c. Witterung: „Ungewitter am Johannistage ist ungünstig, denn es werden dann gleichsam die Festfeuer der Menschen von den Göttern zurückgewiesen“ (Wuttke, § 39): 151. Wenn es am Johannistage regnet, so bekommen wir theures Brod (Raschau). — 152. Wenn am Johannistage das Wasser steigt, so steigen die Getreidepreise, fällt das Wasser, so fallen die Preise (Ehrenfriedersdorf), vgl. 189 ff. u. 749.

d. Zauberhilfe: † 153. Man steckt Kränze in den Flachs; so hoch der Kranz ist, so hoch wächst der Flachs (Marienberg, Zöblitz), vgl. 135 und 471. Nach Wuttke, § 322, „steckt man in Thüringen beim Säen des Flachses große Zweige von Hollunder in die Erde und ißt, damit der Flachs gut gerathe, am Himmelfahrtstage Milch mit Semmel.“ Vielleicht hat das oben 147 und 149 erwähnte Semmelmilchessen denselben Grund. — † 154. Mittags in der zwölften Stunde sammelt man schweigend Kräuter zu Thee, der gegen alle Krankheiten hilft (allg.). Die gewöhnlichsten Kräuter, die man sucht, sind: Kamille, Stiefmütterchen, Quendel (thymus serpyllum) etc.; auch trägt man Johannisblumen (arnica montana) ein und setzt sie auf Spiritus, der dann alle Wunden heilt (vgl. 398).

e. Der Getreideschneider. † 155. Am Johannisabend in der sechsten Stunde kommt der sogenannte Getreideschneider, der über die Ecke eines Stückes Getreide durchschneidet, von welchem er dann, wenn der Bauer drischt, den halben Nutzen hat, vgl. 461. Um diesem vorzubeugen, nimmt der Bauer Liebstöckelöl (d. i. Oel aus levisticum officinale, wächst im Gebirge nicht wild, sondern nur in Gärten, vgl. 337) und macht, nachdem er den Finger in das Oel getaucht, ebenfalls in der sechsten Abendstunde des Johannistages, drei Kreuze an jede Ecke des Feldes auf die Erde. Ist aber der Getreideschneider bereits dagewesen, so hängt der Bauer, bevor er das Getreide einführt, ein Büschel Reißigspitzen (frischgrünende Tannenzweige) über dem Scheunthor auf, drischt sobald als möglich und macht dabei mit dem Reißigbüschel den Anfang. Dann ist der Bann gelöst und der Getreideschneider zieht keinen Nutzen (Sehma), vgl. 422. — Wuttke gedenkt § 414 nach Berichten aus Thüringen und Franken ebenfalls des Getreideschneiders, den er Binsenschnitter nennt und unter die bösartigen Geister rechnet. Er sagt von ihm: „Derselbe macht fußbreite Wege durch die Getreidefelder, indem er kleine Sicheln an den Füßen hat; und die Leute, bei denen er geschnitten, kommen nie zu Vorrath. Man schützt sich vor ihm durch kreuzweises Säen der ersten Handvoll Samen.“ Im baierischen Voigtlande heißt er Billmetschneider und wird als Mann gedacht, der in Folge eines Bundes mit dem Bösen die Frucht des Feldes, das er umschreitet, in seine Scheune zaubert, vgl.: „Aus dem baierischen Voigtlande“, Aufsatz im Morgenblatt 1860, Nr. 31.

§ 15 (28 ff.). An der zweiten Hälfte des Jahres (vgl. § 92) haften, außer dem Andreasabend (§ 16), nur noch an wenigen Tagen gewisse Aberglauben in geringem Maaße (vgl. § 56 ff.).

a. Siebenschläfer: † 156. Wer am Siebenschläfer (27. Juni) bis um 7 Uhr schläft, thut es das ganze Jahr hindurch (Zwickau), vgl. 145, 276 u. 751. Aehnlich Wuttke, S. 23, aber an einem andern Tage: „Am Tage der sieben Brüder (10. Juli) muß man früh aufstehen, weil man sonst das ganze Jahr ein Langschläfer wird.“ — Ueber den Oswaldstag vgl. 342.

b. Michaelis: * 157. Man säe am Michaelistage (29. September) kein Korn, sonst wird mehr Stroh als Körner (Mittweida), vgl. 397 u. 777.

c. Burkardi: * 158. Am Burkarditage (11. October) soll man nicht säen (Zwickau).

d. Martini: * 159. Der Martinstag (11. November) wird hier und da (Sehma) ebenfalls für geeignet zum Erforschen der Zukunft gehalten (vgl. § 57).

§ 16 (30). Der Andreastag. Der Andreastag (30. November), namentlich die späteren Abendstunden, sind die für Wahrsagung, besonders in Beziehung auf künftige Ehe, günstige Zeit. — Vielleicht feierten an diesem Tage oder überhaupt um diese Zeit unsere Altvordern ein der Frigga, der Gemahlin Odin’s, der Göttin der Ehe und des häuslichen Lebens, geweihtes Fest, dessen Gebräuche und Aberglauben man auf den christlichen Heiligen und seinen Namen übertrug. Ob das dabei vorkommende Horchen auf Hundegebell oder das Schütteln an Obstbäumen (namentlich Birnbäumen) oder an Gartenzäunen, sowie das Eintragen von Zweigen fruchttragender Bäume oder Sträucher in irgend welcher Erinnerung an heidnischen Glauben, der mit Frigga in Zusammenhang stand, seinen Grund hat, wagen wir nicht zu entscheiden. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß der Hund, den die alten Deutschen den Thieren beizählten, welche die Gabe der Weissagung besitzen, der Göttin der Ehe, als Bild der Häuslichkeit, beigegeben war (vgl. § 21 a) und Bäume und Sträuche, welche in Gärten, also innerhalb der das Haus umgebenden Einfriedigung gepflanzt waren, sammt dem Zaune selbst, unter dem Schutze der Göttin des häuslichen Lebens standen. — Anderwärts hat der Valentinstag (14. Februar) eine ähnliche Bedeutung, wie bei uns der Andreastag, vgl. v. Reinsberg-Düringsfeld, „der St. Valentinstag“, Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1862, Nr. 972.

a. Der Andreasvers: † 160. Dieser Vers wird von heiratslustigen Mädchen gebetet. Entweder geschieht es vor dem Zubettegehen oder im Bett selbst, nachdem man dreimal mit der großen Fußzehe an die Bettstelle gepocht hat. Die geeignetste Zeit ist Mitternacht 12 Uhr (allg.). Besondere Maßregeln dabei sind noch: man esse vorher schweigend einen Häring, steige rücklings in das Bett und unterlasse für diesmal das gewöhnliche Abendgebet. Der Vers selbst lautet (vgl. Wuttke § 80):

Deus meus, Heiliger St. Andreas, Ich bitt’ dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, Mit seiner Gewalt, In seinem Habit, Wie er mit mir vor den Altar tritt.“ (Der Anfang lautet auch: „Deas meas,“ „Ehes mies,“ „Eos meos,“ „Eos theos,“ was blos aus Unkenntniß hervorgegangene Verstümmelungen der lateinischen oder der statt deren gebrauchten griechischen Worte, theos emos, sind.)

Außer diesem Vers darf man nichts sprechen, muß sich auch vor dem Versprechen hüten, sonst bekommt man von unsichtbarer Hand eine Ohrfeige oder erfährt sonst einen Schabernack (Annaberg). — Der künftige Ehemann erscheint dann im Traume, vgl. § 29. Mitunter meint man wohl, die Herausforderung soweit steigern zu können, daß die Gestalt des künftigen Gatten den wachenden Augen erscheint, vgl. 161, § 32 u. Wuttke § 88 b. Zu diesem Behufe schließt sich die betreffende Jungfrau in der zwölften Nachtstunde in ihre Kammer, kehrt dieselbe aus, deckt dann den Tisch, trägt verschiedene Speisen (Einige verlangen neun), als Brod, Wasser, Wein, Bier u. s. w. auf und stellt dann einen Stuhl an den Tisch. Schlag 12 Uhr spricht sie folgenden Vers:

Deus meus, Heiliger Andreas, Ich bitt dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, In meiner Gewalt, Wie er stieht, Wie er mit mir vor’n Altar kniet. Soll er mit mir in Freuden sein, So laß ihn erscheinen bei Bier und Wein. Soll er mit mir leiden Noth, So laß ihn erscheinen bei Wasser und Brod. Soll er mit mir ziehen über Land, So gieb ihm den Stab in die rechte Hand“ (Zwickau). — Oder: „Hat er ein Pferd, so reit er, Hat er keins, so schreit er. Schenkt er Bier und Wein, So schenk er mir ein Gläschen ein“ (Marienberg). — Oder: „Hat er Vieh, so treib er, Hat er Eseln oder Schwein, So komm’ er vor das Bett allein“ (Geier). Vgl. hierzu und zu den folgenden Nummern unten 499.

b) Das Rütteln von Bäumen, an Zäunen etc.: † 161. Ebenfalls Nachts 12 Uhr rüttle man an einem Baum — nach Einigen muß es ein Obstbaum im Garten, bestimmter ein Birnbaum sein, nach Andern muß derselbe auf einem Kreuzwege stehen — und spreche:

„Bäumlein, ich rüttle dich, Feines Liebchen melde dich, Willst du aber dich nicht melden, So laß doch dein Hündlein bellten“ (Zöblitz). — Oder: „Liebes Bäumchen, ich schüttle dich, Sende den, der liebet mich. Und will er nicht sich stellen, So mag doch nur sein Hündlein bellen“ (Annaberg, Marienberg).

Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell. Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. Wuttke § 89.

† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln, wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. § 32 und Wuttke § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. — Das Horchen an einem Astloch beruht auf dem Glauben, daß durch diese Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen. Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. Wuttke § 270. Simrock, Mythologie S. 545.

* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte Bräutigam.

c) Eintragen von Zweigen: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der 6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. Wuttke § 82. — * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen: Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (aesculus hippocastanum), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder (vgl. § 23, n.) d. i. sambucus nigra (Raschau).

d) Andere Gebräuche: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel Hirsebrei (vgl. § 23, q.) und stelle sich damit vor die Hausthüre, wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg). — † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten (Marienberg), vgl. Wuttke § 80. — 169. Außerdem kann man alle die Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. 228, 288290, 294, 295, 303, 305, 308 u. 312. — 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu empfangen (allg.).

e.) Anderweiter Aberglaube. * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. 51, 118, 132 u. 389.

§ 17 (31 ff.). Außer den § 516 angeführten Festzeiten giebt es noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf astrologischem Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf Jahrmärkten (§ 77) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:

172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. 476. — * 173. In den Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu etwas (Frohnau), vgl. 476. — † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. 397. Anderwärts (Geier) schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“ zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach Wuttke § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet ist, gesteckt, hart werden. — 175. Ist ein Kind im Zeichen des Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken (Frohnau), vgl. 476.

§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders der Mond gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren, beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige Zeit. Vgl. auch § 94.

* 176. Rüben sind bei abnehmendem Monde zu stecken (Frohnau), ebenso ist das Säen des Getreides zu vollziehen (Raschau), vgl. 468.* 177. Im Neumond darf man keine Erdäpfel legen und keine Erbsen säen, sonst blühen sie immerfort und setzen keine Früchte an, vgl. 397 und Wuttke § 323. — * 178. Wenn man am letzten Freitag im Monde Asche Vormittags streut, so wird viel Klee, streut man sie aber Nachmittags, so werden viel Wicken (Raschau), vgl. 466. — * 179. Wenn die Bäume im Vollmonde blühen, so wird viel Obst, blühen sie im abnehmenden Monde, so tragen sie keine Früchte (Raschau). — 180. Die Kälber sind bei zunehmendem Monde abzunehmen (Frohnau), vgl. 464 u. Wuttke § 316. — 181. Der Eintritt in eine neue Stellung, ein Umzug, die Hochzeit u. s. w. geschehe bei zunehmendem Monde (allg.), vgl. 450. — * 182. Wenn man vor dem am Himmel stehenden Vollmonde drei Verbeugungen macht, bekommt man etwas geschenkt (Marienberg), vgl. 449. — * 183. Wird eine Leiche im Vollmonde begraben, so nimmt sie den Segen mit aus dem Hause (Saida), vgl. 532. — * 184. Stirbt Jemand im abnehmenden Monde, so geht es mit seiner Familie rückwärts (Schneeberg). — * 185. Manche Leute geben bei abnehmendem Monde der Leiche Geld und Brod mit in den Sarg, vgl. 409.