piers Ploughman's Vision" V. 12, 908 heisst es:

Clarior est solito post maxima nebula (sic!) Phoebus.

Glänzender scheinet, als sonst, nach mächtigen Wolken die Sonne.

Das Citat ist in dieser unrichtigen Form durch Jahrhunderte bis in Binders "Novus Thesaurus Adagiorum Latinorum" (2. Ausg., Stuttgart 1866) gewandert; berichtigt, enthält es das bekannte, schon in Sebast. Francks "Sprichwörter" (1541, II, 104a) aufgenommene:

Post nubila Phoebus.

(Nach Wolken die Sonne).

Vielleicht beruht das Wort auf Tobias 3, 23: ". . . nach dem Ungewitter lässest du die Sonne wieder scheinen".—

In dulci iubilo . . .

In süssem Jubel . . .

beginnt ein Weihnachtslied, das aus einer des Mystikers Suso Leben enthaltenden Handschrift des 14. Jahrh. stammt und somit nicht, wie oft behauptet wurde, von dem 1440 gest. Petrus Dresdensis herrührt (s. Hoffmann v. Fallersleben: "In dulci jubilo" S. 8. Hannover 1854). Das Wort findet sich später in Studentenliedern und hat dort den Sinn von in "Saus und Braus".—