Erstes Kapitel.
Das Erkennen des künftigen Schicksals.

I. Die Schicksalszeiten.

§ 1 (6 ff.). Schicksalszeiten nennen wir solche, die nach dem Volksaberglauben an und für sich einen glücklichen oder unglücklichen Einfluß auf Schicksal und Thun des Menschen ausüben und die ihm daher im Voraus einen Blick in den Ausgang eines in solch eine Zeit fallenden Ereignisses gestatten, sowie durch klügliche Benutzung solcher Weisheit es ihm ermöglichen, Glück sich zuzuwenden oder Unglück von sich abzuwehren.

§ 2. Bezüglich des einzelnen Tages hat der Vormittag den Vorzug vor dem Nachmittag.

1. Es ist besser, Vormittag zu säen, als Nachmittag (Frohnau), vgl. 468. — * 2. Wenn man einen Tag lang Kartoffeln legt, so werden diejenigen, welche Vormittag gelegt sind, besser gedeihen, als die vom Nachmittag (Sosa), vgl. 5, 178 u. 468.

§ 3. Unter den einzelnen Wochentagen giebt es Glücks- und Unglückstage, doch scheint keine volle Uebereinstimmung darüber zu herrschen, welche Tage heil- oder unheilbringend auf das an ihnen Unternommene einwirken. Glückstage sind insbesondere der Sonntag und Dienstag, Unglückstage der Donnerstag (als Tag des Donnergottes Thor) und der Sonnabend. Montag ist vorbedeutend für die ganze Woche. Freitag gilt, je nachdem die heidnische (Tag der Liebesgöttin Freya) oder die christliche (Todestag des Herrn) Anschauung zu Grunde liegt, als Glücks- oder als Unglückstag.

* 3. Das Vieh soll an einem Sonntag, Dienstag, Donnerstag oder Sonnabend zum ersten Mal ausgetrieben werden (Saida), vgl. 464.* 4. Mittwoch und Sonnabend sind die besten Tage zum Waizensäen (Ehrenfriedersdorf, Frohnau), vgl. 468.* 5. Nimmt man Montag Vormittag kein Geld ein, so nimmt man die ganze Woche hindurch wenig ein (Ehrenfriedersdorf), vgl. 229 ff. — * 6. Montags soll man nichts wegborgen (Geiersdorf). — † 7. Guckt Jemand Montags früh bei seinem Nachbar zum Fenster herein, so bringt dies für die ganze Woche Unglück (Grünstädtel). Mehr Sinn hat das, was Wuttke § 46 anführt: „Betritt Montags ein Jude als der erste das Haus, so giebt es einen Proceß“ (Franken). — 8. Nur Freitags soll man die Nägel abschneiden (allgemein), vgl. 121 u. 399.* 9. Wenn man Freitags Brod in den Ofen legt, so entsteht Zank (Raschau), vgl. 178 u. 397.

§ 4 (12). Durch das ganze Jahr zieht sich außerdem eine Reihe bestimmter Tage, die von besonderem Einfluß und Bedeutung sind und deren abergläubische Wichtigkeit ihren letzten Grund nicht in christlicher Sitte, sondern in dem Heidenthum unserer Urväter hat.

§ 5 (13 ff.). Weihnachtszeit. Unter solchen Schicksalstagen stehen die Tage vom Weihnachtsheiligenabend bis zum hohen Neujahr voran. Da feierten die alten Deutschen das Fest der Wintersonnenwende und meinten, die Götter hielten ihren Umzug über die Erde. Diese Tage heißen zusammen die Zwölfnächte, die zwölf heiligen Nächte, die Zwölften, die Unternächte, die Internächte, die Innernächte, die Loostage. Man rüstet sich zu denselben durch Reinlichkeit in Stall, Haus und an eigner Person und verrichtet während derselben keine Arbeit, namentlich keine landwirthschaftliche. Bestimmte Speisen sind zu genießen, andere zu meiden und auch die Hausthiere und die Obstbäume des Gartens werden in die Festfreude hereingezogen. Diese Tage sind, weil die Götter zur Erde niedersteigen, in ihrer Witterung und in den gewöhnlichsten Erlebnissen vorbedeutend für das ganze Jahr und Träume, sowie andere Schicksalszeichen öffnen einen Blick in die Zukunft. Je mehr man aber im Laufe der Zeit den Ursprung dieser Gebräuche vergaß, desto mehr hat man, den aus dem heidnischen Alterthum stammenden Aberglauben im christlichen Sinne umdeutend, ihn auf einzelne Tage unter den Zwölften beschränkt, namentlich auf die den drei hohen Festen der Weihnachtszeit, dem ersten Feiertag, dem Neujahr und hohen Neujahr (vgl. 325) vorangehenden Tage, die sogenannten drei heiligen Abende und unter diesen nehmen wieder der Weihnachtsheiligeabend (24. December) und der Neujahrsheiligeabend oder Sylvester (31. December) die hervorragendste Stelle ein. Vgl. § 4852 und 99.

§ 6 a. Ordnung und Reinlichkeit in Stall und Haus (vgl. § 8 d, aa). * 10. Der Dünger wird am Tage vor dem heiligen Abend zierlich mit der Mistgabel geflochten (vgl. 13, 414 u. 670) und die Asche aus dem Ofen genommen (Grünstädtel). — Man streut Stroh in die frisch gescheuerten Stuben, um den Stall darzustellen (Lauter, Sehma). Die mit dem Stroh zusammenhängenden Gebräuche in der Weihnachtszeit (vgl. 19) scheinen aus den heidnischen Opfern, die unsere Vorfahren zu dieser Zeit darbrachten, um ein fruchtbares Jahr von den Göttern zu erlangen, entstanden zu sein. Vgl. 672 und „die Zwölften in Thüringen“, Aufsatz in der illustrirten Zeitung 1861, Nr. 965.

b. Reinlichkeit in Kleidung etc. * 11. Man zieht am heiligen Abend neuwaschene Strümpfe an (Grünstädtel) oder man bekleidet sich am Neujahrsmorgen mit etwas Neuem (Marienberg), vgl. 71, 398 u. 445. In Hessen ist, nach Wuttke § 15, letzteres dagegen verboten.

c. Heilige Ruhezeit. † 12. Während der Zwölfnächte wird nicht gedroschen (Marienberg); auch darf man nicht klöppeln, denn die Klöpplerinnen würden ihre Spitzen beschmutzen (Grünstädtel). Es ist dies moderne Umdeutung des heidnischen Aberglaubens, daß während der Zwölfnächte nicht gesponnen werden dürfe, sonst kommt Wodan oder die Frigga und zerzaust oder beschmutzt das Gespinnst. — * 13. Man hüte sich am Weihnachtsheiligenabend mit dem Dünger in Berührung zu kommen, dies bedeutet Miswachs (Marienberg), vgl. 10, 104 u. 397.

d. Bestimmte Speisen (vgl. 72 ff. u. § 49, i). † 14. Es werden neunerlei oder siebenerlei (beides heilige Zahlen) Speisen gegessen; doch begnügt man sich auch mit wenigeren. Dennoch aber hält man an bestimmten Gerichten fest (vgl. 398 u. 445), namentlich am Christabend. Die gewöhnlichsten sind: 1. Bratwurst oder Schweinebraten (vgl. § 21, e) mit Linsen, letztere, damit man viel Geld einnimmt, sowie 2. Häring mit Aepfelsalat. Die übrigen gebräuchlichsten sind etwa: 3. Grütze- oder Hirsebrei (vgl. § 23, q), damit das Geld nicht ausgeht; 4. Buttermilch, damit man keine Kopfschmerzen bekommt, oder Semmelmilch, damit die Spitzen weiß bleiben (Raschau); 5. Rothrübensalat, damit man rothe Backen behält, oder Krautsalat oder Erdäpfelsalat; 6. Süßkraut, damit die Arbeit leicht werde, oder Sauerkraut mit Braten oder Wurst, auch Karpfen, Schöpsenfleisch und Weißkraut; 7. Klöse, damit viel Thaler einkommen; 8. getrocknete Pilze oder Schwämme, sauer oder gedämpft; 9. gebackene Pflaumen, vgl. Wuttke § 14. — † 15. Ueber die Speisen, die zu meiden sind, ist man ebenfalls nicht ganz einig. Während unter den vorgeschriebenen Gerichten sich hie und da auch Suppe, namentlich Biersuppe mit Mandeln und Erdäpfeln (als Klöse, Salat, Brei) finden, behaupten Andere: Man genieße keine Suppe, sonst tropft die Nase das Jahr hindurch (Ehrenfriedersdorf) und man esse keine Kartoffeln, sonst bekommt man Schwäre (Sosa). Letztere Wirkung wird auch den Erbsen zugeschrieben (Annaberg, auch Wuttke § 13). Zum Weihnachtsheiligenabend ist Saures, z. B. Salat (s. o.), erlaubt, dagegen Sylvester und Neujahr verboten (Marienberg), vgl. 397.

e. Hausthiere. * 16. Auch das Vieh muß seinen Antheil bekommen. — Die Kühe werden mit vielerlei Futter reichlich gefüttert und zwar mit dreierlei Fleisch, allerlei Gewürz, Wurzeln und Kräutern. Außerdem bekommen sie an jedem heiligen Abend etwas Nußkern auf Brod gesteckt mit Salz. Den Ziegen giebt man Häringsköpfe und Häringsmilch. Auch Pfeffer und Räucherkerzenasche oder ein Kräuterpulver, das in Bockau bei Schwarzenberg bereitet wird, streut man den Thieren unter das Futter. Befolgt man diese Regeln, so giebt das Vieh gute und reichliche Milch und bleibt vor Krankheit und Hexerei verschont (allg.), vgl. 76, 96, 426 u. 462 ff. — * 17. Man lasse (am Sylvester) die Pferde in die Röhre sehen, dann geräth der Hafer (Zöblitz), vgl. 428 u. 470. — 18. Man füttere die Hühner mit Hirse (§ 23, q) oder innerhalb eines Reifens, dann legen sie die Eier nicht weiter (allg.), vgl. 50, 78 u. 432.

f. Obstbäume. † 19. Die Obstbäume werden, damit sie reichlich tragen, beschenkt, d. h. der Hausherr umbindet sie in der Mitternachts- oder wenigstens in einer Abendstunde mit einem Strohseile (vgl. 10), wobei er den Spruch: „Wachse immer fort, Gott segne deine Frucht“ oder einen ähnlichen betet und dann den Baum dreimal im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes bekreuzt (allg.); oder man bindet den Obstbäumen etwas mittelst eines Tuches um. Das Tuch läßt man am Baume verfaulen (Geier), vgl. 81, 421 u. 465.

g. Witterung. 20. Wie die Witterung in jeder der Zwölften ist, so ist sie in dem entsprechenden Monat des Jahres (allg.). — 21. „Ist auf Weihnachten viel Wind, im nächsten Jahr voll Obst die Bäume sind“ (Annaberg). Wodan, der wilde Jäger, schüttelt die Bäume. — * 22. Wenn die Obstbäume während der Innernächte viel Schnee tragen, wird viel Obst (Frohnau, Raschau). — * 23. Wenn es in den zwölf Nächten nicht von den Dächern tropft (d. h. thaut oder regnet), so geben die Kühe wenig Milch (Marienberg). — * 24. Geht starker Wind, so wird Krieg (Raschau) oder viel Schadenfeuer (Saida). Vgl. auch 791793.

h. Träume (vgl. § 29): 25. Was man je in diesen Nächten träumt, geht in den entsprechenden Monaten in Erfüllung (allg.), doch darf man die Träume Niemandem erzählen (Schneeberg), vgl. 281.

i. Andere Anzeichen und Vorbedeutungen: * 26. Werden zufällig drei Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (Raschau); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 240 u. 499. — * 27. Wer das Licht aus Versehen auslöscht oder ausputzt, stirbt (Johann-Georgenstadt) oder es stirbt Jemand aus der Familie (Geier), vgl. 276 u. 530. — † 28. Hat (am Sylvester) Jemandes Schatten an der Wand einen großen Kopf, so bedeutet es Glück (Marienberg); erscheint dagegen Jemandes Schatten ohne Kopf, so stirbt der betreffende im neuen Jahre (Annaberg, Raschau). Letzteres scheint mit dem von Wuttke § 63 angeführten Aberglauben Tirols zusammenzuhängen, daß gewisse Leute in der Sylvester-Mitternacht die, welche im neuen Jahre sterben, um den Altar der Kirche zum Opfer gehen sehen; erblicken sie ihre eigne Gestalt ohne Kopf, so sterben sie selbst. — 29. Es ist nicht gut, wenn etwas von der Wand fällt (Marienberg); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 247; oder wenn man etwas zerbricht (Marienberg, Annaberg) oder sich ärgert oder eine taube Nuß bekommt (allg.), vgl. 291. — * 30. Wird (zum Sylvester) am letzten Brode gegessen, so wird das ganze Jahr nur Ein Brod im Hause sein (Elterlein), vgl. 397. — * 31. Auch soll man nicht mangeln (mandeln), sonst hat man Mangel (Annaberg); bloßer Wortwitz. — * 32. Wer beim Ankleiden zufällig etwas (z. B. die Weste) verkehrt anzieht, dem geht es im neuen Jahre verkehrt (Elterlein), vgl. 276. — * 33. Läßt man das Feuer im Ofen ausgehen, so geht das Geld im Laufe des Jahres aus (Geier), vgl. 276. — * 34. Wer sich beim Gebete verspricht, stirbt in dem Jahre (Raschau), vgl. 276, 397 u. 530. — * 35. Wer (am Sylvester) recht arbeitet, ist das ganze Jahr fleißig (Sosa), vgl. 455. — * 36. Fällt in der Weihnachts- oder Sylvestermette (vgl. § 49 und § 51) während der Predigt ein Sitzbret in der Kirche um, so stirbt bald Jemand (Ehrenfriedersdorf), vgl. 254 u. 530. — * 37. Neigt sich während dieser Mette ein Licht auf dem Kronleuchter seitwärts, so bricht in dem nach dieser Richtung zunächst gelegenen Orte im folgenden Jahre ein großes Feuer aus (Elterlein), vgl. 256 u. 257.

k. Erforschen der Zukunft: 38. Man gießt Blei, setzt Korn- oder Salzhäufchen, wirft den Pantoffel, Aepfelschalen, guckt in die Esse, horcht auf das Geräusch, welches der Ofentopf macht oder draußen an einem Fensterladen, läßt Nußschalen schwimmen u. s. w. (allg.). Vgl. 227, 216, 288294, 296307, 309315, 318322.

l. Andere Maßregeln: * 39. Man koche reichlich (Grünstädtel), vgl. 446. — * 40. Man brenne keine ungerade Zahl Lichter auf dem Christbaum (Zwickau), vgl. 397. — * 41. Man esse auf dem Säetuch (Grumbach, Mauersberg, Lauta bei Marienberg). — † 42. Es darf nicht eine ungerade Zahl von Personen, namentlich nicht dreizehn, zu Tische sitzen, sonst stirbt Eines davon im Laufe des Jahres (allg.); gilt auch überhaupt, vgl. 234, 397 u. 530. — * 43. Man schneide an jedem der drei heiligen Abende ein neues Brod an (Elterlein), vgl. 446. — * 44. Wer viel Suppe ißt, lebt lange (allg.); gilt auch überhaupt, vgl. 242 u. 451. — * 45. Man esse von den verschiedenen Speisen mindestens je drei Löffel voll (Elterlein), vgl. 446 u. 484. — * 46. Wer am längsten ißt, lebt am längsten (Ehrenfriedersdorf), vgl. 451. — * 47. Man esse sich recht satt, dann hungert man das ganze Jahr nicht (Zwickau). — * 48. Man trinke viel Bier, damit man stark werde (Marienberg), vgl. 74 u. 454. — * 49. Kein Gericht werde ganz aufgegessen, dann hat man immer gefüllte Küche (Elterlein), vgl. 376 u. 447. — * 50. Während des Essens darf Niemand vom Tische aufstehen (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397; oder wenn man eher aufsteht, als die Anderen, verlegen die Hühner (Voigtsdorf), vgl. 18, 78 u. 432. — 51. Man verborge, verkaufe oder verschenke nichts, sonst giebt man den Segen weg oder wird verhext (allg.), vgl. 118, 132, 171, 386 u. 389. — * 52. Wenn man sich das Licht bei einem Andern anzündet, so bedanke man sich nicht (Ehrenfriedersdorf), vgl. 393 u. 397. — * 53. Man gebe (am Neujahrstage) kein Geld aus (Marienberg), vgl. 397 u. 457. — † 54. Man halte den Ofentopf immer voll Wasser (Annaberg, Geier), vgl. 446. — * 55. Man verschneide sich weder Nägel noch Haare, sonst bekommt man böse Gliedmaßen (Schwarzenberg), vgl. 397. — * 56. Wenn man zur Metten (vgl. 36 u. 37) geht, nehme man das heilige Abendlicht (vgl. 58) nicht vom Tische weg, sonst stirbt man in dem neuen Jahre (Raschau), vgl. 397 u. 530.

m. Als Erinnerung an den Umzug der Götter in dieser Zeit kann Folgendes gelten, was namentlich am Christabend beobachtet wird. — 57. Die Reste der Speisen läßt man die Nacht über auf dem Tische stehen oder wenigstens das in das Tischtuch eingeschlagene Brod daselbst liegen (allg.), damit die Abgeschiedenen — oder vielmehr die auf Erden weilenden Götter — davon genießen können (Sehma), oder damit es das ganze Jahr nicht an Brod fehle (Elterlein). — * 58. Man brennt das sogenannte Heiligabendlicht, ein starkes Inseltlicht, welches während des Abendessens auf dem Tische bleibt und nicht hinweggenommen werden darf. Der Rest des Lichtes wird aufgehoben und bewahrt das Haus vor Blitzschlag (allg.), vgl. 334 u. 420. — * 59. Man reinige die Tenne in der Scheune sorgfältig, weil die Abgeschiedenen — die Götter, vgl. 57 — um Mitternacht dort tanzen (Annaberg) oder ihre Metten halten (Raschau). — 60. Alles Wasser verwandelt sich Nachts zwölf Uhr in Wein (allg.), vgl. 100. — 60 b. Am zweiten Weihnachtsfeiertag gehen die Burschen zu den Jungfrauen: „Frischgrün-Peitschen,“ d. h. sie schlagen dieselben mit ausgeschlagenen Birkenruthen, die mit einem rothen Bande zusammengebunden sind. Dafür werden sie mit Stollen bewirthet. Am dritten Weihnachtsfeiertag thun die Jungfrauen den Burschen desgl. (Zwickau), vgl. 93 und „die Zwölften in Thüringen,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1861, Nr. 965.

Aus den Tagen des Januar genießt noch der sogenannte „Knotentag“ Beachtung.

* 61. Am Knotentage, d. i. am Tage Fabian Sebastian (20. Januar) darf man keine Pflanzen stecken (Mittweida), vgl. 397 und auch 698705.

§ 7 (27). Fastnacht. Im Laufe des Februar begingen die alten Deutschen eine Vorfeier des Frühlings, die entweder je nach der nördlicheren oder südlicheren Lage in die erste oder in die zweite Hälfte des Monats fiel und deren Festlichkeiten später meist zu Fastnacht vereinigt wurden. Es fand nach altdeutscher Mythologie der Götterumzug der Hertha statt, der im Umzug der Priester und des Volkes nachgeahmt und jetzt noch in den Fastnachtsmummereien und den um „Kräppel“ bettelnden Kindern einen schwachen, entstellten Nachhall findet. Mancher Aberglaube der Weihnachtszeit, wo Wodan mit den Göttern dahinbrauste (vgl. 21), wiederholte sich daher hier, nur daß die Beziehung auf Hertha, als der Beschützerin häuslicher Geschäfte und namentlich des Flachsbaues, deutlicher hervortritt. Pfannkuchen und Fastenbretzeln, Gebäcke, die insbesondere zu Fastnacht gebacken und verspeist werden, sind wohl als Ueberreste heidnischer Opfer- und Festgerichte, jene als Abbilder der Sonnenscheibe, diese des Sonnenrades mit den Radspeichen oder von Thor’s Hammer (Wuttke § 27) zu betrachten, die man christlich in Erinnerungszeichen an den Schwamm, mit dem Christus getränkt und in die Fessel, mit der er gebunden wurde, umdeutete. Daß auch die Fastnacht vorbedeutend für die Zukunft sei, lag nach der heidnischen Auffassung unserer Urväter nahe. Vgl. § 53 u. Friedrich, norddeutsche Fastnachtsgebräuche, Aufsatz in den Hausblättern von Hackländer und Höfer (Stuttgart), 1860. 5. Heft.

§ 8 (27). a. Frühlingsfest oder Festfeier der Sonne (?): * 62. Man baut Schneehütten, die man Abends mit inwendig aufgestellten Lichtern erleuchtet, die durch die hie und da dünngeschabten Wände hindurchschimmern (Marienberg).

b. Mummereien: 63. Abgesehen von etwaigen Maskenbällen und andern Lustbarkeiten, kleiden sich Kinder in altmodische oder sonst entstellende Tracht (Tiroler, Soldat, Handwerksbursche, Handelsmann und dergl. sind die gewöhnlichsten Verkleidungen) und überraschen am Nachmittag als „Fastnachtsnarren“ (vgl. § 53) bekannte und befreundete Familien; ärmere ziehen wohl auch von dem Lärm der Gassenjugend begleitet von Haus zu Haus, um ein paar Pfennige zu verdienen. — * 64. Auf Dörfern (Raschau, Pöhla) kommt zuweilen noch ein sonderbarer Umzug vor, zwei Bursche, der eine auf dem anderen, der auf allen Vieren geht und in Form eines Thieres ausgestopft ist, reitend, stellen zusammen Reiter und Roß vor und so wandert man in Begleitung der Genossen von Haus zu Haus. — * 65. Der Bretzeljunge erscheint am Fastnachtsdienstag abenteuerlich ausstaffirt, z. B. mit geschminktem Gesicht und angeklebtem Schnurrbart, auf dem Kopf ein dreieckiger Hut mit einem großen Busch rother Papierstreifen als Federstutz, schwarze Jacke, auf der Brust mit weißer Schleife, weite Kniehosen, weiße Strümpfe und Schnallenschuhe. — Hin und wieder sieht man auch ein mit Pfannkuchen hausirendes Mädchen mit einem schief auf dem Kopf sitzenden Tyrolerhut, unter dem die langen künstlich geflochtenen Haarzöpfe herunterhängen, mit einem grünen Jäckchen, schwarzem mit bunten Streifen besetzten Rock, weißen Strümpfen und Schnürstiefeln (vgl. 589).

c.Kräppelschießen.* 66. Aermere Kinder, die sich meist auch verkleidet haben, gehen mit vorn gespitzten Stöckchen zu den Bauern, um Pfannkuchen, auch Krapfen oder „Kräppel“ geheißen, zu erbetteln. Man nennt dieses Ansprechen „Kräppel schießen“ oder „Spießeinrecken,“ weil, was den letzteren Ausdruck anbelangt, dabei die Bittenden ihre Stäbchen oder „Spieße“ durch die halbgeöffnete Stubenthüre hereinhalten. Dabei werden gewisse Liedchen gesungen oder gesprochen, vgl. § 99.

d. Aehnliche Gebräuche wie Weihnachten: aa) Reinlichkeit vergl. § 6 a. b.: * 67. Man kehre den Schmutz aus allen vier Ecken der Stube, dann bleibt man vor Ungeziefer bewahrt (Marienberg). — * 68. Tags vorher (Montag) werden alle Stuben, der Boden und den Hausflur gewaschen, sowie der Stall gereinigt (Sehma), vgl. 446. — * 69. Die Fenster werden von innen und außen gewaschen, dann werden sie im Sommer nicht so sehr von den Fliegen beschmutzt (Sehma), vgl. 410. — * 70. Man wasche Wäsche, dann wird sie recht weiß (Schwarzenberg), vgl. 447. — * 71. Man ziehe, wenn man Abends zu Tanze geht, ein neues Kleidungsstück, mindestens weiße Wäsche an (Sehma), vgl. 11, 398 u. 445.

bb. Bestimmte Speisen, vgl. 14 ff. 72. Allgemein ißt man (vgl. 398, 445 u. 589) besonders an diesem Tage Pfannkuchen und Bretzeln. In den Familien werden außer Pfannkuchen, wohl auch Hefenklöse oder Haferstollen als Zukost zum Kaffee gebacken. — † 73. Hie und da sind Mittag neunerlei oder siebenerlei Gerichte gebräuchlich oder wenigstens bestimmte Speisen, namentlich (vgl. § 21, e) Schweinefleisch mit Sauerkraut, geräuchertes Schweinefleisch mit Erbsen, Bratwurst mit Kartoffelbrei, Blutwurst mit Linsen, Häring mit Kartoffelsalat, Graupen, Grütze oder Hirsebrei (§ 23, q.), Klöse, gebackene Pflaumen. — * 74. Auch soll man viel Bier (vgl. 48) oder Warmbier trinken, sonst nehmen die Kräfte ab und man stirbt in dem Jahre, vgl. 530. — * 75. Man esse nicht viel Butter, sonst stoßen einen die Kühe, vgl. 397.

cc. Hausthiere: * 76. Die Kühe, Ochsen und Pferde bekommen Abends jedes ein Stück Brod, auf welches sogenanntes Bockauer Gesundheitspulver, mit Salz vermengt, gestreut ist, damit dieselben stark und gesund bleiben (Raschau), vgl. 16, 96, 397, 426 u. 462 ff. — * 77. Man führe das Vieh nicht aus dem Stall, weil man sonst keinen glücklichen Kauf thut (Annaberg, Raschau). — † 78. Vor Sonnenaufgang füttere man die Hühner innerhalb eines Reifens, oder flechte aus Stroh ein Hühnernest und stecke es dreimal, indem man sagt: „Bleib beim Haus, wie’s Bein beim Leib,“ durch die Beine, dann verlegen die Hennen die Eier nicht (Frohnau, Marienberg), vgl. 18 u. 432. — * 79. Nach dem Abendessen oder um Mitternacht verstutzt man den Hühnern Flügel und Schwanz (Sehma, Raschau), vgl. 464.

dd. Obstbäume und Feldfrüchte, namentlich Flachs: * 80. Man beschneide die Obstbäume, dann kommen die Raupen nicht hinauf (Annaberg), vgl. 422 u. 465. — † 81. Man behänge die Obstbäume mit Strohkränzen, dann tragen sie reichlich (Jöhstadt, Marienberg), vgl. 19, 421, 465 und Wuttke § 320. — * 82. Vor Sonnenaufgang binde man Strohbänder, dann kommen keine Mäuse in das Getreide (Frohnau), vgl. 412. — † 83. Damit der Flachs gerathe, binde man zu den Arbeiten am Tage eine blaue Leinwandschürze um (Raschau, Lauter), verstecke am Abend die Spinnräder und tanze daheim (Zöblitz) oder gehe zu Tanze in die Schänke (vgl. § 53), wozu die Hausfrau eine weiße Leinwandschürze umbinde. Dabei springe man recht hoch, d. h. man mache den sogenannten „Fosentsprung“ (Fastnachtssprung). Oder die Tänzer heben die Tänzerinnen in die Höhe und rufen dabei: „nätt wahr, su lank muß der Flachs wär’n“ (allg.), vgl. 471. — 84. Fastnacht — oder auch Sylvester — Mitternachts 12 Uhr mit dem ersten Schlage springe die älteste Jungfrau des Hauses in ihrer Kammer auf den Tisch und mit dem letzten Schlage rückwärts herunter; so hoch wächst der Flachs (Annaberg, Raschau, Sehma), vgl. 471.

ee. Witterung: * 85. Wenn Fastnacht die Sonne scheint, gedeiht der Flachs (Ehrenfriedersdorf, Mildenau), oder genauer: ist am Tage Sonnenschein, Abends aber Regen oder Thauwetter („tropft es vom Zaune“), so gedeiht der Flachs (Sehma, Raschau), vgl. 723.

§ 9 (27). An Fastnacht schließt sich unmittelbar die Aschermittwoch und daher hat man auch diese in den Kreis des Aberglaubens gezogen, vgl. 593 ff.

86. Man zerstöre die Maulwurfshaufen, damit die Saat gedeihe (Marienberg), vgl. 422 u. 467. — * 87. Man wasche die Stube nicht, sonst wird sie grau (Geier), vgl. 397.

§ 10 (20). Osterzeit. Die eigentliche Frühlingsfeier fiel bei den alten Deutschen in den Monat April und die Erinnerungen daran finden sich noch vielfach an dem in diese Zeit verlegten Osterfeste mit dem ihm vorangehenden Gründonnerstag und Charfreitag. Vgl.: „Deutsche Volksgebräuche der Osterzeit,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1860, Nr. 875.

Dies heidnische Osterfest (der Name von Ostara, der deutschen Erd- oder Frühlingsgöttin) galt hauptsächlich als Fest der Keime, die beim Beginn des Frühlings der Erde anvertraut werden, und Reste dieser Feier des wiedererwachten Naturlebens finden sich noch in dem bis auf den heutigen Tag gebräuchlichen Osterfeuer, den Ostereiern, dem Osterwasser u. s. w.

a. Osterfeuer: 88. Es werden Freudenfeuer angezündet. Dies ist jedoch nur vereinzelt der Fall; zahlreicher geschieht es zu Walpurgis (vgl. 129) und hie und da auch zum Johannisabend. Als moderne Zugabe wird auch zu Ostern mit Böllern, Pistolen etc. geschossen.

b. Ostereier, vgl. Gründonnerstag 110 u. 598.

c. Osterwasser: 89. Man holt früh am ersten Osterfeiertage fließendes Wasser, ohne auf dem Hin- und Herwege mit Jemandem zu sprechen (allg.). Ehe man das Wasser schöpft, bete man mit entblößtem Haupte ein stilles Vaterunser, dann schöpfe man das Wasser und bekreuze sich (Marienberg). — † 90. Man wäscht sich mit diesem Wasser, wodurch man vor Krankheiten, namentlich Hautkrankheiten, bewahrt bleibt (allg.), und von Krankheiten, mit denen man behaftet ist, befreit wird (Geier); kranke Kinder werden darin gebadet (Lauter); das Brod damit bestrichen (Lößnitz), vgl. 398, 399, 440, 445, 498. — 91. Das Osterwasser kann man viele Jahre aufheben, ohne daß es verdirbt (Sehma, Lößnitz). — 92. Das Wasserholen kann auch am Gründonnerstag, Charfreitag geschehen, und am zweiten Feiertage wiederholt werden (Lößnitz), vgl. 112, 113 u. § 38 A a.

d. Andere Gebräuche: * 93. Knechte, Mägde und Kinder treiben frühzeitig die Langschläfer mit „Gerten“ von Birkenreisern aus dem Bett (allg.), vgl. 455. Dieser Gebrauch findet sich anderwärts zu Weihnachten oder Fastnacht, vgl. 60 b.* 94. Am zweiten Feiertag soll man sich peitschen oder peitschen lassen, dann thuen im ganzen Jahre die Beine nicht weh (Sosa), vgl. 399. — † 95. Am Ostermorgen steckt man in den Ställen grüne Tannenzweige (vgl. § 38 A g.) auf, um das Vieh vor den Hexen zu sichern (Saida), vgl. 413 u. 427. Nach Wuttke (§ 223) legt man in Schlesien zu diesem Zweck Fichtenreiser vor die Ställe. — * 96. Die Kühe bekommen vor Sonnenaufgang Bockaer Kräuterpulver, damit sie nicht behext werden (Sehma), vgl. 16, 76 u. 426. — * 97. Man fährt vor Sonnenaufgang Asche auf das Feld, dessen Fruchtbarkeit dadurch befördert wird (Lauter), vgl. 466.

e. Speisen: * 98. Mittags ißt man „Ostersuppe“, d. i. Biersuppe, aus Bier oder Kovent, Eiern, Milch, Rosinen und Brod bestehend (allg.). — * 99. Zum Frühstück hat man vom Gründonnerstag an „Osterbrödchen“, ein Semmelgebäck mit Anis und Fenchel (Lauter, Lößnitz), vgl. 398 u. 445.

f. * 100. Das Wasser hat sich bis früh vor drei Uhr in Wein verwandelt (Raschau), vgl. 60. Dasselbe führt auch Montanus, die deutschen Volksfeste etc. (Iserlohn und Elberfeld 1854), 1. Bdchen. S. 26, an: „Auch geht eine alte Sage, daß in der Osternacht alle Wasser zu Wein würden, ähnlich der Christnacht.“ — Ueber die Witterung vgl. 736738.

§ 11 (21). Gründonnerstag und Charfreitag haben viele Gebräuche, die ebenfalls an die altdeutsche Frühlingsfeier, und überhaupt an heidnische Ursprünge, vermischt mit christlichen Elementen, erinnern. Der abergläubischen Bedeutung der Charwoche dagegen liegt deren Feier im christlichen Sinne zu Grunde.

a. Die Charwoche (Char vom altdeutschen kara d. i. Trauer) empfing den Begriff der Sühnung oder des vorbedeutenden Unglücks.

* 101. Stirbt Jemand in der Marterwoche, so machen die Gewitter im Laufe des Jahres keinen Schaden (Mildenau), vgl. 125, 420 u. 532. — * 102. Die in dieser Woche getauften Kinder sind unglücklich (Mildenau), vgl. 397 u. 480. — * 103. Man nehme keinen Aus- oder Einzug vor (Lauter), vgl. 397. — † 104. Man fahre keinen Dünger (Raschau), vgl. 13 u. 397. Nach Wuttke, § 27, gilt dasselbe in Hessen zur Fastnacht. — † 105. Man wasche keine Wäsche; geschieht es mit der Wäsche eines Bergmanns, so verunglückt derselbe (Sosa); auch hänge man kein gewaschenes Bettzeug in’s Freie (Lauter), vgl. 397 u. 530. Aehnlich nach Wuttke, § 17, in Mecklenburg am Johannistage: „man lasse keine Wäsche im Freien, weil der, welcher sie dann auf dem Leibe trägt, den Krebsschaden bekommt.“

b. Gründonnerstag. Der Name rührt von der altdeutschen Sitte her, an diesem Tage einen Muß aus neunerlei frischen Kräutern (Bachbungen veronica beccabunga, Brunnenkresse sisymbrium nasturtium, Schlüsselblumen primula veris, Hollundersprossen sambucus nigra, Gierenblätter sium sisarum, Frauenmantel alchemilla, Lauch allium, Nessel urtica, Kukuksmus oxalis) zu essen. Als Sinnbilder der Fruchtbarkeit opferte und aß man Eier mit den Farben der Sonne gelb und roth bemalt. — † 106. Man sammle Kräuter, diese helfen gegen dicke Hälse; gilt auch vom Charfreitag, vgl. 122 u. 435. — † 107. Wenn man Weizen vor Sonnenaufgang säet, so gedeiht er gut (Raschau), vgl. 468.† 108. Die ersten Kartoffeln muß man am Gründonnerstag legen (Frohnau, Raschau), vgl. 468.* 109. Wenn es am Gründonnerstag während der Nacht gefroren hat, so friert es vierzig Nächte hindurch. Friert es aber auch am Charfreitag (128), so gehen von den vierzig Nächten zwanzig zurück und die anderen sind für das Feld nicht gefährlich (Raschau).

110. Ostereier (vgl. § 10): Es werden hart gesottene Eier, meist bunt gefärbt, gegessen (allg.), vgl. 398 u. 445. Man versteckt dieselben und läßt sie von den Kindern suchen (Marienberg). — † 111. Die Männer müssen vor Sonnenaufgang ein gestoßenes Gänseei essen, so nehmen sie bei schweren Arbeiten keinen Schaden (vgl. 123), bekommen keine Kreuzschmerzen (Raschau, vgl. 399), es sticht sie kein giftiger Wurm (Zschopau), es begegnet ihnen überhaupt kein Unfall (Lauter). Letztere Wirkung hat auch das Ei einer schwarzen Henne (Annaberg).

112. Osterwasser wird geholt (vgl. 92), sowie Osterbrödchen (Raschau) gegessen, vgl. 99.

c. Charfreitag: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa), vgl. 90, 92 u. 399. — † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet, welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat, schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. 407. Aehnliches berichtet die illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch Wuttke § 156. — * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. § 38 s.), schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. 407. — * 116. Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher trifft (Marienberg), vgl. § 38 r. 407 und 474. — * 117. Der Rahmtopf muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. 408. — * 118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich in den zwölf Nächten, vgl. 51, 132, 171, 389 u. 397. Wuttke führt dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. — † 119. Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen sich dieselben auf (Sosa), vgl. 460. Nach Wuttke § 18 gilt dieser Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. — † 120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen (Markneukirchen), vgl. 328, § 42 und 434, Wuttke § 266. — † 121. Man schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. 8 u. 399. — * 122. Kräuter am Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. 106 u. 435. — * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt gegen Bruchschaden, vgl. 111 u. 399. — * 124. Ein Eschenzweig vor Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. § 38 A. f. § 42 und 434. — * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. 101, 420 u. 532; gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). — * 126. Vor Sonnenaufgang kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda). — * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst viel Klee (Raschau, Geier), vgl. § 38 A. e. u. 466. — 128. Wenn es Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. 109 u. 736 ff.

§ 12 (23). Walpurgis: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug dargestellt und verpönt wurde. — Gerade die Feier des Walpurgisabends (30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.

a. Hexenschutz: 129. Knaben und junge Leute begeben sich mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc. losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“) zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden Hexen zu vertreiben. Vgl. 333 u. 407.

130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren, werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. § 38 D. b., 409, 413, 427 u. 464. — 131. Hie und da legt man auch noch einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen, damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. 341, 413 u. 427. — * 132. Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine Milch mehr verkauft (Geier), vgl. 51, 118, 171, 389 u. 397. — * 133. Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder- (sambucus nigra), mit Ahlert- (prunus padus) oder mit Weidenruthen besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. § 38, A. h. und 414. — † 134. Auch auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. 409, Wuttke § 231.

b. Zauberhilfe: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs (Sehma). Nach Wuttke, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch wie der Rechen, vgl. 153 u. 471. — * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr, dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. 462.

c. Viehaustreiben: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben (vgl. 618). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. 340 u. 464 (nach Wuttke, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil, d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). — * 138. An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit Wasser (Annaberg, Elterlein). — * 139. Man läßt eine Katze vorangehen, damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. 397 u. 427. — * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). — * 141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. 328 u. 427. — * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens nicht niedersetzen (Saida), vgl. 397. — * 143. Kehren die Leute Abends vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. 427.

§ 13 (25). Himmelfahrt und Pfingsten: In die Frühlingsmonate fallen die Himmelfahrt und das Pfingstfest.

144. Am Himmelfahrtstage kommt ein Gewitter oder es regnet wenigstens (Lauter). — † 145. Wenn das Brod in der Woche vor Pfingsten aufschlägt, so bleibt es theuer (Raschau). — Am Sonnabend vor Pfingsten wird die Hausflur oder Stube mit Maien oder Maibäumchen geschmückt, indem man Birkenreiser oder Zweige in Gefäße mit Wasser steckt (allg.). — Das Stück Spitzen, welches gerade geklöppelt wird, muß vollendet sein, so daß es abgeschnitten werden kann (Lauter). — Der Hirt, welcher am Pfingstmorgen als der erste mit seinem Vieh auf das Feld kommt, ist „Pfingstkönig“ und hat das Recht, eine Pfingststange, d. h. einen mit Kränzen verzierten langen Stab, zu setzen (Voigtsdorf). — Wer am ersten Pfingstfeiertag spät aufsteht, steht im ganzen Jahre spät auf und wer in einer Familie zuletzt aus dem Bette sich erhebt, heißt der Pfingstlümmel (allg.). — Ueber Witterung vgl. 741.

§ 14 (17 ff.). Der Johannistag: Dem Feste der Wintersonnenwende bei den alten Deutschen in den Zwölfnächten, entsprach das Fest der Sommersonnenwende am Johannistage (24. Juni; in seiner kirchlichen und daher zum Theil auch in seiner volksthümlichen Feier auf den nachfolgenden Sonntag verlegt). Zu Ehren der in ihrem Höhepunkte angelangten Sonne brannte man die sogenannten Johannisfeuer an, die noch bis auf die Gegenwart über ganz Deutschland gebräuchlich sind, und die reiche Entwicklung der blühenden Natur feierte man durch Blumen und Kränze. Man glaubte, die überirdischen Mächte seien auch zu dieser Zeit der Erde näher und wirkten theils heilsam, theils verderblich.

a. Johannisfeuer: 146. „Jungen“ brennen Feuer im Freien an (Annaberg; es geschieht dies jedoch nur vereinzelt, vgl. 88 u. 129).

b. Blumenfest: 147. Am Morgen des Johannisfestes winden arme Kinder einen Kranz von Feldblumen, der auf einen Teller gelegt wird. Damit stellen sie sich auf die Straße und bitten die Vorübergehenden um einen „Johannispfennig“, den man innerhalb des Kranzes hinlegt. Oder: Kinder halten mit einer Schnur, die mit Blumen umwunden ist oder an der ein Kranz hängt, die Vorübergehenden auf (allg.). Für das empfangene Geld machen sie sich Abends eine Semmelmilch (Lauter). — † 148. Es wird um den Johannisbaum getanzt. Derselbe ist eine aus vier Stäben bestehende, mit Kränzen und Blumen verzierte Pyramide, welche in der Stube oder auf der Straße auf ein Tischchen gestellt wird. Abends wird dieselbe mit Lichtern geziert. Die Tänzer sind dabei weiß gekleidet und singen verschiedene Liedchen (Zwickau), vgl. § 99. — * 149. Ein großer Topf, der Johannistopf, wird mit Kränzen geschmückt und ein Preis darunter gelegt. Wer mit verbundenen Augen den Topf mit einem Stecken trifft, erhält den Preis. Zum Schluß wird gewöhnlich eine Semmelmilch gegessen und getanzt (Saida). — * 150. Die „Kühjungen“ bekränzen einen Ochsen und führen ihn zu ihrem Herrn, der sie mit einem Geldstücke beschenkt (Annaberg).